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myGully |
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10.06.17, 20:13
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#1
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Banned
Registriert seit: Jun 2017
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Fahrerflucht - Ja Ich weis es War eine Dumme Aktion !
Kurz vorweg, ja ich weis es war eine dumme Aktioin und ich werde so etwas nie wieder machen der Ärger dem Ich jetzt habe ist mir viel zu groß.
Fallschilderung:
Ich bin einem Nachbar beim rückwerts Ausparken an das Auto gefahren. Da es sich um ein sehr teures Auto handelt (150.000+ je nach Konfiguration) bin ich im Eifer des Gefechts leider schnell weg gefahren und hab mir keine großen gedanken gemacht..... Heute habe ich mir den Schaden angeschaut: Es gibt keinen Hinweis auf die Lackfarbe von mir (höchstens kleinere Partikel die ich mit bloßem Auge nicht erkennen konnte) allerdings ist der Schaden doch deutlich erkennbar (kleinere schramme am auto 3-5 cm groß im Durchmesser zu beiden Seiten hin). Da es jetzt für eine Meldung bei der Polizei zu spät ist und ich nicht weis ob die Nachbarn den Schaden der POlizei schon gemeldet haben, kommt bestimmt eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Deshalb habe Ich jetzt gleich mehrere Fragen:
Werden bei solchen Schäden (relativ klein, kein Personenschaden) wirklich die Lackpartikel untersucht und dem Auto zugeordnet (Baujahr Modell etc.) ?
Wie ermittelt die Polizei in solch einem Verfahren ?
Wie soll Ich mich jetzt verhalten ? Soll ich andere Lackpartikel an den SChaden legen um meine Spur zu verwischen ? Oder mich Stellen ? Ich bin relativ ratlos, da ich noch sehr Jung bin und mein Führerschein bei Fahrerflucht bestimmt weg ist .....
Und ja es tut mir leid ... aber jetzt ist es leider zu spät um alles über die Versicherung abwickeln zu lassen ... War einfach nur eine extrem dumme Kurzschlussreaktiuon. Ich hoffe der ein oder andere kann mir eventuell doch weiterhelfen.
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10.06.17, 21:08
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.006
Bedankt: 4.080
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Und nun soll dein Nachbar für den Schaden allein aufkommen ?
Man kann auch nachträglich zur Polizei gehen ! Dort reißt Dir niemand den Kopf ab.
Im schlimmsten Fall wenn Du vllt noch in der Probezeit bist kommt die Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar auf Dich zu !
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei AlittleR2D2 bedankt:
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12.06.17, 09:46
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#3
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.065
Bedankt: 3.100
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Grundsaetzlich kannst du dich erst einmal bei deinem Nachbarn vorstellig machen.
Raeum ein, dass DU moeglicherweise sein Auto touchiert hast. Es aber nicht vorangig wahrgenommen hast.
Das waere mal Punkt eins. Man muss nicht zu Polizei rennen, weil man nicht weiter weiss und grundsaetzlich mit einem anderen Halter auch erst einmal die Sachlage herkoemmliche zu regeln ist. Ihr seit letztendlich beide versichert. Das macht auch moralisch einen schlanken Fuss.
Ob dann ueberhaupt eine Anzeige zur Fahrerflucht existiert, das wird dir der Nachbar dann auch erst einmal erklaeren koennen, da er und sonst niemand vorangig der Anzeigensteller "waere " und im Rahmen deiner neuen Erleuchtung, koennte dieser sogar die Anzeige bei gutem Willen zurueckziehen.
Er muesste, wenn er den Schaden bemerkt hat, allein aus versicherungstechnischen Gruenden auch Strafanzeige gegen Unbekannt stellen.
Letzendlich, haette es eine personenbezogene Anzeige gegeben, waere dir das auch deutlich schnell mitgeteilt worden oder die Polizei waere gleich bei dir vorbeigekommen. Es fehlt in deiner Beschreibung der Zeitraum zwischen dem Geschehen und dem Tag an dem du selber noch mal nachgesehen hast.
Denk mal ueber diesen Weg nach.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Caplan:
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12.06.17, 14:07
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#4
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Stammi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.143
Bedankt: 568
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Zitat:
Zitat von jaeswarkeineguteidee
Werden bei solchen Schäden (relativ klein, kein Personenschaden) wirklich die Lackpartikel untersucht und dem Auto zugeordnet (Baujahr Modell etc.) ?
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Fahrerflucht ist eine Straftat und da ermittelt die Polizei immer - egal wie hoch der Schaden ist ( der auch bei einem kleinen Kratzer bei einer Metalliclackierung an ungünstiger Stelle auch teuer werden kann ).
