Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
|
|
12.02.10, 14:42
|
#1
|
Kreiselficker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 157
Bedankt: 71
|
Wieviel Gramm Gras/Hasch darf man besitzen?
Habe grad eine Doku gesehen und kann's nicht wirklich glauben. Sie sagt, dass man in S-H 30g Hasch besitzen darf. Stimmt das?
__________________
» CornX.
[ ... "Hüte die Tüte, denn high sein, heißt frei sein!" ] «
|
|
|
12.02.10, 14:46
|
#2
|
Penis! hihihi
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Dresden
Beiträge: 207
Bedankt: 48
|
Soweit ich weiß darf man in Deutschland gar nix besitzen^^
Wenn du mit ner geringen Menge erwischt wirst, wird in der Regel das Verfahren eingestellt, aber behalten darfst du den Kram nicht. Und 30g ist schon ein ordentlicher Batzen, kann ich mir nicht vorstellen.
|
|
|
12.02.10, 14:49
|
#3
|
Kreiselficker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 157
Bedankt: 71
|
Ja, dacht ich nämlich auch. Genauso haben sie sich auch ausgedrückt, geringe Menge - Verfahren eingestellt. Dann meinten sie geringe Menge ist relativ, dann kam ne Liste und S-H warens halt 30g
__________________
» CornX.
[ ... "Hüte die Tüte, denn high sein, heißt frei sein!" ] «
|
|
|
12.02.10, 14:54
|
#4
|
Penis! hihihi
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Dresden
Beiträge: 207
Bedankt: 48
|
Zitat:
Was ist eigentlich eine "geringe Menge"? Sind es drei, fünf, sechs, zehn, 15 oder 30 Gramm? Naja, stimmt irgendwie alles. Kommt halt drauf an, wo man gerade konsumiert. Drei Gramm beispielsweise sind es im rigidesten Bundesland Baden-Württemberg, 15 Gramm etwa in Berlin, immerhin 30 Gramm in Schleswig-Holstein und Hessen.
|
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
War das zufällig die Doku? Scheint jedenfalls was dran zu sein
|
|
|
12.02.10, 14:56
|
#5
|
Kreiselficker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 157
Bedankt: 71
|
Jap, ich habs auf Youtube gesehen. Aber man hört doch öfter von Leuten die erwischt wurden, weil sie Gras dabei hatten. Und komm schon, wer läuft mit mehr als 30g Gras in der Tasche rum
__________________
» CornX.
[ ... "Hüte die Tüte, denn high sein, heißt frei sein!" ] «
|
|
|
12.02.10, 14:59
|
#6
|
Penis! hihihi
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Dresden
Beiträge: 207
Bedankt: 48
|
Soll schon mal vorkommen... :hust:
Bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] stehts wieder bisschen anders, entweder hat sich das geändert oder ist nicht so ganz eindeutig...
|
|
|
12.02.10, 15:03
|
#7
|
Kreiselficker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 157
Bedankt: 71
|
Aber wie wir wissen kann bei Wikipedia jeder Idiot reinschreiben. Da glaub ich dem ARD doch schon etwas mehr
__________________
» CornX.
[ ... "Hüte die Tüte, denn high sein, heißt frei sein!" ] «
|
|
|
12.02.10, 15:05
|
#8
|
Penis! hihihi
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Dresden
Beiträge: 207
Bedankt: 48
|
Erwischen lassen sollte man sich in jedem Fall trotzdem nicht. Zu schade um die Kohle
|
|
|
12.02.10, 15:08
|
#9
|
Kreiselficker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 157
Bedankt: 71
|
Wo wohnst du? Und wie kaufst du ein?
__________________
» CornX.
[ ... "Hüte die Tüte, denn high sein, heißt frei sein!" ] «
|
|
|
12.02.10, 15:14
|
#10
|
Penis! hihihi
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Dresden
Beiträge: 207
Bedankt: 48
|
Jetzt wirds unheimlich
Ich wohn zu Hause und frag den Mann meines Vertrauens, ich denke das reicht an Information
|
|
|
12.02.10, 15:15
|
#11
|
Kreiselficker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 157
Bedankt: 71
|
Haha ok Wie oft kiffst du?
