Zitat:
Wer die Zerstörung des Kabels verschuldet habe, sei dabei nicht bedeutend, betonte das Landgericht.
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Also wenns zum nächsten Monat mal wieder knapp wird mit der Miete, vorsorglich die Leitung kappen und gleich mal 10% abziehen...

Schwachsinniges Urteil. Zwar sollte der Vermieter die Möglichkeit nicht verbauen, um den Rest hat sich aber der Mieter zusammen mit dem Anbieter zu kümmern. Zumindest sehe ich das so.