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Rechts******* wollen Habeck den „Prozess“ machen – Gericht verbietet Inszenierung

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Ungelesen 14.08.22, 20:13   #1
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Standard Rechts******* wollen Habeck den „Prozess“ machen – Gericht verbietet Inszenierung

Zitat:
Mit Verweis auf Mord an Walter Lübcke
Rechts******* wollen Habeck den „Prozess“ machen – Gericht verbietet Inszenierung




Die rechts******** Splitter*partei wollte im Rahmen einer Kundgebung einen Gerichts*prozess gegen Vizekanzler Robert Habeck inszenieren. Das Verwaltungsgericht Dresden hat ein Verbot der Darstellung bestätigt. Dabei verwiesen die Richter unter anderem explizit auf den Mord am Kasseler Regierungs*präsidenten Walter Lübcke 2019.

Dresden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat das Verbot eines inszenierten Prozesses gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bei einer Kundgebung der rechts*******n Kleinstpartei Freie Sachsen bestätigt.

Durch die geplante Form der Darstellung werde Habeck herabgewürdigt und zum bloßen Objekt eines vermeintlichen Prozesses degradiert, in dessen Ergebnis er der öffentlichen Schmähung am Pranger ausgesetzt werde, teilte das Gericht am Freitag mit. „Möglicherweise sei auch der Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens wegen der Darstellung einer Entführung verletzt“, hieß es in der Mitteilung.

Es sei nicht auszuschließen, dass sich Teilnehmer der Versammlung dazu berufen fühlten, das Gezeigte in die Tat umzusetzen, hieß es. Dabei wurde ausdrücklich auf Pläne von Rechts*******n zur Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sowie den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 verwiesen.

Freie Sachsen sehen Verletzung der Meinungs- und Kunstfreiheit

Die rechts******* Splitterpartei hatte sich mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt, nachdem die Versammlungsbehörde das geplante Straßentheater bei einer Kundgebung in Heidenau bei Dresden untersagt hatte. Die Aufführung war zunächst für vergangenen Montag vorgesehen, sollte nun aber am kommenden Montag (15.8.) stattfinden.

Laut Gericht hatten die Freien Sachsen moniert, dass das Verbot die Meinungs- und Kunstfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit verletze. Zudem hätten sie auf Darstellungen von Politikern am Pranger im Straßenkarneval verwiesen.

Werbevideo erinnerte Gericht an Guantanamo-Bay-Häftlinge

Die Richter sahen hierbei jedoch einen erheblichen Unterschied. Im Karneval stünden diese Darstellungen anders als bei der in Heidenau geplanten Veranstaltung in einem humoristischen Zusammenhang. In die Entscheidung floss den Angaben zufolge auch ein Video ein, mit dem die Versammlung beworben wurde. „Die dortige Darstellung lasse die Assoziation zu Guantanamo-Bay-Häftlingen aufkommen und erinnere an die Auffindesituation von ermordeten Personen des öffentlichen Lebens in Kofferräumen von Fahrzeugen“, so das Gericht.

In dem Video wird ein Mann in einem rot-orangenen Gefangenenanzug, mit einem Sack über dem Kopf und in Handfesseln in einem Fahrzeug gezeigt. Die Person soll offensichtlich Habeck darstellen.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden kann den Angaben zufolge Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
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Diese Neo Nazi Partei gehört verboten, leider blüht solcher Hass in Sachsen und laufen Bürger*innen willfährig diesen Idioten hinter her. Das gerichtliche Verbot dieses grotesken und menschenfeindlichen Schauspiels ist mehr als gerechtfertigt !
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