__________________
» CornX.
[ ... "Hüte die Tüte, denn high sein, heißt frei sein!" ] «
|
|
|
12.02.10, 15:16
|
#12
|
Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 750
Bedankt: 937
|
Zu guter letzt gibs immer nen Ermessensspielraum.
Wenn in deinem Bundesland die Grenze bei 10g liegt und du mal mit 12 im Bus kurz vor deinem Wohnort erwischt wirst, kann das Verfahren auch eingestellt werden.
Wenn du grad aber mit 5g auf nem Schulhof erwischt wirst, dann mach dir darauf lieber keine Hoffnungen
machts gut, der Rinser
|
|
|
12.02.10, 15:19
|
#13
|
Stammi
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 1.325
Bedankt: 406
|
Haschisch zählt zwar zu den leichten Drogen, der Besitz ist aber denoch verboten! Die Grenzen, die hier in einigen Bundesländern angegeben sind([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]), sind nur Anhaltspunkte für den Staatsanwalt, ob sich eine Anklage wirklich lohnen würde.
Genauso wenn du in einen Fall einpaar Cent unterschlagen hast, oder Jemanden auf der Straße nass gespritzt hast. Wegen solchen Taten wird nicht erst ein großes Fass aufgemacht und Leute verklagt.
Aber das ist von Staatsanwalt zu Staatsanwalt unterschiedlich.
Siehe wikipedia:
Zitat:
In vielen Fällen werden Strafverfahren wegen des Erwerbs von geringen Mengen Cannabis für den Eigengebrauch eingestellt, die Handhabung ist jedoch von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterschiedlich. Geringe Mengen Cannabis werden beim Fund zwar beschlagnahmt, es muss aber nicht zwangsläufig vor Gericht verhandelt werden. Diese Regelung gilt nur für Gelegenheitskonsumenten....
|
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
12.02.10, 15:21
|
#14
|
Penis! hihihi
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Dresden
Beiträge: 207
Bedankt: 48
|
Und wie wollen die rausfinden, ob man Gelegenheitskonsument ist oder nicht?
|
|
|
12.02.10, 15:24
|
#15
|
Kreiselficker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 157
Bedankt: 71
|
Gibt bestimmt irgendwelche Tests zB Blutabnahme oder Reaktionsfähigkeit...
__________________
» CornX.
[ ... "Hüte die Tüte, denn high sein, heißt frei sein!" ] «
|
|
|
12.02.10, 15:41
|
#16
|
Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 50
Bedankt: 25
|
Je häufiger Cannabis konsumiert wird desto mehr lagert sich im Körper ab und desto länger braucht es bis es abgebaut ist. Je nach Test und Konsum was zwischen einigen Stunden und einem viertel Jahr.
|
|
|
12.02.10, 15:44
|
#17
|
Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 750
Bedankt: 937
|
Nein, die vermuten das halt einfach mal.
Das meinte ich mit Ermessensspielraum.
Also wenn du mit Waage und 5g in 3 10ern gepackt erwischt wirst, kannste eher mit ner Anzeige rechnen, als eben beim Campen mit nem Beutel mit 10g.
Generell haste beim ersten Mal erwischt werden ganz gute Karten.
Wenn das zweite Mal in den nächsten 5 Jahren (so lange bleibt es in der Akte stehen, auch wenn das Verfahren eingestellt wurde) passiert, dann kannste aber eigentlich fest damit rechnen, dass dieses Verfahren dann nichtmehr eingestellt wird, auch wenn du weniger als die "Geringe Menge" bei dir führst.
