Festplatte verschlüsseln mehr nicht.
PC gegebenfalls runterfahren und dann dürfen sie erst mal schön Passwort knacken. Was ewig dauern wird wenn man ein 64 stelligen passwort hat mit klein/groß buschtaben und ! oder $ so hat
Ich habe erst gestern gelesen, dass zu c64 Zeiten die Kids um ihre Diskettenkästen mit den 100 Raubkopien nen Elektromagneten gemacht haben, dieser konnte mit einem Knopf einfach eingeschaltet werden und wusch alle Daten weg.
richtig die Magnet Variante ist extrem unsicher da die Daten oft nicht völlig zerstört werden und wenn es ein etwas größerer fall ist Werden die sich auch die Mühe machen die Daten wieder herzustellen.
Verschlüsseln, einfach und schnell und zudem extrem sicher, wenn man ein ordentliches PW hat.
Ansonsten ein EMP Gerät bauen und im Falle einer Hausdurchsuchung mal den EMP durch die 4 Wände jagen xDDD
ansonsten ein paar tipps für die Angsthasen:
wenn jemand mal eine Hausdurchsuchung bekommt, kann man so oder so nichts mehr daran ändern, da sie an nicht sehr schönen Zeiten antanzen einfach Tür öffnen und wieder ins Bett am besten legen und sie machen lassen...
das wichtigste bei einer Hausdurchsuchung ist das Ende, die wollen eine Unterschrift von einem haben und da kann man auch etwas ankreuzen, da steht dann so was wie "ich habe der Ausdurchsuchung [] zugestimmt [x] nicht zugestimmt. darauf achten das nicht zugestimmt angekreuzt wird, kreuzt ihr nichts an machen die es oft selbst mit "zugestimmt" von daher immer dick und fett ankreuzen oder über das Blatt schreiben das man es nicht zugestimmt hat, ansonsten kann es Nachteile geben im Gerichtsverfahren wenn man der Hausdurchsuchung zugestimmt hat(rechtswidrig erlangte beweise haben vor Gericht dann eine Gültigkeit), ab und an gibt es auch Zettel wo man nur unterschreiben soll, da einfach über der Unterschrift "Wiederspruch" hinschreiben.
ansonsten während einer Hausdurchsuchung nicht nett sein und auch nicht unhöflich, den Beamten nicht beim Durchsuchen helfen oder ihnen Kaffee oder andere Nettigkeiten anbieten, das gilt als Zustimmung der Hausdurchsuchung. kein Smalltalk mit einem Beamten machen, ansonsten kann es passieren das ihr Informationen preisgibt.
nicht versuchen Dinge verschwinden zu lassen, oder den Beamten im Weg stehen, ansonsten habt ihr schneller Handschellen auf dem Rücken als ihr gucken könnt.
und naja es sollte man danach, oder die tage, auch die Lust dazu aufbringen die Wohnung wieder aufzuräumen, die benehmen sie gerne wie Kleinkinder...
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Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Hmm ihr habt echt viele tolle Sachen hier gepostet ^^
Meine Schwester wurde mal erwischt :S sie hat aber damals über nen Programm geladen. Bearshare hieß das.. Das laden über ul.to oder so ist doch mit sicherheit viel sicherer als so ein Download programm wo du was lädst und gleichzeitig wieder hochlädst. ^^
one-click-hoster sind viel viel sicherer die geben eigentlich nie daten raus.
wer bei torrents lädt hat selber schuld wenn er erwischt wird, das geht heutzutage extrem schnell, weil Anwalte das als gute Geldquelle ansehen jagen sie tausende leute und kassieren richtig kohle dafür.
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Ein HD ist eine Schocksituation erster Güte und all die lustigen Ideen hier sind kindisch und für die Katz.
Wer wirklich mit einer HD rechnet sollte einfach darauf vorbereitet sein.
Vor allem mental, das heißt die Schnauze halten und die Nummer eines Anwaltes bereit halten.
Das mit dem Schweigen ist in der Realität übrigens sehr viel schwerer als es sich anhört, man ist aufgeregt, will sich rechtfertigen , die Beamten versuchen einen in Small Talk zu verwickeln und und und.
Dazu sollte man wissen :
Die meisten Verurteilungen erfolgen aufgrund der eigenen Aussagen der Beschuldigten.
Also IMMER Gebrauch vom Schweigerecht machen, das ist ein Grundrecht.
Und natürlich sollte man technisch vorbereitet sein.
Primär heißt das verschlüsseln, ALLES !!! IMMER !!!!
So das man wenn sie denn überraschend an der Tür klingeln sollten einfach den Rechner ausschalten und schnell aufmachen kann.
