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myGully |
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03.09.10, 21:22
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#36
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 292
Bedankt: 96
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Zitat:
Zitat von sheeesha
Bullshit² die haben keine bilder zum abgleichen
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Na und wo glaubst du landen die Fotos aus Personalausweis und Führerschein? Das ist ja wohl das geringste Kunststück.
Zitat:
glaub doch was du meinst du nase
wir verkaufen hier alle blitzer, egal ob 1-2-3 monate da hat nie jemand gefragt
alles was du nich kennst is bullshit, das is bullshit ! =)
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Ich glaub dir nichtmal mehr deinen Führerschein...
Zitat:
damals hatte sich das erledigt weil sie in ner kurve geblitzt haben, das war unzulässig, aber gut wenn man weiss das sowas auch unzulässig ist
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Das hätte ich gerne belegt.
Zitat:
mit dem Befragen der Nachbarn hat sich die Polizei eindeutig strafbar gemacht. Das dürfen die nicht. So etwas hatte ich auch mal und mein RA ist mit Erfolg dagegen vorgegangen. Bei Bedarf könnte ich sogar die entsprechenden §§ raussuchen.
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Achja? Nach welchem § denn? Seit wann darf die Polizei niemanden mehr fragen ob sie eine Person X gesehen hat?
@wes666
Auch das ist bullshit. In Deutschland gibts im bewegten Verkehr keine Halterhaftung. Die existiert nur im ruhenden Verkehr, d.h. bei Parkverstößen u.ä.
@3the0kl3s
DUmmerweise sind die Originalfotos heutzutage meistens ziemlich scharf, da siehste meistens sogar ob Mann sich in der früh rasiert hat...
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04.09.10, 12:33
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#37
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2009
Ort: Bayern
Beiträge: 9
Bedankt: 2
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Zitat:
Zitat von Thraciel
@wes666
Auch das ist bullshit. In Deutschland gibts im bewegten Verkehr keine Halterhaftung. Die existiert nur im ruhenden Verkehr, d.h. bei Parkverstößen u.ä.
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Korrekt ... und das zum Glück. Wäre ja noch schöner.
Und der Vater des Threadstarters macht sich in keinster Weise strafbar, wenn er sagt, dass er nicht gefahren ist und auch seinen Filius nicht anschwärzt (Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber der Polizei hat man immer, Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft z.B. bei direkten Verwandten -> siehe [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]), jedoch stimmt es, dass er zu einem Fahrtenbuch verdonnert werden kann.
Ob die Polizei dann genauer nachforscht und auf den Sohnemann kommt oder es als "nicht nachweisbar" einstuft steht auf einem anderen Blatt ... falls sie nachforschen, müssen sie es dem Sohn dann auch erstmal nachweisen und nicht immer sind die Bilder so gestochen scharf ... sehr oft sind sie es ... aber manchmal hat man Glück.
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04.09.10, 14:13
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#38
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dreht durch!
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 45
Bedankt: 45
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Wenn du für "Ordnungswidrigkeit" zahlst, dann tust du das freiwillig! Schließlich wurde das Einführungsgesetz 2007 vom Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen u. damit auch der Geltungsbereich des OWiG gelöscht.
Der 3. Satz v. oben (im Bild) dient definitiv zur Absicherung des Initiators vor d. Konsequenzen aus diesem willkürlichen Vorgehen.
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Natürlich geht nun auftragsgemäß das Geplapper der "Staats"-bediensteten los.
Tja - wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing...
Informiert euch selbst - UNGEFILTERT !
Wehrt euch gegen Plünderung.
Übrigens:
Die 30 Euronen sollten bei mir für 6 Kmh zuviel auf 'ner Vierspurigen 200m vorm Ortsausgang eingetrieben werden.
Gr...
auch nett:
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Durch ein deutsches Journalistengehirn gepresst zu werden, ist das Schlimmste, was einer Wirklichkeit passieren kann.
(Michael Klonovsky 'Land der Wunder')
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04.09.10, 14:28
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#39
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Mitglied
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 342
Bedankt: 117
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wenn du rechtschutz versicherung hast ,
schreib hin das er das nicht weiß
kommt drauf an ob du in probezeit bist ,ansonsten wenn du kein rechtschutz versicherung hast ,
würde dich das ungefähr 50 -70 euro kosten +3 punkte Flensburg
wenn du zugibst das du gefahren bist ,ansonsten wenn dein vater rentner ist keine befürchtungen hat führescheineinzug hatt .
vater name schreiben .
wenn du in Probezeit bist dann unbedingt Vater name schreiben ansonsten Nachschulung 600 DM
hab ich bezahlt .
war in Autobahn 38 khm zu schnell
Quasi 100 KMH strecke war ich 148 khm abzüglich Tolereanz
38 khm
30 zone bin ich mit 58 geblitzt worden 50 euro hab ich bezahlt + punkte 3
seit dem her fahre ich Fahhrad und werde nicht mehr geblitzt
auto verkauft keine park knöllchen +keine abzock mehr
muahhhhhhhhhhhhhhh
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04.09.10, 16:06
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#40
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 292
Bedankt: 96
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Zitat:
Zitat von Goliathus
shit. Da muss ich beim nächsten mal Mofa fahren besser aufpassen.
Nee, aber gibts da nich so was mit milderen Umständen, wenn die Begrenzungsstelle unübersichtlich ist??
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So ein Käse
@Gretchen
Behalt doch deine Verschwörungstheorien für dich...deine gesamten Links haben so gesehen nichts mit dem Sachverhalt zu tun. Der TE hat ja offenbar wissentlich eine Begrenzung missachtet und wurde nicht 6min zu früh beim Parken abkassiert.
Und auch sonst...angeblich existiert die BRD ja garnicht -.-
@Big Doe
Gibts das auf Deutsch?
Zu den Kosten:
Innerorts: 80€ +23,50€ Gebühren und 1 Punkt
Ausserorts: 70€ +23,50€ Gebühren und 1 Punkt
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