Ich kauf nur selten und dann in großer Menge und lass mir das nach Hause bringen
machts gut, der Rinser
|
|
|
12.02.10, 19:03
|
#18
|
Anfänger
Registriert seit: Mar 2009
Ort: Schlaaaaand
Beiträge: 40
Bedankt: 46
|
Besitzen darf man garnichts. Es ist richtig das bei kleineren Mengen das verfahren meistens (nicht beim mehrmaligen auffallen) eingestellt wird. Wobei alle mengen die über
2-3 Gramm gehen als größere Menge ausgelegt werden können.
Das problemm hierbei ist das du bei einer größeren Menge automatisch eine anzeige wegen Dealens bekommst da dir die Cops/Richter nicht glauben das soviel Eigenbedarf sein kann.
Habe mal gedealt und da so einiges mitbekommen.
Natürlich ist es letztendlich auch immer eine Sache wie gute/schlechte Laune die Cops gerade haben und ob sie willens sind sich durch den Papierkram zu wühlen.
Ich persönlich lasse inzwischen eh die Finger davon. Durfte neulich den Wagen eines Freundes von der Polizei abholen weil er 5 Tage nachdem er einen gekifft hat in eine Kontrolle kamm und dort auf nen Drogenschnelltest pissen durfte.
Jetzt ist er deswegen den Lappen loß.
__________________
--- Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie. ---
|
|
|
12.02.10, 19:10
|
#19
|
Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 750
Bedankt: 937
|
In solchem Fall auf einen Bluttest bestehen und jeglichen Kontakt zu Cannabis leugnen.
Sollte er wirklich 5 Tage nicht gekifft haben, dürfte er durchkommen.
machs gut, der Rinser
|
|
|
12.02.10, 19:53
|
#20
|
Kreiselficker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 157
Bedankt: 71
|
In welchem Fall?
__________________
» CornX.
[ ... "Hüte die Tüte, denn high sein, heißt frei sein!" ] «
|
|
|
12.02.10, 20:10
|
#21
|
♫♪Drum and Bass♪♫
Registriert seit: Apr 2009
Ort: ►MD☼114◄
Beiträge: 6.078
Bedankt: 585
|
Und dazukommt noch nen BTM Stempel bekommste immer, egal mit 1 oder 30 gramm.... Und das is mies.. zum glück habsch noch keen eintrag
__________________
|
|
|
13.02.10, 12:24
|
#22
|
just dooze it
Registriert seit: Dec 2009
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 638
Bedankt: 380
|
Diese Mindestmenge von der jeder spricht zeigt nur die Menge an, bis zu der ein Polizist dich laufen lassen KANN wenn er will. Größere Mengen MÜSSEN zur Anzeige gebracht werden, bei kleineren KANN von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Das bedeuted halt nicht dass der Besitz erlaubt ist, wenn du an den falschen Sheriff kommst, dann zeigt er dich an. Womöglich wird dann das Verfahren aber trotzdem wegen Geringfügigkeit eingestellt.
|
|
|
15.02.10, 17:26
|
#23
|
Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 56
Bedankt: 136
|
Also das mit der "Freimenge" ist so eine Sache.
Erstens kommt es auf den Bullen an der einen erwischt.
Zweitens wie der Staatsanwalt drauf ist.
Drittens ob der Richter am Vorabend auf die Mutti durfte oder e ob er schlechte Laune hat.
Ich hab's schon im Frankfurter Bahnhofsviertel bei einer Razzia erlebt das der Bulle meinem Kumpel sein 5G Peace, mit dem Worten: "Brauchst keine Angst haben Bub. Wir rauchen dir das nicht weg.", wieder in die Tasche gesteckt hat.
Ein anderer Freund durfte für 0,7G 800EUR Strafe zahlen.
Streng genommen ist man auch beim kiffen in Holland strafbar.
Denn man unterliegt im Ausland als deutscher Staatsbürger auch dem deutschen Rechtssystem.
Nach unseren Gesetzen ist der Konsum zwar nicht strafbar aber der Besitz.
