Vergangenen Woche wurde bekannt, dass die Hamburger Kanzlei U+C Rechtsanwälte Nutzer eines Porno-Streaming-Dienstes massenhaft abmahnt. Nach Einschätzung mehrerer Internet-Anwälte wird hier mit unsauberen und dubiosen Methoden gearbeitet.
Am vergangenen Donnerstag wurde bekannt, dass U+C Rechtsanwälte begonnen hat, Abmahn-Schreiben an Nutzer des Pornoportals Redtube zu verschicken, sie sollen über die Streaming-Plattform urheberrechtlich geschützte Pornofilme angesehen haben. Wie Netzpolitik.org berichtet, ist das aus gleich mehreren Gründen ein "Skandal".
Denn mittlerweile hat sich herausgestellt, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt, sondern eine Abmahnwelle. Gleich mehrere bekannte auf Internet-Themen spezialisierte Juristen haben sich in dieser Angelegenheit zu Wort gemeldet und berichten, dass sich zahlreiche Menschen diesbezüglich an sie gewandt haben.
Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, dessen Spezialgebiet Filesharing-Abmahnungen sind, berichtet, dass bereits mehr als 600 Menschen in der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke angerufen hätten. Aufgrund früherer derartiger Abmahnungen schätzt Solmecke, dass hiervon mehr als 10.000 Menschen betroffen sein dürften.
Das ist allerdings nur der Anfang, denn die Mittel, mit denen die Abmahnkanzlei arbeitet, sind zumindest höchst dubios, wenn nicht sogar ungesetzlich: Denn Solmecke berichtet, dass Nutzer "Viren" auf ihren Rechnern gefunden hätten, diese stehen offenbar im Zusammenhang mit den Redtube-Abmahnungen.
Wie es heißt haben Betroffene "möglicherweise" die .net-Domain von Redtube aufgesucht und wurden dann auf .com umgeleitet. Dadurch sollen IP-Adressen protokoliert worden sein. Eine andere Theorie der Kanzlei Weiß & Partner besagt, dass womöglich auch mit gezielter Buchung von Werbeanzeigen die IP-Adressen protokolliert worden sind.
Ein weiterer Aspekt des Skandals sei laut Netzpolitik der Umstand, dass es bei Streaming derzeit rechtlich noch umstritten sei, ob das überhaupt als abmahnwürdiger Urheberrechtsverstoß zu werten ist. Und statt etwa einen Musterprozess abzuwarten, gehe U+C gleich den Weg der Massenabmahnungen - was Kenner dieser Kanzlei allerdings kaum überraschen dürfte.
Die weiteren Aspekte des Skandals (laut Netzpolitik der "eigentliche Skandal") sind außerdem die bereits erwähnte IP-Erfassung und die daraus resultierenden Auskunftsansprüche: Denn die Nutzerdaten wurden vom Landgericht Köln herausgegeben (bzw. die Anordnung dazu) und das obwohl es eben große Zweifel zur Rechtslage und der rechtmäßigen Beschaffung der IP-Adressen gibt.
Ich lese mich grade erst in die Porno-Abmahnungen durch die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen ein, die anscheinend hunderten, wenn nicht sogar tausenden Leuten Abmahnungen geschickt haben, die sich auf Redtube den Arthouse-Streifen Amandas Secrets per Stream angeschaut hatten. Ich ging nach einem Posting auf Heise bisher davon aus, dass es sich um einen Einzelfall handelt und es da auch um einen Upload ging (mehr dazu bei Caschy und Udo Vetter) – nun kristallisiert sich aber möglicherweise eine weitaus perfidere Strategie dieser „Anwälte“ und ihres Kunden heraus.
In den Comments bei Udo Vetter berichtete ein abgemahnter Nutzer über eine abweichende URL in seiner Browser-History, die erst dieses Jahr im Sommer registriert wurde. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass über diese URL (redtube dot net im Gegensatz zu redtube dot com) die IP-Adressen abgefischt und das Streaming auf der umgeleiteten Seite aufgezeichnet wurde. Porno-Abmahnungen über einen Malware-Honeypot ist auch relativ neu, oder? Wie auch immer, ich würde mir mit dem Abmahnwisch von Urmann + Collegen ‘nen Joint anzünden und eine Packung Popcorn aufmachen, die Sache dürfte für diese Kretins mal wieder nach hinten losgehen.
