Onlinedurchsuchung bei Urheberechtsverletzung 100a StPO ?
Seit 2017 soll ja nicht nur bei schweren Straftaten wie Mord, Totschlag, Terrorismus die Onlinedurchsuchung möglich sein, sondern auch z.B. bei erheblich drohenden Vermögensschäden. Sogar bei Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung soll diese Onlinedurchsuchung inzwischen ohne weiteres möglich sein.
D.h. der Staat soll nun auch in der Lage sein im Rahmen ihrer alltäglichen Ermittlungsarbeit PCs, Server, komplette IT-Systeme, Smartphones etc auszuspähen und online heimlich zu überwachen. Dazu sollen die IT-Sonderermittlungseinheiten des BKA inzwischen Möglichkeiten in der Hand haben, die weit über die bisherigen Staatstrojaner hinaus gehen sollen. Damit wäre Verschlüsselung von Festplatten oder Internetverkehr nahezu wirkungslos.
Dann wären dann aber auch Urheberrechtsverletzungen wie z.B. im Fall Share-online.biz ohne erhebliche Schwierigkeiten aufzuklären. Mühsam "IP-Adressen zu ermitteln", "Verschlüsslung knacken" oder den "Weg des Geldes zu verfolgen" ist doch dann mehr oder weniger nicht mehr nötig? Ist vor diesem Hintergrund das Uploaden von Filmen, Softwar, Spiele oder Ebooks jetzt und zukünftig nicht gerade fahrlässig? Ist diese Onlinedurchsuchung tatsächlich in solchen Fällen inzwischen möglich?
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