Bin jetzt hier durch Zufall reingestolpert... Wenn die Polizei mit Haus- Wohnungsdurchsuchung vor dir steht, klappt gar nix mehr. Sofort Handschellen oder an die Wand gedrückt, weil "Gefahr in Verzug" <-- Somit sind alle Rechte eines freien Bürgers ausgeschaltet und es gibt keine Möglichkeit mehr, irgendwas zu tun!!!
Bin jetzt hier durch Zufall reingestolpert... Wenn die Polizei mit Haus- Wohnungsdurchsuchung vor dir steht, klappt gar nix mehr. Sofort Handschellen oder an die Wand gedrückt, weil "Gefahr in Verzug" <-- Somit sind alle Rechte eines freien Bürgers ausgeschaltet und es gibt keine Möglichkeit mehr, irgendwas zu tun!!!
So einen Schwachsinn habe ich schon lange nicht gelesen !
Ich war mal bei einer dabei gewesen als Zeuge ! Da war nichts mit Handschellen ! Die Beamten waren alle sehr Nett und Freundlich gegenüber dem Wohnungsinhaber dessen Wohnung durchsucht wurde .
Sicherlich gibt es da Ausnahmen . Mein Nachbar hatte nur mal ein paar CD´s in einem Warezshop gekauft . Damals gab es noch keine Downloads wie es sie jetzt gibt . Der Shop ist aufgeflogen und die Adressen der Käufer ist in die Hände der Staatsanwaltschaft gelandet .
@Fahrensen:
Das Wichtigste haste vergessen zu schreiben:
Gefesselt an die Wand gedrückt und dann mit dem Schlagstock für die Zeit der Durchsuchung bewusstlos geschlagen.
So wird bei jeder Durchsung seit Jahren verfahren...ist ja auch sehr effektiv.
Leider haste es versäumt, uns die Vorgeschichte (mir würde da massiver Widerstand einfallen) zu erzählen.
Ich glaube eher, dass bei deiner Fantasie "Gefahr im Verzug" besteht, als der Begriff, den die Strafprozessordnung definert. Was bitte hat denn Anwendung von Gewalt gegen Personen mit Gefahr im Verzug zu tun ? Erklärste mir das bitte mal.
Durchsuchen Beamte auch eine Wohnung, wenn von dort hochspekulative Leerverkäufe getätigt wurden und ich das melde oder hören die nur auf die Contentindustrie?
@Bestie66: Du tust dem Thread unrecht. Hier finden sich auch ernsthafte Antworten. Davon abgesehen, glaube ich nicht, dass auch nur die Hälfte der Leute, die abenteurlichste Lösungen vorgeschlagen haben, das wirklich ernst meinen
@nachtmasse: Gute Frage, zu der andere als ich vlt. eine bessere Antwort haben.
Das geht in Deutschland nicht, niemand kann irgendjemand anschwärzen, es müssen Beweise vorhanden sein, die "Contentindustrie" kann auch nur gegen jene vorgehen gegen denen sie auch Beweise haben, wie z.B. die IP während des Herunterladen/Hochladen/verbreiten von Copyright Inhalt auf dings da Seiten(Name fällt mir nicht ein das andere Wort für Warez/One Klick Hoster, aber für Dumme)
du kannst so was Melden, bei den Herren und Damen die das Gesetz Hüten und die leiten das Weiter und es wird ggf. wenn die Lust haben geprüft, stellt es sich heraus das die Person(en) das Gemeldete tun, wird natürlich auf die eingeprügelt mit dem Hammer des Gesetzes, lohnt sich meist aber nicht, außer es hat was mit Steuern zu tun, da werden sie immer allgemein ziemlich bissig und die Strafen sind meist auch ordentlich.
Ohne Beweise läuft halt nichts, ein bloßer verdacht wird oft Ignoriert und auch nicht nachgegangen, oder die schicken eine streife hin prüfen kurz nach ob es stimmt oder nicht und gut ist.
Es darf natürlich keine Fremde Person Eigentum Betreten, würde also eine streife es nachprüfen wollen in einer Wohnung können sie es nicht, da sie nicht in die Wohnung kommen können ohne Erlaubnis, Durchsuchungsbeschluss oder Gefahr in Verzug, das gleiche gilt für Geschäftsräume.
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Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Ganz grob formuliert jetzt: Firmen stellen Lockangebote (Kazaa z.B.) ins Netz und speichern dann die IP und geben sie dann an eine Anwaltskanzleien weiter, die wiederum im Auftrag der Contenindistrie, denjenigen dann kostenpflichtig ermahnt - kurz gesagt das Urheberrecht.
Nur alleine der Urheberrechtsverstoß löst keine Hausdurchsuchung aus. Das macht also anscheinend die Menge der "Kunstwerke" die man (un)wissend verteilt hat.
Der Schaden von Urheberrechtsverletzungen ist zu mindestens streitbar, aber ich sehe darin keinen Schaden der die Allgemeinheit bedroht und Gefahr im Verzug würde ich da auch wohl eher ausschließen wollen.
GG Art.13, Abs. 1 - "Die Wohnung ist unverletzlich".
Der richterliche Beschluss aufgrund von Urheberrechtsverletzung, der dieses Grundgesetz außer Kraft setzt, halte ich für nicht verhältnismäßig.
