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myGully |
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04.07.22, 17:59
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.627
Bedankt: 34.760
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EEG Umlage entfällt, Strompreis sinkt.
Zitat:
Ab dem 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben. Gleichzeitig dürfen sie den Arbeitspreis nicht zu diesem Datum verändern. Das schreibt das "Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher" vor.
Sinkt der Strompreis sofort?
Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Für Privathaushalte ändern sich die monatlichen Abschläge zunächst jedoch nicht. Die Preissenkung wird erst mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.
Ist eine Zwischenablesung von Zählerständen sinnvoll?
Bei Haushalten mit Haushaltsstrom ist dies nicht erforderlich, denn der Stromverbrauch verteilt sich sehr gleichmäßig über das Jahr. Eine Schätzung des Stromverbrauchs durch den Stromanbieter zur Jahresmitte reicht daher aus. Verbraucher, die mit Strom heizen und eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung haben, sollten hingegen eine Zwischenablesung vornehmen. Deren Stromverbrauch ist über das Jahr durch die Heizperiode ungleichmäßig verteilt, und kann auch von Jahr zu Jahr witterungsbedingt anders gelagert sein. Haushalte sollten daher am 30. Juni 2022 den Zählerzwischenstand ablesen und den Wert ihrem Stromanbieter mitteilen.
Welche Informationspflicht haben Energieversorger gegenüber Kunden?
Über den Entfall der EEG-Umlage und die neuen Preise müssen Stromanbieter Haushalte nicht gesondert informieren. Ein Sonderkündigungsrecht, wie es sonst bei Preiserhöhungen üblich ist, gibt es ebenfalls nicht. Der Betrag, um den sich die Stromrechnung durch den Wegfall der EEG-Umlage mindert, ist in der Stromrechnung allerdings transparent auszuweisen. Bei der Grundversorgung müssen die neuen Preise auf der Internetseite des Anbieters veröffentlicht werden.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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04.07.22, 18:07
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#2
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Das ist nicht nur auf NRW beschränkt, sondern bundesweit, weil im Titel NRW steht.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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07.07.22, 18:49
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#3
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Newbie
Registriert seit: Dec 2021
Ort: Am Betzenberg
Beiträge: 51
Bedankt: 61
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Das wird genauso wenig weitergegeben, wie die Spritpreissenkung..
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07.07.22, 19:33
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#4
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Zitat:
Zitat von franzbrannwei
Das wird genauso wenig weitergegeben, wie die Spritpreissenkung..
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Abwarten, denn viele beziehen Strom von kommunalen Versorgern und die werden es definitiv weitergeben.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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07.07.22, 20:11
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#5
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sauger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 328
Bedankt: 594
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Na da können wir doch mit Strom heizen
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07.07.22, 20:18
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#6
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 4.900
Bedankt: 21.203
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Die Zweifler werden es kaum glauben, aber ich habe schon seit gut einer Woche ein Schreiben meines lokalen Stromanbieters ("Energiedienst" wen's interessiert...), dass ich die o.g. Summe mit der Jahresabrechnung zurück bekomme.
Und mein Ökostromtarif (Wasserkraft des Rhein's) bleibt garantiert für und inkl. 2023!
Das kostet zwar ein klein wenig mehr, aber dafür muss ich nicht um den Konkurs des Anbieters bangen und erspare mir somit den jährlichen (und auch im Grunde objektiv teueren) Anbieterwechsel.
Geiz ist selten Geil und schafft und erhält auch keine Arbeitsplätze.
Gerne reiche ich eine Kopie dieses Schreibens nach, um die Reichsbürgerschaft zu beruhigen
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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08.07.22, 04:43
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#7
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Zitat:
Zitat von sauger2008
Na da können wir doch mit Strom heizen
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Das überlegen wir tatsächlich. Wir werden hier über Fernwärme (Gas) versorgt und unser Strom ist 100% Wasserkraft und im Vergleich mit anderen Anbietern günstig ohne Preisanstieg. Zumindest diesen Winter elektrische Ölradiatoren mit Speicherfunktion zu nutzen könnte günstiger sein als erwartete 2.000 Euro Fernwärme Nachzahlung. Gerade im Bad wenn der kleine sich wäscht, statt das regulär warm werden zu lassen. Das Ding heizt das Bad deutlich schneller auf und hält recht lange die Wärme.
Unser Vermieter hat uns schon angeschrieben und darauf hingewiesen Rücklagen zu bilden. Aber das muß jeder selbst durchrechnen, denn elektrische Öradiatoren kosten auch Geld im Verbrauch. Meiner würde zum Beispiel bei 8 Std täglich im Monat rund 147 Euro kosten, am Tag 5,28 Euro.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
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