Ich habe bei ebay einen Maschendrahtzaun samt Befestigungsmaterial (Einschlaganker etc.) bestellt. Der Zaun wurde in 2 Paketen verschickt.
Paket 1 enthielt den falschen Zaun (falsche Höhe, falsche Länge)
Paket 2 enthielt den richtigen Zaun aber nun fehlte das Befestigungsmaterial.
Nach einigen Telefonaten und Mails mit dem Support kam das fehlende Befestigungsmaterial. Soweit ist alles gut
Allerdings wollte der Verkäufer den falsch gelieferten Zaun abholen lassen, die erforderlichen Daten sowie den gewünschten Abholtermin (06.05.2015) hat er von mir bekommen... Das Paket wurde nicht abgeholt. Klar könnte ich den Support Anrufen aber den Zaun kann ich evtl. auch anderweitig verwerten.
Mir stellt sich jetzt die Frage wie lange ich den Zaun zur Abholung bereit halten muss bzw wann ich ihn nach meinem belieben Verwerten/Verkaufen darf?
Schreiben von mir:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 22.04.2015 habe ich folgenden Artikel bei Ihnen bestellt:
"Maschendrahtzaun Set Maschendraht Komplettset Gartenzaun Zaun Zaunset Zaunsatz" 1,0 x 15m Artikelnummer: xxx.
Dieser Artikel sollte in 2 Paketen geliefert werden.
Paket Nr.1 mit der Sendungsnummer "xxx" wurde am 24.04.2015 zugestellt, enthielt aber einen Falschen Zaun. (Falsche Höhe, Falsche Länge). Siehe Bilder 1-3.
Paket Nr. 2 mit der Sendungsnummer "xxx" wurde am 27.04.2015 zugestellt und enthielt den richtigen Zaun mit der Länge 1,0 x 15m. Siehe Bilder 1-6.
Es fehlt somit das Befestigungsmaterial (Zaunpfähle, Einschlaganker etc.) für den bestellten Zaun.
Ich schlage eine Lieferung der fehlenden Teile und eine durch Sie veranlasste abholung des Falsch gelieferten Zauns (Bilder 1-3) vor.
Schreiben Support:
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für das Telefonat.
Wir haben unser Lager angewiesen, die Ware so bald wie möglich zu versenden. Diese sollte Ihnen innerhalb von 3 Werktagen zugestellt werden.
Sie erhalten in Kürze eine neue Tracking-Nummer per E-Mail. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten, die möglicherweise verursacht wurden.
Wir möchten Sie bitten die falsch erhaltenen Ware mit GLS an uns zurückzusenden.
Bitte teilen Sie uns folgende Angaben mit:
• Name und Anschrift für die Abholung
• Telefonnummer die während der Geschäftszeiten zu erreichen ist
• E-mail Adresse
• Datum der Abholung
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist an einem bestimmten Zeitpunkt des Tages die Abholung durchzuführen.
Bei der Auswahl eines Datums berücksichtigen Sie bitte, dass sich das Datum 48 Stunden im Voraus befindet.
Bitte stellen Sie sicher, dass das Paket zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit steht. Dieses sollte ordnungsgemäß und vorzugsweise originalverpackt sein.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, sind wir jederzeit gerne für Sie da.
Antwort von mir:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen dank für die schnelle Bearbeitung meiner Reklamation.
Im folgenden erhalten Sie die Angaben, die Sie für die Abholung benötigen.
• Name und Anschrift für die Abholung:
xxx
xxx
xxx
• Telefonnummer die während der Geschäftszeiten zu erreichen ist:
xxx/xxx
da würde ich doch eine Gegenfrage stellen: wie würdest Du - als Lieferant - Dir wünschen, dass der Kunde reagiert?
Abholungen stehen bei Spediteuren etc. erst an zweiter Stelle, wichtiger ist denen, dass die Ware, die sie ausliefern müssen, auch ausgeliefert wird. Da kann eine Abholung auch mal einen Tag verschoben werden.
Und kaum einen Tag nach dem Verstreichen des Termins schon an Unterschlagung denken ... Denn das wäre es, wenn Du nicht bezahlte Ware verkaufst. Wenn keiner zur Abholung kommt, würde ich nochmals nachfragen.
Spielen wir das andere Scenario durch: Du verkaufst den Zaun, und zwei Tage später steht der Spediteur (bzw. sein Fahrer) vor Deiner Tür. "Ische? Nixe hier!"
Dann fordert der Verkäufer Dich auf, die fehlerhaft gelieferte Ware (deren Annahme Du ja bestätigt hast), herauszugeben. "Wie, ist doch ...." (was antwortest Du? "abgeholt"? hast Du einen Beleg? Nein). Wenn Du die Ware nicht mehr hast, dann bist Du schadenersatzpflichtig.
Das würde ich mir mehr als einmal überlegen, wenn ich so etwas überhaupt überlegen würde.
Ich habe vor die Ware noch eine Weile stehen zu lassen, bin ja kein Unmensch.
Allerdings hat mich der Support schon viel Zeit und Nerven gekostet (längste Wartezeit 30 min, für 5 min Gespräch und das nicht nur einmal, schlechtes Deutsch beim Support).
Der Verkäufer hat alle Daten die er braucht und die Abholung wird wohl per GLS erfolgen da die Lieferung mit selbigen geschah.
Ich wüsste auch nicht warum ich jetzt in der Pflicht bin nachzufragen was denn mit der Abholung des Zauns ist, der Verkäufer hat wie gesagt alle Daten die er braucht um das Paket abholen zu lassen. Ich kann schliesslich auch nicht jeden Tag an der Tür sitzen und warten das GLS evtl. mal irgendwann das Paket abholt
Mich interessiert einfach nur wie lange ich warten muss bis ich den Zaun nach meinem belieben verwenden kann?
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Nimm meine Hand, ich zeig dir mein Leben.
dann beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ("regelmässige Verjährungsfrist"), da der Versender Kenntnis hat, dass falsch gelieferte Ware bei Dir lagert. Die Verjährungsfrist beginnt normalerweise mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand, d.h. am 31.12.2015. Nach dem 31.12.2018 kannst Du dann die Ware nach Belieben verkaufen.
Ansonsten: da Du über ebay bestellt hast, kannst Du auf dem Wege den Verkäufer kontaktieren und ihm das ganze per Benachrichtigung mitteilen, Du brauchst nicht das Telefon zu bemühen.
Ich habe das ganze Anliegen schon per Mail/Benachrichtigung klären wollen aber auf diese Mails habe ich bis heute keine Antwort bekommen. Die gepostete Mail vom Support kam nach einem Telefonat mit selbigem. Ich habe immer den eindruck das man am Telefon mehr erreicht als per Email.
Anfang 2019 ist natürlich ne Hausnummer, dann sollte ich mich evtl doch noch einmal für ne halbe std. in die Warteschleife begeben.
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