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myGully |
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18.03.12, 11:04
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 25
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18.3.2012
habe nachdem ich die Unterlassungserklärung abgegeben habe noch einmal einen Bettelbrief von den Kassieranwälten bekommen, bis jetzt nichts mehr gehört. Sony ist zufrieden, das ich die beanstandete CD nicht mehr ins Internet stelle und die Rechtsanwälte wollen mit mir keine weitere Arbeit, haben sicher genug andere die sie abschmarotzen können.
Ich denke es macht Sinn die Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte aber jeder selbst entscheiden
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20.03.12, 10:55
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#2
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 228
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Morgen zusammen,
also ich hab auch 2007 auch einen mehrseitigen Brief bekommen. Abgeänderte Unterlassungserklärung vom Anwalt aufsetzen lassen und unterschrieben zurück geschickt. Dann war erstmal Ruhe. 2011 kam dann eine erneute Mahnung, diesmal aber nicht mit einer Geldforderung für die "angeblichen" Downloads, sondern mit den entstandenen Anwaltskosten. Die Forderung würde mit Ende 2011 verjähren (Verjährungsfrist 3 Jahre ab erst Zustellung zum Ende des Jahres).
Daraufhin wurde geantwortet und die Forderung abgewiesen. Kurz vor Ende 2011 kam dann ein gerichtlicher Mahnbescheid. Dieser wurde auch abgelehnt.
Mal sehen was nun daraus wird.
Tom
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20.03.12, 11:49
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 554
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Zitat:
Zitat von Tom511
Morgen zusammen,
also ich hab auch 2007 auch einen mehrseitigen Brief bekommen...
Die Forderung würde mit Ende 2011 verjähren (Verjährungsfrist 3 Jahre ab erst Zustellung zum Ende des Jahres).
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Wenn wirklich nichts verjährungshemmendes passiert ist,dann ist das nicht erst Ende 2011 verjährt,sondern schon Ende 2010.
Zitat:
Daraufhin wurde geantwortet und die Forderung abgewiesen. Kurz vor Ende 2011 kam dann ein gerichtlicher Mahnbescheid. Dieser wurde auch abgelehnt.
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Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann jeder Dödel beantragen, die Rechtmäßigkeit der Forderung etc wird vom Gericht nicht geprüft. Ganz offenbar ist Waldorf hier auf Dummenfang aus. Du solltest sicherheitshalber Einrede der Verjährung stellen. Das gleiche nochmal ans Gericht,so wirklich nochmal was kommt.
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20.03.12, 13:56
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 228
Bedankt: 90
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Oh, entschuldige bitte. Hab mich in der Jahreszahl geirrt. Tatvorwurf 2007 und Anschreiben 2008.
Wiederspruch ist schon alles abgesetzt.
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25.04.12, 16:36
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Also meine Anwältin sieht die ganze sache etwas anders.
Sie hatt geraten das wir einen auf mimi machen und sie auf Tiefstpreis drücken.
Ich habe ihr gesagt das in verschiedenen Foren steht das mann nicht auf solche schreiben reagieren soll
aber sie mein das ist Falsch überhaupt nicht zu reagieren!!!!
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01.05.12, 20:06
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#6
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 499
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Zitat:
Zitat von silberruecken1000
man soll ja reagieren....man soll eine abgeänderte unterlassungserklärung hinschicken, damit erst mal der rechteinhaber seinen frieden hat....aber man soll NICHTS bezahlen....jeder der bezahlt ist selbst schuld und füttert diese abzocker.....
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Ich gebe meinem Vorschreiber uneingeschränkt Recht. Ich habe an anderer Stelle schon einmal etwas zu diesem Thema geschrieben. Vielleicht ist es interessant für dich:
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26.04.12, 12:40
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#7
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Banned
Registriert seit: Jan 2012
Ort: Bei dir im Wohnzimmer
Beiträge: 435
Bedankt: 444
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Von einer Bekannten von mir, hat die Anwältin gemeint das Sie am besten Zahlen soll.
Sie hätte 2 Schlagerlieder runtergeladen, wovon Sie aber nichts weiß, und Sie lädt auch nichts runter.
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26.04.12, 22:07
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#8
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Banned
Registriert seit: Jan 2012
Ort: Bei dir im Wohnzimmer
Beiträge: 435
Bedankt: 444
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Ic* glau** da* I** Verbo***.