Lackpartikel werden im Labor untersucht und dann mit Referenzlacken der Hersteller verglichen, daran lässt sich recht genau Fabrikat, Modell und Baujahr ermittelt.
Der Rest ist dann nur noch eine Halterabfrage bei Kraftfahrtbundesamt der Umgebung.
Ich würde den Rat meines Vorschreibers folgen und mit dem Nachbar reden, das kann alles Grössere vermeiden ( ne Anzeige kann er immer noch zurückziehen ). Die Kosten dafür muss du eh tragen ( bzw. über die Versicherung abwickeln, je nach Höhe ).
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Tuxtom007:
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12.06.17, 18:22
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#5
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.164
Bedankt: 2.354
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Voll zustimm! @Caplan
Solltest du einen Verkehrs-RS haben, kann dir ein Anwalt helfen.
Und er hat was in der Hand, womit er arbeiten kann. U. U., falls der Nachbar schon Strafanzeige gestellt hat, könnte durchaus noch eine Verfahrenseinstellung wegen geringfügigen öffentlich. Interesse (bei Zahlung einer Geldbuße) raus springen.
Deshalb solltest du möglichst zeitnah mit dem Nachbarn reden und den Schaden deiner Versicherung melden.
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12.06.17, 21:27
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#6
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Banned
Registriert seit: Jun 2017
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Hey Servus @all und Danke schon einmal für eure Kommentare. Ich wollte euch kurz mal ein kleines Statusupdate zu dem Fall geben.
1. Es wurde Anzeige wegen "Fahrerflucht" erstattet, die nicht zurückgenommen werden kann, da dies im öffentlichen Interesse ist
2. Anscheinend (bitte klärt mich da auf falls ich falsch liegen sollte) werden nur Beweise gesichert (Lackpartikel), welche aber nur bei Personenschäden untersucht werden oder der Saschaden rechtfertigt die Kosten der Ermittlung -- Da bei mir beides nicht eintrifft hoffe ich einfach mal das die Ermittlungen eingestellt werden
3. Die Versicherung zahlt leider nicht bei Fahrerflucht, auch wenn man sich hinterher stellt
4. Mein Nachbar ist Vollkasko versichert --> Versicherung zahlt, wenn die Ermittlungen eingestellt werden (on die Prämie dann hoch geht weis Ich leider nicht, weis da vielleicht einer was von euch ? )
5. Bin Ich noch Azubi und kann mir die Reparatur leider nicht aus eigener Tasche leisten (muss Wohnung Lebensunterhalt etc. komplett selber finanzieren)
Habe mich daher dagegen entschieden erstmal was zu unternehmen und hoffe einfach dass nicht weiter Ermittelt wird und die Versicherung des Unfallgegners zahlt. Würde meine Versicherung den Schaden bei Unfallflucht zahlen oder Ich könnte es mir aus meiner eigenen Tache leisten, hätte ich mich bei meinem Nachbar gemeldet, aber unter den Umständen ist das leider für mich nicht möglich
Was lernen wir daraus? Nicht abhauen dann zahlt die Versicherung und mann muss nicht jeden Abend mit so nem scheis Gefühl ins Bett gehen und hoffen, dass am nächsten Tag nicht die Polizei auf der Matte steht.
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12.06.17, 21:54
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#7
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.006
Bedankt: 4.080
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Du machst es Dir sehr einfach mit Deiner Ausrede ! So was kann ich ja gar nicht ab !
Mir ist im November letzten Jahres auch einer auf einem Supermarkt Parkplatz in die Beifahrertür gefahren und dann angehauen! Ich musste dann auch mal schnell 1500€ aus eigener Tasche für die Reparatur bezahlen !
Ich denke mal das dein Nachbar trotz Vollkasko einen finanziellen Verlust zu verbuchen hat ! Man kann davon ausgehen das er dann hochgestuft wird wenn er den Schaden nicht aus der eigenen Tasche bezahlt. Dann kommt ein eventueller Wertverlust am Fahrzeug noch hinzu . Vllt. hat ja dein Nachbar doch noch Glück , vllt. ermitteln sie ja noch den Unfallverursacher !
Und folgendes habe ich zum Thema Versicherung gefunden !
Gibt nun jemand nicht an, Unfallflucht begangen zu haben, verstößt er gegen die Aufklärungsobliegenheit. Den Anspruch des Unfallopfers berührt das aber nicht. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt den Schaden des Opfers auch dann voll, wenn der Verursacher seiner Versicherung verheimlicht, Fahrerflucht begangen zu haben.
