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[Other] Gerichtsurteil Lebenslang für Polizistenmörder von Kusel

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Ungelesen 30.11.22, 15:35   #1
pauli8
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Standard Gerichtsurteil Lebenslang für Polizistenmörder von Kusel

Zitat:


Gerichtsurteil

Lebenslang für Polizistenmörder von Kusel

Stand: 30.11.2022 14:38 Uhr

Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel ist der Hauptangeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.


Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel ist der Hauptangeklagte zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Kaiserslautern sah es als erwiesen an, dass der 39-Jährige Ende Januar eine Polizistin und einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle erschoss.

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.

Bei dem Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Nebenangeklagter ohne Strafe

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte Andreas S. mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.

Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-jährige Florian V. vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Die Anklage basierte weitgehend auf seinen Aussagen. Im Prozess belasteten sich die beiden Angeklagten gegenseitig.

Hauptangeklagter spricht von Notwehr

Laut Anklage hatten die zwei Polizisten das Auto mit den beiden Beschuldigten am frühen Morgen des 31. Januar auf einer Landstraße angehalten. Während der Kontrolle soll der Hauptangeklagte plötzlich zunächst mit einer Schrotflinte aus nächster Nähe auf die Beamtin und dann mit einem Jagdgewehr auf deren Kollegen geschossen haben. Danach habe er die Beamtin nach ihn belastenden Aufzeichnungen durchsucht und erneut auf sie geschossen, weil sie noch lebte.

Der Hauptangeklagte hatte die Situation als Notwehr dargestellt. Im Prozess sagte er aus, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. "Plötzlich" habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen, er selbst habe diesen daher seinerseits mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet.

Dieser Version folgte das Gericht aber nicht. Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen

Staatsanwaltschaft sieht Mordmerkmale erfüllt

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe "Hinrichtungscharakter" gehabt - daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.
Die Verteidigung hatte für "ein gerechtes Urteil" plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat "kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Große Anteilnahme

Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte nach der Urteilsverkündung, sie denke vor allem an die Opfer "dieser furchtbaren Tat". Die beiden Polizisten "wurden in Ausübung ihres Dienstes brutal und skrupellos ermordet". Bis heute sei man "entsetzt darüber, dass eine vermeintliche Routinekontrolle zu einer tödlichen Falle werden kann", sagte die SPD-Politikerin.

Auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer und der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling gedachten der Ermordeten. "Es ist gut, dass das Gericht sein Urteil gesprochen hat. Das unermessliche Leid der Angehörigen kann das jedoch nicht lindern. Zwei Menschen fehlen", erklärte Ebling.

Nach den Angaben Dreyers und Eblings hatte die Tat vor zehn Monaten eine "enorme Anteilnahme" in der Bevölkerung in ganz Deutschland ausgelöst. Die rheinland-pfälzische Polizei erreichten demnach mehr als 20.000 Nachrichten per Post, per E-Mail oder über die sozialen Netzwerke.

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pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
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Ungelesen 30.11.22, 15:41   #2
Tassenkuchen
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Es bleibt unverständlich, wie man aus Gründen der Vertuschung von Wilderei zwei Menschen hinrichten kann. Was muss bei so jemandem im Kopf abgehen?
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Tassenkuchen ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.11.22, 18:29   #3
ElafRemich
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Wer Tiere schießt - ich rede nicht von waidmännisch korrektem Verhalten echter Jäger gemäß Bundesjagdgesetz - dürfte auch wenig Skrupel haben auf Menschen zu schießen.
ElafRemich ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei ElafRemich:
karfingo (30.11.22)
Ungelesen 01.12.22, 05:55   #4
Otto79
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Es bleibt unverständlich, wie man aus Gründen der Vertuschung von Wilderei zwei Menschen hinrichten kann. Was muss bei so jemandem im Kopf abgehen?
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