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24.07.23, 09:21
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das Muster ist das Muster
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Simon Bergmann: Lindemann-Anwalt begrüßt Ermittlungen - und greift den „Spiegel“ an
Zitat:
Simon Bergmann: Lindemann-Anwalt begrüßt Ermittlungen - und greift den „Spiegel“ an
Simon Bergmann, Anwalt des „Rammstein“-Sängers Till Lindemann, erhebt in einem Interview mit dem Magazin „Cicero“ schwere Vorwürfe gegen das Magazin „Der Spiegel“.

Dessen Vorgehen in Fällen der Verdachtsberichtserstattung – nicht nur bei Till Lindemann – unterbiete mittlerweile die Methoden und das Niveau der „Bild“-Zeitung. Es handele sich um einen „reißerischen, sensationsheischenden Stil“, so Bergmann, der mit Aufklärung von Missständen nur noch am Rande zu tun habe.
Dabei könnte von „Waffengleichheit“ keine Rede sein, so Bergmann mit Blick auf Prominente, die nicht über große finanzielle Mittel verfügen. Das Blatt und seine Juristen legten es in solchen Fällen darauf an, dass ihren Opfern im Verlauf eines Rechtsstreits finanziell die Luft ausgehe und sie aufgeben müssten, denn es könnten Kosten in sechsstelliger Höhe zusammenkommen.
„Natürlich gibt es Leute, die sich das leisten können und müssen“, so Bergmann gegenüber „Cicero“, „aber es gibt eben auch Mandanten, die sind zwar prominent, aber es sind keine Millionäre. Und das wissen die Medien, die Prozessgegner. Und die kalkulieren die finanzielle Situation des Betroffenen ein. Die sagen sich: Wir machen die Verdachtsberichterstattung trotz aller Bedenken, aber der Scoop ist so groß, dass es sich auf jeden Fall rechnet und die Anwaltsgebühren buchen wir mit ein.“
Simon Bergmann, Anwalt des „Rammstein“-Sängers Till Lindemann, erhebt in einem Interview mit dem Magazin „Cicero“ schwere Vorwürfe gegen das Magazin „Der Spiegel“.
Dessen Vorgehen in Fällen der Verdachtsberichtserstattung – nicht nur bei Till Lindemann – unterbiete mittlerweile die Methoden und das Niveau der „Bild“-Zeitung. Es handele sich um einen „reißerischen, sensationsheischenden Stil“, so Bergmann, der mit Aufklärung von Missständen nur noch am Rande zu tun habe.
Dabei könnte von „Waffengleichheit“ keine Rede sein, so Bergmann mit Blick auf Prominente, die nicht über große finanzielle Mittel verfügen. Das Blatt und seine Juristen legten es in solchen Fällen darauf an, dass ihren Opfern im Verlauf eines Rechtsstreits finanziell die Luft ausgehe und sie aufgeben müssten, denn es könnten Kosten in sechsstelliger Höhe zusammenkommen.
„Natürlich gibt es Leute, die sich das leisten können und müssen“, so Bergmann gegenüber „Cicero“, „aber es gibt eben auch Mandanten, die sind zwar prominent, aber es sind keine Millionäre. Und das wissen die Medien, die Prozessgegner. Und die kalkulieren die finanzielle Situation des Betroffenen ein. Die sagen sich: Wir machen die Verdachtsberichterstattung trotz aller Bedenken, aber der Scoop ist so groß, dass es sich auf jeden Fall rechnet und die Anwaltsgebühren buchen wir mit ein.“
„Mit dem Thema will man Geld machen“
Bergmann aus der Berliner Medienrechtskanzlei Schertz Bergmann äußerte sich gegenüber „Cicero“ nach einer Reihe von juristischen Erfolgen gegen den „Spiegel“, zuletzt im Zusammenhang mit der Berichterstattung im Fall Rammstein. Dank der MeToo-Bewegung und Harvey Weinstein hätten solche Storys „einen ganz neuen Spin gewonnen“. Simon Bergmann: „Die Redaktionen haben bemerkt, dass dieses Thema die Leute triggert. Es erzielt hohe Aufmerksamkeit, alleine schon das Schlagwort ‚MeToo‘, und es garantiert hohe Verkaufszahlen, insbesondere im Digitalbereich.“
Deswegen, so Bergmann, finde man auch kaum „MeToo“-Berichte ohne Bezahlschranke. „Sie erscheinen in der Print-Ausgabe, die man kaufen muss, und häufig im kostenpflichtigen Abo-Bereich, sind dann also nicht frei zugänglich. Der Grund dafür ist, dass man damit auch Geld machen will. Das hat zu einer erheblichen Zunahme unzulässiger Verdachtsberichterstattung geführt und zu einer gefährlichen Verschiebung der Vorgaben. Das ist eine schlechte Entwicklung.“
Lindemann-Anwalt Bergmann begrüßt Ermittlungen
Die Tatsache, dass die Berliner Staatsanwaltschaft jetzt in dieser Sache ermittelt, beurteilt Lindemanns Anwalt positiv: „Wir haben dagegen gar nichts. Im Gegenteil. Ein Ermittlungsverfahren hat den Vorteil, dass die Vorwürfe geklärt werden, und zwar von Profis und nicht von Investigativ-Journalisten.“ Ihm und seinem Mandanten sei es lieber, dass die Staatsanwaltschaft das überprüfe, „als dass es im Raum stehen bleibt“.
