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Zusammenziehen mit H4

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Ungelesen 20.07.11, 06:17   #1
axis
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Standard Zusammenziehen mit H4

en freund von mir will mit seiner freundin zusammen ziehen..

er geht arbeiten , sie 1 kind, alleinerziehend, bekommt unterhalt vom ex und bezieht h4....

was ist grade bezüglich auf hartz 4 zu beachten. soweit ich informiert bin würde die frau doch evtl das h4 gestrichen bekommen...!!??

wie kann man das problem lösen weil würde die kohle vom amt wegfallen wäre schon ein problem weil er sie von seinem geld nicht mitfinanzieren könnte..

hatte sowas schonmal jemand? evtl jemand lösungsansätze?


Danke
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Ungelesen 20.07.11, 07:29   #2
Stubensauger
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mein allererster Lösungsansatz....wenn man ne Familie hat, dann sollte man auch dafür sorgen können und nicht den Staat dafür verantwortlich machen....
such dir Arbeit -.-
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Ungelesen 20.07.11, 07:31   #3
sumisu25
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Zitat:
Zitat von axis Beitrag anzeigen
evtl jemand lösungsansätze?

Nen gang zum Amt und durchrechnen lassen...
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Ungelesen 20.07.11, 07:34   #4
Thorasan
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Wegfallen in dem Sinne tut es nicht. Es werden dann eben nur alle Personen in der Lebensgemeinschaft berücksichtigt, von daher ändern sich die Sätze. Je nachdem wie hoch sein Einkommen ist wird das ALG2 eben dann aufgestockt.

Genau kann ichs so nicht sagen, weil es auch regional unterschiede gibt. Sie sollten von vor herein auf die Größe und den Mietpreis der Wohnung achten, dran denken, das sie nur ne Nebenkostenpauschale bekommen, also auch da schauen ob es abgedeckt ist. Dann das (Gesamt)Einkommen durchrechnen und die aktuellen ALG2-Sätze damit vergeichen. Evtl lohnt es sich auch statt ALG2 Wohngeld zu beantragen, da kommt oftmals bei Paaren mehr raus.
Wenn SIe zum ersten mal zusammen ziehen gibt es ne Möglichkeit, eine Wohnungserstausstattung zu bekommen, und das sogar, wenn sie vorher bereits alleine gewohnt haben. Muss man aber gesondert beantragen und darf sich nciht gleich abwimmeln lassen (wird gerne versucht).

Edit:
@stubensauger
Was solln der scheiss? Grad mal wieder die Bildzeitung beiseite gelegt und das Hirn liegt noch im Bett?
1) Bekommt die Dame so oder so ALG2
2) Ist sie im moment (weitestgehend) alleinerziehend
3) Das entscheidenste: Es soll Menschen geben die sich ihre Situation nicht aussuchen und stell dir vor: Es auch nicht geniessen.

Davon abgesehn ist dieser bescheuerte Kommentar einfach nur unnötiger Spam und hat nichtmal im Ansatz was mit dem Thema zu tun.

Verstehe echt nicht warum so Möchtegern-Idioten immer mit diesen dummen Bildparolen punkten wollen, zu blöd mal selbst mitzudenken oder was ist das Problem?
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Ungelesen 20.07.11, 07:47   #5
axis
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@thorsan: danke erstmal für die info...

und @stubensauger wenn du lesen könntest..

er geht arbeiten und sie hat ein kleines kind und sucht ständig nach arbeit.. nur leider ist sie den arbeitgebern nicht flexibel genug mit den arbeitszeiten. wilkommen in deutschland
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Ungelesen 20.07.11, 08:00   #6
Stubensauger
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oh...dann ´tschuldigung ^^
öhm....dann soll die Frau zuhause bleiben und sich um das Kind kümmern und ihr Kerl geht halt arbeiten.
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Ungelesen 20.07.11, 08:07   #7
axis
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gute idee..

