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Zitat von teko300
Hallo Leute,
ich hab bis jetzt 3 Briefe wegen illegalem DL erhalten.
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Du wurdest nicht wegen dem Download abgemahnt,sondern wegen dem beim Filesharing typischerweise gleichzeitg stattfindenden Upload (man stellt das,was man schon geladen hat automatisch schon wieder zum Upload bereit).
Rechtlich gesehen ist zwar auch der Download bei urheberrechtlich geschützten Files illegal, jedoch lässt sich dieser kaum nachweisen. Um einen Download nachzuweisen müsste die Loggingfirma das Werk nämlich selbst anbieten, was sie nur mit Genehmigung des Rechteinhabers dürfte. Und dann greift dann wieder das Urheberrechtsgesetz,welches sagt,daß ein Download aus einer illegal angebotenen Quelle illegal ist. Das wäre aber nicht der Fall,wenn der Rechteinhaber sein OK zur Verteilung des Werks gibt. Sprich:Man würde dich für den Download bestrafen,obwohl der Download aus genau dieser einen Quelle eben nicht illegal ist.
Der wichtigste Grund,wieso bislang nur der Upload abgemahnt wird und nicht der Download: Aus einem Download kann man nur den Kaufpreis des Werkes als Schaden beziffern. Aus einem Upload kann man aber eine nach oben offene hypothetische Schadenssumme generieren. Hier potenziert sich der vermeindliche Schaden mit jedem, der das Werk von dir runterlädt und weiterverteilt: Wenn du's an 10 Leute verteilst und die verteilen es jeweils auch an 10 Leute,haben es effektiv schon 110 Leute von dir bekommen,d.h. 110x Umsatzausfall für den Rechteinhaber. Da kommen schnell Unsummen zusammen, an denen sich der Streitwert und damit die Rechtsanwaltsgebühr orientiert. Und nur die interessiert den Abmahnanwalt.
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Jetzt meine Frage: Kann da noch mehr kommen?
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Ja,kann. Der Abmahner, an den du schonmal 300€ gelöhnt hast,könnte sein Glück einfach nochmal probiert. Eine Kuh,die man einmal gemolken hat,die
schlachtet man bekanntlich nicht :-D In den anderen Fällen werden einige Bettelbriefe kommen,daß du doch jetzt endlich zahlen sollst,sonst geht man vor Gericht. Einige Anwälte veranlassen dann noch einen gerichtlichen Mahnbescheid (dessen Rechtmäßigkeit nicht vom Gericht geprüft wird!). Widersprichst du dem, kommt es in ganz wenigen Fällen tatsächlich zu einer Klage. Die Klagewahrscheinlichkeit liegt noch immer bei weit unter 1% aller Abmahnungen.
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Stehen die irgendwann vor meiner Haustür?
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Höchst unwahrscheinlich. Wenn du erstmal Post vom Abmahner bekommst,ist der strafrechtliche Teil schon längst Geschichte. Und im Zivilrecht gibts keine Hausdurchsuchungen.
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Was würdet ihr mir raten?
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Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben (keinesfalls das mitgelieferte Original des Abmahners!) und dann die Füße still halten. Erst dann wieder reagieren,wenn Post von einer Inkassofirma oder einem Gericht kommt. Ist eher selten. Beiden Schreiben sollte man vollumfänglich und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Und natürlich der wichtigste Punkt: In Zukunft Finger weg von Torrents!
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Soll ich meinen PC platt machen falls die den mitnehmen wollen?
Bitte um Hilfe
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Und was bezweckst du damit ? Was jetzt auf deinem Rechner ist (oder nicht ist) sagt nichts darüber aus,was drauf war,als die angebliche Urheberrechtsverletzung begangen wurde.