Verträge ungültig - Zeitarbeiter können Lohn nachfordern
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Der Boombranche Zeitarbeit drohen Nachzahlungen in Milliardenhöhe. Tarifverträge mit der christlichen Gewerkschaftsorganisation CGZP sind ungültig. Zehntausende Leiharbeiter haben damit - auch rückwirkend - Anspruch auf gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft.
Rückwirkend bis 2003
Hoffnung für viele Zeitarbeiter. Sie können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen einfordern (Az: 1 ABR 19/10). Alle von der Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) abgeschlossenen Tarifverträge sind unwirksam. Dies gelte nach der seit Montag vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung rückwirkend für Tarifverträge ab 2003, sagte Gerichtssprecher Christoph Schmitz-Scholemann. Wegen Verjährungsfristen könnten Zeitarbeiter mit Verträgen ab 2005 Nachzahlungen verlangen. Sie müssten ihre Ansprüche jedoch einklagen.