nur darum gehts hier nicht .. lol
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Ungelesen 20.07.11, 08:18   #8
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Selbstständig werden
Hört sich vll im ersten Moment etwas schräg an. Aber ich kenne jemanden persönlich der, arbeitslos, ein Geschäft aufgemacht hat. Er hat sich immer ein wenig gesteigert bis er dann irgendwann wegen des Umsatzes ein Gewerbe anmelden musste.
Ansonsten besteht ja vll. auch noch die Möglichkeit, sich weiterzubilden. Eine Bekannte von mir hat eine Ausbildung im Einzelhandel gemacht, bekam dann ein Kind und ist nicht mehr in ihren Beruf reingekommen. Um bessere Chancen zu haben (und vll. noch eine Ausbildung zu machen) hat sie die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung, "Handelsschule", besucht und dadurch den Realschulabschluss bekommen. Immerhin, durch den Abschluss könnte sie jetzt an einer Fachhochschule studieren...
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Ungelesen 20.07.11, 08:23   #9
ViCtOry
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Also ich glaube, dass sie das bei der Arge melden muss, die Rechnen nochmal alles durch und sollte ihr Freund "zuviel" verdienen, also quali über den Satz kommen dann bekommt sie weniger oder halt nichts mehr
Das ist so, weil man dann als Wohngemeinschaft gilt und dann muss man quasi füreinander sorgen...

Hoffe das war jetzt alles richtig^^

Mfg
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Ungelesen 20.07.11, 08:37   #10
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Also es ist so: Wenn er mit ihr zusammenzieht, könnte er noch ein jahr behaupten, dass es eine haushaltsgemeinschaft ist und keine bedarfsgemeinschaft. Das würde bedeuten, dass sich am algII satz von seiner freundin nix ändert, da noch nicht angenommen wird, dass ein wechselseitiger für einander verantwortung zu übernehmen vorliegt. Es würden allerdings die mietkosten und nebenkosten durch drei geteilt 1/3 muss er zahlen, 1/3 kriegt sie wg. algII bezahlt, 1/3 kriegt das kind wg. sozialgeld bezahlt.
Nach ablauf des jahres wird es komplizierter, dann muss dein kumpel und seine freundin nachweisen, dass sie keine beziehung führen und deshalb nachwievor eine haushaltsgemeinschaft bilden, ansonsten bilden sie eine bedarfsgemeinschaft.
das bedeuted, dass wenn sie nicht auf den leistungsbezug verzichten, wird ihr bedarf zusammen addiert (Mietkosten+ nebenkosten+90% ALGII (sie)+90%ALGII(er)+(weiss jetzt nicht wie alt das kind ist) unter 14J 80%/6-13J 70%/unter 6J 60% des algII satzes (die unterscheidung zwischen sozialgeld und algII ist in erster linie formell, die sätze sind gleich)=gesamtbedarf.
Also (mir fehlen angaben, deshalb nur eine beispielrechnung):
90% Sie :328€
90% Er :328€
70% kind: 251€ (ich nehme jetzt einfach an, dass das kind zw. 6-13J. alt ist)
Miete: 350€
Nk: 40€ (auch hier hab ich ja keine zahlen, weshalb ich einfach irgendwelche genommen habe)
Gesamtbedarf: 1297€

Dann wird das gehalt des erwerbstätigen genommen und der freibetrag errechnet (aus bruttoeinkommen):
Die höchstgrenze liegt bei 1200€, da aber ein kind in der bedarfsgemeinschaft lebt, liegt diese bei 1500€. Da ich jetzt nicht weiss, wie hoch sein einkommen ist, nehme ich die obergrenze von 1500€ zur berechnung.
die ersten 100€ sind zu 100% frei = 100
die nächsten 700€ (100-800€) kann er 20% von behaltend =140
von der spanne zwischen 800€ und 1500€ kann er 10% behalten= 70
d.h. er darf 310€ behalten. Der Rest wird mit dem gesamt bedarf verrechnet:
1500€ einkommen- 310€ freibetrag= 1190€
der gesamtbedarf der bed.gem. liegt bei 1297€, d.h. das von diesem betrag der rest des einkommens abgezogen wird:
1297€ bedarf- 1190€ einkommen= 107€
Das heist, das sie zu dem einkommen des erwerbstätigen mannes nur noch 107 unterstützung bekämen.
Da ich eher geizig bin, würde ich an seiner stelle mir nicht die verantwortung ans bein ketten, muss aber jeder selber wissen.