TKowalski berichtet hat, dass er nach Erhalt einer Abmahnung seinen Browserverlauf durchsucht hat, dort aber nicht die Domain “redtube.com” sondern einen Eintrag einer Domain namens “retdube.net” gefunden hat. Diese Seite wurde offenbar erst am 21. Juli 2013 anonym über Panama angemeldet und zeigt, wenn man sie aufruft (bitte nicht nachmachen!) das Angebot von redtube.com an. Insoweit erscheint es uns als nahezu sicher, dass über die Domain “retdube.net” das Surfverhalten des Nutzers auf “redtube.com” aufgezeichnet und damit auch für Dritte zugänglich gemacht wird, ohne dass es einer Anfrage bei redtube.com bedürfte. […]
Der Betreiber dieser Domain kann nun mittels verschiedener technischer Wege das Surfverhalten des versehentlichen Gastes nachvollziehen und aufzeichen. Insbesondere kennt er die IP-Adresse des Nutzers und kann somit auch an die “echten” Daten des Nutzers kommen (wie nun wohl tauesendfach geschehen). Es scheint daher sicher, dass die Abgemahnten vorliegend entweder Opfer einer “Phishing”-Falle oder eines Virus geworden sind, ggfs. sogar beides, denn es erscheint uns nicht ausgeschlossen, dass über die Seite “retdube.net” (oder eine andere, ähnlich klingende Seite, von der derzeit noch keine Kenntnis besteht) auch Malware auf ein unzureichend geschütztes System aufgespielt wird.
Unglaublich! Jetzt senden irgendwelche Deppen Abmahnmails mit einem Virus im Anhang.
Habe ich eben bekommen:
Zitat:
Sehr geehrte(r) Axxxxxxxx Hxxxxxxxxx,
Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Miriams Adventures. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:
Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene illegale Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 14.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.
Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 64,00 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 60,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
Gegenstandswert: 2442,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 490,67 Euro Pauschale für Post und Telekommunikation: 15,33 Euro
Schadensersatz: 64,00 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 60,00 Euro
Die gespeicherten Daten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.
Habe das auch bekommen, komischerweise an eine Emailadresse die ich selten benutze... Woher wissen die meinen Namen und meine Emailadresse?
Auch bei mir liegt das Datum in der Zukunft und diesen Film habe ich sicher nicht gesehen.
Email einfach löschen und fertig?
System sicherheitshalber neu aufsetzen?
EDIT: SCheinbar habe ich eine Fakeabmahnung bekommen, trotzdem komisch, dass die meinen Namen und Email wissen
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Ich lese gerade, dass auch einige Briefe bekommen haben?! Wie gehe ich damit um, wenn ich einen solchen bekomme?
Habe das Email aufgemacht, aber nicht den Anhang!
Kaspersky findet nichts
ja, von deinem Provider... Die sind nämlich Dank des fahrlässigen und pauschalisierten Beschlußes des LG Kölns dazu verpflichtet, die Daten herauszugeben. Auch wenn die nun Abmahnungen nun als unwirksam zu betrachten sind, denke ich, das man das nicht einfach in die Tonne kloppen sollte. Sie sind zwar unwirksam, könnten aber bei Nichtbeachtung noch ein bitteren geschmack erzeugen...
Das LG Köln sollte dringends diesen Auskunftspflichtsbeschluß aufheben, da sonst sicher noch zig damit abgemahnt werden.
Bzw. die Daten die sie ja nun haben, werden mit Sicherheit noch abgemahnt.
Wie auch immer, VPN an und weiter schmuddel Filme kucken
Ich muss nur grad an meine Kollegen an der Arbeit denken... von 2-3 weis ich genau, dass die sich auch auf der Seite rumtreiben..... (auf der Arbeit wohlgemerkt).
