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myGully |
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27.07.12, 22:00
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#736
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2012
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Soviel ich weiß, kommt es auf die Situation an. "Gefahr im Verzug"... . Steht "Dein Freund und Helfer" vor einer Tür, durch die man laute Hilfe-Schrei oder ähnliche Hinweise auf Gefahr vermuten lässt, dann dürfen/müssen sie sogar da rein. Was ich persönlich auch als richtig empfinde. Bin SozialarbeiterIn und habe wirklich schon beängstigende Situationen erlebt und erzählt bekommen. Aber bei Urheberrechtsgeschichten etc. ist keine Gefahr im Verzug, da müsste ich mich schon sehr irren! Ex-Mann vom Fach, was meinst Du dazu? Pauli8
Andere Sache, bei manchen Ideen von einigen "Hobby-MC Gyvern" hat es mir wirklich, seit langem Mal wieder, richtig die Tränen in die Augen getrieben. Besonders gut fand ich die Ideen mit der Einbaugeschichte in der Wand und dem Rießenmagneten am Türrahmen. Fand den Vorschlag mit dem Bohrer oder der Selbstzerstörung aber auch recht lustig
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27.07.12, 22:08
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#737
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.244
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Zitat:
was meinst Du dazu? (Pauli
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Natürlich Soziknall...da liegst du völlig richtig ...bei Urheberrechtsgeschichten kann ich mir beim besten Willen auch keine Gefahr im Verzug vorstellen.
Ich hatte nur auf die generelle Problematik der Gefahr im Verzug geantwortet.
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27.07.12, 22:14
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#738
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2012
Beiträge: 21
Bedankt: 17
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Danke das Du Dich jetzt nicht lachend in die Ecke geworfen hast, bei meinem ersten Schreibversuch der "Gefahr im Verzug". Mit Glück hat es außer Dir gar niemand gemerkt... .
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27.07.12, 22:43
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#739
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Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 85
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Zitat:
Aber bei Urheberrechtsgeschichten etc. ist keine Gefahr in Vollzug
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Das kommt drauf an. Gefahr im Verzug koennte sich beispielsweise dadurch ergeben, dass der Beschuldigte Wind vom Ermittlungsverfahren bekommt und die Gefahr besteht, dass er Beweise vernichten wuerde.
Zitat:
Steht "Dein Freund und Helfer" vor einer Tür, durch die man laute Hilfe-Schrei oder ähnliche Hinweise auf Gefahr vermuten lässt, dann dürfen/müssen sie sogar da rein
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Vollkommen korrekt. Das hat aber nichts mit einer Durchsuchung zu tun ;-). Daher ist hierbei regelmaessig keine Gefahr im Verzug zutreffend, es handelt sich im eine konkret vorliegende Gefahr, welche im Wege des zutreffenden besonderen Veraltungsrechts (bspw. Polizeiordnung) durch die gebotenen Gefahrenabwehrmassnahmen zu beheben ist.
Zitat:
da man aber vom "Beweisverwertungsverbot" Gebrauch machen kann
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Das Beweisverwertungs/-erhebungsverbot ist keine Option, sondern eine sog. Prozessmaxime. Es muss also Anwendung finden, andernfalls ist ein auf Grund mit Verwertungs-/Erhebungsverbot belegter Beweise ergangenes Urteil rechtsfehlerhaft (was den Weg der Rechtsmittel (Berufung, Revision) eroeffnet), in schwer gelagerten Faellen auch nichtig (mit der Folge, dass das Urteil bei Feststellung der Nichtigkeit auf die Zukunft gerichtet ungueltig und nicht vollstreckbar ist).
Zitat:
ist es unwahrscheinlich das man wegen einem Zufallsfund noch eine Klage angehängt bekommt
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Sofern Zufallsfunde im Rahmen einer "legalen" Durchsuchung gemacht werden, gilt das Legalitaetsprinzip, also der Verfolgungszwang. Hierfuer ist bei Zufallsfunden ein neuer Durchsuchungsbeschluss betreffend der vorliegenden Materie zu erlassen.
Zitat:
Ich kann das leider nur bis Anfang 2008 beurteilen, da gab es keinen richterlichen Bereitschaftsdienst.
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Gibts es vereinzelt an Landgerichten mit grossem Bezirk.
Grundsaetzlich sind die Anforderungen fuer eine Gefahr im Verzug bei Anordnung einer Zwangsmassnahme durch den StA geringer, als bei "einfachen Polizeibeamten", weswegen der staatsanwaltschaftliche Bereitschaftsdienst in der Regel ausreicht.
Grundsaetzlich besteht hier die Genehmigungspflicht der Massnahme, was bei Fristueberschreitung oder versagter Genehmigung zu einem Beweisverwertungsverbot fuehren kann.
Edith sagt: Die betreffende BVerfGE ist im uebrigen von 2001.
Edith sagt weiterhin: Streng dich einfach mehr an, pauli8, dann kann ich mir meine Beitraege sparen
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27.07.12, 22:48
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#740
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
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v3r17a5...wie immer top korrekt !