Das ist wichtig, denn wenn man noch ewig zu Gange ist werden die wohl damit rechnen das man was versteckt hat und die Bude womöglich komplett auseinander nehmen.
Dafür gibt es keinen Grund wenn man völlig verdattert gleich auf macht.
Ausserdem :
Ungesicherte Daten sind unwichtige Daten !!!
Und Sicherung meint ganz woanders, bei einem Freund, Verwandschaft, Cloud....
Wenn es dann doch mal passiert ist nicht so dumm sein die Kohle für den Strafrechtsanwalt sparen zu wollen.
Der kann im Ermittlungsverfahren unter Umständen eine Einstellung des Verfahrens erreichen, selbst wenn es echte Beweise gegen einen gibt.
Die Wirklichkeit sieht eben nicht aus wie in CSI, in er Realität sind Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte vollkommen überlastet und man selber ist nur eine Akte von vielen die sie abarbeiten müssen.
Die sind in der Regel froh wenn sie einen Fall durch einen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]vom Tisch kriegen können.
Grade wenn da ein Rechtsbeistand ist der das ganze Verfahren sehr viel komplizierter und aufwendiger machen könnte.
Ohne Anwalt wird man da ganz fix untergebuttert, man ist ja viel leichter zu "bearbeiten" .
Die einfachste Lösung ist natürlich :
Einfach keinen Scheiß bauen!!!
Sind es ein paar gesparte Euro für irgendwelche Filme, die man sich eh nur einmal ansieht wirklich wert sich so einen Ärger einzuhandeln ?
Oder der ganze andere Mist für den die Meisten dran gekriegt werden ?
Und wenn man es denn schon tut bereit sein auch mit den Konsequenzen zu leben.
Zitat:
Zitat von att3nti0n
Zum Beispiel vernichten von Beweismaterial?
Außerdem können Firmen den Großteil der Daten wiederherstellen, egal was ihr mit euren Festplatten und CDs macht. Und die Kosten werden in dem Fall auf euch zukommen, sollten sie fündig werden.
Verbrennt ja nicht eure Festplatte wenn die Polizei vor der Tür steht! Die Strafe kann deutlich höher ausfallen!
Als Beschuldigter kannst du so viele Beweismaterial vernichten wie du willst oder schaffst, das ist [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]strafbar.
Du kannst dir dafür aber ggf Untersuchungshaft einhandeln.
Das ist aber keine Strafe.
mal ne frage.
gibt es überhaupt einen dokumentierten fall wo es eine hausdurchsuchung wirklich nur fürs downloaden gab?(ich spreche jetzt nicht von portal betreibern und uploadern)
weil normalerweise würde das zumindest in deutschland eigentlich finanziell keinen sinn machen
"Unsere Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass man sehr schnell z.B. durch Forenbeiträge, verdächtige e-Mails, welche den Strafverfolgungsbehörden gemeldet worden sind, aber auch durch zufälliges (u.U. unbewusstes, durch Pop-Ups verursachtes) Anwählen von verdächtigen Internetseiten in eine Hausdurchsuchung geraten kann."
alt, sehr alt das ist in DE nicht mehr möglich, eine Hausdurchsuchung muss von einem Staatsanwalt beantragt werden und ein Richter(in) muss dem zustimmen, dies geht aber nur bei einem zu 100% Beweislast gegen die Person, einfach mal lapidar eine Hausdurchsuchung durchführen wie vor Jahren ist nicht mehr gegeben und kann sogar für Staatsanwalt und Richter(in) folgen haben wenn sie ohne triftigen Grund eine Hausdurchsuchung genehmigen.
ein Verdacht reicht da übrigens genauso wenig und die Methode Gefahr in Verzug funktioniert alles nicht mehr.
@Evangelium
Nein die Meisten Fälle fungieren anderweitig, die meisten hängen mit anderen Fällen zusammen wie Kauf betrug im Internet usw. da wird dann oft eine HD nach den Stücken gemacht und oft die Rechner mitgenommen da müssen die sich aber mittlerweile auch an Gesetze halten, ein Rechner nehmen die dann nur mit wenn es notwendig ist für den Fall, und dann wiederum nur wenn der Rechner dementsprechend zum alter des Falls zusammen passt, da dürfen max. soweit ich weiß 6 Monate bis 1 Jahr drauf gerechnet werden wegen Gericht Verzögerungen, ist also der Rechner neuer dürfen sie ihn erst gar nicht mitnehmen.