Da wird sich unser Chef demnächst freuen .
Mannomann! Bei den Fakemails ist eine falsche Ip angegeben. Der Name läßt sich u.U. aus der Email Adresse generieren. Zumindest bei mir.
Wer Post hat von den Mahnanwälten, da ist noch nicht raus wie die an die Ip gekommen sind.
Die Kölner Richter geben dann auf Antrag, die zu der Ip passende Adresse raus.
Oh, man... die Richter geben doch nicht die Adressen raus,... weißt du überhaupt, wie es funktioniert.
Es wird pauschal ein Antrag gestellt, in dem zu
a) die Ip Nummern, Provider mit Uhrzeit etc..., b) die Datei c) der Antragsteller, d) eingesetztes Programm, e) eideststattliche Versicherung... aufgelistet wird.
So, das Gericht prüft nicht, ob jede Ip wirklich zu dieser Uhrzeit den Film geguckt hat, noch ob sie wirklich dem Provider zuzuordnen ist.
Nun kommt die Auskunftspflicht, die nur auf Beschluß erteilt wird. Wen nun ein Richter sich die paar Blätter nicht anschaut, oder auch mit dem dort geschriebenen überfordert ist, dann wird auch mal zu Unrecht so ein Beschluß ausgestellt.
Mit diesem Beschluß erst kann der Abmahner zu dem Provider rennen und sich die Daten wie Namen,Adresse etc.. abholen...
Das LG Köln hat den Beschluß für den Provider Telekom ausgestellt und auch nur das Lg kann den Beschluß wieder aufheben...
Da aber mit Sicherheit einige tausende Ips abgefangen wurden, dürfte man auch noch in einigen Wochen noch mit diesen Abmahnungen rechnen.
Und wie hoch ist die Dunkelziffer, die diese 250€ zahlen, nur weil das Lg einen unberechtigten Beschluß ausstellt.
Wie ich schon sagte, die ganze Sache wird dieser FDUDM2 .. das heisst: Fick dich und deine Mutter 2x .. M.P ein paar Euronen in die Insolvente Kasse spülen...
Und genau das ist es, was die U+C damit erreichen wollten.
Hoffentlich bekommen die keinen Richter dazu Peer-to-Peer mit OCHs anstatt mit Streams zu verwechseln... ... ... das wäre schätze ich mal fatal für 80% der User hier
und bestimmt der Traum jedes Rechtsanwaltes der auf Abmahnungen spezialisiert ist....
ich habe soeben die E-Mail erhalten, die bzgl. der Abmahnung an mich gesandt wurde.
Genau das, was wir bereits alle wissen.
Die Daten sollen sein:
Datum/Uhrzeit: 26.12.2013 23:34:60 wir haben jetzt erst den 10.12.2013
IP-Adresse: 98.116.115.14 falsch, ich bei Telecolumbus. Die IP geht nach USA /New York
Produktname: Miriams Adventures
Anbieter: Redtube
Hinzu kam, die angefügte Datei, wurde mit einem Trojaner versehen.
Der hiess: Trojan-Dropper.Win32.Injector.jspw
Das einzige was stimmt war mein persönlicher Name.
Gegenstandswert: ca. 5.000,00€
Meine Email ist die Phishing und Spam Email, die wohl dem Original nicht entspricht.
a) die Ip Nummern, Provider mit Uhrzeit etc..., b) die Datei c) der Antragsteller, d) eingesetztes Programm, e) eideststattliche Versicherung... aufgelistet wird.
Zum Punkt c) (Antragsteller) sollte gesagt werden, daß der Antragseller gewisse Minimalanforderungen erfüllen sollte.
Es darf nicht sein - wie es heute möglich ist - daß ein Rechtsanwalt OHNE EINEN MANDANTEN ZU HABEN oder jeder Hinz und Kunz, ohne überhaupt Rechtsanwälte zu sein, einfach einen Beschluß irgendeines überforderten Landgerichts faken und dann bei der Telekom vorbeitanzen, um mal eben den Datenschutz im Land außer Kraft zu setzen.