Da scheint der Druck der Contentindustrie eine große Rolle zu spielen und das darf in einer scheinbar unabhängigen Justiz nicht passieren.
Um jetzt den Bogen zu meiner Frage im vorherigen Beitrag zu spannen.
Ich hatte gestern nur so einen kleinen Gerechtigkeitsgedanken, der mich beim Lesen dieses Themas traf.
Die Finanzwirtschaft mit ihren Auswüchsen ist dazu imstande ganze Volkswirtschaften zu ruinieren und da wird es doch wohl, viel eher wie bei einem Urheberrechtsverstoß, im Sinne der Allgemeinheit sein, diesen mit allen Mitteln trocken zu legen.
Ich überlege also gerade ob ich auch eine Firma gründen kann, die sich auf dem Finanzmarkt an spekulative Geschäfte beteiligt, die nachweislich nicht im Rahmen der Finanzmarktordnung stehen, sondern nur darauf abzielen die Gier zu befriedigen.
Die eingehenden IP und Geschäftsadressen an eine Anwaltskanzlei weitergebe und die dann das übliche veranlassen - Abmahnungen oder eben auf richterlichen Beschluss eine Hausdurchsuchung.
Ich wollte schon mal immer sehen wie der Tummelplatz für Kriminelle von der Polizei gestürmt wird. Also die Börse.
durch das bloße Herunterladen oder ein wenig Hochladen auf Filesharing Seiten führt natürlich noch nicht zu einer Hausdurchsuchung, das müsste im *******n Maße schon getan werden um das zu erreichen.
Die Anwälte machen dies Natürlich meist für die Contentindustrie, aber nicht für die Urheber an sich, grade bei Musik stört es vielen Musikern das sie von den ganzen Kram oft kein Cent sehen und es hinter ihrem rücken sogar getan wird, heißt also auch das ggf. Anwalts Kanzleien sich auf den Gebiet Spezialisiert haben und Mahnungen ohne ende raus hauen und die ganze Kohle einsacken, daher schießen die ganzen Kanzleien auch aus dem Boden wie Pilze, ist scheinbar ein einfacher und guter Nebenverdienst.
Das mit Gefahr in Verzug wurde früher oft genutzt, heutzutage nutzen es aber immer noch einige vereinzelt ohne Grund und verstand um in Wohnungen zu kommen, was natürlich nicht erlaubt ist und auch Strafbar für den der es ausübt ohne ersichtlichen Grund.
Mit der Finanzwirtschaft kenne ich mich nicht aus, aber um da ran zu kommen, brauchst du Waffenfähiges Plutonium und eine Arme die dich Beschützt. Die Finanzwirtschaft ist etwas gegen das man sich nicht anlegen kann, die machen was sie wollen und wann sie wollen, was man ja an den ganzen Banken sehen kann.
zumal du ja an Beweise ran kommen musst um eine Mahnung gegen sie zu erwirken, das ist halt das schwerere, du kannst nicht einfach ihre Systeme ausspionieren. aber wenn man das Wissen dazu hat kann man so was Natürlich auch auf die Beine stellen und sich was einfallen lassen.
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Bin deiner Meinung, dass Leergeschäfte von übelster Art sind.
Leider bin bin ich kein Fachmann in Wirtschaftskriminalität (mit mir kannste eher über Todesfallermittlungen/Tötungsdelikte reden )...habe nur das gefunden:
Zitat:
Rechtslage und Verbotsmöglichkeit
Deutschland
Eine Legaldefinition des Begriffs Leerverkauf gibt es nicht. Zivilrechtlich unterliegen Leerverkäufe dem Kaufvertragsrecht, das die Möglichkeit eines Leerverkaufs zulässt. Das in § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB für Kaufverträge kodifizierte Trennungsprinzip gestattet nämlich das Eingehen einer Verpflichtung, die erst später erfüllt werden muss. Danach wird der Verkäufer zunächst lediglich verpflichtet, dem Käufer Eigentum zu verschaffen. Der Kaufvertrag setzt als reines Verpflichtungsgeschäft mithin nicht voraus, dass der Verkäufer zum Zeitpunkt der Begründung seiner Lieferverpflichtung bereits lieferfähig ist. Das gilt auch für den Leerverkauf.
Scheitert die Eindeckung durch den Verkäufer, so bewirkt die Unmöglichkeit der Erfüllung durch den Verkäufer keine Unwirksamkeit des bestehenden Verpflichtungsgeschäfts (§ 311a Abs. 1 BGB). Diese Bestimmung beschreibt Fälle anfänglicher Unmöglichkeit, bei der das Lieferhindernis bereits bei oder vor Vertragsabschluss vorliegt. Ist es dem Verkäufer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 275 BGB unmöglich, seiner Lieferverpflichtung nachzukommen, wird dem Käufer ein Rücktrittsrecht eingeräumt (§ 326 Abs. 5 BGB), bei Kenntnis des Verkäufers vom Leistungshindernis steht dem Käufer ein Schadensersatzanspruch aus § 311a Abs. 2 BGB zu.