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01.05.12, 16:10
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#9
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 228
Bedankt: 90
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Dies hier finde ich sehr interessant:
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10.05.12, 22:49
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#11
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 108
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Von 100 Briefen die pro Tag verschickt werden, wird Ca. die Hälfte bezahlt denke ich mal
und da haben die immer noch verdient
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12.05.12, 06:29
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#12
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 116
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An alle die meinen eine abmahnung zu ignorieren wäre das richtige,denen sei gesagt das genau DAS der fehler ist worauf die abmahner heutzutage warten.Das ist leicht verdientes geld für die und aus 956 Euro wird dann locker das doppelte oder dreifache oder auch mehr.
und ruckzuck habt ihr eine unterlassungsklage und dann eine einsweilige verfügung am arsch und das ist teuer.
denn bei einer unterlassungsklage liegt die erfolgsquote der abmahner bei 100% da die verweigerer ja keine unterlassungserklärung abgeben,und deswegen übers gericht dazu gezungen werden damit.
Also seid nicht so dumm und ignoriert das,und einen rechtsanwalt benötigt mann erst wenn mann eine klageschrift von gericht erhält.Alles was davor ist kann mann auch selbst erledigen spart geld und nerven.
und nicht vergessen : die haben 3 jahre zeit,sich auf einen einzuschiessen das mag vieleicht früher funktioniert haben die masche wegwerfen und vergessen,aber seit 2-3 jahren etwa lauern die abmahner darauf das solcher art fehler gemacht werden.
denn abmahnignorierer sind genaugenommen noch leichtere opfer als zahlungsverweigerer die eine Modifizierte unterlassungserklärung abgegeben haben,und das haben die abmahnkanzleien mittlerweile auch bemerkt.
ps : noch was jeder art post vom gericht bewirkt das auf die 3 jahre verjährung noch 6 monate drauf kommen.
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Cu
Steiner1973
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21.06.12, 19:54
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#13
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 161
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Wer meint nach 2 Jahren kommt nichts mehr, irrt.
Es kommt Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung.
Und Waldorf ist bekannt dafür, daß sie momentan im großen Umfang klagen.
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21.06.12, 21:16
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 554
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Zitat:
Zitat von juergen1
Wer meint nach 2 Jahren kommt nichts mehr, irrt.
Es kommt Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung.
Und Waldorf ist bekannt dafür, daß sie momentan im großen Umfang klagen.
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Wirklich klagen tun sie nur in einigen wenigen Fällen, der Großteil ihrer Aktivitäten beschränkt sich auf gerichtliche Mahnverfahren. Und daß die nicht wirklich was zu sagen haben,dürfte allgemein bekannt sein. Im Grunde genommen wollen sie mit diesen Aktionen nur einschüchtern.
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22.06.12, 16:38
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#15
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 161
Bedankt: 194
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Ich hab nämlich jetzt kurz vor der Verjährung sowas bekommen.
Ist das jetzt sowas wie eine Vorankündigung ?
Ernst nehmen oder igonieren ?
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22.06.12, 18:33
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 554
Bedankt: 392
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Zitat:
Zitat von juergen1
Ich hab nämlich jetzt kurz vor der Verjährung sowas bekommen.
Ist das jetzt sowas wie eine Vorankündigung ?
Ernst nehmen oder igonieren ?
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Das ist nur Panikmache...sie wollen im Grunde genommen nur zeigen,daß sie nicht aufgeben wollen. In einigen wenigen Fällen wurde auch Klage eingereicht,allerdings gibts m.W. noch keinerlei Gerichtstermine,stattdessen wird auch die Klage als Druckmittel genutzt. Da auch Waldorf um die Gefahren so eines Prozesses weiß und sogar in dieser Zeit noch Vergleiche raushandeln will, kann man wohl davon ausgehen,daß er kurz vor einem tatsächlichen Prozess den Rückzieher machen wird.
Einen Mahnbescheid selbst solltest du aber auf jeden Fall Ernst nehmen, keinesfalls ignorieren! Genauergesagt solltest du ihm ohne Angabe von Gründen widersprechen. Üblicherweise will Waldi dann wissen,warum du widersprochen hast (er will anhand deiner Antwort das Prozessrisiko abschätzen). Auch darauf solltest nicht reagieren.
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22.06.12, 17:06
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#17
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Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 50
Bedankt: 16
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IGNORIEREN und NICHTS TUN!!!
Bald werden diese Bußgelder eh nicht mehr als 150 Euro kosten. Halt bissche auf die lahme Bundesregierung warten.