selbst eine HD zu bekommen nur wegen Urheberrechtes Verletzungen kenn ich nur sehr wenige wie bei Kino.to, das ist aber ein extrem fall meist bekommt man nur von geldgeilen Anwälten Post die dann kohle haben wollen, was man ja hier an den vielen kiddies sieht die ihr immer um Rat fragen wenn die Post bekommen, aber nie etwas gemacht haben xDDD
@yetudwa
für verunsicherte Personen oder dem ersten Mal ist so ein Anwalt nicht schlecht, aber dann auch nur wenn man weiß das man wirklich Dreck am Stecken hat, ansonsten bei Öfteren besuchen der netten Herren kann man darauf verzichten es reicht oft einfach nur verschlüsseln und schnauze halten und am Ende der HD ganz dick und fett auf den Zettel ankreuzen(besser drauf schreiben) das man mit der HD nicht einverstanden war.
der Rest ergibt sich aus mangeln an beweisen und der fall wird eingestellt, zumal ein Anwalt nicht billig ist und eine Rechtsschutz Versicherung hilft da auch nicht, da sie nur dafür ausgelegt sind Hilfs Gespräche zu bezahlen aber sich oft sträuben einen Anwalt zu bezahlen, kann man mit der Krankenkasse vergleichen immer anzahlen aber kurz vor dem verrecken nichts zahlen wollen xD
und ja es darf man beweise vernichten, sehen die Beamten das liegt man aber schneller auf den Boden als man gucken kann mit Handschellen und ist dann erst mal in Untersuchungshaft, ein Anwalt wird da aber dann auch nicht mehr helfen können denn dem Richter(in) gefällt so was nicht wenn man beweise vernichtet das gibt dann erst recht ärger und eine weitere HD wird dann durchgeführt wo die dann aber Wort wörtlich die Wohnung auseinander nehmen und nichts mehr stehen bleibt.
von so welchen Dummheiten würde ich daher abraten.
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Erst einmal...dein Beitrag völlig richtig...Zustimmung.
Obwohl ich auf der Gegenseite sein müsste...ich bin es nicht.
Zitat:
...und ja...man darf Beweise vernichten....Da liegt man aber schneller auf den Boden als man gucken kann mit Handschellen und ist dann erst mal in Untersuchungshaft, ein Anwalt wird da aber dann auch nicht mehr helfen können denn dem Richter(in) gefällt so was nicht wenn man beweise vernichtet das gibt dann erst recht ärger und eine weitere HD wird dann durchgeführt wo die dann aber Wort wörtlich die Wohnung auseinander nehmen und nichts mehr stehen bleibt.
Handschellen nützen da denen auch nichts mehr und der Haftgrund für U-Haft wegen Verdachts der Beweisvernichtung auch nicht...es ist ja schon geschehen und damit nicht mehr zu befürchten. Dumm gelaufen für die..gell.
Und wenn man zu blöde ist Beweisvernichtung wärend des "Zugriffs" zu verhindern...selbst schuld.
Das ist natürlich richtig, das die dann Pech haben wenn die Beweise schon vernichtet sind, es muss man aber halt darauf aufpassen das wirklich dann nichts davon mehr übrig bleibt
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Mit TC ist alles safe.
Fals man was vergessen hat, die Beamten durch die Wohnung latschen lassen, und währenddessen die HD in die Unterhose packen (falls es eine kleine ist), oder aus dem Fenster werfen. Ist völlig legal solange die Cops das Beweismittel nicht schon annektiert haben.
...und währenddessen die HD in die Unterhose packen (falls es eine kleine ist)....
...wenn der Durchsuchungstrupp nur aus "Bulletten" (also weiblich) besteht, werden sie allein vor Hochachtung dir nicht in die Hose greifen...oder doch ?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich bei einer HD einer Leibesvisitation unterziehen muss. Der typische Internet-Crack hat ja mehrere HDs zu hause rumliegen, und der DB erstreckt sich ja auch nur auf bestimmte Bereiche und die Suche nach bestimmten Gegenständen. Die werden eben mit allen Festplatten und Computern die sie finden können abziehen, die mit kompromittierendem Material wird nicht weiter auffallen, wenn sie nicht gerade während des Klingelns gewaltsam aus dem Computer gerissen wurde.
muss dir aus der Praxis mitteilen, dass ein HD-Beschluss leider auch die Person, Wohnung/Haus, Nebenräume, Garage, Pkw usw. immer mit einschließt.
Die körperliche Durchsuchung macht natürlich keinen Sinn, wenn ich bei einem Manager Aktenordner gefälschter Bilanzen suche..und wenn er diese dann auf nem USB-Stick im Darm hat, wird es dann mit den §§ 102 StPO ff bzw. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ff schon sehr eng !
