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myGully |
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20.07.14, 01:01
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 19
Bedankt: 2
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"Harte" Pranks legal?
Hallo,
einfach mal die Frage, da diese Prankszene ja immer heftigere Ausmaße annimmt, weil die ganzen Leute mit minderwertigkeitskomplexe unbedingt eine Berühmtheit werden wollen, gibt es ja mitlerweile ziemlich heftige Prank Video, wo irgendwelche wie Psychopathen oder Monster verkleidete Leute auf "Mörder machen" indem sie an künstlichen Leichen rumnagen oder Leichen zerhacken und dann Passanten hinterherrennen, würde mich mal interessieren:
1) Ist das überhaupt erlaubt? Ich meine, wahrscheinlich schon, alleine in der öffentlichkeit, außer es ist Karneval oder so, Masken zu tragen ist ja schon durch das Vermummungsverbot illegal.
2) Was passiert, wenn jemand den vermeindlichen Zombie/Kannibalen/Mörder erschlägt, oder ihm eine reinhaut? Ich meine, bekommen die Leute dann eine Strafe? Schließlich kann es ja sein, dass Sie in dem Fall wirklich um Ihr Leben Fürchten, da die Leute ja nicht wissen können, dass es alles ein "total witziger" Prank ist? Oder ist es, wie es sein sollte, dass es dann einfach Pech für die Prankfilmer ist, denn wer so'n dummes Zeug macht verdient einfach nichts anderes?
Edit: Oder beispielsweise wenn Leute die anfällig oder Betroffen sind und durch solche "Witze" traumatisiert werden, ich mein wtf...
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20.07.14, 01:21
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#2
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.528
Bedankt: 55.348
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1. ist das Vermummen nur auf Demonstrationen etc. verboten. Kannst also theoretisch so viel mit Maske herum laufen wie du lustig bist. Nur wirst du mit Sicherheit trotzdem irgendwann von der Polizei angehalten damit diese deine Personalien feststellen können.
2. was soll dann passieren? Notwehr!
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20.07.14, 08:51
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#3
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 66
Bedankt: 55
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Naja, man kann sich jetzt auch nicht einfach darauf verlassen, dass man dann wegen Notwehr gerechtfertigt ist.
Auch hier wäre dann Verhältnismäßigkeit zu wahren - wenn es jetzt wirklich ein solcher "Prank" wäre, bei dem es so aussieht, als würde der A den B umbringen, dann könnte man selbst wohl dazwischen gehen und dem A zB eine Latte über den Kopf ziehen und wäre dann gerechtfertigt.
Wenn jetzt aber nur jemand als Zombie verkleidert mir hinterherrennt, ist es wohl deutlich verhältnismäßiger, auszuweichen, andere um Hilfe zu bitten usw usf, bevor ich ihm eine durchlade.
Bzgl des Edits: Wenn jemand dir derart einen Schrecken einjagt, dass du davon bleibende Schäden bekommst, kannst du ihn auf Schmerzensgeld in Anspruch nehmen - strafrechtlich gegebenenfalls wegen Nötigung anzeigen; pauschalisieren kann man das alles aber nicht.
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20.07.14, 11:02
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 2
Bedankt: 1
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Ich finde ein "Prank" bleibt solange ein Prank wie es für beide Parteien witzig ist. (Spätestens nach der Auflösung für das Opfer witzig sein sollte)
Diese zurzeit immer härter werdende Pranks, haben für mich nichts mehr witziges.
Wenn ein "Opfer" Todesängste mitmacht und sich dann auch wehrt ist das reine Notwehr und Selbstverschulden des Prankers.
Ich finde es schade das jeder immer wieder eine Schippe drauflegen muss um bekannter zu werden und dabei seine Sicherheit und die Sicherheit der Menschen gefährdet.
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20.07.14, 12:34
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#5
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.825
Bedankt: 1.592
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gut dass ich hier immer wieder über solch tolle Trends aufgeklärt werde
Aber mal ehrlich...wenn mich jemand so erschreckt dass ich aus reflex halt mal aushol, was soll dann schon großartig passiern?
Muss ja keiner wissen dass ich mich jetzt schon drauf freue dass son depp es mal bei mir versucht :P
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20.07.14, 12:37
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#6
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.528
Bedankt: 55.348
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Na bei so einer Aktion muss der sich nicht wundern wenn der einen Tritt ins Face bekommt.
