die rechtslage würde mich da auch mal interessieren. auf der schule, auf der ich abi gemacht habe, wurde eine meiner meinung nach sehr unsinnige regel eingeführt, die es verboten hat, in den pausen musik über einen mp3 player oder ähnliches zu hören. die begründung war, dass sich schüler in ihre musik vertiefen und es ihne dann schwer fiele, sich im anschluss auf den unterricht zu konzentrieren. meiner meinung nach sehr schwachsinnig, weil pausen dazu da sind, sich zu entspannen und das geht bei musik nun mal am besten.
auf jeden fall hat mich eine lehrerin in der pause dann dazu aufgefordert, ihr meinen mp3 player zu geben. hab mich geweigert und ihr auch gesagt, dass sie meines wissens nach nicht das recht hat mein eigentum zu beschlagnahmen. nach längerer diskussion hat sie dann auch davon abgelassen. (unter erzieherischen maßnahmen lief zu der zeit eh nicht mehr viel, da ich schon über 18 war und unterricht hatte ich auch keinen bei ihr)
wie war das bei dem vorposter überhaupt gemeint, dass der lehrer so lange er einen unterrichtet das handy oder ähnliches einkassieren darf? nur während der stunde, oder das ganze halbjahr, bis man einen anderen lehrer bekommt?
und insgesamt dürfen doch nur angehörige der exekutive also polizei etc. "gewalt" ausüben. dazu zählt doch dann auch das einkassieren von privateigentum
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