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23.11.23, 12:08
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#1
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AZOR AHAI
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Beiträge: 5.363
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Gericht stuft "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung ein
Zitat:
Entscheidung in München
Gericht stuft "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung ein
23.11.2023 - 12:51 Uhr

Aktivisten der "Letzten Generation" bei einer Straßenblockade im Sommer in München (Archivbild).
(Quelle: IMAGO / ZUMA Wire/imago images)
Die Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" ist nach Auffassung des Münchner Landgerichts eine "kriminelle Vereinigung". So wird die Entscheidung begründet.
Das Landgericht München I hat in einer rechtskräftigen Entscheidung die Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Staatsschutzkammer des Gerichts in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung.
Das Gericht verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Klimaaktivisten der "Letzten Generation". Mit der Entscheidung wies das Gericht zehn Beschwerden von Klimaaktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurück. Diese haben keine weiteren Rechtsmittel mehr.
Das Landgericht entschied, dass die "Letzte Generation" die Voraussetzung einer Vereinigung erfülle, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstelle.
Erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit
Für die Bewertung des Landgerichts, die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung einzustufen, sei es keine Voraussetzung, dass das Begehen von Straftaten der Hauptzweck sei. Ausreichend sei, wenn das Begehen von Straftaten einer von gegebenenfalls auch mehreren Zwecken sei.
Im konkreten Fall der "Letzten Generation" gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Durchsuchungsbeschlüsse waren rechtsmäßig
Mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen entschied das Gericht, dass auch nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen sei. Deshalb seien Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig.
Das Gericht hob hervor, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen. Dabei hob das Gericht hervor, dass Straftaten kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion seien, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten seien.
Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der "Letzten Generation"
Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der "Letzten Generation". In diesem Verfahren wird diesen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Das Amtsgericht München erließ im Mai dazu mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.
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Die folgenden 7 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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23.11.23, 12:14
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#2
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Super Moderator
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 7.563
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23.11.23, 12:29
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#3
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.097
Bedankt: 12.627
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Moin,
Ich bin dafür eine Truppe, die sich das beschmieren von Kunst- und Bauwerken oder Straßenblockaden zum Ziel gesetzt hat als kriminelle Vereinigung einzustufen. Gleiches gilt für Straßenblockaden. In beiden Fällen verstehe ich aber auch diejenigen, die dagegen sind und hätte auch mit einem anderslautenden Urteil leben können.
Ganz anders liegt der Fall bei Attacken gegen Ölleitungen und ähnliche Einrichtungen. Da hört der Spaß auf.
Nur frage ich mich, was dieses Urteil bedeutet. Man kann ja nicht davon ausgehen dass jeder, der irgendwo auf der Straße klebt oder Kartoffelbrei an ein Gemälde schmiert, automatisch Mitglied der letzten Generation ist. Wie erkennt man also Mitglieder der letzten Generation? Wenn man einen von der Straße gemeißelt hat wird er ja kaum ohne Not zugeben, ein Mitglied der letzten Generation zu sein.
Wie immer bei solchen Verboten frage ich mich also, was sind sie wirklich wert?
P.S. wenn ich "letzte Generation" immer ausschreibe liegt das daran, das ich vermeiden möchte, mich vor meinem LG Fernseher zu fürchten.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Die folgenden 10 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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23.11.23, 16:52
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#4
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.041
Bedankt: 62.780
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Mal wieder Clickbait vom feinsten.
Zitat:
Ob die Klimaaktivisten tatsächlich eine solche Vereinigung gebildet haben, sei mit dem Urteil nicht endgültig entschieden
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Zitat:
Hinweis: Basierend auf einer Meldung der Nachrichtenagentur AFP hatten wir in einer vorherigen Version des Artikels berichtet, dass das Gericht die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung eingestuft habe. Das hat ein Sprecher am Nachmittag korrigiert.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
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