Man muss nicht unbedingt selbst erwischt worden sein. Es kann auch dein Name fallen und dann bekommt man selbst eine HD. Gerichtsbeschluss haben die natürlich dabei gehabt, blöd sind die nicht.
Ist mir passiert und als sie morgens zwischen 6-7uhr vor der Tür standen, war ich grad was am Zocken und hätts fast noch durchgezockt bekommen. Crap
Ne Möglichkeit ist z.b seine MainHDD nicht im Rechner eingebaut zu haben. Sollte sowas vorkommen, einfach abziehen und in den Videorekorder stecken (Klappe sollte noch vorhanden sein ). Da haben die nicht nachgeschaut ^^
Als System hab ich dann eine andere HDD angeschlossen, auf der normale Proggs drauf waren mit paar Daten/Games (die man Original besitzt) damit es ausschaut, als ob das meine Platte ist mit der ich Arbeite. Die sollte aber von Zeit zu Zeit mal alleine angeschlossen werden um Updates zu ziehen und damit die sehen, das nicht vor 2 Jahren damit gearbeitet wurde.
Ach Schweigen ist Gold, ist genauso wie in der mündlichen Prüfung. Je mehr man auf Fragen Antwortet (Inhaltsmässig) umso mehr können die daraus ziehen um dich weiter zu nerven.
Hier wird ja viel darüber geredet das man die Festplatte mit truecrypt verschlüsseln Schlüsseln soll, doch wie soll das alles gehen ? Ich habe schon truecrypt auf Deutsch eingestellt, blicke da aber nicht durch.
Hier wird ja viel darüber geredet das man die Festplatte mit truecrypt verschlüsseln Schlüsseln soll, doch wie soll das alles gehen ? Ich habe schon truecrypt auf Deutsch eingestellt, blicke da aber nicht durch.
Halt dich an die Anleitung. Vorher die Dateien auf eine andere Festplatte verschieben, weil die zu verschlüsselnde formatiert wird. Anschließend die Festplatte, wo die Dateien zwischengespeichert waren, vernichten oder mehrmals überschreiben
und wenn er diese dann auf nem USB-Stick im Darm hat, wird es dann mit den §§ 102 StPO ff bzw. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ff schon sehr eng !
tjoa, das gibt dann ein ganz schönes gedränge im darm.
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Ist ne gute Frage, aber warum sollten sie auf einmal eine Hausdurchsuchung machen wollen? oO
Naja und Beweismaterial vernichten ist auch nicht besser, da nehmen sie dich genau so mit ran.
Man muss nicht unbedingt selbst erwischt worden sein. Es kann auch dein Name fallen und dann bekommt man selbst eine HD. Gerichtsbeschluss haben die natürlich dabei gehabt, blöd sind die nicht.
Ist mir passiert und als sie morgens zwischen 6-7uhr vor der Tür standen, war ich grad was am Zocken und hätts fast noch durchgezockt bekommen. Crap
Das muss aber schon sehr Lange her gewesen sein, das geht heutzutage zum Glück nicht mehr, ohne einen Richtigen Grund kann ein Richter/in keine HD rausgeben. vor Jahren glaub so vor 4-5 Jahren war es gang und gebe das man HD's oder wenn die nette Polizei keine bekam einfach "Gefahr im verzug" als grund nahmen um die Räumlichkeiten zu durchsuchen.
wurde mittlerweile alles neu geregelt das so was nicht mehr passiert, weil da konnte jeder jeden arsch dran kriegen obwohl Sie nichts in der Hand hatten gegen die Person, oder gar keine Gefahr bestand und es somit eine unzulässige HD wäre.
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Vom Recht zu schweigen Gebrauch machen!!! --> § 136 StPO
Ist eine Durchsuchung angeordnet WIRD diese auch durchgeführt, egal was ihr macht/nicht macht.
Tür nicht öffnen? --> wird aufgemacht --> ihr tragt die Kosten!
Rechtliches:
--> § 104 Abs. 3 StPO : von 21 bis 4 Uhr (oder 6 Uhr) unzulässig (es sei denn ihr seit ein gefangener auf der Flucht, Terrorist oder ähnliches...)
--> § 105 StPO : Durchsuchungen dürfen nur durch Richter oder unter eingeschränkten Voraussetzungen (bei Gefahr in Verzug) durch den Staatsanwalt oder Polizei angeordnet werden
--> lasst euch eine Kopie des Durchsuchungsbefehls geben...keiner da? Sein Problem, muss er sich kümmern!