Selbst am Kassamarkt ausgeführte Leerverkäufe sind laut der Gesetzesbegründung zur Börsengesetznovelle 1989 grundsätzlich den Börsentermingeschäften zuzuordnen. Grund ist, dass einem Bankkunden bei einem Leerverkauf ein Marktpreisrisiko entsteht, das für ein Börsentermingeschäft typisch ist. Kein Börsentermingeschäft liegt vor, wenn der Leerverkäufer aus einem anderen Termingeschäft einen zukünftigen Lieferanspruch auf die leer verkaufte Wertpapiergattung hat und sich die Papiere bis dahin leiht, da dann das für ein Termingeschäft übliche Risiko nicht entsteht.
Bis Dezember 2003 regelte das Kapitalanlagegesellschaftsgesetz (KAGG) im § 9 Absatz 5 Satz 1, dass Verkäufe von Wertpapieren, die zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Sondervermögen nach § 6 KAGG gehörten, verboten waren. Das Verbot von Leerverkäufen traf jedoch nur die nach § 1 des KAAG errichteten Kapitalanlagegesellschaften und war auf sonstige Marktteilnehmer nicht anwendbar. Das KAGG wurde ab 2004 durch das Investmentgesetz (InvG) abgelöst. Dieses enthält eine inhaltsgleiche Bestimmung in § 59 InvG.
Seit dem 27. Juli 2010 sind ungedeckte Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln in Deutschland durch § 30h Wertpapierhandelsgesetz verboten.
Regulierungsmöglichkeiten
In verschiedenen Staaten besteht die Möglichkeit, Leerverkäufe vorübergehend einzuschränken oder ganz zu untersagen. In Deutschland kann die BaFin gemäß § 4 Abs. 1 WpHG Leerverkäufe in inländischen Aktien untersagen, wenn eine erhebliche Marktstörung droht. Vergleichbare Eingriffsmöglichkeiten gibt es in anderen Ländern.
In den Vereinigten Staaten hat die SEC 2005 eine spezielle Regelung, die Regulation SHO, für das Naked Short Selling aufgestellt[4] und diese Regelungen im September 2008 verschärft.
Im Zuge der Finanzkrise ab 2007 wurden Leerverkäufe von Finanzwerten in Deutschland, Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Frankreich, Australien, Kanada, Taiwan, Portugal und Irland und in Österreich verboten oder eingeschränkt.
Ende Januar 2010 wurde in Deutschland das Verbot ungedeckter Leerverkäufe, das die Aktien von elf Finanzunternehmen betraf, von der BaFin wieder aufgehoben, da sich die Situation an den Finanzmärkten wieder entspannt hatte. Mit Wirkung zum 25. März 2010 führte die BaFin ein Transparenzsystem für Leerverkäufe ein, das zehn Institute betrifft. Die Regelung galt zunächst bis 31. Januar 2011 und wurde dann bis zum 25. März 2012 verlängert.
Am 18. Mai 2010 wurden abermals Einschränkungen für Leerverkäufe von Staatsanleihen der Euro-Zone sowie der zehn Institute erlassen. Diese Verbote gelten vom 19. Mai 2010 bis zum 31. März 2011 und werden laut BaFin laufend überprüft.
Im Zuge der Staatsschuldenkrisen im Euroraum wurden im August 2011 Leerverkäufe von Finanzwerten in Frankreich und Italien vorübergehend verboten. Spanien und Belgien planen nach Angaben der ESMA ähnliche Maßnahmen.
Ist hier natürlich etwas OT...wollte aber deine Frage aus Laiensicht beantworten.
Dein Fachbereich sollte auch als solches an den ausufernden Finanmarkt angelegt sein. Ich denke da an die indirekten Folgen der Profitgier an den Finanzmärkten. Möchte nicht wissen, wie viele sich aus Finanznöten schon selber [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] haben.
Weiß nicht ob ich dir jetzt zuzwinkern soll oder weinen soll.
Den Inhalt des Spoilers kannte ich schon. Die Aufsicht über die Verbote von solchen Geschäften ist leider völlig unzureichend. Es gibt auch einfach zu viele Ausweichmöglichkeiten für diese Praktiken.
Da würde ich gerne Lockgeschäfte machen und die Gierigsten einfach abmahnen und das sichergestellte Geld; abzüglich Ermittlungspauschale, an Bildungsstätte weitergeben.
Um jetzt wieder zum Thema zu kommen:
Zitat:
§ 19 UWG: Verleiten und Erbieten zum Verrat
(1) Wer zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz jemanden zu bestimmen versucht, eine Straftat nach § 17 oder § 18 zu begehen oder zu einer solchen Straftat anzustiften, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz sich bereit erklärt oder das Erbieten eines anderen annimmt oder mit einem anderen verabredet, eine Straftat nach § 17 oder § 18 zu begehen oder zu ihr anzustiften.
(3) § 31 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.
(4) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(5) § 5 Nummer 7 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.
Punkt 4 halte ich da für sehr interessant. Bei Copyright scheint ja ein Interesse da zu sein (wer bestimmt das eigentlich ob ein öffentliches Interesse da ist), sogar bis dahingehend, dass in letzter Konsequenz auch gewaltsam in eine Privatsphäre eingedrungen wird.
Ich meine, dass gezielte Einstellen von Angeboten in Tauschbörsen ist doch eigentlich eine Verleitung zu einer Straftat und was da geht, sollte doch auch in den Finanzmärkten möglich sein. Naja, ist ja leider auch ein globales (Knackpunkt) Thema. Aber irgendwo muss man ja mal anfangen.