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20.07.14, 12:45
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#7
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.825
Bedankt: 1.592
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ach du heilige o.o
da forderts man doch nur herraus dass mal jemand mit ner knarre auftaucht
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20.07.14, 13:35
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2011
Ort: =)
Beiträge: 684
Bedankt: 606
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Gibt doch schon einige Pranks, wo die auf's Maul bekommen z.b. hier.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ab der 2. Minute gucken.
Für die Pranker ist sowas auch nur guter Stuff, da nimmt man halt ein K.O in kauf xD
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20.07.14, 13:57
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#9
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Aw Yiss!
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 1.564
Bedankt: 3.089
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Zitat:
Zitat von The Dark Prophecy
Gibt doch schon einige Pranks, wo die auf's Maul bekommen z.b. hier.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ab der 2. Minute gucken.
Für die Pranker ist sowas auch nur guter Stuff, da nimmt man halt ein K.O in kauf xD
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Ganz ehrlich, kein bisschen lustig, nur peinlich.
Dass er irgendwann auf die Fresse bekommt war von Anfang an abzusehen.
Was ist das denn, einfach Leute dumm anzumachen/zu beleidigen, nur weil es ach so lustig sit und dann auf Youtube steht.
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21.07.14, 02:43
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 9
Bedankt: 11
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unkreativ, dämlich und unlustig. und das alles nur um um jeden preis irgendeinen schrott auf youtube online zu stellen ....
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21.07.14, 17:24
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#11
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 244
Bedankt: 62
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der vollspast wo die afrikaner an zappelt auf dem youtube video geschieht das recht, soll froh sein das er nicht gleichniedergeschossen wurde
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21.07.14, 18:11
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#12
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Aw Yiss!
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 1.564
Bedankt: 3.089
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Zitat:
Zitat von uhu20067
der vollspast wo die afrikaner an zappelt auf dem youtube video geschieht das recht, soll froh sein das er nicht gleichniedergeschossen wurde
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Nicht jeder Schwarze kommt aus Afrika
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22.07.14, 01:15
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#13
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 244
Bedankt: 62
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Zitat:
Zitat von MrTee
Nicht jeder Schwarze kommt aus Afrika
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jo schon klar......meinte eher die ethnische zugehörigkeit, nationalität is egal....UK, AMILAND oder GERMANY ehe alles Multikulti kunterbunt
Was ist das eigentlich für ein krasses zeichen in deim Profilbild ? freemaisons oder so ?
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22.07.14, 09:23
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#14
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Aw Yiss!
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 1.564
Bedankt: 3.089
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Zitat:
Zitat von uhu20067
Was ist das eigentlich für ein krasses zeichen in deim Profilbild ? freemaisons oder so ?
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Ja, Mist, hast du mich erwischt...
Jetzt ist es wohl raus.
Sitze hier gerade neben der Angela und Barack, die finden es auch gar nicht so geil.
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22.07.14, 13:15
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#15
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 4
Bedankt: 1
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Um das kurz mal einzuwerfen:
1) Wenn ich mich in einer Notwehrlage befinde, gibt es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung, sondern nur eine Erforderlichkeitsprüfung. Insbesondere muss ich in einer Notwehrlage nie fliehen.
2) Wer sich gegen einen vermeintlichen Angreifer wehrt oder vermeintlich Nothilfe leistet, befindet sich nicht in einer Notwehrlage, kann also nie nach § 32 StGB gerechtfertigt handeln. Vielmehr befindet er sich in einem Erlaubnistatbestandsirrtum, der (nach h.M.) die Bestrafung aus Vorsatzdelikten verhindert.
Eine Bestrafung aus z.B. Körperverletzung oder Totschlag scheidet daher aus, fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung nicht.
Nur um kurz die verbreiteten Irrtümer über das deutsche Notwehrrecht etwas zu bekämpfen
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23.07.14, 11:05
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#16
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 66
Bedankt: 55
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Nunja, die Prüfung der Erfordderlichkeit und Gebotenheit gemeinsam kann man durchaus als Verhältnismäßigkeit bezeichnen.
Zu 2. habe ich auch nihcts anderes behauptet; nur dass man gerechtfertigt sein kann, wenn man irrtümlich annimt, man würde angegriffen.
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23.07.14, 15:44
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#17
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 4
Bedankt: 1
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Na ja, das schöne am deutschen Notwehrrecht ist ja gerade, dass die Gebotenheitsprüfung eine reine Negativprüfung ist und nur in Ausnahmefällen (Provokation, grobes Missverhältnis, Kinder etc) relevant ist.
Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung würde demgegenüber wie beim rechtfertigenden Notstand eine umfassende Güterabwägung erfordern.
