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"Erwiesen rechtsextremistisch" Thüringen will AfD-Mitglieder entwaffnen

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Ungelesen 06.07.22, 10:46   #1
MunichEast
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Standard "Erwiesen rechtsextremistisch" Thüringen will AfD-Mitglieder entwaffnen

Zitat:


"Erwiesen rechtsextremistisch" Thüringen will AfD-Mitglieder entwaffnen

Der Freistaat Thüringen kündigt an, rechts******* Waffenbesitzer stärker in den Fokus nehmen. Der Verfassungsschutz des Bundeslandes stuft die AfD als "erwiesen rechtsextremistisch" ein. Daher wird aufgrund der Gesetzeslage allen Parteimitgliedern die "Zuverlässigkeit" zum Schießen abgesprochen.

Das Land Thüringen will schärfer gegen rechts******* Waffenbesitzer vorgehen. Davon sollen auch AfD-Mitglieder im Freistaat betroffen sein, die als Sportschützen oder Jäger legal Schusswaffen besitzen. Diese Erlaubnis könnten sie nun verlieren, wie der "Spiegel" berichtet. In einem Schreiben an alle örtlichen Waffenbehörden weist das Thüringer Innenministerium nach Informationen des Magazins ausdrücklich darauf hin, dass gegen die Mitglieder der AfD in Thüringen "grundsätzlich entsprechende Widerrufsverfahren einzuleiten" seien - sie also entwaffnet werden sollen.

Thüringens Innenminister Georg Maier sagte: "Wir halten uns nur an Recht und Gesetz und setzen das Waffengesetz durch." Hintergrund des Vorgehens: Thüringen ist bisher das einzige Bundesland, in dem der Verfassungsschutz die AfD als "erwiesen rechtsextremistisch" und nicht nur als "Verdachtsfall" einstuft. Landeschef der Partei im Freistaat ist Björn Höcke, Führungsfigur des völkischen Lagers der AfD.

Seit einer Verschärfung der Gesetze 2020 müssen die Waffenbehörden sowohl bei neuen Anträgen als auch bei regelmäßigen Folgeüberprüfungen von Waffenbesitzern beim Verfassungsschutz anfragen, ob es sich bei den Betroffenen um Extremisten handelt. Die Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen besitzen laut der Paragrafen "in der Regel" nicht die erforderliche "Zuverlässigkeit" zum Schießen.

Aus dieser Gesetzeslage, darauf verweist nun das Thüringer Innenministerium in seinem Schreiben, ergäbe sich für alle Mitglieder der AfD in Thüringen in der Regel eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Die Waffenbehörden sollten den Betroffenen daher die Einschätzung des Verfassungsschutzes zu dem rechts*******n Landesverband der Partei vorlegen und sie zur Anhörung vorladen. Ziel und Zweck des Waffengesetzes seien unmissverständlich, so das Ministerium in dem Rundschreiben: "Keine Waffen in den Händen von Extremisten."
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Ein guter Vorschlag die radikalen und extremistischen Mitglieder der AfD zu entwaffnen, es wird aber vermutlich an den Persönlichkeitsrechten des einzelnen scheitern sollte man es pauschal am Parteibuch festmachen.
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Draalz (06.07.22), gerhardal (06.07.22), pauli8 (08.07.22)
Ungelesen 07.07.22, 09:48   #2
gerhardal
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Einen sinnvollen Namen hast du dir hier ausgesucht....

Demokrat und 88 passt wohl nicht zusammen...

Sieht man auch an dem Käse, den du hier schreibst...
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
gerhardal ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.07.22, 10:32   #3
MunichEast
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Zitat:
Zitat von Demokrat 88 Beitrag anzeigen
Einfach mal vorsorglich auf Verdacht Sanktionieren.
Wer legt das fest wer Radikal und/oder Extremistisch ist?
Mitglieder einer Oppositionspartei politisch zu drangsalieren ist keine Demokratie.
Aber macht doch.
Dann werden in Zukunft nicht nur die Wahlen in Deutschland von Amnesty International überwacht und kritisiert.

Einfach mal vorsorglich auf Verdacht Sanktionieren. Das Waffengesetz (WaffG) listet unter § 5 Zuverlässigkeit eine ganze Reihe von Ausschlußkriterien auf. Die Frage ist ob man alleine die Parteizugehörigkeit schon heranziehen darf oder doch die Persönlichkeitsrechte Art. 2 GG in Verbindung mit Art. 1 GG schwerer wiegen, ich tendiere zu letzterem.

Wer legt das fest wer Radikal und/oder Extremistisch ist? Es wird tatsächlich von mehreren Instanzen festgelegt. Die Verfassungsschutzämter in Abstimmung mit den Innenministerien stellen fest ob eine Partei oder Gruppierung verfassungsfeindlich oder eine Gefahr für das Allgemeinwohl darstellt. Die Bundesstaatsanwaltschaft und das Bundesverfassungsgericht sind weitere involvierte Instanzen. Bei der Einziehung/Beschlagnahmung der Schußwaffen dann in Streitfällen final immer ein Gericht.

Mitglieder einer Oppositionspartei politisch zu drangsalieren ist keine Demokratie. Ein hoheitlicher Akt des Staates ist nur begrenzt als politisch zu betrachten. Jemandem seine Schusswaffe wegzunehmen der als Extremist und Gefährder eingestuft wurde, fällt kaum unter den Begriff drangsalieren. Das nennt man Gefahrenabwehr.

Dann werden in Zukunft nicht nur die Wahlen in Deutschland von Amnesty International überwacht und kritisiert.

Mir ist kein Fall bekannt das Amnesty International deutsche Wahlen beobachtet hatte oder mußte. Amnesty International kümmert sich um Einhaltung der Menschenrechte und nicht um die Beobachtung von Wahlen.

Die OSZE, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, hat die Bundestagswahlen 2021 auf Einladung der Bundesregierung beobachtet. Der Bericht dazu ist [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
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Draalz (08.07.22)
Ungelesen 08.07.22, 06:48   #4
Shao-Kahn
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