Dein Fachbereich sollte auch als solches an den ausufernden Finanmarkt angelegt sein. Ich denke da an die indirekten Folgen der Profitgier an den Finanzmärkten. Möchte nicht wissen, wie viele sich aus Finanznöten schon selber [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] haben.
Weiß nicht ob ich dir jetzt zuzwinkern soll oder weinen soll.
Ich kann dich voll verstehen.
Aber...nachdem Freitod nicht strafbar ist, kann somit auch keine Beteiligungssform strafbar sein.
Weitere Erläuterungen wären Off Topic.
Bleibt nur noch eine moralische schwere Schuld für das Gewissen, das solche Profitgeier übrigens nicht haben.
Zitat:
Bei Copyright scheint ja ein Interesse da zu sein (wer bestimmt das eigentlich ob ein öffentliches Interesse da ist), sogar bis dahingehend, dass in letzter Konsequenz auch gewaltsam in eine Privatsphäre eingedrungen wird.
Öffentliches Interesse bejaht oder verneint nur die Staatsanwaltschaft.
Bei der Unverletztlichkeit der Wohnung greift [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]...
Zitat:
1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden....usw.
am sichersten ist man wenn man eine festplatte wenn sie noch neu ist verschlüsselt sodass alles was ab dato darauf gespeichert wird automatisch save ist + ein 50 stelliges pw oder mehr (natürlich alle möglichen zeichen , zahlen und buchstaben ) .
der ganze mist von wegen pc zertreten , oder festplatte ins wasser tauchen bringt euch rein garnichts !
es wurden schon daten von einem verbrannten pc gerettet der nachträglich mit magneten und einem vorschlaghammer bearbeitet wurde und 3 monate lang unter der erde verbracht hat xDDD .
also selbst mit pw wie von mir beschrieben seid ihr früher oder später am arsch ^^ . alles was wir tun können ist zeit schinden und hoffen das wir es mit dummen mitarbeitern unserer guten behörde zu tun haben . einfach einen verstecken container in einem versteckten container , kann man ja unendlich so fortsetzten und wenn man dann daten raus rückt , dann einfach welche mit denen man dir nichts anhaben kann .
letztendlich müsste ich mir warscheinlich die kugel geben ........
kugel oder knast = beides keine schönen optionen , aber jeder der nicht legale daten saugt oder bereitstellt kennt ja das risiko .
Also ich würde aufmachen, dann Chuck Norris aus der kleinen geheimen Box in meiner Festplatte lassen und die Show genießen; )
.... Nunja seien wir mal realistisch, wenn man die Anzahl, der allein in Dtl., Illegal downgeloadeten Dateien sieht, dann wird man zu dem Entschluss kommen, dass die Wahrscheinlichkeit bei so ziemlich Null liegt. Außer man nutzt seine 100k Leitung 24 zu 7 aus, sodass die Datenmenge deinem Provider komisch vorkommt;p Selbst dann wird wohl kaum der Nette Onkel vor der Tür stehen, nur eine Abmahnung wäre möglich.^^
Lass dir alle Zähne ziehen, kauf dir ein Gebiss mit Stahlzähnen und iss die Festplatte auf.
Problem gelöst, denn keiner wird auf die Idee kommen in deinem Bauch zu suchen
chris1121:
Das musste dann aber oft machen, wenn bei dir jemand in Jeans und T-Shirt mit Aufdruck Böhze Onkels klingelt. Schade um die Platten, wenn es dann die Zeugen Jehovas sind.
Als Downloader bei OCHS klingelt bei dir gewiss niemand.
Bist du Torrent User, würde ich den Akku meiner Bohrmaschine immer "fit" halten.
... es muß einem die möglichkeit gegeben werden die sache rauszugeben (verhindert zufallsfunde)
Ist das wirklich so einfach ?
Bekomme ich vom Metzger als Probe eine Scheibe Gelbwurst geschenkt, kaufe ich dann auch automatisch einen ganzen Ring davon ?
Na ja versuchen kann man es ja und mit der Dummheit der Bullen rechnen, was hier im Board fast immer Zustimmung findet. !
Verschlüsseln mit einer Veschlüsselungsmethode deines Vertrauens ist wohl das Beste, dann zerstört man auch nicht versehentlich seine Festplatten, wenn die Polizei sich nur nach einem Nachbarn erkundigen will.
Manche Programme besitzen auch einen Fake-Login, der einen anderen Inhalt vortäuscht, falls man zur Herausgabe des Passworts gezwungen wird.
Bei Filesharing ist ja der Hauptbeweispunkt dann doch immer der IP-Log des Providers. Die rücken bei Anfragen der Polizei meist sehr schell damit raus, was wichtig ist, weil es nicht lange gespeichert wird (Vorratsdatenspeicherung als Gesetz wurde abgelehnt).
Gerade Bittorrent, etc. ist gefährlich, weil die Nachfrage schnell geht, wenn man deine IP direkt auslesen kann. Bei Filehostern fühle ich mich sicherer –*ich denke die rücken das nicht sofort raus und dann ist es beim Provider auch nicht mehr nachzuverfolgen.
Ansonsten kann man seine Verbindung über VPNs mit anonymen IPs komplett verschleiern. Wenn man dafür ein paar Euro/Monat zahlt bekommt man da zuverlässige/schnelle Dienste.
... aber ich hoffe mal, dass es sich bei Dir nicht um Kinderpornografie handelt.