Wenn man nun in Holland sich im Coffeeshop was käuft und raucht, hat man vor dem Konsum besessen und hat somit eine Straftat nach deutschem Gesetz begangen.
|
|
|
16.02.10, 02:05
|
#24
|
Anfänger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 9
Bedankt: 42
|
Sobald man die deutsche Grenze verlässt, greifen deutsche Gesetze nicht mehr, daher hat die Justiz keinerlei Handhabe dagegen. Wäre ja auch zu schön.
Aber wenn man wieder in die BRD einreist mit seinen Drogen (Cannabis,...) macht man sich strafbar.
|
|
|
16.02.10, 02:44
|
#25
|
Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 750
Bedankt: 937
|
Falsch, einem guten Freund vor ein paar Wochen passiert.
Dieser war beruflich mehrere Wochen an der Grenze zu Holland, hat in seiner Freizeit drüben gekifft und ist danach immer wieder zurück über die Grenze gefahren (natürlichen mit öffentlichen Verkehrsmitteln).
Am vorletzten Tag wurde er dann von einigen netten uniformierten Herren angehalten und kontrolliert.
Auf deren Frage, wo er denn her komme, sagte er, "Ich war in Venlo und hab da in nem Coffeeshop was gekauft und gekifft wien Bagger. Aber ich habe natürlich nichts mitgenommen."
Als Antwort bekam er "Herzlichen Glückwunsch, sie haben gerade eine Straftat zugegeben, für einen deutschen Staatsbürger ist dies strafbar."
Nun hat er wegen sowas eine Anzeige am Hintern...
Also seid schön vorsichtig und verweigert immer jede Aussage
machts gut, der Rinser
|
|
|
16.02.10, 02:49
|
#26
|
Banned
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Schweiz
Beiträge: 125
Bedankt: 379
|
Also Polizisten sind sowieso niedere Wesen** So behandel wie Penner^^
Must halt sagen das du Massiv gekifft hast
|
|
|
16.02.10, 11:02
|
#27
|
Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 50
Bedankt: 25
|
Moment er wird nicht belangt weil er in Holland was geraucht hat, er wird belangt weil im bekifften Zustand in Deutschland unterwegs war. Hätte er noch die Zeit die es braucht bis nichts mehr nachweisbar ist in Holland verbracht wäre ihm nichts passiert. Allerdings muss ich sagen, wer so dumm ist und so antwortet, der legt es ja wohl auch darauf an.
|
|
|
16.02.10, 11:08
|
#28
|
Anfänger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 9
Bedankt: 42
|
Also eines ist klar, man darf als deutscher Staatsbürger in den Niederlanden in Coffeeshops was kaufen und auch rauchen. Da eben dort keinerlei deutschen Rechte greifen auch wenn man deutscher Staatsbürger ist. Eine Anzeige kannste deswegen nicht bekommen.
Wer natürlich hierher in bekifften Zustand oder sogar mit Gras/Hasch in der Tasche einreist, der sollte sich nicht wundern
|
|
|
16.02.10, 11:10
|
#29
|
Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 56
Bedankt: 136
|
Er wird auch nicht dafür bestraft das er bekifft unterwegs ist oder konsumiert hat.
Man kann nur für den Besitz bestraft werden und nicht für den Konsum.
Also wenn man schon zugibt gekifft zu haben muss man immer dazu sagen das man eingeladen wurde.
Zitat:
Zitat von Jimy
Also eines ist klar, man darf als deutscher Staatsbürger in den Niederlanden in Coffeeshops was kaufen und auch rauchen. Da eben dort keinerlei deutschen Rechte greifen auch wenn man deutscher Staatsbürger ist. Eine Anzeige kannste deswegen nicht bekommen.
|
Das ist nicht richtig.
Erkundige dich mal bei der Behörde.
|
|
|
16.02.10, 12:38
|
#30
|
Anfänger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 9
Bedankt: 42
|
Zitat:
Zitat von Big_Kahuna
Er wird auch nicht dafür bestraft das er bekifft unterwegs ist oder konsumiert hat.
