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myGully |
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30.01.12, 11:23
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#1
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Banned
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 535
Bedankt: 46
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Impressumspflicht auf Website?
Hallo
Mein Freund und ich Reparieren gerne PC's Notebook usw..und da wir neben der schule bisschen geld verdienen möchten hatten wir vor eine eigene Website zu erstellen soll nix großes sein da soll halt nur stehn was wir machen und Kontakt.Sind gerade dabei diese seite mit Baukasten zu erstellen, jetzt meine Frage.:
Da wir das ganze rein aus "Hobby" machen bzw keine Ausbildung oder Meister sind wollte ich fragen wie siehts mit dem Impressum aus.?
Danke.
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30.01.12, 13:14
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#2
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...spitzer geht nicht...
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 37
Bedankt: 207
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Ob das Pflicht ist für Private Seiten kann ich dir nicht sagen, jedoch halte ich es für sehr unseriös wenn einer auf der Website kein Impressum hat.
"Mal abgesehen von Warez-Seiten ;-D"
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30.01.12, 13:30
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#3
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.402
Bedankt: 3.953
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Ist völlig egal ob Ihr das nebenbei als Hobby machen wollt.
Ihr wollt damit Geld verdienen und so ist es keine private Seite mehr.
Ihr bietet eine Dienstleistung an.
Ergo Impressums Pflicht.
Zudem würde ich mich mal über Gewährleistungen,etc informieren.
Finanzamt sollte man auch mal ins Auge fassen gell?
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30.01.12, 21:28
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#4
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Zocko
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 18
Bedankt: 60
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Zum thema Impressum: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Und wie schon Kneter33 geschrieben hat, solltet ihr euxch dann mal mit dem Finanzamt auseinander setzen.
Giebt da regelungen wo ihr keine umsatzsteuerpflicht habt.
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08.02.12, 16:46
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 5
Bedankt: 3
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Im Übrigen ist jegliche Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit (und das macht ihr) ohne behördliche 'Genehmigung' nicht erlaubt.
Wenn ihr eine Webseite betreibt, die euer Anbegot bewirbt, wird euch die Aufnahme einer solchen Tätigkeit unterstellt.
Ich müßtet also ein Gewerbe anmelden.
Beim Finanzamt müßt ihr dann angeben, dass ihr Kleinstgewerbetreibende seid und dann darf euer Umsatz 17500 Euro (ohne MwSt) nicht übersteigen.
Gruß
Darki
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29.02.12, 17:50
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#6
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Ist öfter hier
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 239
Bedankt: 91
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@emmezeta: Was willst Du den genau Wissen? Einfach nur ob ihr ein Impressum rein setzen müsst oder nicht? JA, ihr müsst. Ihr müsst mit dem Impressum sogar einige Richtlinien erfüllen, sonst kann es teuer werden. Wenn du genauere Fragen hast - stell sie einfach.
@TheNeedle: jeder deutsche Webseite hat eigentlich eine Impressumspflicht, egal ob rein privater Natur oder gewerblich. Kommt nur drauf an wie sie ausgelegt ist (privat, geschäftlich. öffentlich erreichbar etc.) ob ein Verstoß gegen die Impressumspflicht teuer werden kann oder nicht.
@ewrson: bisserl veraltet der Link, aber die beste Antwort so weit!
@ewrson & darklaser: einer "Umsatzsteuerpflicht" unterliegt man praktisch immer. Nur nach §19 UStG kann eine Firma die im Geschäftsjahr weniger wie 17.500 Euro Umsatz erzielt haben und im kommenden Geschäftsjahr die 50.000 Euro Umsatz wahrscheinlich auch nicht erreichen sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. D.h. sie müssen ans Finanzamt keine USt zahlen. Dürfen aber z.B. auch keine Rechnung mit MwSt. ausstellen, bekommen keine Umsatzsteuer wieder (wenn sie z.B. Papier für Büro, Werkzeug etc. kaufen) etc.. Sollten sie mehr Geschäftkunden haben wäre es eher eine dumme Regelung, weil die Kunden auch keine USt geltend machen dürfen (für deren Diensleistungen). Aber das ein großes Thema, bei dem sich vorher genau überlegen sollte ob man mehr Vor- oder mehr Nachteile hat. Firmen nach §19 haben also weder USt noch MwSt, weder für sich noch für ihre Kunden...
Grundsätzlich darf man in kleinem Rahmen seine Geschäftliche Tätigkeit auch schon vor einer Gewerbeanmeldung aufnehmen. Je nach Gewerbe hat man dann sogar bis zu 6 Monate Zeit die entsprechende Anmeldung nachzuholen. Die Zeit kann aber auch deutlich kürzer sein!
Genehmigt werden müssen, im Verhältnis, nur sehr wenige Gewerbearten. Normalerweise reicht es aufs Bürgeramt, zur Gemeineverwaltung etc. zu gehen und dort einfach eine Gewerbeanmeldung auszufüllen. Im bundesdeutschen Schnitt kostet die dann ca 26,- Euro.
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09.03.12, 07:45
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Impressum ist glaub ich in Deutschland pflicht
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21.03.12, 21:42
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 5
Bedankt: 0
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Handelt es sich beim Internetangebot des Inhabers nicht um geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien im Sinne des TMG. Da es somit an der Tatbestandsvoraussetzung der § 5 fehlt, greift auch die aus § 5 Abs. 1 folgende Pflicht, die in § 5 Abs 1 Ziff. 1-7 näher bestimmten Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten nicht. Anders gesagt besteht daher für das Internetangebot der jeweiligen HP "ohne Entgelt angebotene Leitungen" = keine Pflicht, im Impressum Angaben i.S.d. § 5 TMG zu machen."
Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das ein Impressum vorschreibt!
Kneter33 hat also recht, wenn ihr die HP geschäftmäßig betreiben wollt, benötigt ihr ein Impressum.
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22.03.12, 08:32
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#9
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.091
Bedankt: 11.612
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Würde eh nix bei euch reparieren lassen. Ihr bekommt ja nicht mal die . Taste gerichtet.
__________________
Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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24.03.12, 22:47
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#10
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Ist öfter hier
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 239
Bedankt: 91
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@frt001: Das Gesetz ist das TMG - genau §6.
Eine genaue Definierung was ein "geschäftsmäßiger Telemediendienst" ist gibt es nicht. Aufgrund der sehr schwammingen Formulierungen kann man davon ausgehen das JEDE Webseite die in irgend einer Art und Weise Geld verdienen (kann) darunter fällt.
Pflichtangaben sind:
- ladungsfähige Anschrift, schnelle Kontakaufnahmemöglichkeiten (mind. 2) darunter fällt z.B. Telefon und Faxnummer, Email-Adresse
- Nummer der Registereintragung (bei z.B. GmbH etc.)
- Angabe des Registergerichts
- Umsatzsteuer-Identnummer (nicht die Steuernummer, die muss niemals im Impressum sein)
selbst Angaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten gehören für einige RAs mittlerweile zu diesen IMPRESSUMS pflichtangaben, urteile gehen da aber noch ein bisschen auseinander, aber es gibt auch urteile die die datenschutzangaben verpflichtend beim impressum sehen und nicht auf einer eigenen extra seite.
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