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20.09.21, 11:21
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Unterlassung erwirkt: „Tagesschau“ muss Bericht über AfD richtigstellen
Zitat:
Unterlassung erwirkt
„Tagesschau“ muss Bericht über AfD richtigstellen

Die "Tagesschau" erweckte in ihrer Berichterstattung einen falschen Eindruck
In einem Bericht der „Tagesschau“ entstand der Eindruck, die AfD hätte gegen einen Fluthilfefonds nach dem Hochwasser gestimmt. Das ist so verkürzt nicht ganz richtig. Der Sender muss dies nun richtigstellen.
Im Streit um die Berichterstattung der „Tagesschau“ zum Abstimmungsverhalten der AfD-Fraktion über den Fluthilfefonds hat der NDR eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber der AfD-Bundestagsfraktion abgegeben. „Die 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau vom 7. September wurde nachträglich bearbeitet“, erklärte der NDR am Freitagabend auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd).
In einer früheren Version habe der Eindruck entstehen können, die AfD-Fraktion habe gegen den Aufbau des Fluthilfefonds gestimmt, „tatsächlich hatte sie in 2. Lesung einstimmig dafür votiert.“
„Die AfD-Fraktion hat sich aber im Rahmen eines sogenannten Omnibusverfahrens bei der Entscheidung zum Aufbau eines Fluthilfefonds und einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes in der 3. Lesung mehrheitlich enthalten“, fügte der NDR hinzu. Die FDP habe dieses Omnibusverfahren ebenfalls kritisiert, hingegen wie alle weiteren Fraktionen für den Gesetzentwurf gestimmt.
In der „Tagesschau“ hatte es geheißen: „Außerdem hat der Bundestag den Wiederaufbaufonds für die Flutgebiete beschlossen. Alle Fraktionen bis auf die AfD stimmten dafür.“
Beitrag des „Faktenfinders“ ist offline
Die „Tagesschau“ habe sich damit verpflichtet, nicht weiter zu behaupten, dass die AfD-Fraktion bei der Abstimmung am 7. September 2021 im Deutschen Bundestag dem Fluthilfefonds nicht zugestimmt habe, hatte zuvor die AfD-Fraktion mitgeteilt. Bei der Schlussabstimmung habe sich die AfD-Fraktion mehrheitlich enthalten, da hier eine Zustimmung zu der von der Fraktion unterstützen Fluthilfe nicht ohne eine Zustimmung zu der von der Fraktion abgelehnten Änderung des Infektionsschutzgesetzes möglich war, teilte die AfD mit. Beide Gesetze standen nur gemeinsam zur Abstimmung.
Ein Beitrag des „Faktenfinders“ der „Tagesschau“, in dem die Kritik der AfD-Fraktion an der Berichterstattung der Tagesschau vom 7. September 2021 als „irreführend“ bezeichnet worden war, wurde nach Angaben der AfD mittlerweile aus dem Internet gelöscht. Die 20-Uhr-Ausgabe der „Tagesschau“ vom 7. September in der Mediathek wurde entsprechend bearbeitet und mit einem Hinweis versehen. Der „Faktenfinder“-Beitrag bei tagesschau.de ist nach Angaben des NDR derzeit offline und werde überarbeitet.
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