--> lasst euch den Diesntausweis zeigen
--> Im Durchsuchungsbefehl (falls ihr nun die Kopie endlich habt) steht drin was euch vorgeworfen wird und (unter Umständen) um welche Gegenstände es sich handelt
--> § 164 StPO : dürft ihr vorübergehend festgenommen werden (kommt so gut wie nie vor/ Abhängig vom Benehmen / wenn ja werd ihr es schon längst)
--> § 106 Abs. 1 S. 1 StPO : ihr DÜRFT bei der Durchsuchung die ganze Zeit dabei sein
(Umgekehrt habt ihr kein Hausarrest...ihr könnt auch einfach sagen "Ja macht mal ich muss ehh noch was erledigen" und verlasst einfach die Wohnung
keiner wird euch davon abhalten zu gehen, zu telefonieren oder in der Zeit ein Bad zu nehmen)
--> falls ihr da bleibt (ratsam) nehmt euch einen Zeugen dazu; KEINEN POLIZISTEN (und nicht gerade den Nachbar der euch ehh nicht mag)
--> Falls nach bestimmten Gegenständen gesucht wird, diese lieber freiwillig gleich rausrücken, bevor noch Zufallsfunde gemacht werden
--> § 108 StPO : Zufallsfunde (Drogen, Waffen, "fragwürdige" Pornographie, Datenträger etc.) können beschlagnahmt werden
--> ihr müsst bei der Durchsuchung NICHT mitwirken...jedoch versucht es auch nicht zu verhindern, ausfallend zu werden oder ähnliches sonst --> 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
--> § 110 Abs. 2 S. 2 StPO : nur der Staatsanwalt darf in euren Papieren rumwühlen/ falls Beschlagnahmt? --> in Umschlag und mit Amtssiegel verschließen lassen
--> § 107 StPO : ihr habt das Recht auf eine schriftliche Mitteilung was mitgenommen wurde und was überhaupt der Grund der durchsuchung war; geben lassen
Versucht nicht euch rauszureden, geht auf keine Gespräche ein...abgesehen von Angaben zur Person müsst ihr nix weiter sagen, kein Caffee anbieten,
nicht auf Kumpel tun, nicht mal auf die Frage antworten "Haben Sie heute schon Ihren Caffe getrunken?" einfach klappe halten.
Quellen:
StGB, StPO, StGB-Kommentar; StPO-Kommentar
Wertvolle Investition, kann euch den Arsch retten!!!
Wenn Polizisten merken ihr habt Ahnung versuchen Sie gar nicht erst rumzutricksen!
Ein § hab ich auf die schnelle dazu leider nicht gefunden...wenns um eine Hausdurchsuchung geht in Bezug auf die Begehung einer Urheberechtsverletzung reicht der PC als "Beweismittel" (Rohlin,USB-Stick, Festplatte ganz zu schweigen) hat eigentlich jeder im Haus --> es wurde "was" gefunden Beschuldigte würde also die Kosten für einen Schlüßeldienst tragen da diese zu den Verfahrenskosten dazu gehören.
ANGENOMMEN es geht um eine Hausdurchsuchung weil man Drogen, Falschgeld, Waffen, verbotenes Propaganda Material oder sonstiges hat, die Tür geöffnet wird, nix gefunden wurde, DANN trägt (meiner Meinung nach) NICHT der Beschuldigte die Kosten. (Beweise fehlen ja)
Hier jedoch die Frage...möchte man lieber die 75 bis 125 € (je nachdem) für den Schlüßeldienst zahlen ODER sich die ganze Arbeit machen und Monate lang darauf warten, dass man die Kosten erstattet bekommt.
Die meisten Punkte in deinem Beitrag Nr. 749 sind völlig richtig...in der Praxis gibt es ein paar kleine Variationsmöglichkeiten.
Kosten Schlüsseldienst:
Auftraggeber ist die Polizei und die bezahlt die Rechnung zunächst. Kein Schlüsseldienst der Welt würde kommen, wenn er erst jahrelang gegen den Wohnungsinhaber prozessieren müsste. Wie die staatlichen Stellen sich das Geld vom Beschuldigten wieder einfordern ist in den Bundesländern unterschiedlich, bzw. geht als Kostenvormerkung in den Akten an die Staatsanwaltschaft.
Während einer Durchsuchung telefoniert der Beschuldigte nur mit seinem Anwalt und mit sonst niemand. Die Nummer wähle ich und wenn es ein Anwalt ist, bekommt er den Hörer/das Handy überreicht. Könntest sogar bei mir kostenlos das dienstliche Handy benutzen, wenn du keine Möglichkeiten hast. Ich verstehe aber schon, dass man da gerne evtl. mit einem Mittäter telefonieren möchte.
