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[Kurioses] Rauchender Mieter darf gekündigt werden

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Ungelesen 31.07.13, 17:42   #1
TinyTimm
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Standard Rauchender Mieter darf gekündigt werden

Zitat:
Rechtsstreit geht in nächste Runde

In Deutschland wurde der Fall fast zu einem Kulturkampf hochstilisiert: Am Mittwoch entschied ein Amtsgerichts in Düsseldorf, dass ein Mieter gekündigt werden darf, weil der Zigarettenrauch aus seiner Wohnung andere Parteien belästigt hat. 40 Jahre hatte der 75-jährige Friedhelm Adolfs in seiner Wohnung gelebt. Er glaubt, dass die Vermieterin ihn nur loswerden will, um das Objekt teurer vermieten zu können. Nun will er gegen das Urteil berufen.


Symbolfigur der Raucher

Starke Raucher in Deutschland sollten in ihrer Mietwohnung häufig zum Lüften die Fenster öffnen - zieht der Qualm durchs Stiegenhaus, droht der Rauswurf. Das geht aus dem am Mittwoch verkündeten Urteil im Düsseldorfer Prozess um den streitbaren Pensionisten Friedhelm Adolfs hervor, dessen Mietvertrag nach 40 Jahren gekündigt wurde. Belästigung durch Zigarettenrauch sei ein Kündigungsgrund, so das Amtsgericht.

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe in diesem Fall Vorrang vor dem Recht auf freie persönliche Entfaltung des Rauchers. Dem Mieter und ehemaligen Hausmeister Adolfs war die Kündigung für seine einstige Dienst- und jetzige Mietwohnung zugestellt worden. Die Vermieterin hatte argumentiert, Adolfs habe eineinhalb Jahre lang nicht über die Fenster, sondern in den Gang gelüftet. Beschwerden und Abmahnungen habe er ignoriert. Mehrere andere Mieter hätten sich beschwert und in einem Fall auch ihrerseits mit Kündigung gedroht.

Argumente zu spät eingebracht

Der 75-jährige Mieter hatte das bestritten. Es habe sich lediglich ein Mieter im fünften Stock beschwert - weit entfernt von seiner Parterrewohnung. Außerdem könne er nichts dafür, dass seine Wohnungstür undicht sei. Allerdings hatte seine Anwältin die Argumente erst nachträglich in das Verfahren eingeführt, und das Gericht hatte sie als unentschuldigt verspätet nicht mehr zugelassen. Deshalb war das Gericht nicht in eine Beweisaufnahme eingetreten. Hätte die Anwältin rechtzeitig bestritten, dass eine unzumutbare Belästigung vorliegt, wäre es an der Vermieterin gewesen, das zu beweisen.

„Gebe nicht auf“


„Meine Anwältin hat wohl Fehler gemacht“, sagte Adolfs am Mittwoch, bekräftigte aber, nun in Berufung gehen zu wollen. „Aber ich gebe nicht auf“, sagte er. Adolfs hatte vermutet, dass seine Wohnung in lukrativen Büroraum umgewandelt werden solle. Die Vermieterin hat nun sogar das Recht, die Wohnung noch vor dem Berufungsverfahren räumen zu lassen.

Ihre Anwältin ließ aber erkennen, dass man davon zunächst wohl keinen Gebrauch machen werde. „Unsere Erfolgsaussichten sind auch in der Berufung relativ groß“, sagte die Anwältin der Vermieterin. Denn an den Fehlern der Gegenseite komme auch das Berufungsgericht nicht ohne weiteres vorbei.

Nicht Rauchen, sondern Lüften als Problem

Kein Gehör beim Amtsgericht fand der Pensionist mit seinem Argument, er lebe schon seit vier Jahrzehnten in der Wohnung und habe immer schon geraucht. Der Richter verwies darauf, dass sich die Kündigung „nicht auf das Rauchen als solches“ stütze: Die Vermieterin hatte dem Mann nämlich vorgeworfen, er habe zuletzt sein Lüftungsverhalten verändert und seine Holzrollläden nicht mehr geöffnet. Vor diesem Hintergrund könne der Raucher keine „jahrelange Duldung“ seines Verhaltens geltend machen, entschied das Gericht.

Dass er geraucht hat, habe in der ganzen Zeit niemanden gestört, sagt der heute 75-jährige Adolfs. Seine Frau, die vor etwa zwei Jahren starb, sei auch Raucherin gewesen. Früher sei in der Wohnung also sogar noch mehr geraucht worden.

Raucherrechtler unterstützen Pensionisten

Man wolle ihn bloß loswerden, um aus der Wohnung mehr Geld herauszuholen, vermutete er. Dass er sich den Ärger selbst eingebrockt hat, weil er nach dem Tod seiner Frau nicht mehr ordentlich lüftet, bestritt Adolfs vehement.

Adolfs’ Fall wurde in ganz Deutschland diskutiert. Raucher sehen ihre Wohnungen als letztes Reservat für ihr Laster bedroht. Adolfs ist zur Symbolfigur geworden. Sympathisanten starteten eine Sammelaktion für seine Prozesskosten. Sie erinnern auch daran, dass in den vergangenen Jahren immer wieder Initiativen gestartet wurden, das Rauchen im eigenen Auto zu verbieten.

Nur ein Einzelurteil

Experten betonen jedoch, dass es sich um Einzelurteil handelt. Das Rauchen in der eigenen Wohnung gilt als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit. Der Bundesgerichtshof ließ aber 2006 und 2008 ausdrücklich offen, ob „exzessives Rauchen“ als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann. Außerdem hatten Gerichte Nichtrauchern, die sich durch Qualm belästigt fühlten, Mietminderungen zugesprochen.

„In der eigenen Wohnung darf man also nach Belieben rauchen“, sagte der Geschäftsführer des deutschen Eigentümerverbandes Haus und Grund, Gerold Happ, verwies aber darauf, dass Vermieter ohnehin Raucher ablehnen könnten. „Sie können mit neuen Mietern sogar individuell vereinbaren, dass diese nicht in der Wohnung rauchen. Ein formularmäßiges Rauchverbot im Mietvertrag ist jedoch unwirksam.“

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen reagierte zurückhaltend auf die Gerichtsentscheidung: „Es ist nicht erstrebenswert, dass jemand nach 40 Jahren ausziehen muss“, sagte DHS-Sprecherin Christa Merfert-Diete am Mittwoch im westfälischen Hamm. „Andererseits muss man auch berücksichtigen, dass sich viele Menschen durch Zigarettenrauch belästigt fühlen.“ Auch eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch das Passivrauchen spiele eine Rolle.
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