Denn der „Spiegel“ ignoriere häufig das erforderliche Mindestmaß an Beweistatsachen, welches für eine Verdachtsberichterstattung notwendig sei, so Bergmann gegenüber „Cicero“. Oft existiere anfangs noch nicht einmal eine Strafanzeige oder ein Ermittlungsverfahren: „Bei Luke Mockridge war das Ermittlungsverfahren eingestellt, als die Berichte begannen, bei Rammstein wurden Verdachtsberichte zum Anlass eines Ermittlungsverfahrens genommen. Beim Galeristen Johann König - dort war die „Zeit“ betroffen - gab es überhaupt kein Ermittlungsverfahren, bis heute nicht, was die Wochenzeitung nicht hinderte, gegen ihn loszulegen.“
„Gespielte Empörung völlig überzogen“
Man könne natürlich, so Till Lindemanns Anwalt, die Frage aufwerfen, ob ein Rockstar heute noch mit Groupies ins Bett gehen müsse, ob man eine „Auswahl“ vornehmen solle nach optischen Kriterien. Bergmann: „Das kann man alles kritisch bewerten und den moralischen Zeigefinger erheben. Ich finde diese gespielte Empörung völlig überzogen.“
Wenn es zu Straftaten gekommen sein sollte, dann wolle er das nicht verteidigen. „Ich kann es nur im Moment überhaupt nicht erkennen, jedenfalls nicht im Hinblick auf ein ‚Casting-System‘. Und was die K.O.-Tropfen angeht, da habe ich nichts Relevantes in den vom Spiegel vorgelegten Unterlagen und Beweismitteln gefunden. Das hat mittlerweile auch das Landgericht Hamburg so bewertet.“
„Es gibt keinen Machtmissbrauch“
Absurd und ohne jeden Bezug zur Realität finde er jegliche Gleichsetzung Till Lindemanns mit dem US-Filmproduzenten Harvey Weinstein und den Vorwurf des Machtmissbrauchs, so Bergmann im „Cicero“-Interview. Weinstein werde „manipulativ“ benutzt, weil er großes Interesse und viele Klicks auch in Deutschland garantiere.
Bergmann: „Die beiden Fälle werden gleichgestellt. Da steht immer ein Foto von Weinstein dabei, meist vor Gericht, sehr heuchlerisch nach dem Motto ‚Mit Weinstein begann alles und auch dort begann alles mit einer einzelnen Frau…‘ – es wird also suggeriert, so könnte auch Till Lindemann enden. Wegen schwerer Sexualstraftaten, was nach aktuellem Sachstand nicht ansatzweise in Betracht kommt und übrigens nicht einmal von den Vorwürfen, die der Spiegel erhebt, gedeckt ist.“
Bergmann weiter: „Der Machtmissbrauch existiert nicht. Was soll das für eine Macht sein? Prominenz des Rockstars soll die Macht sein. Die nutze er aus. Nur: Diesen Vorwurf könnten Sie gegen jeden Prominenten erheben, der mit einer Frau, die vielleicht nicht seine eigene ist, Sex hat.“
Keine der Frauen sage, so der Anwalt weiter, sie sei daran gehindert worden, den Raum zu verlassen. Simon Bergmann zu „Cicero“: „Wenn aber jemand sagt wie Shelby Linn, sie sei gespiked worden, ihr seien K.O.-Tropfen gegeben worden, dann gehen wir dagegen vor. Weil es eine falsche Tatsachenbehauptung ist. Und es muss einem Betroffenen möglich sein, sich hiergegen zu verteidigen, um den Rufschaden einzudämmen. Das Recht zur Verteidigung gehört zu den fundamentalen Prinzipien eines Rechtsstaats.“
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