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Ungelesen 20.01.11, 17:49   #14
Dr.Anton
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Dr.Anton sollte auf gnade hoffen | -32 Respekt Punkte
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Zitat:
Zitat von pudel3112 Beitrag anzeigen
Steht doch fast alles drin, vielleicht hättest du als standart Schlußsatz schreiben sollen.
Dies ist ein privat verkauft, keine Garantie, Rücknahme. So wie bei Ebay eigentlich fast üblich.
Aber bei Dir steht doch drin, keine Rücknahme.
Habe jetzt die Ebay-Seite nicht gesehen. Aber wenn da Tatsächlich nur drin Stand keine Rücknahme, aber kein Wort über einen Gewährleistungsausschluß, dann sieht es sehr schlecht für dich aus. Genau so wenig wie der Text "Keine Garantie".

Denn keine Rücknahme heißt ja nur, das du den Bildschirm bei nicht gefallen nicht zurück nimmst- Mehr nicht. Es schließt aber die Gewährleistung nicht aus.

Und da du die Gewährleistung nicht aus geschlossen hast, mußt du auch als Privatperson voll und ganz dafür ein stehen. Der einzige Unterschied zwischen Privat und Gewerblich ist nämlich nur, du darfst die Gewährleistung aus schließen, der Gewerbliche Händler darf dies aber nicht. Und für dich heißt das, wenn du die Gewährleistung nicht ausschließen tust, dann mußt du für alle Fehler die bei Übergabe an den Paketdienst im Ansatz am Bildschirm vorhanden waren haften. Und dies währe sicher noch kein Problem, nur mußt du als Verkäufer die ersten sechs Monate Beweisen das dein Bildschirm bei Übergabe 100% Fehlerfrei war. Inklusive aller nicht sichtbaren Schäden.

Und das heißt für dich, nicht dein Käufer muß dir Beweisen das der Bildschirm schon vor Lieferung defekt war, sondern du mußt vor Gericht Ihm Beweisen das er vor der Lieferung ohne Fehler war.


Zitat:
Zitat von asdf1239
Zumal ich gar nicht weiß, wie man erkennen kann ob ein schaden an einem elektronischem Gerät ein gewisses Alter aufweist...
Ist sicher nicht so leicht wie bei einem Kratzer am Auto. Dort kann sicher schon ein Laie am Rost sehen, das der Kratzer nicht von Gestern ist. Sondern, je nach Rostansatz schon erheblich älter ist.

Genau so gibt auch bei elektronischen Geräten die Möglichkeit zu sehen ob der Schaden neu oder schon älter ist. Zum Beispiel bei Bruch an Staubablagerungen. Oder wenn eine Batterie oder ein Kondensator aus läuft auch an Korrosionsschäden.. Und beim Bruch im LCD-Bildschirm möglicherweise daran das die Leuchtmittel im Bildschirm sich durch Luft und Luftfeuchtigkeit verändern.


Zitat:
Ich glaube auch der will dich verarschen, ist halt Ebay, gibt dort schwarze Schafe.
Ich habe mal den Openkubus dort verkauft, der Käufer hat mich auch nur verarscht.

Ich frage mich wie Ihr darauf kommt das der Käufer ein Betrüger ist. Das mit Anwalt, Fachmann gefragt, Gutachten, Verkäufer drohen, das sind doch auch hier im Forum die Standartantworten, wenn ein Käufer ein Problem mit dem Käufer hat.

Und Wette fast mit euch, hätte nicht der Verkäufer sich hier gemeldet, sondern der Verkäufer, genau mit den gleichen Fakten und Schadensbilder, dann währe zu 99% der Verkäufer als Betrüger beschimpft worden. Und Ihm währe genau der Tipp gegeben worden, wende dich an Ebay, beantrage Käuferschutz und drohe den Käufer mit Gutachten und Anwalt.

Was jetzt nicht heißt das ich hier den Verkäufer als Betrüger sehe. Ganz im Gegenteil, denn als Schadensursache kommt immer noch der Transport in Frage.

1. Beim Transport kann ein Paket auch sehr harte Schläge ab bekommen, ohne das man dies an der Verpackung auch sieht. Einmal kann der Karton ohne weiteres aus zwei Metern runter fallen. Und wenn er Gleichmäßig auf eine der Großen Seiten fällt, dann wird man am Karton kaum was sehen. Obwohl der Inhalt sehr starken Belastungen aus gesetzt wurde. Ähnlich sieht es aus, wenn das Paket dicht gepackt im Container liegt. Fällt der runter oder hat einen Unfall, dann Bewegt sich zwar die Verpackung nicht, aber der Inhalt erheblich.

2. Ohne weiteres kann der Monitor auch einen Vorschaden gehabt haben den man aber nicht sehen konnte. Aber der schon vorhanden ist. Und dieser Schaden hat sich dann auf dem Transport vergrößert. Und da ein Vorschaden da war, reichen hier schon kleine Erschütterungen oder Bewegungen aus.

Im übrigen solche Vorschäden, sind ja auch ein Grund für die Gewährleistung. Da hat man auch, das ein Gerät zwei Monate Problemlos läuft und dann von heute auf morgen ohne ersichtlichen Grund defekt ist.
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