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22.06.12, 17:10
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#18
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Get the cool shoeshine
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 615
Bedankt: 685
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Hab erst 190811956Euro gelesen
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Gib dich nicht auf!
Lerne Googlen.
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22.06.12, 19:09
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#19
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 108
Bedankt: 72
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Zitat:
Zitat von Engel41
Wir haben heute Post von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer bekommen und sollen bis zum 19.08.11 956Euro zahlen, weil wir angeblich im April 2010 einen Film von edonky runter geladen haben sollen, habe schon bei Google gesehen, daß es eine Abzocke ist, da aber eine Unterlassungserklärung dabei ist, bin ich mir nicht ganz sicher wie wir vorgehen sollen, ob einfach nur ignorieren oder Rechtsanwalt einschalten?  
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Wenn das W-LAN verschlüsselt ist (auch mit schlechtem WEP2-Schlüssel), dann entfällt eine Haftung des Anschlußinhabers, selbst wenn das W-LAN gehackt wurde.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
(BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/0 
Allerdings waren hier bei einem schlecht abgesicherten W-LAN (veralteter WEP-Standard, Einfachschlüssel...) die Abmahnkosten zu bezahlen.
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23.06.12, 10:57
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#20
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 161
Bedankt: 194
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Wo steht das, daß die Bundesregierung eine Gesetzesänderung durchführen muß ???
Bislang wird es ja nur gefordert.
Das heißt, sie könnten sich noch 10 Jahre damit Zeit lassen.
Oder schlimmstenfalls tut sich garnichts ändern.
Gehn wir mal von dem schlimmsten Falle aus, es würde für mich irgendwann ernst werden, also gerichtliche Anschreiben, dann kann ich mich ja nicht darauf berufen, es ist eine Gesetzesänderung geplant, oder doch ?
Andererseits muß dem Gericht dann inzwischen auch nicht entgangen sein,
daß die Horrorforderungen unzulässig seien, und Zweifel an den Urteilen selbst erkunden müssen.
Ich war beim Anwalt um mich darüber zu informieren, kostete mich auch nichts, weil ich ihn gut kenne.
Er sagte das selbe wie ihr.
Aber allein mit Hoffen daß eine Gesetzesänderung durchgeführt wird, ist es ja nicht getan.
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11.07.12, 09:19
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#21
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 25
Bedankt: 54
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Meines Wissens nach (ohne Gewähr!) klagen die NIE. Dennoch wurde mir vom Verbraucherschutz empfohlen, 1x per Einschreiben Widerspruch einzulegen. ICh denke, das kann nicht schaden und würde deshalb jedem empfehlen:
Ein mal per Einschreiben erklären, dass man seine Schuld nicht anerkennt.
Alle Folgenachrichten ignorieren.
Damit ist meines Wissens wie gesagt noch niemand schlecht gefahren.
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11.07.12, 10:39
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 554
Bedankt: 392
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Zitat:
Zitat von Massemassimo
Meines Wissens nach (ohne Gewähr!) klagen die NIE.
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Ähm...jein. Sie erwirken zur Zeit vermehrt gerichtliche Mahnbescheide, allerdings sagen die ja über die Schuld nichts aus. In Einzelfällen haben Waldorf&Frommer wohl auch geklagt, allerdings gibts bislang kaum Termine für die mündliche Verhandlung (der frühste Termin,der mir bekannt ist,ist Mitte Oktober 2012). Ich persönlich glaube aber,daß Waldorf damit nur den Druck erhöhen will und die Klage kurz vorher zurückzieht.
Zitat:
Dennoch wurde mir vom Verbraucherschutz empfohlen, 1x per Einschreiben Widerspruch einzulegen. ICh denke, das kann nicht schaden und würde deshalb jedem empfehlen:
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Kann man machen...es bewirkt aber nichts,weil solche Briefe bei Waldi sowieso ungelesen in der "Rundablage P" landen.Waldi antwortet -falls überhaupt- sowieso immer nur mit Bausteinbriefen,die praktisch immer gar nichts mit dem ursprünglichen Schreiben zu tun haben.
Zitat:
Alle Folgenachrichten ignorieren.
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Zumindest die,die von Waldorf kommen. Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid bzw gar eine Klage sollte man auf jeden Fall reagieren.
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12.07.12, 16:54
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#23
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gar nicht da
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 517
Bedankt: 253
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Warst du mal auf der HP und hast die Mandanten angesehen?
Finde das schon bisschen merkwürdig, dass die nur Verlage, Film.- und Musikproduktionsfirmen haben und dann auf so ner Schiene fahren.
