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[Recht & Politik] Martin Sonneborn-Ursula von der Leyen verbreitet bewusst „irreführende Fakes"

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Ungelesen 27.08.23, 07:37   #1
sydneyfan
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Standard Martin Sonneborn-Ursula von der Leyen verbreitet bewusst „irreführende Fakes"

Ursula von der Leyen verbreitet bewusst „irreführende Fakes“
Alexander Schmalz
26.08.2023

Zitat:
Während von der Leyen in den sozialen Medien vom neuen EU-Gesetz „Digital Services Act“ schwärmt, warnt Sonneborn: Der EU-Kommission geht es um die Zerstörung von Grundfreiheiten.
Zitat:
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in den sozialen Netzwerken von ihrem „Digital Services Act“ geschwärmt – und damit für scharfe Kritik gesorgt. Auf der Plattform Twitter, die jetzt X heißt, schrieb von der Leyen: „Wir bringen unsere europäischen Werte in die digitale Welt. Mit strengen Regeln zu Transparenz und Rechenschaftspflicht zielt unser Gesetz über digitale Dienste darauf ab, unsere Kinder, Gesellschaften und Demokratien zu schützen.“ Kurz darauf wurde von der Leyen heftig angegangen.

Ihre Aussagen seien nicht nur irreführend, sondern gezielte Täuschung, findet der Europaabgeordnete und Satiriker Martin Sonneborn (Die Partei). Seiner Meinung nach gehe es der EU-Kommission um die Zerstörung von Grundfreiheiten. Am Freitagabend kritisierte Sonneborn in einem langen Post auf Twitter/X die neue Verordnung „Digital Services Act“ („Gesetz über digitale Dienste“) scharf und warf von der Leyen vor, das neue Gesetz schütze nicht etwa die Grundrechte der EU-Bürger, sondern zertrümmere sie.
Sonneborn: Neues EU-Gesetz schränkt Meinungsfreiheit ein

Konkret nennt der Parlamentarier zunächst das Recht auf freie Meinungsäußerung, das auch die Informationsfreiheit umfasst. Dann die Medienfreiheit, das Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Schutz der persönlichen Daten. All diese Rechte würden durch das neue Gesetz nicht nur nicht geschützt, sondern gezielt zerschlagen werden.

Sonneborn hat laut eigenen Angaben diesen „Fake-Inhalt“ den zuständigen Regulierungs- und Kontrollbehörden der EU gemeldet. Denn hier sei ganz bewusst irreführende „Desinformation“ verbreitet worden, die „Hass auf die EU in maßgeblicher Weise schürt und damit geeignet ist, den asozialen Frieden in Europa zu gefährden“. Von der Leyen müsse für ihr Amtshandeln zur Rechenschaft gezogen werden, so Sonneborn. Zum einen, weil es gegen die Artikel 41 (Recht auf gute Verwaltung) und 42 (Recht auf Zugang zu Dokumenten) der Charta verstoße; zum anderen, weil es gegen den letzten Artikel der Charta verstoße, der Rechtsmissbrauch verbietet.

We’re bringing our European values into the digital world.
With strict rules on transparency and accountability, our Digital Services Act aims to protect our children, societies and democracies.
As of today, very large online platforms must apply the new law.
Ursula von der Leyen (@vonderleyen) August 25, 2023

Das ist der Post von Martin Sonneborn im Wortlaut:

„In ihrem heutigen Post stellt Frau von derLeyen die Behauptung auf, die Kommission bringe mit dem gerade in Kraft getretenen Digital Services Act ‚europäische Werte‘ in die ‚digitale Welt‘.

Nach dem gerade in Kraft getretenen Digital Services Act melden wir diesen Fake-Inhalt hiermit den zuständigen Regulierungs- und Kontrollbehörden der EU, denn die inkriminierte Behauptung enthält eine den Leser bewusst irreführende ‚Desinformation‘, die seinen Hass auf die EU in massgeblicher Weise schürt und damit geeignet ist, den asozialen Frieden in Europa zu gefährden.

Bei Durchsicht aller 54 Artikel der Grundrechte der Europäischen Union, niedergelegt in der gleichnamigen Charta, ist uns kaum ein Artikel begegnet, der von der Kommission von der Leyen noch nicht verletzt worden wäre.

Nach einer vierjährigen Feldstudie ihres Amtsgebarens kommen dem Betrachter Dinge in den Sinn, die in stinknormaler Auslegung der EU-Charta als eindeutige Grundrechtsverstöße zu werten sind – insbesondere im Hinblick auf Artikel 41 ‚Recht auf eine gute Verwaltung‘ (Lol!) sowie Artikel 42 ‚Recht auf Zugang zu Dokumenten‘ – und zwar „unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger“, was den intimen Kurznachrichtenverkehr mit Pharmabossen per SMS natürlich ausdrücklich einschließt.

Mit der von der Kommission von der Leyen betriebenen Einführung des DSA stehen nun darüber hinaus neben einer Reihe sekundär in Mitleidenschaft gezogener Grundrechte vor allem die folgenden in Frage:

Art. 11 (1): Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

Art. 11 (2): Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Art. 10 (1): Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Art. 6: Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.

Art. 7: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.

Art. 8 (1): Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

Wir weisen darauf hin, dass mit dem DSA diese verbrieften „europäischen Werte“ im Internet nicht ein-, sondern ausziehen, denn sie sind - vom Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit über das Recht auf freie Meinungsäußerung bis hin zur Freiheit und Pluralität der Medien, in der anlasslosen Massenkriminalisierung der Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nicht nur ebensowenig enthalten wie in der (geplanten) anlasslosen Massenüberwachung (durch Chatkontrolle), sondern werden hier im Gegenteil sogar mit der allerfiesesten Zielgerichtetheit zerschlagen.

Wir verbitten es uns daher, dass ausgerechnet Frau von der Leyen, die von ihr selbst im Amt bis zur Unkenntlichkeit entstellten ‚europäischen Werte‘ überhaupt in den Mund nimmt, sei es auch nur als inhaltsentleerte Propaganda-Floskel. Und erst recht verbitten wir uns deren Verkettung mit einer unter offensichtlicher Verletzung von Grundrechten erfolgten EU-Regulierung, die nachweislich nicht im Geringsten ‚europäischen Werten‘ entspricht.

Europäischen Werten entspräche es stattdessen, wenn Frau von der Leyen nicht nur endlich einmal für die Verletzung von Art. 41 & 42 (s.o.), sondern schließlich auch dafür zur Rechenschaft gezogen würde, dass ihr Amtshandeln (sowohl exemplarisch im DSA als auch summarisch) den Tatbestand des Artikel 54 der EU-Charta ‚Verbot des Missbrauchs der Rechte‘ erfüllt, in dem es heißt: ‚Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.‘

Die Löschung der o.g. Behauptung von der Leyens dürfte ja wohl das Mindeste sein, was wir zum Schutz der EU-Bürger durch von inhaltlich irreführenden Fakes zu ‚europäischen Werten‘ ausgelöstem & daher anhaltend gerechtem Hass auf EU-Institutionen im Sinne des DSA erwarten dürfen.“

In ihrem heutigen Post stellt Frau von der Leyen die Behauptung auf, die Kommission bringe mit dem gerade in Kraft getretenen Digital Services Act „europäische Werte“ in die „digitale Welt“.

Nach dem gerade in Kraft getretenen Digital Services Act melden wir diesen Fake-Inhalt …
Martin Sonneborn
Quelle:
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