Ich wollte hier aber nicht so tief einsteigen...z.B. bei den Hilfeschreien oder bei besonderen Konstellationen Gefahr im Verzug bei Urheberrechtsverletzungen.
In Zukunft biste doch bitte etwas schneller und lass andere nicht ins "Fettnäpfle" treten oder die Frage unvollständig beantworten...ja !
Nee...passt scho...ist doch lustig.
Edit: OT sorry
Eins muss ich noch loswerden. Kannst du dir bei Vernehmungen das Spiel "Böser Cop...guter Cop" vorstellen ?
Meine Edith sagt zu deiner Edith:
Habe alle Gesetzbücher und Kommentare am 01.03.2008 entsorgt.
Ohne deine richtige Korrektur würde mir myGully nicht mehr so gefallen.
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27.07.12, 23:18
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#741
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Newbie
Registriert seit: Sep 2009
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Ganz klar jein. Grundsaetzlich muessen sich Vernehmungen/Befragungen an grund- und verfahrensrechtlichen Massstaeben messen koennen (wie etwa §136a StPO). Die darin festgelegten Richtlinien sind voll justiziabel, d.h. sie koennen richterlich voll ueberprueft werden, folglich besteht bei der Anwendung von "Verhoermethoden" kein Ermessen.
Solange eine polizeiliche Vernehmung in den Grenzen ablaeuft, ist gegen "guter Bulle, boeser Bulle" nichts einzuwenden - es hat aber eigentlich keine Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der Aussage, da sie protokolliert zu verwerten ist.
Unabhaengig davon sind polizeiliche Befragungen nicht eidesfaehig, was ihre volle Verwertbarkeit im Verfahren generell einschraenkt.
Also, um deine Frage zu beantworten: Vorstellen - solange im Rahmen der durchaus strengen Regeln - ja. Praktisch nuetzlich - kaum bis garnicht.
Edith: Dabei sieht ein Regal voller unverstaendlicher Buecher doch so interessant aus ;-)
Edith II.: tangiert wird §136a erst, wenn du eine nicht mehr gedekcte Drucksituation aufbaust...das ist bei einem Kaffee grundsaetzlich nicht gegeben. Das Bereitstellen von angemessener "Verpflegung" bei langwierigen Befragungen is sogar geboten - dabei steht dir nach herrschender Meinung Ermessen zu. Daher haettest du ihm warscheinlich auch noch ein Stueck Kuchen darreichen duerfen, ohne dass §136a tangiert wuerde. Andersrum haette es ein Glas Wasser aber auch getan ;-)
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27.07.12, 23:24
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#742
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.244
Bedankt: 22.254
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Schon den leisesten Versuch von Kollegen habe ich im Keim erstickt. Ist ist nicht sinnvoll, nicht nützlich und bringt gar nix.
Einen Kaffee darf man dem Beschuldigten nach 4 Stunden Vernehmung aber doch anbieten, ohne das der 136a tangiert wird...oder ?
Edith Nr. ?:
Kommt nicht gut, wenn ich einen Kaffee serviert bekomme und er einen Pappbecher Wasser.
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28.07.12, 01:02
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#743
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 230
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pauli8 gute frage, die Ausnutzung von Gefahr in Verzug kenne ich grade nur eins ,das war mal bei einem Kollegen von mir der wurde von den Nachbarn scheinbar angeschwärzt das er angeblich zuhause Haufen Kopien von Datenträgern haben soll(soll hauptsächlich um CD's gegangen sein) und diese angeblich verkauft, 4 Polizei Beamte sollen dann bei ihm gewesen sein und wollten in die Wohnung, aber ohne HD wollte er sie nicht rein lassen also machten sie von Gefahr in Verzug Gebrauch, was er dann aber nicht nachvollziehen konnte und wollte die Tür zu knallen, die Beamten sollen dann die tür mit dem Fuß aufgehalten haben und sind dann rein gestürmt, nahmen ihn fest und durchsuchten die Wohnung.
fanden aber nur Datenträgern, sprich festplatten worauf auch Illegales Material gefunden wurde, er bekam dann halt eine anklage wegen verstoß gegen das copyright gesetzt, als dann die frage während der Verhandlungen im raum stand wie die beamten an das Material kam, kam auch das Gefahr in Verzug ins Gespräch, nur war es dort nicht der fall das in irgendeiner art jemand oder etwas in Gefahr war, bei ihm wurde dann die Klage fallen gelassen und die Beamten wurden vom dienst suspendiert und haben dann selbst eine Klage am Hals bekommen wie sie ausging weiß ich nicht.
würde mal tippen weil sie gegen das GG Art 13(Die Wohnung ist unverletzlich) verstoßen haben und wahrscheinlich gegen einige andere Gesetze. bin kein Jurist daher schmeiße ich erst gar nicht mit Paragraphen um mich :S
vom Anwalt der mein Kollegen vertreten hat weiß ich auch nur das es nicht sein erster Fall war der so ablief, guck man sich ein wenig um im Internet findet man dazu auch ein paar Sachen die so ähnlich sind.
hier habe ich das noch per google gefunden, ist nicht viel, spiegelt aber das wieder was ich hier Ausdrücken will
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28.07.12, 08:15
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#744
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 168
Bedankt: 98
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Zitat:
Zitat von pauli8
Während einer Durchsuchung telefoniert der Beschuldigte nur mit seinem Anwalt und mit sonst niemand.
