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24.09.22, 19:49
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Heizöllieferung an Polizeistation ohne Führerschein und Ladegutsicherung
Zitat:

Heizöllieferung an Polizeistation ohne Führerschein und Ladegutsicherung
Als Beamte einen Blick auf die Ladefläche des 7,5 Tonners werfen, der Heizöl für die Verkehrspolizei liefert, bemerken sie grobe Sicherheitsmängel.
Rosenheim – Am Mittwoch, 21. September, gegen 12 Uhr mittags ist es bei der Verkehrspolizei Rosenheim zu einem skurrilen Vorfall gekommen.
Ein Lkw wollte Heizöl anliefern. Bei einem Blick auf die Ladefläche des 7,5 Tonners stellten Polizeibeamte fest, dass einiges nicht vorschriftsgemäß war. Aus diesem Grund wurden der Lkw und der 32-jährige Fahrer aus dem Landkreis München einer intensiven Kontrolle unterzogen, heißt es in der Pressemitteilung.
Heizöllieferung an Polizeistation: Verdacht der Beamten bestätigt sich
Der Verdacht der Beamten bestätigte sich. Der Lkw-Führerschein des 32-Jährigen war bereits seit April 2022 abgelaufen, der Fahrer hatte keinen ADR-Schein und am Lkw waren keine orangefarbenen Warntafeln angebracht. Außerdem wurde das Heizöl in einem IBC, einem Kanister und in einem Lagertank transportiert, so informiert die Polizei weiter.
Kein einziges Teil auf der Ladefläche war korrekt gesichert. Und ohnehin: Lagertanks für Heizöl sind nicht für den Straßentransport zugelassen, da sie die erhöhten Stabilitätsanforderungen für den Straßenverkehr nicht erfüllen.
Heizöllieferung für Polizei: Keine Dokumente, Sicherung oder Papiere
Auch ein Beförderungspapier, gefahrgutrechtliche Dokumente, Feuerlöscher und gefahrgutrechtliche Ausrüstungsgegenstände konnte der Fahrer nicht vorzeigen. „Bei diesem Transport wurde fast alles falsch gemacht, was man falsch machen kann“, steht in der polizeilichen Pressemitteilung.
Die Beamten untersagten dem 32-Jährigen die Weiterfahrt. Die Weiterfahrt des Lkws wurde bis zum Eintreffen eines Ersatzfahrers mit einer gültigen Fahrerlaubnis und der Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes unterbunden.
Heizöl für Polizei: Strafverfahren eingeleitet
Gegen den Fahrer und den Halter wurden Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Des Weiteren werden gegen weitere Beteiligte Ordnungswidrigkeitsverfahren mit vierstelligen Bußgeldern eingeleitet.
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Doof gelaufen !  Muß die Wache nun eigentlich frieren ?
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