Erfährt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers- oder beteiligten allerdings, dass er aus der Situation geflohen ist, fordert sie einen Teil der Schadenssumme zurück: Unfallflüchtige haften dann zwischen 2500 Euro und 5000 Euro.
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12.06.17, 22:42
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 780
Bedankt: 461
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Zitat:
Zitat von jaeswarkeineguteidee
sehr teures Auto handelt (150.000+ je nach Konfiguration)
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Und wie wahrscheinlich ist es, dass ein Auto mit 150000€ auf der Straße parkt, weil sich der Nachbar nicht einmal einen Stellplatz auf seinem Grundstück leisten kann ?
Trolloli Trollolo ich glaub´s nimmero
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13.06.17, 17:16
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 11
Bedankt: 10
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Dafür gibts Haftpflichtversicherungen und die decken Millionenbeträge ab - da ist der Lackkratzer mit abgedeckt.
Man muss für seine Fehler einstehen. Und in dem Fall machen das noch andere für Dich (die Vericherungsgesellschaft). Sollte die Polizei ermitteln, ist es von den Partikeln zu Deinem Auto nicht weit und das wird für Dich am Ende teurer werden.
Denn dann bist Du a) der Verbrecher, der nichts sagst und b) wohnst Du vor Ort, sprich in kürze weiß dann jeder in Deiner Nachbarschaft, was für einer Du bist.
Ich rate Dir dazu zu Deinem Nachbarn zu gehen und ihm direkt die Wahrheit zu sagen (auch kein "es könnte sein, dass ich das Auto angefahren habe, ohne es zu merken" - warum meinst Du denn, es getan zu haben, wenn Du es nicht gemerkt hast?)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei sunchaser1975:
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13.06.17, 17:27
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 11
Bedankt: 10
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Zitat:
Zitat von K:Laus
Und wie wahrscheinlich ist es, dass ein Auto mit 150000€ auf der Straße parkt, weil sich der Nachbar nicht einmal einen Stellplatz auf seinem Grundstück leisten kann ?
Trolloli Trollolo ich glaub´s nimmero
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Bei mir in der Gegend gibts eine Straße, da steht der Bentley auch täglich auf der Gasse. So Leute, die auf dicke Hose machen, gibts öfter als man denkt.
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13.06.17, 18:44
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 11
Bedankt: 10
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Zitat:
Zitat von jaeswarkeineguteidee
Hey Servus @all und Danke schon einmal für eure Kommentare. Ich wollte euch kurz mal ein kleines Statusupdate zu dem Fall geben.
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Schon mal was von Ratenzahlung gehört?
Ernsthaft - Du fügst jemanden Schaden zu und hast nicht mal die Eier in der Hose, die Konsequenzen zu tragen?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei sunchaser1975:
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13.06.17, 20:59
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#12
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 23.841
Bedankt: 61.546
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Ich frage mich hier einfach nur, warum sich jemand extra wegen so einer Frage in einem ich Buchstabiere:
W A R E Z B O A R D anmeldet und nicht in einem Rechtsforum.
Es sei denn du bist ist ein alter Bekannter von uns, der sich noch nicht mal traut hier unter seinem
richtigen Acc zu Posten.
Sei es drum, du bist ein armseliges Würstchen das nicht in der Lage ist Verantwortung für sein tun und Handeln zu übernehmen und lieber feige den Schwanz einziehst.
Können ja andere für den Schaden aufkommen, was juckts dich.
Wenn alle so denken würden, armes Deutschland.
Da ich davon ausgehe, das du hier eh mit deinem richtigen Acc hier mitlesen kannst,
werde ich diesen hier jetzt Sperren.
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Die folgenden 9 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
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14.06.17, 10:15
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#13
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Zitat:
Zitat von AlittleR2D2
Man kann auch nachträglich zur Polizei gehen ! Dort reißt Dir niemand den Kopf ab.
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Kopf abreißen nicht, aber Strafanzeige gibt es schon.
Die einzige Möglichkeit das noch zu vermeiden, ist direkt mit dem Fahrzeughalter Kontakt aufzunehmen.
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14.06.17, 15:08
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#14
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.065
Bedankt: 3.100
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Es ist druchaus moeglich, dass der Anzeigensteller die Strafanzeige zurueckzieht.
Das ist eine GutWillAngelegenheit von Antragsteller / Polizei /Staatsanwaltschaft.
Ich hab das vor Jahren auch schon einmal praktiziert. Irgendwo sind dem Typen in seiner Kutsche anscheinend die Nerven durchgegangen. frei gesagt er muss irgendwo nicht alle Latten am Zaun gehabt haben)
Erst als im irgendwann die Erleuchtung kam, das er doch offensichtlich sogar vor Zeugen mein Fahrzeug im Verkehr touchierte und die Anzeige ins Haus flatterte , obwohl das dann auch Angelegenheit der Staatsanwaltschaft in der Abwicklung wurde, konnte ich die Anzeige zurueckziehen. Das erloeste Ihn nicht von der Schadensubernahme, bezw seinen Versicherer.