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Für dieses "Telefonverbot" hätte ich jetzt bitte gerne einen Paragraphen.
Bzw. wie würdest du es durchsetzten? Der Beschuldigte hat ja - und das ist unstrittig - das Recht, einfach zu gehen, wenn die HD stattfindet.
Der darf/kann dir dann ins Gesicht sagen: "Durchsucht ihr mal schön, ich muss aber noch weg".
Da bin ich dann als Beschuldigter doch pfiffig und geh erstmal zur nächsten Telefonzelle.
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28.07.12, 14:03
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#745
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2012
Beiträge: 21
Bedankt: 17
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Was? Während der HD darf die beschuldigte Person doch nicht einfach mal weg. Verdunkelungsgefahr, Fluchtgefahr... . Mein Bekannter durfte sich mal schön auf die Couch setzen, ein Polizist ist im Raum geblieben und er durfte sich noch nicht mal mit seinem zu diesem Zeitpunkt anwesenden Kumpel unterhalten.
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28.07.12, 16:19
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#746
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.244
Bedankt: 22.254
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Zitat:
Zitat von Opis_Wahn
Für dieses "Telefonverbot" hätte ich jetzt bitte gerne einen Paragraphen.
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Es gibt wahrscheinlich keinen Paragrafen für ein Telefonverbot, sowie es keinen extra Paragrafen für ein Badeverbot gibt. Bin schon Jahre raus aus dem Geschäft, glaube aber, so wie es Soziknall als Laiin ausdrückt, müsste es hinkommen.
Es wird mit der Verdunklungsgefahr (ist ein Haftgrund)...vielleicht auch Störung einer Amtshandlung zusammenhängen...bei letzterer bin ich mir nicht sicher. Überlege mal bitte...macht es Sinn, wenn der Beschuldigte während der Durchsuchung evtl. seinen Mittäter warnt. Also ganz so blöde sollte man die Justiz auch wieder nicht einschätzen.
In all den Jahrzehnten stand ich bei Durchsuchungen noch nie vor einem widerspenstigen Beschuldigten.
Aber die Lösung ist ganz einfach...wir fragen einfach mal v3r17a5...der kennt sich auf dem letzten Stand aus und liegt immer richtig...er meldet sich bestimmt später...nachdem pauli8 "Halbwahrheiten" verbreitet hat.
Da bin ich mir ganz sicher !
Unterstützung wurde beantragt.
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28.07.12, 16:44
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#747
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 230
Bedankt: 187
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Soziknall es darf man während einer HD sich frei bewegen, das ist ein Grund recht, die Beamten dürfen einen nicht festhalten ohne Grund, versuchst man beweise verschwinden zu lassen dürfen sie dich fest nehmen, macht man aber nichts darf man sich frei in der Wohnung bewegen oder auch weg gehen.
eine Fluchtgefahr besteht nicht da die HD nur zum auffinden von Beweisen dient, nicht um den Beschuldigten zu verurteilen das kann und darf nur ein Richter, sind beweise schon vorhanden kann man eine HD mit Festnahme der Person einleiten, dies ist aber ziemlich selten, da wie gesagt eine HD dafür da ist um erst mal mehr beweise zu finden, steht halt alles in der HD Drinnen um was es geht und was der Richter angeordnet hat.
viele Beamte machen es leider noch das man sich in ein Raum aufhalten soll und ein Beamter auf ein Aufpasst, dies dürfen sie aber nicht, würde der Anwalt davon zu hören bekommen kann man auf den Fall Freiheitsentzug von Beamten noch hinzufügen und damit wäre der Fall ziemlich auf der kippe.
hier wird das auch erwähnt was man darf und was nicht, ist auch sehr lustig und informativ für alle die sich über HD's Informieren wollen
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@Opis_Wahn
"Sie können telefonieren oder mit anderen sprechen und sind durch die Hausdurchsuchung in Ihrer persönlichen Handlungsfreiheit nicht eingeschränkt."
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Das Gilt nicht mehr wenn es in der HD Drinnen steht weil es der Richter angeordnet hat, dann darf man nur ein Anwalt kontaktieren was der Beamte dann tut.
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28.07.12, 17:08
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#748
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.244
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Zitat:
Zitat von Style-Kill
...Das Gilt nicht mehr wenn es in der HD Drinnen steht weil es der Richter angeordnet hat, dann darf man nur ein Anwalt kontaktieren was der Beamte dann tut.
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Den Satz habe ich bisher in hunderten von Durchsuchungsbeschlüssen noch nie gelesen, geschweige denn, der Richter hätte schriftlich ein Badeverbot, Kopulationsverbot...usw. einzeln aufgeführt.
