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myGully |
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23.02.24, 12:20
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#1
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das Muster ist das Muster
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Oimjakon
Beiträge: 2.617
Bedankt: 2.710
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VG Schleswig-Holstein bestätigt Behörde: Wer rechts?*ex?*t?*reme Fes?*ti?*vals besucht..
Zitat:
VG Schleswig-Holstein bestätigt Behörde: Wer rechts?*ex?*t?*reme Fes?*ti?*vals besucht, ver?*liert den Waf?*fen?*schein
Wer rechts******* Vereinigungen unterstützt, verliert den Waffenschein. Eine solche Unterstützung kann auch in der Teilnahme an kostenpflichtigen Rechtsrock-Konzerten liegen, hat das VG Schleswig-Holstein nun bestätigt.
Das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein hat bestätigt, dass der Widerruf der Waffenerlaubnis rechtens sein kann, wenn der Verfassungsschutz jemanden als "subkulturell geprägten Rechtsextremisten" einstuft und diese Einstufung darauf basiert, dass er mehrfach an einer rechts*******n Veranstaltung teilgenommen hat (Urt. v. 19.02.2024, Az. 7 A 279/23).
In dem Fall hatte die Waffenbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde dem klagenden Mann die waffenrechtliche Erlaubnis ("kleiner Waffenschein") entzogen, wogegen der sich letztlich vor Gericht wehrte. Der Mann war wegen zweifacher Teilnahme an dem Festival "Schild & Schwert" von den Verfassungsschutzbehörden als "subkulturell geprägter Rechtsextremist" eingestuft worden. Das Festival stehe ganz klar mit der verfassungsfeindlichen NPD in Verbindung.
Festival klar der NPD zuzuordnen
Wer eine rechts******* Vereinigung unterstützt, für den gilt nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c Waffengesetz (WaffG) die sogenannte Regelunzuverlässigkeit. Das heißt, für solche Personen gilt die gesetzliche Vermutung, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit zum Führen einer Waffe an den Tag zu legen.
Der klagende Mann behauptete vor dem VG, von dem verfassungsfeindlichen Charakter des Festivals nichts gewusst zu haben. Das überzeugte das Gericht aber nicht. Die offenkundige Verbindung des Festivals zur NPD, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft wurde, und die entsprechende öffentliche Wahrnehmung schlössen aus, dass sich der klagende Mann auf Unkenntnis berufen kann.
Seine Unterstützung für eine rechts******* Vereinigung mache der Mann damit im Ergebnis durch seine mehrfache, vor allem auch kostenpflichtige Teilnahme an dem Festival deutlich. Die Waffenbehörde habe die waffenrechtliche Erlaubnis damit zu Recht entzogen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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23.02.24, 13:56
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#2
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.233
Bedankt: 2.979
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Richtig so
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23.02.24, 16:20
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 644
Bedankt: 609
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Macht nur so weiter. Aber beschwert euch dann nicht, sollte es die Afd an die Macht schaffen, die das gleiche in anderer Richtung machen......
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23.02.24, 23:01
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#4
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.233
Bedankt: 2.979
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Zitat:
Zitat von lichtll
Macht nur so weiter. Aber beschwert euch dann nicht, sollte es die Afd an die Macht schaffen, die das gleiche in anderer Richtung machen......
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Was heißt denn andere Richtung machen?
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24.02.24, 14:44
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#5
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.257
Bedankt: 4.525
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Zitat:
Zitat von lichtll
Macht nur so weiter. Aber beschwert euch dann nicht, sollte es die Afd an die Macht schaffen, die das gleiche in anderer Richtung machen......
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Ich gebe zu, mich hat das Urteil auch etwas überrascht staunen lassen, aber nur bis ich das entsprechende Gesetz las. Was soll das VG denn machen? Soll es, nur weil die AfD ein Gesetz oder dessen Auslegung scheiße finden könnte, gegen bestehendes Recht urteilen?
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Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei eitch100 bedankt:
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29.02.24, 07:59
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 644
Bedankt: 609
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Provokativ gefragt, seid ihr also der Meinung, dass man Besuchern diverser Problemmoscheen den Führerschein entziehen muss??
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29.02.24, 08:28
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#7
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.233
Bedankt: 2.979
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Zitat:
Zitat von lichtll
Provokativ gefragt, seid ihr also der Meinung, dass man Besuchern diverser Problemmoscheen den Führerschein entziehen muss??
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Führerschein nicht aber Waffenscheine auf jeden Fall. Das ist keine Risikoreduzierung auf 0 aber eine Reduzierung.
Aber du hast immer noch nicht gesagt, was die andere Richtung sein soll.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei csesraven:
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29.02.24, 12:01
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#8
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Chuck Norris
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 4.933
Bedankt: 12.043
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Moin,
ich finde es immer kritisch, wenn etwas legales zu Sanktionen führt. So, wie in diesem Fall auch. Meiner Auffassung nach lässt der Besuch eines solchen Festivals keinen sicheren Rückschluss auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu. Aber das Gesetz ist da anderer Auffassung. Und das gilt nun einmal. Also erfolgte der Entzug zu recht. Gesetze müssen mir nicht gefallen. Sie müssen nur richtig und für alle gleich angewandt werden.
Und auch dem Kläger war die Rechtmäßigkeit wohl bewusst. Sonst hätte er das, was ich oben geschildert habe als Argument vorgebracht und sich nicht darauf berufen, dass er nicht wusste, das dieses Festival einen verfassungsfeindlichen Charakter hat. Das wirkt für mich schon deshalb besonders albern, weil es ja nicht sein erster Besuch war. Wer diese oder ähnliche Veranstaltungen einmal besucht hat muss wissen, was da abgeht.
Und (Achtung Satire) wenn er es wirklich nicht weiß offenbart er eine Naivität, die an seiner Eignung zum führen eines Kraftfahrzeuges zweifeln lässt.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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29.02.24, 12:37
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#9
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.233
Bedankt: 2.979
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Wir haben nunmal unterschiedliche Sicherheitsstufen in diesem Land für Berufe, Tätigkeiten und eben auch Waffenscheine.
Bin ich Aktivist in einem linkse**tremen Umfeld ist das erstmal nicht illegal - für den Beruf beim Verfassungsschutz dürfte es aber dank SÜ3 nicht funktionieren. Ich trinke Alkohol in nicht geringer Menge, erstmal legal. Aber Autofahren eben nicht mehr.
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