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myGully |
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20.04.12, 13:45
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#1
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Optimus Princeps
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 218
Bedankt: 355
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YouTube muss Musiktitel löschen
Zitat:
Das Internet-Portal YouTube darf keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen, bei denen die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema Urheberrechte geltend gemacht hat. Dies hat das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz entschieden. Dem Urteil wird grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen.
In dem verhandelten Fall ging es um zwölf von der Gema genannte Titel. In sieben Fällen folgte das Gericht dem Antrag der Verwertungsgesellschaft. In den fünf weiteren Fällen wurde der Antrag formal zurückgewiesen, da es für ihn bereits keine Grundlage mehr gab. Hier sei es nicht ersichtlich gewesen, dass entsprechende Videos erneut auf der Plattform bereitgestellt worden seien. Das Gericht befand, dass die Google-Tochterfirma YouTube eine sogenannte Störer-Haftung habe, also für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könne.
Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit mehreren Jahren hin. Nachdem ein vorläufiger Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft und YouTube 2009 ausgelaufen war und sich beide Seiten nicht auf eine Nachfolgeregelung einigen konnten, reichte die Gema 2010 Klage ein. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Hamburg einen Eilantrag gegen YouTube abgelehnt, dabei aber bereits erkennen lassen, dass der Musik-Verwertungsgesellschaft grundsätzlich Ansprüche zustünden.
YouTube müsse künftig darauf achten, welche Videos eingestellt werden und sei im Fall von Beschwerden verantwortlich, befand das Landgericht weiter. Die Internetplattform müsse mit geeigneter Software dafür sorgen, dass die betroffenen Lieder nicht erneut hochgeladen würden. So soll beispielsweise vermieden werden, dass unterschiedliche Aufnahmen ein und desselben Songs auf dem Portal landen. Das von YouTube für Urheberrechtsinhaber bereitgestellte System Content-ID muss die Gema nicht verwenden.
Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. YouTube kann gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen.
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Mit freundlichem Gruß,
>>>$*W*@*T*<<<
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20.04.12, 13:59
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#2
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Banned
Registriert seit: Mar 2011
Ort: The Shores of Hell
Beiträge: 467
Bedankt: 135
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Dynaz war Dir und auch bereits mir schneller...
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20.04.12, 21:12
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#3
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Optimus Princeps
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 218
Bedankt: 355
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Has Recht ...war nen schneller Finger. DAnn kann das hier von mir aus gelöscht werden
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Mit freundlichem Gruß,
>>>$*W*@*T*<<<
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