Zitat:
Zitat von N7-WasD
Kompletter Blödsinn.
Da er es im "Gut-Glauben" erstanden hat, hat er keine Strafe oder sonstiges zu befürchten!
Sollte sich herausstellten, dass das iPad geklaut worden war, dann wird der Verkäufer zur Rechenschaft gezogen.
Ob der Käufer wiederum sein Geld wieder bekommt ist eine andere Sache 
|
Wenn es geklaute Ware ist, dann muss in diesem Fall der Thread Starter dem Eigentümer dieses Gerät aushändigen und hat Schadensersatzansprüche gegenüber den Verkäufers.
Bei einem geklauten Gerät ist es unmöglich Eigentum zu erwerben. (siehe §§ 932, 935 BGB)
Das war nur mal so eine Anmerkung übrigens, ich weiß nicht ob der Thread Steller das Gerät gekauft oder geklaut bzw. ein geklautes Gerät gekauft hat.
Sorry, für die undeutliche Aussage.
PS: Strafbar würde man sich nur machen, wenn man Hehlerware mit Vorsatz kauft.