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[Recht & Politik] Urteil: LG Hamburg bemängelt Filesharing-Abmahnungen als zu unspezifisch
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12.11.10, 13:10
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
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Urteil: LG Hamburg bemängelt Filesharing-Abmahnungen als zu unspezifisch
Zitat:
Ein Urteil des Landgerichts Hamburg könnte Auswirkungen auf zahlreiche Filesharing-Prozesse in Deutschland haben. Die Richter haben entschieden, dass die Kanzlei Rasch, die laut eigenen Angaben die führenden deutschen Tonträgerhersteller vertritt, neben dem eigentlichen Schadensersatz keine Abmahnkosten geltend machen darf.
"Neben den eigentlichen Schadensersatzansprüchen hat die Kanzlei Rasch auch versucht, Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung geltend zu machen. Bislang waren diese Kosten oftmals der Hauptbestandteil der Klagen", erklärt Christian Solmecke, von der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke, die sich auf Filesharing-Prozesse spezialisiert hat. Die Hamburger Richter begründeten ihre Entscheidung Solmecke zufolge damit, dass die Abmahnungen zu unspezifisch verfasst sein. Die Kanzlei habe sich in ihren Schreiben als Vertreter von sechs Tonträgerunternehmen vorgestellt. Unter anderem habe hier eine Zuordnung der jeweiligen in Tauschbörsen angebotenen Audiodateien zu den betroffenen Unternehmen gefehlt. Diese Aussage sei daher zu pauschal, um Abmahnkosten geltend zu machen, befand das Landgericht.
Entscheidung möglicherweise richtungweisend
Die Entscheidung des Landgericht Hamburgs könnte Auswirkungen auf eine Vielzahl ähnlicher Prozesse haben. "Sollte dieses Urteil Bestand haben, hätte das Auswirkungen auf tausende von Abmahnungen, die in den vergangenen Jahren seitens der Kanzlei Rasch verschickt worden sind. Wir werden die Argumente aus dem Hamburger Verfahren in unsere aktuellen Schriftsätze einfließen lassen und können dann im Dezember darüber berichten, ob auch die Gerichte in Köln die Erstattung der Abmahngebühren verweigern", kündigte Anwalt Solmecke via Pressemitteilung an. Weiterführende Informationen zum Thema Filesharing finden Sie im netzwelt-Archiv sowie im netzwelt-Forum.
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12.11.10, 13:19
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#2
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Banned
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 225
Bedankt: 283
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Haha, von dieser blöden Kanzlei habe ich bereits einen Drohung bekommen, von wegen, ich hätte ein Album hochgeladen über P2P, was ja zum Teil stimmt, nur war es EIN Song!
Achja, ich dachte mir schon, dass deren Abmahnungen eh nicht mehr lange von irgendeinem Gericht geduldet werden.
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12.11.10, 13:28
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#3
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 520
Bedankt: 493
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Naja, dann werden in Zukunft die Abmahnungen eben präziser verfasst. Geht doch vermutlich eh alles automatisch, da sollte eine Zuordnung eines Musikstückes zu einem Album, einem Interpreten und dem zugehörigen Label kein großes Thema sein, oder doch?
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12.11.10, 15:36
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#4
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Baden !!!!!!
Beiträge: 119
Bedankt: 42
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Kenn die Herren auch schon und bin auch keinesfalls begeistert von denen^^ Finds auch irgendwie ne schweinerei dass die ihr geld mit so massenabmahnungen machen können, die oftmals überhaupt kein halt haben. da spekulieren sie einfach auf ne ,,schwache" person am andren ende die dann leider einfach zahlt und machen so ihr geld .....
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18.03.11, 20:10
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#5
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.169
Bedankt: 3.131
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Die Massenabmahnungen sind im LG Hamburg zwar ein Dorn im Auge, doch sollte man sich bei dem Urteil nicht grad in Sicherheit wiegen. Anwaltskosten fallen vllt weg, dafür steigt der Schadenersatz.
Das besagte LG ist für Filesharer eher ein Dorn im Auge, Rapidshare ist dort immer unterlegen gewesen und Rechteinhaber bekommen meist auch Recht. Schadensersatzansprüchen werden meist stattgegeben und nicht jeder hat Glück, wie Ende letzten Jahres, wo ein Schadensersatz von 300€ auf 15€ runtergestuft wird. Da lagen auch andere Gründe vor:
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Ausser Hamburg ist Köln das wohl übelste Gericht für Filesharer.
Wenn auch die Massenabmahnungen weniger werden, dann wird halt nach n paar Tagen eine neue Briefvorlage genommen. Somit umgeht man einfach , das ein Brief als Massenbrief hingestellt wird.
Also: Man sollte weiter vorsichtig mit bekommenden Abmahnungen sein. Und nicht blind auf irgendwelchen Urteilen vertrauen. Was HAmburg bejaht, muss z.b. in Köln nicht so sein. Ich sag'S nur, ehe sich hier ne Stimmung auftut, als hätt man jetzt gegen jede Abmahnung ein Mittel.
Mfg
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