Ich bin immernoch für die Festplatte im Garten vergraben Methode und ins Netzwerk per Wlan einbinden. ^^
Sollen sie die Festplatte gerne mitnehmen... (Natürlich verschlüsselt)
Die Daten sitzen aber im Garten
Mit irgendwelchen Log's kann man schon sehen, nachdem die Festplatte entschlüsselt ist, das die Daten da sind, aber halt auf nem Netzwerklaufwerk, das zufällig nicht da ist.
Ich bin immernoch für die Festplatte im Garten vergraben Methode und ins Netzwerk per Wlan einbinden. ^^
Bei den Cops läuft jetzt gerade eine große Umschulungsaktion bei den Leichensuchhunden.
Die Hälfte davon riecht jetzt im Garten vergrabene Festplatten. Ist nicht mal so schwer für die... bei einigen Platten "stinkt" der "Inhalt" auch !
In Deutschland zu 100%, da man sich ja nicht selbst Belasten muss!
In Europa kann es natürlich noch einige Länder geben die so was anders handhaben, was ich aber nicht hoffe, wir Leben ja nicht mehr im Mittelalter wo man einen vor dem Gericht sitzt solange Gefoltert oder in Untersuchungshaft stecken bis die Person das sagt was das Gericht hören will!
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Das kann ich aus eigener Erfahrung nicht bestätigen. Ist zwar schon 30 Jahre her, aber die Narbe habe ich heute noch.
Es hat den Verantwortlichen damals zwar nichts gebracht, trotzdem war es für mich sehr lehrreich.
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Die Zukunft war früher auch besser!
Karl Valentin {1882-1948}
Das kann ich aus eigener Erfahrung nicht bestätigen. Ist zwar schon 30 Jahre her, aber die Narbe habe ich heute noch.
Es hat den Verantwortlichen damals zwar nichts gebracht, trotzdem war es für mich sehr lehrreich.
bei so etwas hast du hoffentlich zum anwalt gegriffen. siehe grundgesetz
Es hat ja schließlich auch schon RAF-Mitglieder, die sich aufs GG bezogen haben und so Polizisten angezeigt und Schmerzensgeld bekommen haben, was zwar paradox ist, aber trotzdem noch vollkommen richtig, weil jeder Mensch das Recht hat, dass er unversehrt ist etc.
Unser Prince Porn wusste da schon 2010 gut bescheid.
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Es handelte sich dabei um Kinderpornographie/sexueller Missbrauch Minderjähriger. Weiterhin sind dabei durch gen. Gesetz (also keine Willkür) Kapitaldelikte betroffen...
Zitat:
Erste Passwort-Erzwingungshaft in Großbritannien
In Großbritannien sind zwischen 1. April 2008 und 31. März 2009 erste Haftstrafen verhängt worden, weil Beschuldigte die Herausgabe von Passwörtern bzw. von kryptografischen Schlüsseln verweigerten. Das geht aus dem jährlichen Bericht (PDF-Datei) der Polizeikontrollbehörde Office of Surveillance Commissioners an die Regierung hervor. Zwei Personen seien auf Basis eines seit Oktober 2007 geltenden Passus des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) verurteilt worden. Damit können Strafverfolgungsbehörden die Herausgabe von Passwörtern und Krypto-Schlüsseln unter Androhung von bis zu fünfjährigen Haftstrafen erzwingen.
Details über die Vergehen, zu denen dabei ermittelt wurde, und ob es sich um zwei getrennte Strafverfahren handelt, gehen aus dem Bericht nicht hervor. Insgesamt seien in dem Berichtsjahr wegen Passwortverweigerung 15 Anordnungen ergangen, der sich 4 Personen beugten. Von den restlichen 11 wurden 7 angeklagt, 2 kamen ins Gefängnis. In den Fällen sei es um "einheimischen Extremismus", "Anti-Terrorismus" und "Unanständigkeit gegenüber Kindern" gegangen.
...aber nicht doch die Down- oder Uploader, und darum ging es ja hier ursprünglich..
Bitte mal einen Fall in Deutschland benennen...wäre ein gefundenes Fressen für die "Pressegeier".
Die Beugehaft gibt es in Deutschland nur als [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
ist hier ein User der nach der Nutzung eine One Click Hosters Ärger mit der Justiz bekommen hat? Also nicht einer, der einen kennt, der schon mal neben einem gewohnt hat dessen Vormieter von einem gehört hat dem das passiert ist. Sondern einer der Ärger bekommen hat weil er bei ein OCH was hoch- oder runtergeladen hat. Bei dem der Hoster die IP rausgerückt hat?
Ich meine, hier in diesem Forum ist die Konzentration von Up und Downloadern recht hoch. Wenn es da keinen erwischt hat ...
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Aua..trovato, nicht böse sein.
Ja, ja der liebe Herr Gäfgen und die verschlüsselte Festplatte mit urheberrechtsgeschützten Daten ?
Bei der Anfrage nach dem PW sollte aber Androhung von Folter im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht mehr ausreichen, da sollte es aber mal so richtig zur Sache gehen.
