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Ungelesen 26.07.13, 15:17   #4
leveldn
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Zitat:
"Polizeibehörde" deshalb, weil die Stadtverwaltung, als deren Dienstherrin, eine Polizeibehörde ist.
(Nicht zu verwechseln mit den Jungs in blau)
Stimmt auch nur bedingt.....bei uns ist es zumindest so das die Polizeibehörde der Kreis- und nicht der Stadtverwaltung angegeliedert sind. Eine Kommunalbehörde ist also keine Polizeibehörde im rechtlichen Sinne.

Dienstvorgesetzte der KPH (Kreispolizeibehörde) ist somit der Ober- bzw. Kreisdirektor.

Ansonsten stimme ich deinen Ausführungen voll und ganz zu.

Die städt. Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden als GOD (Gewerbeordnungsdienst) bezeichnet, die ebenfalls sog. "hoheitliche Aufgaben" wahrnehmen.

Diese waren frührer z.B. lediglich für die Überwachung des "ruhenden Strassenverkehrs" zuständig. Da die "Personaldecke" bei den Kreispolizeibehörden aber teilweise mehr als dürftig sind wurden z.B. Teilaufgaben, wie z.B. Geschwindigkeitsmessungen, die dem "fließenden Verkehr" zuzuordnen sind, auf die Gemeinden mitübertragen.

hier nochmal zum teilweisen nachlesen: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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