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06.07.15, 14:45
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
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Beiträge: 15.521
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„Revenge Porn“ auf Facebook – Gericht verlangt Herausgabe der Nutzerdaten
Zitat:
Wenn die Liebe vorbei ist, kann es schon mal hässlich werden. Und wenn der Ex-Freund noch pikante Aufnahmen hat, die ihn beim Sex mit der Ex zeigen, scheint die Verführung groß zu sein, es auf Facebook zu veröffentlichen. Doch wieder mal zeigt sich, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Im Januar 2015 tauchte ein anonymes Profil auf Facebook auf. Der Name bestand aus dem Vornamen der betroffenen 21jährigen Frau und ihrem Wohnort. Am 22. Januar erschien auf diesem Profil ein Video von 2011. Zu sehen war die junge Frau aus Werkendam in den Niederlanden, wie sie mit ihrem damals ebenfalls minderjährigen Freund Matratzensport betreibt.
Sex? Da reagiert Facebook mal schnell
Das Video wurde von vielen Usern als anstößig gemeldet und wurde von Facebook innerhalb einer Stunde nach der ersten Meldung auch gelöscht.
Nun sind manche Leute aber technisch versierter als andere und haben das Video vorher noch „gerippt“, sprich: gespeichert und neu hochgeladen, um es auf Facebook und anderen einschlägig bekannten Videoseiten weiter zu verbreiten. Die junge Frau, welche von Freunden eindeutig erkannt wurde, erstattete am nächsten Tag Anzeige gegen Unbekannt.
Das Profil verschwand
Am 26. Januar verschwand das Profil von Facebook. Der Ersteller, die junge Frau vermutet den 22jährigen Ex-Freund dahinter, da er der Einzige war, der das Video besaß, lachte sich wahrscheinlich heimlich ins Fäustchen. Anonymer Name, das Mädchen öffentlich gedemütigt, Profil wieder gelöscht. Alles richtig gemacht. Denkt er sicherlich.
Falsch gedacht!
Am 30. April richtet der Anwalt der 21jährigen, Thomas van Vugt, eine Anfrage an Facebook und verlangt die Herausgabe der Nutzungsdaten dieses anonymen Users. Facebook jedoch weist die Anfrage zurück. Begründung: Wenn ein Benutzer sein Konto löscht, werden auch sämtliche Nutzerdaten gelöscht, somit gäbe es keine Daten, die Facebook herausgeben könne.
Van Vugt jedoch kann lesen. Und kennt Facebook anscheinend besser als Facebook selber. Denn im Hilfebereich von Facebook steht eindeutig, dass selbst nach Löschung eines Kontos die Daten noch bis zu 90 Tage lang gespeichert bleiben. Das Problem aber: Jene Anfrage des Anwaltes kam 94 Tage nach Löschung des Accounts.
Facebook vor Gericht
Am 25. Juni kam es nun zu einer Gerichtsanhörung in Amsterdam mit dem Anwalt der 21jährigen und den Anwälten (Mehrzahl!) von Facebook. Im Verlauf dieser Anhörung räumten die Facebook-Anwälte ein, dass sie nicht sicher sind, ob die Daten nicht vielleicht doch noch auf einem Backup-Server oder sonstwo vorhanden sein könnten. Das Gericht beschloss daraufhin ein Urteil, welches für den Ersteller des anonymen Accounts nun sehr problematisch werden könnte.
Das Urteil
Es könne nicht die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass zumindest Teilinformationen noch auf den Facebook-Servern vorhanden sind, so das Gericht, somit muss Facebook nun innerhalb von 14 Tagen sämtliche noch rekonstruierbare Daten, inklusive Name, Email-Adresse, Handynummer, Geburtsdatum und IP-Adresse herausgeben. Sollte dies Facebook nicht gelingen, soll ein unabhängiges Expertenteam versuchen, die Daten auf den Servern wieder herzustellen. Desweiteren gilt jenes Urteil für alle Arten von sozialen Netzwerken und Video-Plattformen, auf denen jenes Video auftaucht.