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14.06.17, 15:20
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#15
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Zitat:
Zitat von Caplan
Es ist druchaus moeglich, dass der Anzeigensteller die Strafanzeige zurueckzieht.
Das ist eine GutWillAngelegenheit von Antragsteller / Polizei /Staatsanwaltschaft.
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Nein, eine Anzeige kann im vorliegenden Fall eben nicht mehr zurückgezogen werden. Da es sich auch nicht um ein Antragsdelikt handelt, muss die Polizei bei Bekanntwerden ermitteln.
Selbstverständlich ist es gut möglich, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn der Geschädigte zu erkennen gibt, dass er an einer weiteren Verfolgung doch nicht mehr interessiert ist (so wird es in deinem Fall gewesen sein). Aber "zurückziehen" geht eben nicht.
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14.06.17, 17:00
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#16
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 11
Bedankt: 10
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Zitat:
Zitat von 321meins
Nein, eine Anzeige kann im vorliegenden Fall eben nicht mehr zurückgezogen werden. Da es sich auch nicht um ein Antragsdelikt handelt, muss die Polizei bei Bekanntwerden ermitteln.
Selbstverständlich ist es gut möglich, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn der Geschädigte zu erkennen gibt, dass er an einer weiteren Verfolgung doch nicht mehr interessiert ist (so wird es in deinem Fall gewesen sein). Aber "zurückziehen" geht eben nicht.
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Das kommt drauf an, wo man lebt. Irgendwo auf dem Land wo es nichts zu tun gibt, kann das sein. In Frankfurt wird sogar illegaler Waffenbesitz gegen Abgabe der Waffe und manchmal einer Abgabe eines Salärs eingestellt, wegen zu geringem Interesse. Da gibts andere Dinge, die verfolgt "werden müssen".
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei sunchaser1975:
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15.06.17, 13:57
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#17
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.065
Bedankt: 3.100
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also meine city hat schon ueber 500.000 einwohner..
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16.06.17, 08:22
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#18
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Profi
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 1.695
Bedankt: 1.920
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...Man kann davon ausgehen das er dann hochgestuft wird...
ich will jetzt keine Werbung für eine Versicherung machen, aber es gibt Vollkasko-Varianten bei denen man einen Unfall im Jahr "frei" hat ohne hochgestuft zu werden.
Ist extrem hilfreich da ich auch bereits 2 Fälle von "anonymer Kfz-Fremdbeschädigung"
hatte....
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16.06.17, 08:33
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#19
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.006
Bedankt: 4.080
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Gerade bin ich vom Einkaufen zurück und sehe wie ein kleiner Renault einem anderen Auto eine gibt beim Einparken ! Schön deftig Stoßstange an Stoßstange ! Die dumme Nuss hat nicht einmal geschaut ! Einfach ausgestiegen und wollte gehen . Ich habe sie drauf angesprochen und sie sagte nur ich soll mich um meinen eigenen Kram kümmern.
Dumm ist nur , ich kenn den Halter . Also habe ich den Halter dazu geholt . Es ist nix passiert am Wagen , aber es gab ein freundliches Gespräch mit der Fahrerin . Scheint aber normal zu sein das man die Biege macht wenn man das Eigentum anderer beschädigt !
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei AlittleR2D2:
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25.09.17, 09:18
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#20
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Banned
Registriert seit: Jun 2012
Beiträge: 116
Bedankt: 116
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Meine Wagen wurden in 10 Jahren insgesamt 5x beschaedigt und der Verursacher ist abgehauen oder hat mir ne falsche Adresse gegeben. Dumm fuer Ihn, dass ich Zeugen hatte und das Kennzeichen aufgeschrieben habe. Gerichtsverhandlung wegen unfallflucht in besonderem Fall, da die Adresse nicht stimmte. Einen Mofafahrer der nachts besoffen aus dem Maisfeld kam, hab ich voll erwischt, was Ihn nicht hinderte, in dem Zustand noch 6 Km zu laufen bevor er aufgeriffen wurde. Ich hab kein Mitleid und zeige jeden an.
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04.10.19, 16:23
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#21
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 101
Bedankt: 76
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Für die Fälle ist eine Dashcam mit Girosensor nicht schlecht.
Die Polizeit freut sich, wenn man schöne Bilder vom Unfallverursacher hat.
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