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15.07.12, 15:47
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#24
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 23
Bedankt: 2
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Hier mal was neues
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Und Netzwelt würde ich nicht als "Bezugsquelle" hernehmen.
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20.07.12, 17:00
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#25
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 23
Bedankt: 2
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Zitat:
Zitat von silberruecken1000
wenn du dich mit dem thema besser auskennen würdest, dann wüßtest du, dass allein der user shual dort seit jahren beistand gegen den abmahn-wahn leistet und früher auch ne eigene hilfe-page hatte....
also nicht einfach pauschalisieren, da ich mich seit 3 jahren mit der sache rumschlagen muß..... 
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Ich schlage mich damit auch schon sehr lange rum. Und Netzwelt ist meiner Meinung nach zu viel "Angstverbreitung".
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16.05.13, 12:19
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#26
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Soderla,
um das Thema mal zu aktualisieren...
Waldorf-Frommer ist leider ernst zu nehmen!
Meine Freundin hat mich völlig paralysiert angerufen und mir deren Abmahnung zugeschickt.
Ich hab dann ihr Netzwerk überprüft und... naja...
Jedenfalls war das keine Abmahnung wie ich sie auch schon von vielen Bettelbrief-Schreibern kenne. Sondern mit Datum + Uhrzeit, und vorallem..... Eine IP, die auch in der Historie Logfile ihrer Fritzbox existiert.
Ich hab das dann übernommen und bei denen angerufen. Wir haben einen niedrigeren Preis vereinbart. Dafür musste ich nichts tun! Die Frau Anwältin hat selbstständig eine neue Abmahnung aufgesetzt.
Als es um die mod.UE ging war ihre Aussage:
"Kein Problem, das kennen wir schon. Unsere ist ja leider auch nur so ein Standardteil."
Von der Aussage war ich selber überrascht.
Mein Fazit: Wenn es nicht um einen Bettelbrief sondern um eine professionelle Abmahnung geht, dann lieber den Kindischen Trotzkopf ausschalten und einfach mal FREUNDLICH mit denen reden.
Kommt es zu einer Anklage, und die Daten sind aussagekräftig, dann ist Polen offen.
Die Briefe der Media Finanz AG werfe ich immer noch mit einem Grinsen im Gesicht in die Papiertonne
Grüße
Voxters
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16.05.13, 12:36
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#27
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 116
Bedankt: 41
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Zitat:
Jedenfalls war das keine Abmahnung wie ich sie auch schon von vielen Bettelbrief-Schreibern kenne. Sondern mit Datum + Uhrzeit, und vorallem..... Eine IP
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natürlich ist dass kein bettelbrief sondern das erstschreiben sprich die abmahnung.
nur weil datum,urzeit und die ip dabei ist braucht mann die noch lange nicht ernster nehmen wie sonst auch.
Zitat:
Kommt es zu einer Anklage, und die Daten sind aussagekräftig, dann ist Polen offen.
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dann ist polen immer offen wenn mann dann keine ordendliche verteidigungsstrategie hat zahlst du auf jeden fall.
natürlich nur wenn mann die klage verliert.
Zitat:
Ich hab das dann übernommen und bei denen angerufen. Wir haben einen niedrigeren Preis vereinbart.
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tja dann hoff ma für deine freundin das da nicht noch mehr kommt.du hast zahlungsbereitschaft signalisiert d.h bei ihr ist noch mehr zu holen.
auch wenn es nicht die volle summe ist.kleinvieh macht auch mist.
__________________
Cu
Steiner1973
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19.07.12, 16:03
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#28
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 161
Bedankt: 194
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Netzwelt ist in dieser Hinsicht gut, daß man weiß, was man sofort nach einer Abmahnung zu tun hat.
Allerdings wird dort auch in letzter Zeit sehr viel Angst verbreitet.
Es wurde dort auch ein Bild aus dem LG München wegen Verhandlungen veröffentlicht.
Dort war zu sehen, daß pro Verhandlung ca. 30 Minuten veranschlagt sind, und alle Verfahren mit
Waldorf zu tun hatten.
Also die Aussage, daß sie nur in einigen sehr seltenen Fällen klagen würden, muß man verneinen.
Auch haben User bei Netzwelt bereits eine Klage erhalten, soweit man dem glauben schenken darf.
