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myGully |
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15.01.13, 17:15
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 3
Bedankt: 40
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Nebenjob direkt "übernehmen" für Ausbildung?
Ich mache momentan eine Ausbildung zum Großen- und Außenhandelskaufmann und möchte die Ausbildung abrechen , weil ich einfach gemerkt habe , dass es einfach nichts für mich ist. Ich bin jetzt nicht mehr in der Probezeit und weiß auch,dass ich normalerweise 4Wochen Kündigungsfrist habe , aber gibt es eine "Regelung" , die besagt , wenn man einen Nebenjob "sicher" hat , dass man schneller oder gar "direkt" aufhören kann und den Nebenjob absolvieren kann?
Der Nebenjob wäre nur eine Übergangslösung , bis das neue Schuljahr beginnt.
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15.01.13, 17:28
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#2
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.646
Bedankt: 2.533
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Die einfachste Lösung: Beidvernehmlicher Aufhebungsvertrag!
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15.01.13, 17:32
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 3
Bedankt: 40
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Ich hab am 1.08.2012 angefangen und iwill jetzt doch mein Abi machen also gibt's die Möglichkeit mit nem nebenjob "abzubrechen"?
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15.01.13, 17:47
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#4
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.386
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Zitat:
2. Da das Forum in verschiedene Bereiche unterteilt ist, sollte beim Erstellen eines Themas darauf geachtet werden, dass es auch im richtigem Bereich erstellt wird.
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-verschoben nach Schule, Studium, Ausbildung & Beruf-
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15.01.13, 18:20
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#5
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.646
Bedankt: 2.533
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Zitat:
Zitat von RkZ Pelzhoden
Ich hab am 1.08.2012 angefangen und iwill jetzt doch mein Abi machen also gibt's die Möglichkeit mit nem nebenjob "abzubrechen"?
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NEIN! Bei einem Handyvertrag kannst du auch nicht einfach den Vertrag kündigen, um ein neuen Vertrag anzufangen. Willkommen in der Welt der Erwachsenen!
Entweder du kündigst und hast 4 Wochen Kündigungsfrist oder du schließt mit dem Ausbildenden einen Aufhebungsvertrag ohne Einhaltung von Frist ab. Quasi Heute auf Morgen. Das muss aber eidvernehmlich sein. Wenn der Betrieb allerdings nein sagt, musst du trotzdem kündigen.
Zitat:
Zitat von trovato
Allerdings heißt es einvernehmlich und nicht beidvernehmlich. 
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Klugscheißer haben wir früher verhauen
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