Mietbürgschaft - Verweigerung der Rückgabe
Ich wende mich mal mit einem Thema an euch, weil ich aktuell nicht weiß, wo ich mich auslassen kann. Vielleicht mag sich der eine oder andere mit mir ein wenig juristisch-konstruktiv austauschen.
Ich habe eine Wohnung zur Miete, das Objekt wird von einer Verwaltung verwaltet. ich habe keine Kaution bezahlt sondern eine Mietbürgschaft abgeschlossen.
Nun habe ich die Mietbürgschaft gekündigt, die Verwaltung per E-Mail angeschrieben und gebeten, die Mietbürgschaft und eine unterschriebene Erklärung zurückzugeben. Die Verwaltung schrieb mir, dass ich einen Mietrückstand habe und dass ich die Kaution bitte auf das hinterlegte Mieterkonto überweisen soll. Mit der Überweisung der Kaution würde ich also die Mietbürgschaft und die unterschriebene Erklärung zurückerhalten. Der Mietrückstand resultiert daraus, dass ich die Nachzahlungen der Nebenkosten über mehrere Jahre widersprochen und nicht bezahlt habe, weil die Abrechnungen absolut nicht nachvollziehbar waren. Die Erhöhungen der Vorauszahlungen für die Nebenkosten habe ich ebenfalls nicht bezahlt.
Ich überwies im guten Glauben die Kaution, sendete der Verwaltung eine E-Mail und bat dann um die Zusendung der Mietbürgschaft und der unterschriebenen Erklärung. Die Mietbürgschaft erhielt ich zurück, nicht aber die unterschriebene Erklärung.
Genau diese Erklärung wird benötigt, damit die Kündigung wirksam ist. Nun hat die Verwaltung die Mietbürgschaft und die von mir überwiesene Kaution nach meinem Verständnis doppelt.
Wie seht ihr die Sachlage? Mir geht es nicht um Rechtsberatung sondern erst einmal um einen Austausch und wie ich die unterschriebene Erklärung erhalte, damit die Kündigung wirksam ist.
Letztlich wird wohl ein Gang zum Anwalt oder Mieterverein nicht zu vermeiden sein.
|