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Ungelesen 29.02.12, 17:38   #1
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Standard Bundesregierung stuft E-Glimmstängel als Arznei ein

Zitat:
Bundesregierung stuft E-Glimmstängel als Arznei ein

Die Debatte wird neu befeuert: Nikotinhaltige E-Zigaretten sind aus Sicht der Bundesregierung Arzneimittel. Für den Handel mit diesen Produkten hat das Folgen.

Viele Raucher steigen zurzeit aufs Dampfen um: Statt der herkömmlichen teerhaltigen Glimmstängel greifen sie zu E-Zigaretten. Doch rechtlich ist deren Vertrieb noch eine Grauzone. Nun hat sich die Bundesregierung zu dem Thema geäußert - und mitgeteilt, dass sie die neuen Produkte als zulassungspflichtige Arzneimittel betrachtet, sofern diese Niktoin enthalten. Ohne diese Zulassung sind Verkauf und Handel der nikotinhaltigen Liquids verboten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Das Verbot gelte auch für den Internet-Handel. "Die betreffenden Produkte können, da der Versender mit dem Versand gegen das Arzneimittelgesetz (...) verstößt, sichergestellt und eingezogen werden", heißt es in der Antwort. Laut "Bild.de" wurden am Mittwoch bei zwei Razzien in Schwelm in Nordrhein-Westfalen und im Raum Hannover 45 000 Liquid-Fläschchen vom Zoll beschlagnahmt.
Rechtliche Grauzone

Der bloße Konsum von E-Zigaretten sei aber nicht verboten, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 27. Februar. Das kleine E-Zigaretten-Gerät - darüber wird mittels eines elektrischen Verneblers das Liquid verdampft und inhaliert - stuft die Regierung als Medizinprodukt ein, sofern man damit Nikotin einatmet. Die Liquids gibt es mit und ohne Nikotin.

Nach unterschiedlichen Herstellerangaben gibt es 1,2 Millionen bis zwei Millionen Konsumenten in Deutschland. Die rechtliche Lage ist undurchsichtig, die Einschätzung und Praxis der Bundesländern uneinheitlich. In Nordrhein-Westfalen oder Bayern sind E-Zigaretten verboten, in manchen Ländern nicht. Die Linken im Bundestag hatten eine rechtliche Klarstellung verlangt.
Dampfen unterliegt Nichtraucherschutzgesetz

Das "Dampfen" - also Konsumieren - ist laut Bundesregierung nicht verboten, allerdings nur eingeschränkt erlaubt nach den Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes. Untersagt ist es an vielen Orten wie an Bahnhöfen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln - und darüber hinaus je nach Ländergesetzen auch andernorts. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) sieht sich in ihrem strikten Kurs gegen die E-Zigarette bestärkt: "Unsere Linie ist damit ein weiteres Mal klar bestätigt worden", sagte ein Sprecher.

Steffens hatte bereits Ende 2011 betont, dass keines der derzeit geschätzt mehreren hundert Liquid-Produkte zugelassen sei, der Vertrieb damit illegal. Belastbare Studien zu Langzeitfolgen des E-Zigaretten-Konsums gibt es noch nicht, schrieb jetzt auch die Bundesregierung, die zugleich vor den Risiken warnte: "Die Bundesregierung nimmt eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch die seit einigen Jahren auf dem Markt befindlichen E-Zigaretten sehr ernst."

Der inhalierte Dampf bestehe zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das "akute Reizungen der oberen Atemwege und Augen" auslösen könne sowie "Beeinträchtigungen der Atemfunktion." Und: "Nebenwirkungen wie Verengung der Atemwege konnten in einer Aktuellen Studie bei E-Zigarettenrauchern bereits nach fünf Minuten nachgewiesen werden." Außerdem sei die E-Zigarette vor allem für Jugendliche ein Einstiegsprodukt.
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