„Revenge Porn“ vor dem Aus
Das Urteil des Amsterdamer Gerichtes ist somit sehr weitreichend. Jeder, der das Video zum Beispiel „gerippt“ hat und es vermeintlich anonym wieder z.B. auf Youporn hochgeladen hat, darf somit innerhalb der nächsten Wochen und Monate mit Strafverfolgung rechnen. In den Niederlanden wird der Fall sehr aufmerksam verfolgt, da Peter R. de Vries, ein dort bekannter Journalist, laufend über den Fall berichtet. Auch international schlägt der Fall Wellen, so dass man damit rechnen kann, dass es auch in anderen Ländern künftig solche Urteile geben wird, um so manchem Uploader verständlich zu machen, dass das Internet eben kein rechtsfreier Raum ist.
Fazit:
Der Uploader fand seine Rache wahrscheinlich witzig und gelungen. Stattdessen schaffte es ein Anwalt, sogar Facebook in die Knie zu zwingen, um die Daten zu bekommen. Ein Urteil, das Hoffnung macht. Hoffnung, dass öffentliche Demütigungen auf Facebook und anderswo damit ein Ende finden.
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Die folgenden 8 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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06.07.15, 18:43
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#2
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.854
Bedankt: 7.840
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Schade, da wird so mancher gute Streifen zukünftig nicht mehr so leicht verfügbar sein...
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06.07.15, 18:46
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#3
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Banned
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 4.711
Bedankt: 1.624
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Wenn man so blöd ist, sollte man dafür auch bestraft werden... daher gute Aktion von dem Mädel... und wahrscheinlich hat sie sich schon zurecht getrennt!
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei !FlaSh! bedankt:
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07.07.15, 00:55
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#4
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.708
Bedankt: 1.268
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Will mal kurz nebenbei einen Denkanstoß geben;
Facebook entfernt solche Rachepornos rasch und das ist gut so.
Aber bei den letzten 4 Enthauptungs&Tierquälvideos die ich reported habe, bekam ich nach Tagen ne Mail von FB das nix von den Meldungen gegen die FB Richtlinien verstoße.
Kann mir das mal einer erklären?
Hätte lieber mein xy jähriger Sohn würde nen Racheporno sehen als die Enthauptung von irgendeiner armen Seele durch einen drecks Terroristen
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei Beyond Birthday bedankt:
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07.07.15, 13:37
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#5
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.854
Bedankt: 7.840
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Ganz einfach: Nacktheit verstösst gegen traditionelle, konserative Werte. Sex gilt in den höheren Kreisen immer noch als Tabu. Waffen und Gewalt sind hingegen Dinge, die einfach "so sind" - da muss man nicht zwangsweise zensieren.
Und Firmen wie FB unterscheiden da eben nicht lokal - Amirecht bleibt Amirecht, auch wenn unsere deutschen Datenschützer immer gerne was anderes glauben.
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12.07.15, 04:32
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#6
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Banned
Registriert seit: Jun 2012
Beiträge: 111
Bedankt: 116
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Hier geht es um mehr.
Aus primitiver Rache, wird der Ruf einer Frau zerstoert.
Da kommen finanzielle Schadenansprueche auf den Uploader zu.
Bei Jobverlust, oder wenn sich so etwas in der Nachbarschaft rum spricht, kommt da einiges zusammen. Das kann bis zu den Kosten fuer den Umzug in eine andere Stadt gehen.
Im schlimmsten Fall kommt 30 Jahre der Gerichtsvollzieher zum Uploader.
Macht sich immer gut, wenn der Arbeitgeber gleich ne Drittschuldnererklaerung unterschreiben darf und alles ueber dem Pfaendungsfreibetrag, abfuehren muss.
Jede kuenfige Freundin wird hell begeistert sein, wenn sie davon erfaehrt. Die zertruemmert jeden Foto oder Kamera zuerst, bevor die mit Ihm in die Kiste steigt.
Wenn ueberhaupt- wer will mit so jemandem zusammen sein?
Sowas spricht sich auch im Freundeskreis dieses Herren rum.
Da wird jede die er anspricht, spaetestens auf dem Klo, von den anderen Maedels aufgeklaert.
Solche Hobbyfilmer, die gerne Ihre Arbeit veroeffentlichen mag doch jeder.
Das wussten schon die alten Roemer
Den Verrat liebt jeder- den Verraeter liebt keiner.
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