Beispiel: Wenn mich jemand körperlich angreift und meine einzige wirksame Verteidigung ist die Tötung des Angreifers, so wäre dies niemals verhältnismäßig, geboten und erforderlich jedoch schon.
Zu 2: Man ist eben nicht gerechtfertigt sondern nur vorsatzlos, weswegen a) eine Bestrafung wegen Fahrlässigkeit und b) die Teilnahme anderer möglich ist.
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23.07.14, 19:04
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#18
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.624
Bedankt: 34.761
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In Amerika kann ein Scherz ungeahnte Folgen haben: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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23.07.14, 19:07
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#19
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.528
Bedankt: 55.348
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Bitte beim Thema bleiben! Was irgendwelche dummen Kinder in den USA machen ist in dem Thema total irrelevant.
Es geht um die rechtliche Situation in DACH (da ich nicht weiß woher der TE kommt).
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24.07.14, 16:19
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#20
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 4
Bedankt: 1
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Dazu meine Einschätzung nach kurzem Nachdenken:
Solange man niemanden anfasst macht man sich per se nicht strafbar.
Problematisch werden können imho drei Situationen:
a) Jemand wehrt sich gegen den vermeintlichen Angreifer/ hilft einem angeblichen Opfer -> in der Regel wohl nichtmal Fahrlässigkeitsstrafe für den Handelnden, dafür Risiken für den Täter
b) Jemand verletzt sich selbst in Panik oder auf der Flucht: Zumindest der Verdacht einer Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft liegt nahe.
c) Ein Polizist sieht das. Denn da man auf diese Weise ein sog. Anscheinsgefahr setzt, führt das zur rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns.
Ich persönlich hätte daher keine Lust, Mörder zu spielen und a) von meinem Opfer geschlagen zu werden b) wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt zu werden, weil mein Opfer panisch vor ein Auto läuft c) von der Polizei in Gewahrsam genommen, überwältigt oder (theoretisch) sogar angeschossen zu werden.
Aber strafbar ist es im Grunde nicht
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25.07.14, 07:10
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#21
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 66
Bedankt: 55
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Tut mir leid, ich möchte jetzt hier absolut keine rechtliche Diskussion mit dir entfachen.
Aber wenn ich dem "Laien" schreibe, dass er gerechtfertigt ist, wenn er dieses und jenes macht, ist es wohl deutlich einfacher für ihn zu verstehen, als wenn ich schreibe, dass er ohne Vorsatz handelt - ich behaupte mal, dass der Laie den Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit nihct sauber ziehen kann (was man im Übrigen schon meist daran sieht, dass etliche Menschen meinen, Mord wäre vorsätzlicher Totschlag) als auch sich absolut nicht erklären kann, wieso denn fahrlässige Tatbgeheung oder eine Beteiligung an der Tat möglich ist, wenn der Vorsatz des Handelnden doch entfällt.
Ich weiss selbst, wie gern man sich an den gewählten Worten des anderen festhält, aber in einem Forum, wo wohl größtenteils juristische Laien angemeldet sind und der TE insb. solch einer zu sein scheint, kann man diese typische -sorry, nichts gegen dich- juristische Arroganz, immer alles besser zu wissen, auch einfach mal ablegen und mit Worten definieren, die der Otto-Normal-Bürger, nicht der Jurist benutzt/ in dem Falle benutzen würde.
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25.07.14, 09:33
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#22
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 4
Bedankt: 1
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Gut, in der Hinsicht bin ich immer noch der Meinung, dass man Fragen am besten präzise beantwortet, sich darüber zu streiten hat aber mit dem Thema nichts zu tun.
Stimmst du denn insoweit meiner Einschätzung zu, dass die vom Threadersteller genannten "Streiche" zumindest für sich betrachtet straflos sind?
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25.07.14, 12:15
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#23
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Süchtiger
Registriert seit: Jul 2012
Ort: Nichts
Beiträge: 862
Bedankt: 588
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Ich habe mal meinen Kollegen neben an gefragt. Er hat sich so geäußert, das er auf jeden Fall dem jenigen eine Predigt halten würde und evt die Maske mit nehmen. Dieser jemand kann sich die Maske ein Tag später auf dem Revier abholen dann und sich noch mal eine Geschichte anhören.
Also ein unannhemes Gespräch müsste er sich schon über sich ergehen lassen.
Mich erinnert so etwas immer nur daran, was würdet ihr sagen wenn das jemand bei euren Eltern machen würde. Nicht schön oder ???
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28.07.14, 07:11
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#24
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 66
Bedankt: 55
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True_Nemrod,
Da stimme ich dir zu, ja.
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