Das Problem ließe sich einfach beheben, wenn die Telekom wegen der Mißbrauchsgefahr einfach erstmal beim angeblichen Mandanten anruft, ob dieser überhaupt einen RA beauftragt hat.
Zitat:
ja, von deinem Provider... Die sind nämlich Dank des fahrlässigen und pauschalisierten Beschlußes des LG Kölns dazu verpflichtet, die Daten herauszugeben.
Der Provider ist aber durch kein Gesetz verpflichtet, seinem Kunden zu verschweigen, daß von einem Rechtsanwalt Daten über diesen angefordert wurden (solch eine Schweigepflicht düfte nur im Rahmen kriminalpolizeilicher Untersuchungen möglich sein).
Und da anscheinend nur die Telekom wegen einer solchen Denunziation des Kunden auffällt,
können wir davon ausgehen, daß dort irgendein Duzfreund der berüchtigten Rechtsanwälte sitzt.
Wenn die Kunden anfangen würden, die Telekom in Scharen zu verlassen mit Begründung des mangelden Datenschutzes, dann würde die Telekom in Nullkommanichts den "Zwang" durch das Landgericht ganz schnell abschütteln und dieses auf wundersame Weise überzeugen, es sich doch anders zu überlegen...
Andere Internetanbieter werden auch noch betroffen sein. Man hat nun eben erst ein Schwung (5stellige Anzahl) aus der Telekom-Schwarte genommen.
Stimmt, gesetzlich wird der Anbieter nicht dazu verpflichtet, etwas dem Kunden zu verschweigen... Er ist aber genauso wenig gesetzlich dazu verpflichtet, seine Kunden darüber zu informieren, das solche Datenanfragen laufen.
Die Internetanbieter allesamt unterliegen der Auskunftspflicht, wenn ein Beschluß vom Gericht vorliegt. Dem müssen sie sich beugen...
Genau zu diesem Thema gab's 'nen sehr gehaltvollen Infoabend mit Rechtsanwalt Christian Solmecke - anschauen lohnt sich: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Porno-Abmahnwelle: Das müssen Sie jetzt wissen und tun
Rund 100.000 Internetnutzer könnten eine Abmahnung erhalten, weil sie sich angeblich illegal einen Pornofilm im Internet angeschaut haben. Alle Infos zum Fall bei COMPUTER BILD.
jetzt mal abseits von allen anderen ungereimtheiten und mal ganz grundsätzlich;
wenn es der "anwaltskanzlei" darum ginge das illegale sichten von gecopyrighteten material ihrer mandanten zu verhindern, wäre es dann nicht logischer einfach den streaming dienst um einen takedown zu bitten?
sie haben ja offensichtlich die videos ihrer mandanten irrationalerweise drin gelassen, nachdem sie sie entdeckt haben. Nach der Logik müssten dem durchschnittlichen youtube nutzer, der sich ab und zu einen clip aus dem fernsehen anschaut, auch zig abmahnungen anstehen.
es kann ja nicht rationaler sein lieber tausende briefe zu verschicken als ein takedown formular auszufüllen.
ich kenne mich da rechtlich nicht aus, aber dürfte ich z.b. mein portmonaie auf die straße legen, warten bis es einer nimmt, ihn beim aufheben fotografieren, verfolgen und identifizieren und wenn ich nicht all mein geld etc. zurückkriege verklagen? oder würde ich da sogar selber eine straftat begehen?
ich meine nach der logik kann man doch der klagenden partei eindeutig eine unlautere absicht unterstellen.
Tja seit Merkel wissen wir doch: Bei uns in Deutschland ist das Internet nunmal noch Neuland , so haben es die Kölner wohl auch gesehen.
Den ganzen Abmahnkanzleien sollte man die Buden mit Fäkalien vollpumpen, während die noch drinsitzen.
Kann ja nicht sein, dass man Post kriegt wenn man sich irgendnen Streaming Krams anguckt, das weiß man ja nicht mal zwingend ob das kommerzielle oder freie Inhalte sind.
Kommt nachher noch als Pop-up oder über nen gekürzten Link wo man einfach draufklickt, sei es auch unbeabsichtigt - und schon ist man fällig?