Na ja unser Landgerichtsbezirk halt... 3 Juristen und vier Meinungen !
Peace
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28.07.12, 17:25
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#749
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 230
Bedankt: 187
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habe es auch nur im Internet gelesen, ob es jetzt stimmt kann ich nicht ganz genau beurteilen, aber wenn mal so was in einer HD steht sollte es dementsprechend eingehalten werden, nur ob das ein Richter macht ist eine andere Frage die machen oft so Standard HD's die man schon kennt und nicht sehr informativ sind da nur drinnen steht wieso und warum die HD gemacht wird.
ist aber verständlich das sie sich dabei keine mühe geben, da HD's zu 100ten raus gehauen werden und man dann kein Bock hat die extra jedes mal ordentlich aufzusetzen, die copy & pasten wahrscheinlich nur xD
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28.07.12, 18:31
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#750
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2012
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Ok, habe den "Beschluss des Amtsgerichts xyz" vorliegen. Vielleicht kannste mir das übersetzen.
"In dem Ermittlungsverfahren gegen xyz, wegen Verdachts des Verstoßes gegen das BTM-Gesetzes wird die Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten einschließlich sämtlicher Nebenräume und der von dem Beschuldigten genutzten Kraftfahrzeuge, seiner Person sowie der ihm gehörenden Sachen angeordnet." Er wurde als erstes durchsucht und es wurde nichts gefunden. Hätte er darauf hin gehen dürfen? Weiter steht hier "Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln, nähmlich Betäubungsmitteln und Aufzeichnungen über den Erwerb und Verkauf sowie Gegenständen (wie z.B. Feinwaage oder Konsumutensilien) führen wird (§§ 102, 105 StPO). Die Beschlagnahme der genannten Beweismittel wird angeordnet (§§ 94, 98 StPO)
Der Beschuldigte ist auf Grund des Ermittlungsergebnisses verdächtig, in nicht rechtsverjährter Zeit unerlaubt BTM erworben oder sich verschafft zu haben und dies zu tun.
Der Beschuldigte wurde sowohl am ... als auch am ... im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen überprüft. Durch auf der Grundlage freiwillig abgegebener Blutproben eingeholte Gutachten wurden beim Beschuldigten im ersten Fall ..., zweiten Fall akuter ...konsum festgestellt.
Richter xyz"
Höre in diesem Fall gerne auf pauli8s Rat und würde auch super gerne Mal die Meinung/Wissen von v3r17a5 dazu hören/lesen.
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28.07.12, 20:26
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#751
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.244
Bedankt: 22.254
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v3r17a5 antwortet dir mit Sicherheit, aber der ist ein "Nachtgieger"...bleibe noch wach !
Er ist kompetender als ich.
Ups. wo war denn da in dem Beschluss das Telefonverbot ?
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28.07.12, 21:05
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#752
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Newbie
Registriert seit: Sep 2009
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Bedankt: 101
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Zitat:
Aber die Lösung ist ganz einfach...wir fragen einfach mal v3r17a5...der kennt sich auf dem letzten Stand aus und liegt immer richtig...er meldet sich bestimmt später...nachdem pauli8 "Halbwahrheiten" verbreitet hat.
Da bin ich mir ganz sicher !
Unterstützung wurde beantragt.
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Immer gerne.
Eine grundsaetzliche "Telefonsperre" bei der Durchsuchung ist unzulaessig. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass der Beschuldigte bis zur rechtskraeftigen Verurteilung als unschuldig anzusehen ist, weshalb nur Massnahmen geboten sind, welche der Beweis sicherung (nicht der zukuenftigen Beweisfindung) dienen.
Ein Verbot bestimmter Telefonate ist nur zu rechtfertigen, wenn dadurch der Durchsuchungszweck gefaehrdet wird. Da man dies aber regelmaessig bei Straftaten, die eine erweiterte Beteiligung Dritter im Normalfall benoetigen (bspw. Hehlerei, Bandenstrafsachen, gemeinschaftlich begangene Taten, etc. - aber bspw. auch BTM-Strafsachen), anzunehmen ist, kann eine Beschraenkung auf das Telefonat mit dem Rechtsanwalt zulaessig sein. Die Anforderungen hieran sind hoch anzusehen, was im Alltag wegen der beliebig vielen Moeglichkeiten der Telefonate aber kaum von Beachtung ist.
Abzugrenzen ist der Fall, in dem mit Genehmigung des Beschuldigten das Telefonat mitgehoert wird - hier ist ein Verbot generell unzulaessig, ausser es ist konkret im Verlauf des Telefonats eine Zweckgefaehrdung vorliegend - bspw. Telefonat mit der Freundin bzgl. des Kinofilms letzten Abend o.ae., ein Verbot dessen waere unzulaessig.
Um die Frage zu beantworten: Eine Beschraenkung von Telefonaten auf solche mit dem RA bzw. Strafverteidiger wird im Alltag haeufig rechtmaessig sein. Eine komplette Telefonsperre ist immer unzulaessig (ergibt sich aus §137 I 1 StPO, die dem Beschuldigten erlaubt, stets seinen Verteidiger zu kontaktieren - sofern du als Dritter von einer Durchsuchung betroffen bist, wird dieses Recht ebenfalls aus dieser Norm abgeleitet).