Ich sag nix mehr, denn diese Problematik wurde schon bis zum Erbrechen "diskutiert".
habe den Scheiß vielleicht nicht im TV gesehen als er Aktuell war, aber da brauch ich ja auch nur im Wiki nachlesen:
Zitat:
"Im Juni 2005 legte Gäfgen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, um die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Er berief sich auf eine Verletzung der Art. 3 EMRK (Folter- und Misshandlungsverbot) und Art. 6 EMRK (faires Verfahren). Nach Auffassung Gäfgens wurde die Folterdrohung im späteren Strafverfahren gegen ihn nicht ausreichend berücksichtigt. Das Verfahren hätte wegen der Folterdrohung eingestellt werden müssen. Er sei daher immer noch ein Folteropfer. Darüber hinaus seien durch sein Geständnis Beweismittel erlangt worden, die nur infolge dieser Aussagen von den Behörden hätten sichergestellt und verwertet werden können (vgl. Früchte des verbotenen Baumes). Dies verletze seinen Anspruch auf ein faires Verfahren.[9] Am 30. Juni 2008 wies der EGMR die Beschwerde Gäfgens als unbegründet zurück.[10] Der Gerichtshof urteilte mit 6 zu 1 Stimmen, dass Gäfgen zwar Opfer einer Verletzung von Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) geworden sei, den Opferstatus bei Einleitung des Verfahrens vor dem EGMR aber verloren habe, weil die deutschen Gerichte – allen voran das Bundesverfassungsgericht – die Vernehmungsmethode als Verstoß gegen Art. 3 EMRK anerkannt hätten, die beiden Polizeibeamten strafrechtlich verurteilt worden waren und das durch verbotene Vernehmungsmethoden erlangte Geständnis im Strafverfahren nicht gegen Gäfgen verwertet wurde."
Quelle:Wiki
Ja er Wurde Bedroht gefoltert zu werden, ist aber Verboten, die 2 Beamten wurden deswegen sogar verurteilt... Was geht denn bei dir also bitte?
Wir Leben in Deutschland wo es noch Menschenrechte gibt und nicht irgendwo in Russland oder China, eine Ungleichbehandlung oder sogar Folter in irgendeiner weise sind Verboten, zumal dies ja extrem von diesen Thema abschweift...
Zitat:
Vielleicht solltest du deine kindliche Naivität mal so langsam ablegen.
Ob du so was schreibst, oder die Welt Untergeht, ist mir ziemlich egal, da ich sowieso so was Ignoriere und nicht näher darauf eingehe, also erspare dir lieber die mühe jemanden zu Belehren denn du nicht mal Kennst!
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bei so etwas hast du hoffentlich zum anwalt gegriffen. siehe grundgesetz
Sehr naiv dein Glaube oder deine Einstellung. Wenn drei Beamte auf das Grundgesetz scheißen, und du mit zweien alleine auf der Wache in einem Raum bist, einer Schmiere steht und die andern versuchen eine Unterschrift aus dir raus zu prügeln, dann hast du schlechte Karten.
Zudem weil einer der beiden wusste, ohne meine Unterschrift geht es ihm selbst an den Kragen. Dachte ich zumindest. Wurde aber auch unter den Tisch gekehrt. Einer der drei hatte damals vor einer Bierbar einen stark angetrunkenen Kerl ohne Grund bewusstlos geschlagen. Die Beamten wollten, dass er geht, was dieser aber nicht verstand und auch nicht tat. Ich stand daneben, sah und hörte alles, und habe als der Typ mit den Füßen auf den Bewusstlosen weiter eingetreten hat eingegriffen.
Ein Beamter hielt mich zurück und meinte, das gehe mich nichts an und ich soll mich schleichen. Das tat ich aber nicht und sagte, dass ich das nicht auf sich beruhen lassen werde. Zumal ich den Schläger persönlich kannte, er wohnte drei Häuser weg von mir.
Darauf hin versuchten die drei mir das als Prügelei unter Saufbrüder in die Schuhe zu schieben, war nichts, ich hatte nichts getrunken. Da weitere Barbesucher dazu kamen schleppten die mich kurzerhand zur Wache. Dort nahmen sie mich dann in die Mangel.
Ich schaffte es nicht mal bis zur Anzeige, der Anwalt meinte nur ich hätte ohne Zeugen keine Chance. Es gab zwar zwei weitere Leute die das gesehen hatten, aber die hielten sich lieber raus. Das war's dann. Der Sufffkopf konnte sich nicht an mich erinnern, wir kannten uns auch nicht. So kamen die Polizisten mit der Anschuldigung gegen mich nicht durch.
Das kostete mich damals einen Haufen Geld und Nerven, und meinen Glauben in den Rechtsstaat. Dass sich daran bis heute was geändert hat, wage ich zu bezweifeln.
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Die Zukunft war früher auch besser!
Karl Valentin {1882-1948}
da ist wieder diese Verallgemeinerung. Ich habe keinen Grund an der Geschichte von AtPeterG zu zweifeln. An der EINEN Geschichte. Es ist doch logisch das es unter den vielen Polizisten die es gibt auch Arschlöcher gibt. Aber das heisst doch lange nicht das man bei der Polizei grundsätzlich befürchten muss gefoltert zu werden.
Und es müssen noch nicht einmal Arschlöcher sein denen sowas "passiert". Machen wir uns nichts vor. Ich bin ein friedfertiger Geselle. Aber wenn ich mich drei mal in einer Schicht von so einem besoffenen Rotzlöffel blöde anmachen, anspucken und beleidigen lassen muss da kann einem schon mal die Sacknaht platzen. Und der vierte besoffene zu dem ich gerufen werde ist dann der eine zuviel. Da ist man es einfach leid.
