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Ungelesen 19.12.23, 23:43   #10
schmandhoff
Anfänger
 
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Zitat:
Zitat von Steelrat20 Beitrag anzeigen
Yup. Wem's nicht passt, brauch's nicht zu lesen. Ich lese auch nicht die TAZ .

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Schon mal gehört?
Schon mal das gesehen?

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel , die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. [...]

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Soviel zu eurem "Zensur" und "Pressefreiheit" Geheule...
schmandhoff ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei schmandhoff:
_Eule_ (20.12.23)
 


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