Ein Vollbad während der Durchsuchung...no go..ich möchte nämlich just in dem Moment über das Revisionstürchen der Badewanne die Hohlräume durchsuchen.
Freiwillige Herausgabe in übertriebener Form (Einschätzungssache)...da würden bei mir Alarmglocken schellen.
Durchsuchungzeugen sind meistens Gemeindebeamte/-angestellte. Haben die keine Zeit, probiere ichs nochmal bei einem anderen Amt. Drei vergebliche Versuche (nur als Beispiel) und es geht ohne. Vermerk in die Ermittlungsakte. Tagelang danach rumtelefonieren braucht es nicht.
Durchsicht der Papiere:
Umschlag versiegelt...Staatsanwalt anrufen..der gibt dir schriftlich per Fax/Email die Erlaubnis...diese in die Ermittlungsakte.
Früher hießen die Polizisten Hilfsbeamte der Staatanwaltschaft, die heutige Bezeichnung weiß ich leider nicht mehr.
§ 107 StPO wird selbstverständlich erfüllt, indem man ein Durchsuchungsprotokoll und eine Sicherstellungs-/Beschlagnahmebescheinigung sogar ohne ausdrückliches Verlangen aushändigt.
Und zum Schluss mal als blöder Joke der ganz "Böse Cop": Er nimmt als Durchsuchungszeugen deinen ärgsten Feind...das größte Plappermaul in deinem Haus oder ruft deinen Chef an und fragt, ob er Zeit hat.
Ist jemand mit dieser Praxis nicht einverstanden, bitte dringend zu einem Anwalt.
In unseren "Polizeistaat" steht jedermann der Rechtsweg von der Dienstaufsichtsbeschwerde bis zur Strafanzeige offen.
ich habe da folgenden fall, bin mir aber nicht sicher, ob es sich überhaupt so zugetragen haben könnte:
ein arbeitskollege hat mir damals erzählt, dass er übers netz eine freundschaft geschlossen hat. der andere typ hatte wohl auch irgendwas mit urheberrechtsverletzungen an der backe. da ging es um torrents. mein arbeitskollege wiederum behauptet, dass sie bei dem anderen eine HD durchgeführt haben. bei der untersuchung des rechners haben sie dann name und adresse von meinem kollegen gefunden und in der folge auch bei ihm eine durchsuchung durchgeführt. ich kenne mich ein bisschen mit gesetzen aus, weiss aber beim besten willen nicht, ob es sich so zugetragen haben könnte oder nicht. kann ich mir aber nicht vorstellen. nehmen wir mal an, dass jemand aktiver ebay-user ist und in einer exceltabelle die anschriften von 25 käufern gespeichert hat. nun kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, dass gesagt werden kann: "hmmmm, da steht nicht, was das für adressen sind. also können es auch uploader oder release group-mitglieder sein. machen wir doch einfach mal ne hausdurchsuchung bei denen."
ist so ein vorgehen theoretisch möglich? oder muss erst ein begründeter verdacht bestehen. würde mich wirklich interessieren, weil es hierzu immer verschiedene aussagen gibt.
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Nee... Ultimate so einfach geht das nicht...einfach aufgrund Adressen sich irgendwas aus den Fingern zu saugen. Da müssen schon Verknüpfungen zu Straftaten ersichtlich sein.
Kein Richter gibt dir einfach nur so mal auf Vermutung einen HD-Beschluss.
wie ich schon öfter schrieb, gab es in den Letzten Jahren ein sehr starken Wandel in Sachen HD und "Gefahr in Verzug".
Heutzutage kann man aus bloßen verdacht niemanden Beschuldigen und einfach eine HD durchführen um die Beweise zu finden, dann könnte ich auch Angela Merkel anschwärzen weil sie Waffen, Drogen und Menschenhandel betreibt, beweise habe ich keine, aber eine Durchsuchung würde ja Klarheit schaffen xDDD
vor ein Paar Jahren war es noch anders, da konnte man Wirklich jeden anschwärzen, die Polizei verwendete dann die einfache Form um die Räumlichkeiten zu durchsuchen mit "Gefahr im Verzug" oder aus nicht ersichtlichen Grund wurde eine HD rausgegeben. Dies wurde durch ******* Auffälligkeit in den Letzten Jahren in den Medien ziemlich Peinlich und ersichtlich das Mittel genutzt worden sind die nicht zulässig waren und ein verstoß gegen das GG(Grund Gesetz) waren, es wurde dann ein Riegel davor geschoben und dann war ende im Gelände.
