Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Moin,
es gibt da einen ganz entscheidenden Unterschied. Bei uns sollte der Neubau und der Austausch defekter Gasheizungen mit einer "Vorwarnzeit" von wenigen Monaten verboten werden.
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Die unterschiedlich längere Vorwarnzeit erschließt sich mir nicht.
Es war bei uns auch der Januar 2024, wie in Österreich nun. Austausch von alten Kesseln spätestens im Jahr 2035 und bei uns 2044. Reparatur eines bestehenden Kessels war weiter erlaubt bei uns.