Na wenigstens ist es jetzt groß in den Medien vertreten und "alle" sind gewarnt und angehalten, nichts zu zahlen.
Seit die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) mehr als 10.000 Deutsche wegen des angeblich illegalen Abrufs von Porno-Videos auf Redtube.com abgemahnt hat, wird die Frage nach der Herkunft der Userdaten heiß diskutiert. Inzwischen gibt es einige Indizien, die auf Tricksereien am Rande der Legalität und ein dubioses Firmen-Geflecht hindeuten.
Am 12. August 2013 ging beim Landgericht Köln ein "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG" ein. Darin fordert der Anwalt Daniel Sebastian, dass das Gericht seiner Mandantin The Archive AG Einblick in die Verbindungsdaten der Deutschen Telekom gewähren möge. Eine beigelegte Liste an IP-Adressen soll von Nutzern stammen, die auf Redtube die Urheberrechte von The Archive verletzten. Diese Daten wurden laut dem Schreiben von Rechtsanwalt Sebastian durch die Firma itGuards, Inc. mit Hilfe der Software "GLADII 1.1.3" ermittelt.
Wer nach diesem Programm im Internet sucht, wird allerdings höchstens Berichte über die aktuelle Abmahnwelle finden und nicht etwa eine Homepage zu dem Produkt. Wenn man dadurch etwas misstrauisch wird und tiefer gräbt, so stößt man plötzlich auf ein äußerst spannendes Firmen- und Personen-Geflecht.
itGuards-Homepage: Haufenweise Platitüden ohne Informationsgehalt.
itGuards-Homepage: Haufenweise Platitüden ohne Informationsgehalt.
Redtube: itGuards = The Archive?
Die Firma itGuards Incorporated wurde am 21.03.2013 im US-Bundesstaat Delaware angemeldet. Vor diesem Datum scheint das Unternehmen nicht existiert zu haben. Die Anmeldung erfolgte damals durch das amerikanische Unternehmen Business Filings Incorporated, das auf die Registrierung von Briefkastenfirmen spezialisiert ist. Der Firmenauftritt im Internet ist unter der Adresse itguards.net zu finden und enthält absolut keine Informationen darüber, was das Unternehmen überhaupt tut. Diese Domain wiederum wurde am 14.03.2013 registriert, also genau eine Woche vor Gründung der Firma.
Auch wenn das Unternehmen in Delaware angemeldet wurde, befindet sich sein Sitz laut Homepage-Impressum in Kalifornien. In San José teilt sich itGuards Inc. laut Google Maps ein Gebäude mit dem mexikanischen Restaurant Tres Gringos Baja Cantina.
Das nächste Unternehmen, das in dieser Angelegenheit eine wichtige Rolle spielt, ist der Rechteinhaber The Archive AG aus der Schweiz. Diese Firma hat unter der Domain the-archive.ch seine Homepage, und besitzt noch die Domain the-archive.de, die auf die .ch-Version weiterleitet. Diese Domain wiederum wurde am 28.03.2013 registriert, also exakt eine Woche nach Gründung der itGuards Inc. Das Registrierungsdatum für die .ch-Version hingegen ist nicht ersichtlich.
Und jetzt wird es interessant: Die beiden Firmen The Archive und itGuards haben nicht nur innerhalb weniger Tage ihre Domains registriert, sondern sie befinden sich auf demselben Webserver. Beide Internet-Auftritte wurden mit Hilfe des Homepage-Baukastens Wix.com erstellt und liegen auf dem Server mit der IP-Adresse 216.185.152.151 in den USA. Doch die Gemeinsamkeiten gehen sogar noch weiter: Wie kowabit.de herausgefunden hat, kann man dem Quelltext der Websites entnehmen, dass sie vom selben Benutzer-Account bei Wix.com (User-ID 6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b) betreut werden.
Es ist daher äußerst wahrscheinlich, dass das Unternehmen, das die Rechte an den angemahnten Pornofilmen besitzt und die Firma, deren Software die angeblichen Urheberrechtsverletzer aufgespürt haben soll, zusammen gehören.