@BTT
bei einer HD sollte man auch niemals freiwillig was raus geben, da es sie dann noch hellhöriger macht, ob sie was zufällig anderes während der HD finden was belastend sein könnte ist dabei völlig egal. grade wenn in der HD drinnen steht das es um Urheberrechtsverletzungen geht und nach Datenträgern suchen und was anderes wie Drogen finden, kann es einem erst mal egal sein(außer es ist eine Plantage im Zimmer), da es nicht teil vom Prozess gegen die Person verwendet werden kann, das müsste gesondert gemacht werden, da man aber vom "Beweisverwertungsverbot" Gebrauch machen kann, ist es unwahrscheinlich das man wegen einem Zufallsfund noch eine Klage angehängt bekommt, außer es sind Waffen die nicht angemeldet sind, oder anderes Tödliches Material wie Sprengstoff, Plutonium usw.
Was man als Gutes Beispiel nehmen kann ist eine HD durch Betrug an Firmen, auf pump gekauft und nie bezahlt kennt man ja aus den Medien zu genüge, wegen so was wird auch oft eine HD durchgeführt um die dinge in der Wohnung zu finden(Kleidung, Spielsachen, Möbel usw.), dann kommt es aber erschreckend oft vor das sie Datenträger mitnehmen wollen, aber kein Grund dafür haben, das gilt dann als "Systematische Durchsuchung nach Zufallsfunden" was nicht zulässig ist...
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das kann natürlich sein. das muss so in der ecke 2005-2006 gewesen sein. fiel mir gerade so ein, weil es ja doch verschiedene aussagen zu dieser sache gibt.
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Das kommt dann gut hin, die wende in der Sache kam Zwischen 2007 und 2008 erst, davor war es üblich für alles eine HD raus zu geben oder "Gefahr in Verzug" zu nutzen. richtig durchgesetzt hat es sich dann aber erst rund 2009, viele Polizei Beamte taten lange so das sie nicht wüssten das sich bei "Gefahr in Verzug" einiges änderte und nutzen es lange zeit immer noch. das hörte erst auf als mehre Gerichte in Deutschland Polizei Beamte verurteilten wegen Illegales eindringen in Räumlichkeiten Privater Personen.
Ich bin auf Jeden Fall froh das sich in den Jahren sich das so Stark verändert hat, ansonsten wäre bei vielen ja alle 2 tage die Polizei bei einem xDD
um mal eine Frage auch in den Raum zu schmeißen, wie sicher ist eigentlich Win7 in Sachen Passwortsicherheit(also wenn man in seinem Win acc ein Passwort eingibt), kommt man da leicht durch oder muss man da mittlerweile schon ordentliche Geschütze auffahren um da durch zu kommen?
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Und jetzt tauchen schon bei der Justiz die Probleme auf !
Zitat:
3. Richterlicher Bereitschaftsdienst
Daran knüpft sofort die nächste Frage an: Müssen die Gerichte einen richterlichen Bereitschaftsdienst (§ 22 c GVG) vorhalten, damit ein Richter erreichbar ist? Diese Frage ist mit dem BVerfG eindeutig zu bejahen. Das BVerfG hat dies ausdrücklich gefordert, und zwar nicht nur in der grundlegenden Entscheidung zum Richtervorbehalt vom 21. Februar 2001(31), sondern auch später noch und noch konkreter in einer Entscheidung vom 15. Mai 2002(32). Diese Entscheidung ist zwar nicht zu Durchsuchung und Beschlagnahme ergangen, sondern in Zusammenhang mit einer Abschiebung zu Art. 2 GG. Die Grundsätze, die das BVerfG in dieser Entscheidung u.a. unter Hinweis auf § 104 Abs. 2 StPO entwickelt hat, sind aber mehr als deutlich und m.E. auch im Strafverfahren bei Durchsuchung und Beschlagnahme anwendbar.
Man darf jedoch nicht übersehen, dass das BVerfG die grundsätzliche Forderung nach der (dauernden) Erreichbarkeit eines Richters in einer Entscheidung vom 10. Dezember 2003(33) eingeschränkt hat. Danach muss zwar bei Tage die Regelzuständigkeit des Ermittlungsrichters uneingeschränkt gewährleistet sein und ist die Justiz deshalb verpflichtet, sowohl innerhalb als auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten für die Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters Sorge zu tragen. Für die Nachzeit(34) sieht das BVerfG von Verfassungs wegen einen Bereitschaftsdienst hingegen erst dann als erforderlich an, wenn hierfür ein praktischer Bedarf besteht. Es kommt also darauf an, wie oft es überhaupt zu nächtlichen Durchsuchungsanordnungen kommt. Ist das nur vereinzelt der Fall, ist der richterliche Eildienst zwar wünschenswert(35), aber nicht unbedingt erforderlich.
