Ebay Verkauf Rückgaberecht
Hallo !
Ich habe eine Frage zum Rückgaberecht bei Ebay als privater Verkäufer.
November 2014 verkaufte ich ein Notebook per Sofortkauf auf Ebay. Alles ging
reibungslos. Artikel versendet,Geld erhalten.
Am 02.04.15 bekomme ich vom Käufer des Notebooks eine e-Mail indem er mir
mich informiert das er das Notebook Weihnachten seinem Sohn geschenkt hat und
es vom 24.12.14 bis 17.1.15 funktionierte. Dann ging der Bildschirm nicht mehr an.
Daraufhin hat er es in eine Reperaturwerkstatt gebracht die dem Käüfer sagten der
Fehler wäre durch Vorschäden ausgelösst worden und es ohne große Kosten nicht wieder
repariert werden könnte. Mir sind keine Vorschäden bekannt.
Der Käufer teilte mir darauf hin mit das er von seinem Rückgaberecht auch bei Privatverkäufen Gebrauch macht, sowie seine Bankdaten um den Kaufbetrag zu überweißen.
Sollte es von meiner Seite kein Einverständniss geben ist er auch gewillt eine zweite Instanz Einleiten zu lassen.
Nun meine Frage:
Muß ich das Notebook zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten ?
mfg.
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