Antrag auf Herausgabe der Verbindungsdaten: Viele Fragen bleiben offen.
Antrag auf Herausgabe der Verbindungsdaten: Viele Fragen bleiben offen.
Redtube-Abmahnung: Was steckt hinter der Software GLADII 1.1.3?
Nachdem die Firma itGuards, Inc am 21. März gegründet wurde, hat sie ihre Software offenbar direkt am nächsten Tag einer Münchner Kanzlei zur Prüfung vorgelegt. Laut Antrag von Rechtsanwalt Sebastian wurde "die Vorgehensweise der Software [...] von der Kanzlei Diehl & Partner in dem Gutachten vom 22. März 2013 untersucht und die Funktionsfähigkeit und Richtigkeit der Erfassung bestätigt".
Wie genau die Software arbeitet, wird in dem Antrag jedoch nicht verraten. Die Kanzlei Müller Müller Rößner hat daher beim Landgericht Köln nachgefragt und dabei die Auskunft erhalten, dass bei der Funktionsüberprüfung Testvideos auf verschiedenen Servern abgerufen worden sein sollen.
In der Antwort des Gerichts heißt es dazu: "Die Software habe dabei eine Reihe von Informationen, unter anderem die IP-Adressen der Besucher der jeweiligen Seite, angeboten. Dabei seien auch die testweise erfolgten Abrufe der oben genannten Dateien angezeigt worden (inklusive zwischenzeitlichem Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos)."
Wie dies ohne Zugriff auf die innersten Daten der betroffenen Webserver möglich sein soll, ist uns nicht klar. Da itGuard aber laut Aussage von Redtube keinerlei Zugriffe auf deren Server und Logfiles hatte, ist für uns bei dieser Informationslage derzeit nicht nachvollziehbar, wie GLADII 1.1.3 die Daten der abgemahnten User ermittelt haben soll.
Besucherstatistik der von der Kanzlei U+C abgemahnten RedTube-Videos: Plötzlicher Anstieg.
Redtube-Abmahnung: IP-Adressen mittels Honeypot abgegriffen?
Eine gänzlich andere, aber dafür technisch einwandfrei nachvollziehbare Erklärung für die Herkunft der Zugriffsdaten liefert der User Digital_Data bei jetzt.de: Demnach haben die betroffenen Nutzer gar nicht redtube.com aufgerufen, sondern die recht ähnlich klingende und geschriebene Domain retdube.net, die erst am 21. Juli 2013 registriert wurde. Von dort wiederum wurden sie mittels 302-Redirect auf einen der urheberrechtlich geschützten Filme bei Redtube umgeleitet.
Bei dieser "Zwischenstation" auf retdube.net wiederum kann der Inhaber der Domain problemlos die IP-Adressen aller Zugriffe mit protokollieren. Wem die in Panama registrierte Domain jedoch gehört, ist unklar, da bei der Registrierung nur unvollständige, unpersönliche Daten angegeben wurden.
Diese Erklärung deckt sich allerdings perfekt mit den Erfahrungsberichten einiger Abmahn-Opfer bei lawblog.de, die die Domain redtube.com an den angemahnten Daten gar nicht in ihrem Browser-Verlauf oder ihren Router-Logfiles gefunden haben. Stattdessen tauchten Subdomains wie 266403.retdube.net oder 49655.retdube.net auf, die auf Redtube-Filme weiterleiteten, deren Rechte The Archive besitzt. Inzwischen sind diese Weiterleitungen jedoch offline genommen worden.
Und es wird noch pikanter: The Archive hat laut Rechtsanwalt Sebastian die Rechte an den betroffenen Pornofilmen am 18.07.2013 erworben. Drei Tage später, am 21.07.2013, wurde die Domain retdube.net registriert. In den nun von U+C verschickten Abmahnungen taucht dann der 24.07.2013 als frühestes Datum auf, an dem einer der abgemahnten User einen dieser Filme konsumiert haben soll.