Umgekehrt ergibt sich daraus aber auch, dass unter Umstaenden eine Beschraenkung auf den Kontakt mit dem Verteidiger zulaessig ist. (Da es keine konkrete Norm hierzu gibt, verweise ich auf das "Handbuch Durchsuchung und Beschlagnahme mit Sonderteil zur Unternehmensdurchsuchung" von Prof. Dr. Tido Park, wer eine gerichtliche Meinung haben moechte auf die ein Urteil des OLG Karlsruhe, veroeffentlicht im StraFo 1997)
Ein "Bewegungsverbot" gibt es ebenfalls nicht. Daher ist der Betroffene auch stets berechtigt, der Durchsuchung beizuwohnen. §102 StPO berechtigt aber auch zur Durchsuchung der Person, weshalb das "Sich-Entfernen" in diesen Faellen untersagt ist. Bei Widersetzung kann voruebergehend festgenommen werden. Im Alltag wird daher der Durchsuchungsbeschluss auf die Person erweitert.
Zitat:
Vielleicht kannste mir das übersetzen.
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Dein zuerst zitierter Auszug bestaetigt den Beschluss und dessen Umfang - "dass und was durchsucht wird"
Teil zwei beschreibt den Zweck der Durchsuchung: "was wird von der Durchsuchung erwartet"
Teil drei schliesslich nennt den Grund der Durchsuchung: "auf welcher Grundlage und auf welchen Verdachtsmomenten beruht die Durchsuchung"
Zitat:
Hätte er darauf hin gehen dürfen?
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Diese Frage habe ich nicht wirklich verstanden - mir fehlt aber auch der Kontext, weswegen du gerne ausfuehren darfst ;-)
Ich gehe aber mal davon aus, dass er auf die Verkehrskontrolle folgend in Gewahrsam genommen wurde. Nachdem nichts gefunden wurde, liegt kein hinreichender Haftgrund vor. Wuerde der Beschuldigte entlassen werden, wuerden evtl. Beweise gefaehrdet. Eine Anordnung der Durchsuchung ist daher durchaus konsequent.
Eine veranlasste Durchsuchung hat eine aufschiebende Wirkung bzgl. der Entlassung aus dem Gewahrsam, weshalb man in einem solchen Fall nicht "gehen darf". ;-)
so...und jetzt habe ich komplett den Ueberblick ueber meinen eigenen Post verloren...
Edith sagt:
Zitat:
Störung einer Amtshandlung zusammenhängen
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Nein, eine Stoerung der Amtshandlungen ist gegeben, wenn die momentane Handlug konkret gestoert wird, bspw. durch verruecktes Buecherrumschmeissen o.ae. - §164 StPO ist daher bzgl. Telefonaten nicht anwendbar.
Mit der Verdunkelungsgefahr liegst du allerdings fast richtig - und laienhaft gesprochen ist dagegen auch nichts einzuwenden. Konkret handelt es sich bei Verdunkelungsgefahr allerdings "lediglich" um einen Haftgrund, der auf eine Durchsuchung nicht anwendbar ist. Daher spricht man in solchen Faellen von der Gefaehrdung des Durchsuchungszwecks.
Zitat:
Was? Während der HD darf die beschuldigte Person doch nicht einfach mal weg. Verdunkelungsgefahr, Fluchtgefahr... . Mein Bekannter durfte sich mal schön auf die Couch setzen, ein Polizist ist im Raum geblieben und er durfte sich noch nicht mal mit seinem zu diesem Zeitpunkt anwesenden Kumpel unterhalten.
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Sofern keine Festnahme vorliegt, ist das unzulaessig. Im Falle einer Festnahme kollidiert diese mit dem Recht der Durchsuchung beizuwohnen - was in Einzelfaellen zu der von dir beschriebenen Situation fuehren kann.
Zitat:
ist aber verständlich das sie sich dabei keine mühe geben, da HD's zu 100ten raus gehauen werden und man dann kein Bock hat die extra jedes mal ordentlich aufzusetzen, die copy & pasten wahrscheinlich nur xD
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Es gibt Formulare dafuer, da hast du recht. Eine Durchsuchung ist aber immer im Einzelfall bzgl. der Voraussetzungen zu pruefen, die Pruefung ist zu protokollieren.
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28.07.12, 22:22
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#753
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Silent Running
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Danke dir v3r17a5.
Fragt bitte in Zukunft gleich einen Volljuristen und nicht mich, der in grauer Vorzeit ... 1974... seinen akademischen Grad als Schmalspurjurist nur an einer Fachochschule (Dipl. ....?(FH) erworben hat.
ByTheWay: Die Urkunde kostete damals 40 DM...seitdem hängt sie wettergeschützt über meiner Hauseingangstür !
