myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > Autos und Motorräder
Seite neu laden

Mit 20 Jahren den Taxi schein machen.

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
Antwort
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 15.10.10, 09:56   #1
samsunlukurt
Anfänger
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 11
Bedankt: 0
samsunlukurt ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Mit 20 Jahren den Taxi schein machen.

Hallo bin zur Zeit 20 Jahre alt werde Juni 2011, 21 Jahre alt. Könnte ich eventuell schon anfangen mich vorzubereiten für den Taxi schein also arbeiten mit dem Ortskundekatalog damit ich bereit bin für die schriftliche Prüfung ?? Bis ich eh zu Mündlicher Prüfung bereit bin wird es ja schon eine weile dauern.
samsunlukurt ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.10.10, 12:00   #2
sheeesha
Gewaltexperte
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 639
Bedankt: 340
sheeesha putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 3040 Respekt Punktesheeesha putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 3040 Respekt Punktesheeesha putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 3040 Respekt Punktesheeesha putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 3040 Respekt Punktesheeesha putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 3040 Respekt Punktesheeesha putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 3040 Respekt Punktesheeesha putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 3040 Respekt Punktesheeesha putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 3040 Respekt Punktesheeesha putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 3040 Respekt Punktesheeesha putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 3040 Respekt Punktesheeesha putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 3040 Respekt Punkte
Standard

Zitat:
Zum Führen eines Taxis ist in Deutschland ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung (auch Personenbeförderungsschein für Taxi, umgangssprachlich P-Schein oder Taxischein) notwendig, der von der Straßenverkehrsbehörde erteilt wird. Dafür nachzuweisen sind zwei Jahre Fahrpraxis und Ortskenntnis (Ortskundeprüfung). Weiterhin wird ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Punktekonto des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg sowie eine Tauglichkeitsuntersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung verlangt. Gegebenenfalls ist bei Annahme von Fahrgästen über Funk und in bestimmten Fällen auch als Grundvoraussetzung, dass der Fahrer eine Funklizenz besitzt, die in der Regel zusammen mit dem Erwerb des Personenbeförderungsscheins nach Einweisung und Prüfung erteilt wird. Bedingung ist jedoch, dass das 21. Lebensjahr vollendet wurde. Die rechtliche Regelung hierfür ist § 48 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

wenn du die vorraussetzung erfüllst kannst du wohl loslegen
sheeesha ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:31 Uhr.


Sitemap

().