Wie Jan Broer aus München am Beispiel zweier angemahnter Filme in einer Infografik eindrucksvoll illustriert hat (siehe oben links), haben sich ab diesem 24.07.2013 die ansonsten recht konstanten Zugriffszahlen der betroffenen Clips rasant erhöht. Einer der Pornos wurde doppelt so oft wie zuvor, ein anderer sogar 15 Mal so häufig aufgerufen.
Dass der knappe zeitliche Ablauf all dieser Ereignisse rein zufällig entstanden sein soll, scheint äußerst unwahrscheinlich.
CHIP Online meint:
Sollte die Sammlung von IP-Adressen tatsächlich auf diese Weise zustande gekommen sein, so ständen die Abmahnungen auf extrem wackeligen Beinen: In diesem Fall wären die User durch eine fingierte Domain, einen sogenannten Honeypot, (womöglich sogar von den Rechteinhabern selbst) auf die Videos geleitet worden. Ob sie beim Aufruf einer URL mit der Domain retdube.net tatsächlich freiwillig zu dem Pendant bei redtube.com surfen wollten, steht also gar nicht fest. Außerdem wäre die ominöse Software GLADII 1.1.3 gar nicht oder zumindest nicht in der dem Gericht erläuterten Art und Weise zum Einsatz gekommen.
Unterm Strich lässt eine genaue Betrachtung der Verstrickungen zwischen The Archive und itGuards sowie der technischen Erklärung für die Erhebung der Daten aus unserer Sicht massive Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit des Vorgehens aufkommen. (cel)
wenn es der "anwaltskanzlei" darum ginge das illegale sichten von gecopyrighteten material ihrer mandanten zu verhindern, wäre es dann nicht logischer einfach den streaming dienst um einen takedown zu bitten?
Von der Logik her ja. Praktisch jede Streaming-Seite hat eine Möglichkeit zur Abuse-Meldung. Diese wurde hier aber offenbar nicht genutzt,stattdessen wurde fleißig weitergeloggt. Der Rechteinhaber bzw seine Lakaien in der Loggingbude (ist sowieso beides die selbe Firma) haben somit bewiesen,daß ihr Interesse NICHT darin liegt,die Verbreitung "ihres" Werkes zu unterbinden. Damit haben sie m.E. jeden Anspruch auf einen Schadensersatz verwirkt. Und was noch viel wichtiger ist: Wenn der Rechteinhaber von der Existenz so eine Streams weiß und ihn duldet, wird aus dem vermeindlich illegalen Stream ein legaler...und der ist nicht abmahnfähig.
Zitat:
Nach der Logik müssten dem durchschnittlichen youtube nutzer, der sich ab und zu einen clip aus dem fernsehen anschaut, auch zig abmahnungen anstehen.
Wenn man das Gesetz genau deutet,dann ja. Allerdings gehen die Rechteinhaber bei Youtube den regulären Weg und lassen den Content einfach sperren. Noch, es ist wohl nur eine Frage der Zeit,bis Trittbrettfahrer aufspringen und gleiches auch bei Youtube probieren.
Zitat:
ich meine nach der logik kann man doch der klagenden partei eindeutig eine unlautere absicht unterstellen.
Ja,könnte man auch. Viel interessanter ist jedoch noch das,was die Piraten heute aufgedeckt haben: Einen Vertrag,wie er üblicherweise zwischen Abmahnern und Rechteinhabern abgeschlossen wird. Entgegen den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsverordnung ist dort keine Bezahlung pro Einzelfall vorgehenen,sondern eine erfolgsabhängige Bezahlung. Sprich: Der Anwalt sieht seine Kohle nur dann,wenn der Abgemahnte wirklich zahlt. Das erklärt auch,wieso die Abmahner so ewig lange mahnen. Daß die Abmahner Rechtsanwaltsgebühren zurückfordern,die bis dahin gar nicht angefallen sind, ist zudem ein Fall für den §263 des Strafgesetzbuches, der sich mit Betrub befasst. Bis zu 10 Jahre stehen auf Betrug in schwereren Fällen. Und bei mehreren 10000 Abgemahnten kann man wohl durchaus von einem schweren Fall ausgehen...