Man kann nur für den Besitz bestraft werden und nicht für den Konsum.
Also wenn man schon zugibt gekifft zu haben muss man immer dazu sagen das man eingeladen wurde.
Das ist nicht richtig.
Erkundige dich mal bei der Behörde.
|
Nun sag mir mal wie man den Besitz beweisen will, wenn kein Gras/Hasch da ist zum beweisen?
Kein sichergestelltes Gras/Hasch keine Anklage
|
|
|
16.02.10, 12:38
|
#31
|
Kreiselficker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 157
Bedankt: 71
|
Seid ihr sicher, dass man nicht drüben rauchen darf und dann breit hier rüber kommen darf? Würd ich mich üüübelst wundern!!!
__________________
» CornX.
[ ... "Hüte die Tüte, denn high sein, heißt frei sein!" ] «
|
|
|
16.02.10, 12:56
|
#32
|
Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 750
Bedankt: 937
|
Soweit ich es verstanden habe, lag das Problem beim Kauf im dortigen CoffeeShop, der für einen Deutschen illegal ist.
Hätte er nur gesagt, dass er dort geraucht habe und betont, dass er nichts gekauft/besessen hätte, wäre ihm wohl nichts geschehen.
Wenn ich ihn heute abend nochmal sehe, frage ich nochmal genauer nach.
machts gut, der Rinser
|
|
|
16.02.10, 13:00
|
#33
|
So geht nich!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Germany
Beiträge: 276
Bedankt: 537
|
es ist in deutschland immer noch illegal und wird wohl auch so bleiben. Auch kleine mengen werden wenn nur toleriert und das verfahren wird eingestellt.
Bei mir wurden 15g. hasch gefunden und das verfahren wurde gegen eine auflage von 200 € eingestellt.
Würde bei jeder kleinen menge ein verfahren angesetzt wäre es einfach ein viel zu großer aufwand im verhältnis zur straftat. Die meistens staatsanwälte und richter haben es mittlerweile auch kapiert.
Nur bei wiederholungstaten,dealerrei und "größeren" (definitionssache) mengen hört der spaß auf.
...und bei härteren drogen sowieso...
|
|
|
16.02.10, 13:03
|
#34
|
Überfordernd
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 171
Bedankt: 31
|
Zitat:
Seid ihr sicher, dass man nicht drüben rauchen darf und dann breit hier rüber kommen darf? Würd ich mich üüübelst wundern!!!
|
1. Du darfst konsumieren, du darfst breit sein. Du solltest halt nur drauf achten, während des Breitseins nicht Autozufahren, oder auf dem Gehweg rumzutorkeln.
2. Ergo darfst du auch drüben rauchen und breit herkommen.
3. Nur der Besitz, etc. blablabla ist verboten.
4. Keine Mengen bis GROB 7 oder 8 Gramm werden toleriert, aber garantieren kann man dir nichts. Vor allem in Bayern wird man meistens schon wegen 3 oder 4 Gramm angeknackt.
|
|
|
16.02.10, 13:23
|
#35
|
Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 50
Bedankt: 25
|
Zitat:
Zitat von Big_Kahuna
Er wird auch nicht dafür bestraft das er bekifft unterwegs ist
|
Das sieht § 316 StGB aber ganz anders.
Und natürlich gilt deutsches Recht nicht in Holland, überlegt doch einfach mal den Umkehrschluss, dann würde ja niederländisches Recht für Niederländer auch in Deutschland gelten oder die Schari'a für Menschen aus Saudi Arabien gelten und das könnt ihr doch nicht ernsthaft glauben oder?
Der Grundsatz, nach dem Recht, das am "Heimatort" Gültigkeit besitzt beurteilt zu werden existiert seit dem Mittelalter nicht mehr, genau genommen seit Einführung des Landrechts.
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:12 Uhr.
().
|