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28.07.12, 22:51
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#754
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2012
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Ich meinte mit der Frage, "hätte er darauf hin gehen dürfen", ob er nachdem er von der Kripo durchsucht wurde und diese nichts bei ihm fanden, die Wohnung schnell verlassen hätte können. Entschuldige mein Deutsch... . Hast die Situation aber absolut richtig beschrieben. Er wurde in Gewahrsam genommen.
Noch ne ganz "kleine" Frage. Nehmen wir jetzt Mal an, die durchsuchen die Wohnung und würden plötzlich auf eine Art Hanfplantage stoßen, wären darüber selbst so perplex, dass sie selbst nichts dort anfassen und eine weitere Einheit telefonisch anfordern würden/müssten. Der Kumpel, von der in Gewahrsam genommenen Person, hätte davon jedoch keinerlei Wissen gehabt und der leitende Kripobeamte würde auf einmal verbale Drohungen und Beschimpfungen aussprechen wie:" Sowas darf mit Kindern arbeiten, das ist eine Schande! Ich sorge dafür, dass Du Deinen Job verlierst. Ich sorge dafür, dass Du vor Gericht geschleift wirst! Du brauchst gar nicht mehr weiter zu studieren, das wars für Dich und Deine Zukunft!" ect.. Dieser Kumpel hat mit BTM aber auch überhaupt gar nichts am Hut, wohnt dort nicht und ist eigentlich nur da, weil er mit seinem Kumpel Zeit verbringen wollte. Bietet der Kripo sogar an, die eigene Wohnung, ohne Beschluss, zu durchsuchen, was auch geschah, natürlich nichts gefunden wurde, dann ist das doch nicht rechtens. Der Kumpel ist nämlich selbst aus allen Wolken gefallen, als er mitbekam was da im Nebenzimmer stand. Was macht man denn in solch einer Situation? Der kann doch nicht einfach Mal so Drohungen und Beleidigungen ausstoßen.
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28.07.12, 23:45
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#755
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Newbie
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Korrekt, das kann er nicht. Wenigstens der Beleidigung, wohl auch der Noetigung wird er sich strafbar gemacht haben. Das waere im Uebrigen auch so, wenn "der Kumpel" eine eigene Plantage im Schlafzimmerschrank haette.
In dem Fall sind mangels Vernehmungssituation allerdings keine Verfahrensregeln anwendbar, die u. U. zu Amtshaftungsanspruechen fuehren koennten.
Daher waere in einem solchen Fall eine "ganz normale" Anzeige bzw. ein Strafantrag die zu nutzenden Mittel.
Eine etwaige Verwertbarkeit von gefundenen "Beweismitteln" waere auf Grund der durch die Drohungen entstandenen Drucksituation wenigstens anzuzweifeln. Ein "Verfolgen" des "Anfangsverdachts" (der nicht vorhanden ist...) waere wohl unzulaessig.
Unabhaengig davon muessen sich auch Durchsuchungen auf freiwilliger Basis an der Rechtmaessigkeit einer auf dem "normalen" Weg ergangenen Durchsuchung messen, das heisst mit §102 StPO vereinbar seien. Eine Durchsuchung ins Blaue hinein ist stets unzulaessig.
Edith sagt: Kurze Anmerkung, pauli8:
Zitat:
Früher hießen die Polizisten Hilfsbeamte der Staatanwaltschaft, die heutige Bezeichnung weiß ich leider nicht mehr.
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Ermittlungspersonen der StA ;-)
Zitat:
.seitdem hängt sie wettergeschützt über meiner Hauseingangstür !
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Das sollte ich vllt auch machen - waere mit Sicherheit eine nette Alternative zum allseits bekannten Messingschild.
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28.07.12, 23:51
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#756
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Anfänger
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Bedankt: 17
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Danke v3r17a5
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29.07.12, 00:03
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#757
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Silent Running
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Soziknall...solche Idioten findest du eben auch bei der Polizei.
v3r17a5 hat dir ja schon richtig geantwortet.
Es gibt aber auch noch korrekte Leute, die sich streng an die Strafpozessordnung halten.
Bei schweren Delikten, wenn Lebenslang im Raum steht, wird man sich vorher sehr gut seine Äußerungen und das Vorgehen überlegen.
Das sollte aber auch für alle Delikte gelten.
Vote für "Schaufel", aber kräftig.
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29.07.12, 00:41
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#758
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2012
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Bedankt: 17
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War einfach ne echt beängstigende Situation. Steht ein fast 2m Hühne mit über 50 J. vor nem 1,69m/57kg Menschlein, mit nem Aussehen einer noch recht jungen Person, er wusste ja nicht, das dass Menschlein bereits mitte 30 war und behandelt diese, als wäre es ein Schwerverbrecher/Täter. Da kann man im ersten Moment schon den Glauben an "Deinen Freund und Helfer" verlieren. Bis dahin dachte man ja auch, die sind für einen da und beschützen mich. Doch auf einmal greifen sie verbal an. Hatte man vorher noch keinen wirklichen Kontakt zur Polizei und lernt sie auf diese Art kennen, dann hinterlässt das halt einen etwas bitteren Nachgeschmack... .