4. Nicht “bereitwilliger” Richter
Von Bedeutung ist in dem Zusammenhang die Frage, wie im Falle des nicht “bereitwilligen” Richters zu verfahren ist. “Nicht bereitwilliger Richter” ist derjenige, der es ablehnt, über eilige Durchsuchungsanträge der Staatsanwaltschaft während des (eingerichteten) Bereitschaftsdienstes außerhalb der gewöhnlichen Dienstzeiten zu entscheiden und den Staatsanwalt auf seine Eilkompetenz verweist(36). Ob dies ein in der Praxis sehr häufiges Problem ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Jedenfalls spricht der Umstand, dass es in der Literatur diskutiert wird, dafür, dass es zu dieser Problematik praktische Erkenntnisse gibt.
Dazu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass auch der Ermittlungsrichter, der außerhalb gewöhnlicher Dienstzeiten eine Durchsuchungsanordnung erlassen soll, Anspruch auf umfassende Kenntnis des Sachverhalts hat, der ihn zu der Maßnahme veranlassen soll(37). Er kann also auf Akteneinsicht oder Vorlage schriftlicher Unterlagen, soweit diese schon vorhanden sind, bestehen. Sind Unterlagen nicht vorhanden, kann und muss er die entsprechenden Informationen mündlich von den Ermittlungsbehörden einfordern. Ist der Richter informiert, muss er aber von Verfassungs wegen - auch außerhalb der Dienstzeiten - über den Durchsuchungsantrag entscheiden.
Das BVerfG geht als selbstverständlich davon aus, dass sich der Ermittlungsrichter dann der ihm obliegenden Pflicht zur Prüfung von Eingriffen in Art. 13 GG stellt(3. Dazu kann er sich zwar Zeit nehmen(39), er kann die Entscheidung aber nicht unter Hinweis auf die Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und schon gar nicht mit der Begründung ablehnen, er habe keine Schreibkraft, die ihm bei der Abfassung seiner Entscheidung helfen könne(40). Dann muss er eben selbst schreiben.
Lehnt der Richter eine (mündliche) Entscheidung dennoch ab(41), stellt sich die Frage, ob dann nicht doch “Gefahr im Verzug” vorliegt. Das wird in der Literatur kontrovers diskutiert. Die wohl überwiegende Meinung bejaht in diesem Fall das Vorliegen der Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft(42). M.E. wird man sich dieser Auffassung im Grundsatz anschließen müssen. Denn nach der Rechtsprechung des BVerfG in seiner Entscheidung vom 20. Februar 2001 kommt es grundsätzlich allein darauf an, ob objektiv zu besorgen ist, dass der Zeitverlust bis zur Herbeiführung einer richterlichen Anordnung den Untersuchungszweck vereiteln würde(43). Davon unterscheiden muss man m.E. aber die Fallgestaltung, in der der Anspruch des Ermittlungsrichters auf Kenntnis vom Verfahrensstand und auf Akteneinsicht nicht ausreichend erfüllt wird und er deshalb keine eigene Entscheidung treffen kann. Dann kommt es m.E. darauf an, wer das zu verantworten hat. Haben die Ermittlungsbehörden nicht alles getan, um die eigene Entscheidung des Richters zu ermöglichen, dann haben sie die entstandene Lage zu vertreten und können sich demgemäss nicht auf “Gefahr im Verzug” berufen(44). Handelt es sich hingegen um einen tatsächlich “nicht bereitwilligen Richter”, dann wird man “Gefahr im Verzug” bejahen müssen. Allerdings stellt sich dann für diesen Richter die Frage des richterlichen Dienstrechtes.
Ich kann das leider nur bis Anfang 2008 beurteilen, da gab es keinen richterlichen Bereitschaftsdienst.
Style-Kill...mich würde der Straftatbestand interessieren, weswegen die Cops verurteilt wurden. War es Hausfriedensbruch ?
Beweisverwertungsverbot ist ja OK.
Edit:
Die Cops waren dann aber ganz schön doof. Ein Anruf beim Staatsanwalt (die haben Bereitschaftsdienst) und wenn der keinen Richter erreicht, dann wird eben nicht durchsucht.
Ein guter Cop ist nur derjenige, der weiß, wenn er aufhören muss. ( Ausspruch meines Lehrers im Strafverfahrensrecht in der 1. Unterrichtsstunde)