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Bremen: Wahlleitung lässt AfD nicht zu Bürgerschaftswahl zu

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Ungelesen 17.03.23, 19:05   #1
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Standard Bremen: Wahlleitung lässt AfD nicht zu Bürgerschaftswahl zu

Zitat:
Bremen: Wahlleitung lässt AfD nicht zu Bürgerschaftswahl zu



Der innerlich tief zerstrittenen AfD droht in der Stadt Bremen ein Ausschluss von der Bürgerschaftswahl am 14. Mai. Die Wahlleitung der Stadt ließ bei einer Sitzung am Freitag vorläufig keine AfD-Liste zu.

Aus der Partei seien zwei konkurrierende Wahlvorschläge von verschiedenen Vorständen eingegangen, sagte Carola Janssen, Vorsitzende des Wahlbereichsausschusses Bremen. Eine Partei dürfe laut Gesetz nur eine Kandidatenliste einreichen. Es sei nicht Sache der Wahlleitung zu prüfen, welcher Vorstand legitim sei; dieser Streit müsse parteiintern geklärt werden. In Bremerhaven ließ der dortige Wahlbereichsausschuss die AfD-Liste hingegen zur Wahl zu.

Wer darf die Partei vertreten?

Beide Seiten in Bremen kündigten an, Beschwerde beim Landeswahlausschuss einzulegen. Dieser soll am kommenden Donnerstag (23. März) beraten. Die zwei Lager streiten seit Monaten darüber, wer die Partei vertreten darf. Ein Wahlvorschlag stammte von einem so genannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem so genannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.

In der Sitzung des Wahlbereichsausschusses ging der Streit weiter. Die Wahlleitung hätte den unzulässigen Vorschlag des Minich-Lagers nicht annehmen dürfen, sagte Löhmann: «Der Fehler liegt ganz klar bei der Wahlleitung.» Janssen wies dies zurück. Beide Listen stammten von AfD-Mitgliedern im Namen der Partei. «Es bleibt dabei: Die Partei AfD hat zwei Vorschläge eingereicht.»

Für das Minich-Lager sagte der Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi, die Kandidatenliste des Notvorstands sei wegen eines Formfehlers bei der Einladung zur Aufstellungsversammlung nicht zulassungsfähig. Dann bleibe der Vorschlag des Rumpfvorstands übrig; dieser müsse zulassungsfreundlich geprüft werden. Im Ergebnis verwarf der Wahlbereichsausschuss aber beide Listen einstimmig.

Bundesvorstand stellt sich hinter Minich

Der Konflikt in Bremen spaltet auch die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand.

Carlo Clemens, Beisitzer im Bundesvorstand, nannte es unverständlich, dass die Liste des Rumpfvorstands abgelehnt worden sei. Die in Bremerhaven zugelassene AfD-Liste trage auch Minichs Unterschrift, dort werde seine Legitimität als Vorstand also nicht bezweifelt. Die Kandidatenliste des Notvorstands hingegen habe «mit unserer Partei formalrechtlich nichts zu tun», sagte Clemens.

Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.

Die Wahlbereichsausschüsse in Bremen und Bremerhaven entschieden am Freitag für alle Parteien, welche Wahllisten zum 14. Mai zugelassen werden. Im kleinsten Bundesland sind Bremen und Bremerhaven getrennte Wahlbereiche. In beiden gilt eine Fünf-Prozent-Hürde; wer sie in einem Bereich überspringt, darf Abgeordnete in das Landesparlament entsenden.

Deshalb ist zum Beispiel die Wählergruppierung Bürger in Wut (BiW) vertreten, die in Bremerhaven stark ist. Sie peilt diesmal mindestens ein Mandat auch auf Bremer Seite an und könnte bei einem Ausschluss der AfD von Proteststimmen profitieren.
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Als ich das gelesen habe wollte ich es erst gar nicht glauben und dann auch noch der Wahlleitung den Schwarzen Peter zuschieben wollen. Es ist völlig klar wenn zwei Listen eingereicht werden dann kommt keine zum Zug. Ich denke das war auch Absicht innerhalb der AfD um die reguläre Kandidatenaufstellung zu boykottieren, aber was ist das für ein Narrenspiel bei der Wahl zur Bremer Bürgschaft ? Die AfD ist angetreten um alles besser zu machen .....
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Ungelesen 17.03.23, 23:20   #2
gerhardal
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Über so viel Dummheit kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
Hier ist es zwar die AFD und ich sage, schadet nicht.
Würde aber bei einer für mich wählbaren Partei auch sagen: was für Idioten ...
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
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Ungelesen 18.03.23, 00:31   #3
Uwe Farz
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Magnitz, der ja bei der Bundestagswahl sein Mandat verloren hat, hat sich wohl gedacht, wenn der Minich mich bei der Bürgerschaftswahl nicht dabei haben wil, sabotiere ich das Ganze.
Wer solche Parteikollegen hat, braucht keine Feinde.
Solche Dinge sind bei denen an der Tagesordnung.
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Also irgendetwas muss doch die AfD auch ab und zu bringen, um nicht zu den etablierten Parteien zu gehören. Ich warte ja schon auf die erste Anzeige seitens der AfD wegen Verleumdung, Beleidung oder Volksverhetzung, weil es jemand gewagt hat, sie Altpartei zu nennen...
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Uwe Farz
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UPDATE:
Die AgD "Profis" haben es gründlich vermasselt:

Zitat:
Streit über konkurrierende Kandidatenlisten

AfD darf in Bremen nicht an Bürgerschaftswahl teilnehmen


Wegen Streitereien innerhalb des AfD-Landesverbands reichte die Partei zwei Kandidatenlisten zur Bürgerschaftswahl im Mai ein. Nun entschied der Landeswahlausschuss: Die Rechtsaußen dürfen überhaupt nicht antreten.



Der interne Zwist bei der Bremer AfD endet in einem Fiasko für die Partei. Der Landeswahlausschuss hat Beschwerden aus der Partei gegen die Ablehnung zweier konkurrierender Kandidatenlisten durch den Bremer Wahlbereichsausschuss zurückgewiesen. Die Entscheidung ist laut Landeswahlleitung endgültig und kann nicht weiter angefochten werden.

Hintergrund waren zwei verschiedene Kandidatenlisten, die von zwei zerstrittenen Lagern innerhalb des Landesverbands eingereicht worden waren. Dies ist laut Wahlrecht jedoch nicht zulässig.

In der Bremer AfD gibt es derzeit zwei Vorstände, die sich gegenseitig die Legitimation zur Vertretung der Partei absprechen.
Die innerparteiliche Lage ist extrem verfahren und rechtlich umstritten.

Der Landeswahlausschuss hatte am frühen Nachmittag zunächst nur eine Entscheidung für den Wahlbereich Bremen getroffen. Später folgte auch eine Absage an die AfD-Listen im zweiten Wahlbereich Bremerhaven.

Auch keine Liste in Bremerhaven

Dort hatte der Wahlbereichsausschuss zunächst eine Liste der AfD zugelassen, woraufhin der Wahlbereichsleiter Beschwerde eingelegt hatte. Der Landeswahlausschuss gab dieser Beschwerde am Nachmittag statt, weil der Wahlvorschlag nicht von einem legitimierten AfD-Landesvorstand unterzeichnet worden sei.

Damit darf die AfD bei der Landtagswahl am 14. Mai überhaupt nicht antreten. Möglich ist jedoch ein nachträgliches Wahlprüfungsverfahren vor dem Staatsgerichtshof des Landes. AfD-Vertreter hatten bereits angedeutet, von der Möglichkeit Gebrauch machen zu wollen.
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