Ich weiß, überall gibt es schwarze Schafe, der Feuerwehrmann, der Brände legt, der Pfarrer, der an die Ministranten geht... . So natürlich auch bei der Polizei, ich weiß/hoffe?, dass die meisten diesen Beruf ergriffen haben, um den Menschen zu helfen und diese zu schützen.
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29.07.12, 01:15
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#759
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
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Bedankt: 22.254
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Extra Dankeschön an dich Soziknall.
Meine Achtung, dass du trotz negativer Erlebnisse noch differenzieren kannst.
Ich wünschte mir mehr solche Leute mit dieser Einstellung.
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29.07.12, 02:03
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#760
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Sexgott
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Bedankt: 34.448
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das hat ja (gott sei dank) nichts mit dem beruf zu tun, sondern ist eine frage des charakters. gib einem menschen das gefühl, zumindest ein minimales stückchen macht und befehlsgewalt zu haben und warte ab, was passiert.
lässt sich auch hervorragend beobachten bei berufen wie busfahrer, kontrolleur, sachbearbeiter (finanzamt, arbeitsamt usw.). der 2-meter-typ würde dir wahrscheinlich die tür vor der nase zuknallen und dich blöd stehen lassen, wenn er busfahrer wäre.
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"Der Hund ist das einzige Lebewesen auf der Welt, das Dich mehr liebt als sich selbst."
25.12.2000 - 26.12.2012 ... Missing You
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29.07.12, 02:21
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#761
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Silent Running
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UltimateCreature:
Beipackzettel für das Medikament "Leben":
Pessimismus kann zu ernsthaften Störungen im Lebensrhytmus führen !
Vertrauen sie ihrem Arzt oder Apotheker oder schalten sie einen Anwalt ein !
Nicht böse sein...kurz vor halbvier fällt mir nichts Blöderes ein.
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30.07.12, 08:45
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#762
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Ist öfter hier
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Klingt hier ja nach ner netten Runde
BTW.:
da wir hier anscheinend interessiert an der Rechtswissenschaft sind, vielleicht nochmal was zu einem Geschehen, dass wesentlich wahrscheinlicher vorkommen wird (Verkehrskontrolle)
nettes Vid --> [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
(obs inhaltlich noch richtig ist, kann ich nicht beurteilen da es schon älter ist)
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30.07.12, 10:34
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#763
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Anfänger
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Was wenn man nun aber gar nicht der Täter ist, diesen zu diesem Zeitpunkt nur besucht?
Zitat trovato "Ein wenig freundlicher Auftritt dürfte da auch Teil der Taktik sein. Je eingeschüchterter du bist, desto weniger Gegenwehr und Widerstand ist zu erwarten." Der Kripobeamte wusste ja bereits, dass man dort nicht wohnt und man nichts mit der Angelegenheit zu tun hatte. Die durften sogar, ohne Durchsuchungsbeschluss, die Wohnung von mir durchsuchen. Wo ist denn da bitte Gegenwehr oder Widerstand? Verstehe ich jetzt nicht... .
Für mich hatte das auch nichts mehr mit Bestimmtheit zu tun.
Hast Du Dir die vorherigen Beiträge überhaupt durchgelesen? Nicht ICH war die Tatverdächtige, gegen mich wurde überhaupt nicht ermittelt... . Wie die mit dem Täter umgehen, dass sei mal dahin gestellt, da erwartet sicher niemand einen "Blumenstrauß", aber es hätte ja wohl gereicht, wenn er mich danach ignoriert oder sonst was hätte.
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31.07.12, 02:04
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#764
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Ist öfter hier
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"Der Kripobeamte wusste ja bereits, dass man dort nicht wohnt und man nichts mit der Angelegenheit zu tun hatte. Die durften sogar, ohne Durchsuchungsbeschluss, die Wohnung von mir durchsuchen."
Nach Meinem Wissen dürfen sie das nicht, sie dürfen nur die Räumlichkeiten der Beschuldigten Person durchsuchen, das steht auch auf der HD wen sie durchsuchen und wo die Wohnung ist, eine Person die nicht in der HD drinnen steht hat damit dementsprechend auch nichts zu tun, die müssten eine HD gesondert für die Person holen um bei ihm die Räumlichkeiten zu durchsuchen!
Ohne HD kommen sie einfach in keine Wohnung, außer mit Gefahr in Verzug, der muss aber begründet sein...
Die Beamten die so eine HD durchführen sind oft eigentlich immer recht freundlich, das gehört aber zur Taktik, ein auf freundlich machen und dem Beschuldigten etwas aus den Finger leiern. ein Beamter kann auch nicht einfach mit dir so umspringen wie ein Idiot, die HD ist ein Durchsuchungsbeschluss keine Verurteilung, es heißt ja noch lange nicht nur weil man eine HD hat das man gleich schwer krimineller ist, leider denken die Beamten aber nur so weit und glauben das oft selbst und springen dann mit einem auch so um, aber das ist ein Allgemeiner komplex der Beamten in DE, die Meisten sind einfach nur scheiße Unfreundlich...
