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deutsche Gesetzgebung ;)

 
 
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Ungelesen 03.02.11, 00:39   #1
karlkoks
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Standard deutsche Gesetzgebung ;)

Habe gerade im Netz diese Kuriositäten gefunden

Nach § 1314 II BGB: Ist eine Ehe nicht gültig, wenn
1.) ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewußtlosigkeit befand;
2.) ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt".

Ein sehr seltsames Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes in Sachen eheliche Pflichten: "Demnach darf der Ehepartner, trotz mangelnder Lust und Befriedigung beim Geschlechtsverkehr, weder Widerwillen noch Gleichgültigkeit während des Aktes zeigen. "

Ein weiteres lustiges Gesetz aus Deutschland: Nach §1300 BGB: "Wenn eine Frau von ihrem verlobten verlassen wurde, darf sie für den Sex in der Beziehung, sofern sie zusammengewohnt haben, Schadensersatz verlangen. "

Und ein wirklicher Knaller der skurrilen und lustigen Gesetzeswelt Deutschlands: Nach StGB §328 Absatz 2.3 heißt es: "Wer eine nukleare Explosion verursacht, muss mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren oder einer Geldstrafe rechnen."


... aber gegen manch amerikanischen Gesetzestexte kommen wir dennoch nicht an, in diesem Sinne ...
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