Zitat:
Zitat von -pLaYeR-
Das eigentliche Problem ist nun aber, dass ich das Ding unbedingt beruflich brauch...
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Unbedingt den Händler auf diesen Umstand hin weisen. Und auch Wichtig, laß dir vom Händler einen festen Termin nennen. Also nicht etwa 14 Tage oder so, sondern in der Form am 23.02.20010 ist das Gerät repariert.
Wenn das Gerät dann nicht da ist, Nachfrist von 7 Tagen setzten und mit Schadenersatz, z.B. für Leihgerät, drohen. Wenn du das Formel richtig machst ist er ab diesem Datum Schadenersatz Pflichtig. Notfalls kannst du dir wo anders ein neues Gerät besorgen. und die Kosten Ihm in Rechnung stellen.
Dies ilt aber nur für nachgewiesene Berufliche Nutzung, bei Privater Nutzung ist es immer schwer den Tatsächlichen Schaden, z.B. das ein Leihnotebook unbedingt erforderlich ist, nach zu weisen.