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31.07.12, 10:50
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#765
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Anfänger
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Die durften die Hausdurchsuchung bei mir machen, da ich dies von mir aus angeboten habe. Der unfreundliche Kripobeamte kam mir vorher mit Argumenten wie, "Wenn sie sich bei so nem Typen aufhalten, dann stecken sie unter einer Decke. Denken sie ich bin blöde, als ob sie von nichts gewusst hätten. Wenn es hier so aussieht, dann sieht es bei ihnen ja wohl ähnlich aus... ." Toll, bin natürlich voll auf seine Anspielungen eingestiegen, so doof wie ich war, iss mir jetzt auch klar, das dass nur ne miese Taktik war. Er is auch gar nicht mit. Das waren so zwei jüngere Beamte und richtig, die waren sogar nett. Die haben sich auch nur recht kurz umgesehen und meinten sogar ich bräuchte keine Angst zu haben. Dann sind wir wieder zurück, ich hatte vor lauter Aufregung meine Tasche liegen lassen, sonst wäre ich gleich Zuhause geblieben... .
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31.07.12, 10:51
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#766
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2012
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Daraufhin, als ich wieder bei meinem Kumpel war, ging er mich verbal an.
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31.07.12, 16:47
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#767
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Silent Running
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Zitat:
Zitat von Style-Kill
Die Beamten die so eine HD durchführen sind oft eigentlich immer recht freundlich, das gehört aber zur Taktik, ein auf freundlich machen und dem Beschuldigten etwas aus den Finger leiern. ein Beamter kann auch nicht einfach mit dir so umspringen wie ein Idiot, die HD ist ein Durchsuchungsbeschluss keine Verurteilung, es heißt ja noch lange nicht nur weil man eine HD hat das man gleich schwer krimineller ist, leider denken die Beamten aber nur so weit und glauben das oft selbst und springen dann mit einem auch so um, aber das ist ein Allgemeiner komplex der Beamten in DE, die Meisten sind einfach nur scheiße Unfreundlich...
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Jooh Style-Kill:
Freundlichkeit oder zumindest "mitteleuropäische Umgangsformen" sollten bei geistig gesunden Cops niemals eine Taktik sein, sondern selbstverständlich einfach nur zu einem normalen Verhalten gehören.
Meine Meinung über den 2 Meter Hühnen habe ich Soziknall ja schon mitgeteilt.
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08.08.12, 19:24
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#768
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Erfahrener Newbie
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Da ich sehr oft alleine im Haus bin und eine Kamera unten an der Haustür habe, würde ich gar nicht erst rangehen wenn es ein unangekündigter Besuch ist. In der Zeit bekomme ich meine Festplatte dann schon schrott oder noch viel besser ich bring sie für eine Zeit einfach zu einem Freund also wenn wann auch nur einen Zacken clever ist, wird man nicht erwischt.
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08.08.12, 19:55
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#769
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 61
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Wenn ich mir, das alles hier so durchlese frage ich mich natürlich um welche
Tatbestände es sich hier so handelt , im Zusammenhang mit Computer natürlich
- Kreditkartenbetrug
- Verhökern von Suchtmittel übers Internet ?
- Kinderp***
Weil bei "illegaler" Verbreitung ( torrent etc ) ist man normalerweise mit einer Abmahnung bedient. ( add-on : wer so blöd ist sich da erwischen zulassen hat es auch nicht anders verdient )
Stimme deshalb für eine präventive Hausdurchsuchung bei all jenen die hier allzu genau nachfragen ...was, wie, wann, warum ^^
P.S: Wenn ihr ein derat schlechtes Gewissen habt : Keult die Daten vorab, dann ist auch nichts da was bei einer möglichen Durchsuchung zu finden ist.
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11.09.12, 11:09
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#770
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Ist öfter hier
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@Deine_Mama
Kannst du natürlich machen, die Tür machen Sie dann so oder so auf, das ist für die kein Hindernis und denen ist es auch Egal ob Jemand da ist oder nicht, dann kommen sie später noch mal vorbei wenn ggf. keiner in der Wohnung anzutreffen ist, oder holen die Person wenn sie wissen wo sie ist!
@devil10000
Das sind natürlich auch dinge die getan werden und dadurch Hausdurchsuchungen gemacht werden(Bei "Kinderp***" wird es aber immer weniger da es sich nicht lohnt die meisten bekommen Bewährung), durch das bloße Downloaden kann es auch zu so etwas kommen, denn wir Schreiben hier nicht über One Klick Hostern sondern über Torrents, dort Lädt man Runter und gleichzeitig hoch, somit ist man ein viel größeres Ziel, das ist einer der Varianten die Zweite ist, das man so viel Runter lädt das es schon Abnormal ist und da durch auch Interesse geweckt wird, was mit bloßen abmahnen gar nicht mehr möglich wäre.
Bei One Klick Hostern ist mir das bisher sehr selten Untergekommen das durch Uploaden oder Downloaden jemand verurteilt worde und wenn dann auch nur sehr milde.
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