Ein Freund von mir ist Rettungshelfer. Der ist nun schon zum zweiten mal von einem dem er helfen wollte verletzt worden. Und der sagt ganz offen das er nun bei jedem betrunkenen "deutlich härter zupackt". Richtig ist das sicher nicht. Aber voll verständlich.
Aber daraus zu schlussfolgern das man von Polizisten oder Rettungssanis gefoltert wird kann man sicher nicht.
Und das einer in Deutschland gefoltert wird das Passwort seiner Pornosammlung heruaszugeben ist doch totaler Quatsch. Ok von seinen notgeilen Kumpels vielleicht ...
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Das stimmt, das ist nur ein Fall. Und um Himmels willen, ich kenne viele "Bullen" die schwer in Ordnung sind. Verallgemeinern darf man das nicht. Aber eine gesunde Skepsis sollte man sich bewahren.
Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Und es müssen noch nicht einmal Arschlöcher sein denen sowas "passiert". Machen wir uns nichts vor. Ich bin ein friedfertiger Geselle. Aber wenn ich mich drei mal in einer Schicht von so einem besoffenen Rotzlöffel blöde anmachen, anspucken und beleidigen lassen muss da kann einem schon mal die Sacknaht platzen. Und der vierte besoffene zu dem ich gerufen werde ist dann der eine zuviel. Da ist man es einfach leid.
Meiner Meinung nach bist du dann falsch im Geschäft. Eigentlich solltest du es besser wissen. Zu dem war der Typ damals total friedlich. Nur eben betrunken bis zum Hals.
Zitat:
Ein Freund von mir ist Rettungshelfer. Der ist nun schon zum zweiten mal von einem dem er helfen wollte verletzt worden. Und der sagt ganz offen das er nun bei jedem betrunkenen "deutlich härter zupackt". Richtig ist das sicher nicht. Aber voll verständlich.
Das ist durchaus verständlich, aber ein ganz anderes Thema.
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Karl Valentin {1882-1948}
Irgendwie witzig wie oft dieses Thema durch gekaut wird.
Aber egal mir ist gerade langweilig, also schreibe ich noch einmal eine Zusammenfassung.
Wann findet eine Hausdurchsuchung statt?
Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt das eine Straftat begangen wurde die eine Durchsuchung rechtfertigt.
Dazu müssen keine bzw minimale Beweise vorliegen eine Hausdurchsuchung hat den Sinn Beweise zu finden.
Sie stehen vor der Tür und jetzt?
Ganz falsch ist es ihnen die Türe vor der Nase zu zuwerfen und noch schnell etwas verschwinden zu lassen. Denn wenn es ganz blöd läuft braucht man eine neue Türe und findet sich mit dem Gesicht am Boden wieder.
Man lässt sich den Durchsuchungsbefehl zeigen liest in sich in ruhe durch, verlangt seine Kopie vom Durchsuchungsbeschluss und fragt nach den Namen der Zeugen wenn diese nicht schon aufgeführt werden, auf dem Beschluss muss der Anlass der Durchsuchung stehen was gesucht wird und das Datum der Durchsuchung.
Man hat das Recht das 2 Zeugen bei der Durchsuchung dabei sind, allerdings sind diese nicht frei wählbar, können im Eifer des Gefechts Theoretisch sogar Nachbarn sein. (Aber normal haben sie diese schon dabei)
Mann hat keine Möglichkeit die Durchsuchung hinaus zu zögern, es sagt sicher kein Polizist Nein wenn man sich den Beschluss in ruhe durchlesen will solange niemand in der Wohnung ist.
Und man muss für eine Durchsuchung nicht anwesend sein, sie darf allerdings nicht vor 6 Uhr morgens oder nach 10 oder 12 Uhr Abends durchgeführt werden, wenn sie zu dieser Uhrzeit kommen kann man sie wieder weg schicken oder man droht mit rechtlichen schritten. Theoretisch kann man selbst dann nicht viel dagegen tun aber ein disziplinar- Verfahren will normal auch kein Polizist.
Was wird durchsucht?
Alles was durchsucht wird muss auch aufgeführt sein, Achtung Auto/Keller/Garten zählen auch zu den Liegenschaften, allerdings wenn man in einer WG oder ähnlichem Wohnt betrifft es nur die Bereiche die dir gehören oder die du verwendest.
Kommt selten vor aber es kann sein das nur einzelne Räume aufgeführt sind, dann werden nur diese durchsucht.
Was für Rechte habe ich?
Das wichtigste Ich muss kein Wort sagen.
Man ist nicht verpflichtet sich selbst zu belasten, das schließt Passwörter etc. mit ein.
Am besten redet man überhaupt nicht mit den Polizisten, denn das Spiel guter Bulle böser Bulle kennt jeder aus der Glotze.
Wie oben angesprochen hat man das Recht auf 2 Zeugen und eine Kopie des Beschlusses.
Mit gültigem Beschluss muss man sie in die Wohnung/Haus lassen, man kann es nicht hinaus zögern.
Wenn Sachen beschlagnahmt werden erhält man eine Quittung für die mitgenommen Gegenstände, dort müssen alle Gegenstände aufgelistet sein.
