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Ungelesen 13.12.24, 16:35   #5
Rassalam
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Das ist prinzipiell nicht richtig. Es gibt Kameras die automatisch das Kennzeichen Blurren und nur entblurrte Aufnahmen speichern, wenn die Sensoren auslösen. Ist ja bei Überwachungskameras in Unternehmen das gleiche, da werden auch die Gesichter geblurrt aufgrund des deutschen Datenschutzes.

Und genauso würde es auch mit einer richtigen Cam sein, die kann ja die ganze Zeit laufen, sie muss ja nicht aufnehmen. Die Aufnahme wird bei Auslösen der Sensoren gestartet.

Dabei verletzt du bei einer FrontCam auch nicht den Datenschutz. Und im Prinzip ist die Rechtslage in Deutschland auch total konträr. Es gibt Urteile für und dagegen, zudem wird auch immer im Einzelfall entschieden ob sie überhaupt eingesetzt werden.

Aber legal sind sie in Deutschland.

Fragwürdig wird es bei Tonaufnahmen vom Innenraum, besonders wenn du nicht alleine fährst. Da du immer die Persönlichkeitsrechte von deinen Mitfahrern entwertest und sie dir vor fahrtantritt jedesmal eine verzichtserklärung unterschreiben müssten . Also Die Videoaufnahmen sind kein Problem. Eher Tonaufnahmen vom Innenraum, sollte die Cam ein Mikro haben.

Es wird auch übrigens bei illegalen Aufnahmen, sollte dies festgestellt werden, erst abgewogen ob die Persönlichkeitsrechte des Täters höher wiegen als die Ansrpüche des Opfers. Auch illegale Aufnahmen werden teilweise als zulässig beurteilt ne nach schwere der Schuld.

Geändert von Rassalam (13.12.24 um 16:42 Uhr)
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