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19.07.12, 16:18
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 554
Bedankt: 392
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Daß Waldorf wirklich Ernst macht,glaub ich erst,wenn bei Netzwelt die ersten anonymisierten Urteile zu finden sind. Bis dahin halte ich ihn weiterhin für einen zahnlosen Tiger. Und ich glaube,wenn ihn einer seiner Optfer in die Finger kriegt, wird nur nur der Tiger ein paar Zähne los.
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16.05.13, 12:31
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#30
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Profi
Registriert seit: May 2009
Ort: riding the roos
Beiträge: 1.468
Bedankt: 1.057
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Warum sollten die auch unfreundlich sein, haben ja in dir wieder jemanden zum melken gefunden.
Glückwunsch !
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16.05.13, 12:33
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#31
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 447
Bedankt: 1.390
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@ Voxters:
Nur 1 Post in 2 Jahren ist etwas verdächtig, gerade in Bezug auf den Inhalt.
Ich sag mal nichts dazu, sonst bekomme ich auch noch einen Brief von dir
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16.05.13, 13:28
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#32
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 554
Bedankt: 392
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Ich habe kürzlich mit einem Anwalt von Wilde Beuger Solmecke gesprochen (weil ich auch verklagt wurde). Die meinten, daß es für den Beklagten in vielen Fällen nicht unbedingt das Problem ist, so einen Prozess zu gewinnen. Vielmehr sei es als Problem anzusehen, daß die Gerichte bei Urheberrechtssachen zunehmend auf eine Aufrechnung der Anwaltskosten und die Teilung der Gerichtskosten urteilen. Sprich: Jeder beteiligte Zahl die eigenen Prozesskosten und die Gerichtskosten werden geteilt.
Wieviel das ist, kommt auf den Streitwert an: Einige Gerichte nehmen einfach die vom Abmahner geforderte Summe als Streitwert an, andere den Streitwert laut Abmahnung (meist um die 35000€).
-Nimmt man also den günstigsten Fall (Streitwert 1200€,man gewinnt, Aufrechnung der Anwaltskosten,geteilte Gerichtskosten),dann kostet einen der Spaß etwa 366€ für den eigenen Anwalt+ 83€ für's Gericht.
Bei einem Vergleich vor Gericht werden 467€ für den eigenen Anwalt+ca 30€ für's Gericht fällig. Bei einem 60%-Vergleich werden bei einer der üblichen 1296€-Abmahnungen 777,60€ Vergleichssumme fällig. Rechnet man die Anwalts/Gerichtskosten hinzu, kommt man - oh Überraschung- auf 1274,60 und somit nur minimal billiger als die Abmahnung selbst. Und genau darauf läuft es in der Regel hinaus, so der Anwalt.
Und nun ratet mal, wieso sich die Abmahner mit 1296€ zufriedengeben,wenn doch angeblich soooo ein großer Schaden entstanden ist ? Richtig, weil sie wissen, was so ein mit einem Vergleich endender Prozess kostet und viele Leute dann lieber gleich zahlen.
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16.05.13, 13:39
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#33
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2013
Beiträge: 209
Bedankt: 56
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wenn man Hartz4-Bezieher ist, kann man die Forderung von 900 auf 500 runter handeln. hatte das mal bei einem Teilnehmer.
Ob der Teilnehmer bezahlt oder es ausgesessen hat, kann ich leider nicht sagen.
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16.05.13, 14:18
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#34
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 554
Bedankt: 392
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Zitat:
Zitat von matz4u
wenn man Hartz4-Bezieher ist, kann man die Forderung von 900 auf 500 runter handeln. hatte das mal bei einem Teilnehmer.
Ob der Teilnehmer bezahlt oder es ausgesessen hat, kann ich leider nicht sagen.
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Der Spatz ist der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach. Das ist das Motto, nach dem die Abmahner in so einem Fall verfahren. Denn sie wissen genau,daß sie die Kohle auf normalem Wege sowieso nie kriegen würden (da unter Pfändungsfreibetrag). Mit der Forderung herunterzugehen ist also eigentlich nur Makulatur, mit der sie versuchen, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
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16.05.13, 14:51
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#35
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 554
Bedankt: 392
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Das Problem ist genau das, was ich in meinem Posting von 14:28 schrieb: Die Kosten,wenn die Sache trotzdem vor Gericht geht. Selbst wenn man vor Gericht gewinnt, sind die Kosten mit denen eines 500€-Vergleiches weitestgehend identisch. Finanziell gesehen heißt es also "Pest oder Cholera". Und die meisten Menschen sind nunmal so drauf,daß sie den Weg des geringsten Widerstands gehen.
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