Ich kann und sollte wenn ich etwas ausgefressen habe einen Anwalt einschalten, wobei der nicht anwesend sein muss und auch die Durchsuchung nicht verhindern kann.
Und man ist nicht verhaftet, wenn man sich denkt ach mir egal finden eh nichts, kann man theoretisch auch in die nächste Kneipe gehen und sagen sperrt zu wenn ihr geht.
Wie sollte ich mich verhalten?
Wenn sie vor der Türe stehen ist es das beste sie aufzufordern kurz zu warten, Personen die sich eventuell noch in der Wohnung aufhalten heraus zu bitten und sich den Beschluss zeigen zu lassen. Achtung nicht den Sichtbereich der Beamten verlassen!, am besten andere durch rufen "komm mal her" aus der Wohnung bitten, denn wenn ich rufe "he komm mal die Bullen sind da" besteht der Verdacht auf Verdunkelung (beseitigen von Beweisen).
Die meisten Beamten sind auch nur Menschen und behalten die Ruhe.
Dann lässt man sich seine Kopie geben und besteht auf die Zeugen.
So dann bittet man sie herein zeigt ihnen die Wohnung bzw. die betreffenden Räumlichkeiten und lässt sie ihre Arbeit tun, ob man dabei bleibt oder nicht ist einem selbst überlassen, wenn man etwas Versteckt hat empfiehlt es sich mit unter nicht dabei zu bleiben, denn man neigt dazu mit den Augen Blickkontakt zu Verstecken her zu stellen und die Beamten sind auch nicht ganz dumm.
Wenn man verschlossene Schränke etc. hat übergibt man die Schlüssel, denn sonst werden sie gewaltsam geöffnet.
Und man sollte sich nicht in Gespräche verwickeln lassen, weil man ist nervös etc. und hat sich schnell einmal verplappert, wenn man nach Passwörtern etc. gefragt wird sagt man nichts, denn man ist nicht verpflichtet diese heraus zu geben.
Wenn man Drogen oder ähnliches in der Wohnung hat und sich unsicher ist werden diese gefunden oder nicht, sollte man diese gleich heraus geben, kann sich mildernd auf ein eventuelles Urteil auswirken.
Auch wenn die Durchsuchung nur Datenträger betrifft kann man wegen Drogen belangt werden, so etwas schimpft sich Zufallsfund.
Man lässt sich alle Gegenstände die mitgenommen werden auflisten und Verlangt eine Quittung dafür und das war es die Durchsuchung ist vorbei.
Was sollte ich nicht tun?
Die Tür zuschlagen und versuchen die Festplatte oder die Drogen aus dem Fenster zu werfen ist eine schlechte Idee, Verdunklung ist ein extra Tatbestand.
Denn die Türe ist normal innerhalb weniger Sekunden offen und so schnell ist man normal nicht und von daher ist das ganze im Fluss versenken, aus dem Fenster werfen Blödsinn, besonders da der Garten zu den Liegenschaften gehört und der Gehsteig etc. öffentliches Gelände ist.
Es bringt auch nicht sich aufzuführen wie eine Furie, damit erreicht man nur das man am Boden liegt eventuell sogar in Handschellen und die Polizei sich nur noch mehr angespornt fühlt.
Und noch ein Wort zur Datensicherheit
Wer Truecrypt oder ähnliches verwendet und ein sicheres Passwort hat muss sich einmal darum keine Gedanken machen, solche Platten werden im Normalfall nicht einmal angerührt, da es Jahre dauern würde diese zu entschlüsseln und es wegen den 100 Filmen auf der Festplatte und den 2000 Euro Strafe in keiner Relation steht 50.000 Euro oder mehr auszugeben um es zu entschlüsseln.
Man ist nicht verpflichtet das Passwort heraus zu geben, wer nichts zu verbergen hat kann dies gerne tun, wirkt sich sicher auch mildernd aus, aber wer seine 11 TB Datensammlung hat sollte es besser für sich behalten.
Es gibt keine rechtliche Grundlage die Herausgabe des Passwortes zu erzwingen, also wenn einer sagt "sag es uns sonst gehst dafür schon in den Knast" kann man sich zurück lehnen und sagen "NÖ".
Was mache ich bei laufendem/Entschlüsseltem System?
Naja das ist etwas schwierig, ich weiß nicht in wie weit das laufende System begutachtet wird und da ich nicht einfach hergehen kann und den Rechner herunter fahren, die wohl unauffälligste Lösung wenn man wirklich Angst vor einer Durchsuchung hat wäre wohl eine Steckdose mit Funkfernbedienung die neben der Tür hängt, so nach dem Motto "bevor ich die Türe öffne mal schnell drauf gedrückt", wenn die Türe noch nicht offen ist kann ich ihn noch schnell aus stecken geht auch aber wenn ich zu laut unterwegs bin brauche ich auch eine neue Türe.
Ich persönlich habe so einen Schalter neben der Türe, aber das daher da ich gelernter Elektriker bin und oft für mehrere Wochen aus dem Haus, von daher habe ich es so eingerichtet das ich mit dem Schalter alles abschalte bis auf die Küche (Kühlschrank lässt grüßen), den der Kostenaufwand von 15 Euro für Schalter und Schütz war es mir wert, den die rechnen sich mit dem Standbystrom ziemlich schnell.