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myGully |
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26.01.16, 21:26
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#1
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1901
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 61
Bedankt: 1.685
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Rechtslage bezgl. Nutzung von XXX- Passes
Hallo,
wie der Titel schon vermuten lässt, würde mich interessieren, wie es denn rechtlich bezgl. der Nutzung der sogenannten Porn Passes ausschaut.
Da die Suche nur Ergebnisse von vor mehreren Jahren ausgespuckt hat, erstelle ich nun diesen Thread.
Falls dies hier der falsche Bereich ist, bitte ich darum den Thread zu verschieben.
Ist die Nutzung dieser Passes (und der anschließende Download) strafrechtlich relevant?
Wenn ja, welche Strafen sind hier zu erwarten? Ist vlt. ein aktueller Fall bekannt?
Da die Seiten meist im Ausland gehostet sind und vermutlich mehrere Tausend Andere solche Accounts benutzen, gehe ich davon aus, dass eine Verfolgung relativ unwahrscheinlich ist.
Was glaubt bzw. wisst Ihr über dieses Thema?
Gruß
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26.01.16, 21:42
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#2
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
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Wenn du dich einkackst, dann nutze doch einfach keine Porn-Passes!
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26.01.16, 21:55
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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dem gibts nichts hinzuzufügen.
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26.01.16, 21:56
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#4
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
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Hast du dir gedacht, schreibst du mal was sinnloses um einen Beitrag für eine PN zu bekommen was? Leider funktioniert das hier nicht!
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26.01.16, 22:40
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#5
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1901
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 61
Bedankt: 1.685
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Zitat:
Zitat von Prince
Hast du dir gedacht, schreibst du mal was sinnloses um einen Beitrag für eine PN zu bekommen was? Leider funktioniert das hier nicht!
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Ist es denn verboten sich über die aktuelle Regelung zu informieren?
Was du mit Beitrag für PN meinst ist mir leider nicht ganz schlüssig, erläutere das doch bitte genauer.
Einkacken tu ich mich nicht wirklich, dafür ist es nach über 3 Jahren zu spät
Gruß
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26.01.16, 22:30
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#6
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♣ Operator ♣
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1.027
Bedankt: 1.019
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Die Sperren den Account und der reguläre Nutzer hat ein wenig Erklärungsnot gegenüber dem jeweiligen Betreiber. Nicht mehr, nicht weniger.
Ich würde dennoch davon abraten Zugänge welche "Coins", Money oder die diverse andere Namen haben, zu nutzen, da das als reales Geld zu werten und zu bezahlen ist und der Accountinhaber in der Regel diese nicht wieder bekommt.
Damit geht man dem jenigen wirklich an die Geldbörse und das ist nicht mehr so lustig.
__________________
"Es gibt keine Nachrichten es gibt nur die Wahrheit des Signals"
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Nomoran bedankt:
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26.01.16, 22:46
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#7
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
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Meinst du die Rechtslage hat sich über die Jahre hinweg geändert?
Aber hier für dich:
Zitat:
§ 202a StGB
Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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und dazu dann noch:
Zitat:
§ 202c StGB
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Und dass ich die Person genau über meinen Kommentar gemeint habe hast du irgendwie auch nicht gerafft was?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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26.01.16, 23:01
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#8
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1901
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 61
Bedankt: 1.685
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Danke für die Links. In den alten Posts war nichts bezgl. Gesetzen zu lesen, daher habe ich gefragt. Außerdem ist mir kein Fall bekannt, in dem jemand für so ein Vergehen belangt wurde, daher die Frage nach aktuellen Fällen.
Ich habe mir gedacht, dass der Post bezgl. Beitrag auf deinen Vorgänger bezogen war.
Trotzdem würde ich gerne wissen, was damit gemeint war.
Jetzt verstanden, lieber Prince Porn?
Gruß
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26.01.16, 23:08
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#9
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
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Und? Ob nun Fälle bekannt sind oder nicht spielt doch überhaupt keine Rolle. Ändert dennoch nichts daran dass es strafbar und dazu asozial ist.
Unabhängig davon dass es hier Passes gibt und dies ein Warez-Board ist differenziere ich hier ganz klar.
Es macht einen Unterschied ob man großen Firmen schadet oder den kleinen privaten Mann irgendwelche Passes stiehlt und diese benutzt die sich jemand erarbeitet hat.
Und was ich zu anderen Benutzern schreibe hat/braucht dich doch gar nicht zu interessieren! Oder willst du generell immer wissen wenn jemand zu anderen spricht was er damit meinte?
P.S: Der Nick ist "Prince"! Nenne dich auch nicht "Wrigley Spearmint".
P.P.S: Und weil ich gerade so schön dabei bin kannst du dir DAS auch mal noch hinter die Löffel schmieren!
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
7. Fullquotes (das volle Zitieren von Beiträgen) sind ebenfalls nicht erwünscht, da das Thema dadurch sehr schnell überladen und unübersichtlich wird.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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