wenn du die gesetzesgrundlagen, dafür wissen willst, einfach melden. Du kannst mir auch eine genaue auflistung der verhältnisse machen (in einer Privaten Nachricht) und ich kann dir dann haargenau ausrechnen, was ihnen zusteht. Dazu muss ich aber wissen:

-sein alter
-sein einkommen
-ihr alter
-alter des kindes
-miet- und nebenkosten
-eventuelle ersparnisse (die können nähmlich, ab einem bestimmten betrag dann weg sein)
-höhe des unterhalts (ist auch einkommen und muss einberechnet werden)

ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
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Ungelesen 20.07.11, 10:04   #11
axis
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danke dir vielmals. echt ein super beitrag von dir.. top....

hab dir mal eine private nachricht geschickt ..
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Ungelesen 20.07.11, 10:36   #12
Scarecr0w
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das zusammen ziehen als WG angeben bei der Arge es ist für 1 Jahr sprich 365 Tage möglich somit fällt die frau nicht unter dem einkommen des mannes untermietvertrag dazu und die frau bekommt alles von der Arge wider.
nach 1 Jahr zählt das als Eheähnliche wohngemeinschaft und somit auch unter dem mann sein gehalt und wes wird alles neu berechnet aber bis es dann soweit ist kann die frau auch arbeiten gehen :-) selbst ein 400€ Job zum Unterstüzen für den mann .
Wenn man sich als Mann eine Frau mit Fremden kind heim holt sollte einem klar sein das er dafür auch gerade stehen sollte :-) viel glück dabei.
Scarecr0w ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 20.07.11, 10:40   #13
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Top Beitrag @Err.

Dein Freund sollte mal nach einem Arbeitslosen Verein in Seiner Stadt nachschauen.
Bei uns gibt es so was und wir haben nur 50k Einwohner.
Die helfen bei allen Fragen in der Richtung.
Ich bin selber mal voll in so einer misslichen Lage gewesen und völlig überfordert mit den ganzen Anträgen usw gewesen.
Und dieser Verein hat mir wieder voll auf die Beine geholfen.
Kann ich nur empfehlen.
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Ungelesen 20.07.11, 11:32   #14
SHC
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Zitat:
Zitat von axis Beitrag anzeigen
er geht arbeiten , sie 1 kind, alleinerziehend, bekommt unterhalt vom ex und bezieht h4....
Das ist das typische Drehbuch von Mitten im Leben.
Meine Fresse, auf welchem absteigenden Ast bewegt sich unsere Gesellschaft eigentlich? Wenn ich sowas schon lese, bekomme ich zuviel. Wo ist der gesunde Menschenverstand abgeblieben? Wacht doch mal auf!

Bevor "dein Freund" sich zum Amt bewegt, sollte er sich wirklich genau überlegen, ob er sich auf dieses Konstrukt wirklich einlassen will und wie zukunftsfähig die Idee des Zusammenziehens ist. Ansonsten wird hier keiner detaillierte Hilfestellung geben können, da jeder Sachverhalt ein Einzelfall ist. Die zuständige ARGE ist da euer Ansprechpartner, keine Board wie dieses hier.

Ich kann hier nur daran appelieren, vor dem Besuch beim Amt den gesunden Menschenverstand einzuschalten.
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Ungelesen 20.07.11, 11:55   #15
Err
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@ SHD
Zitat:
Ansonsten wird hier keiner detaillierte Hilfestellung geben können, da jeder Sachverhalt ein Einzelfall ist. Die zuständige ARGE ist da euer Ansprechpartner, keine Board wie dieses hier.
Nee, nur nicht. Deswegen peitsch ich mir seit 2 semestern sozialleistungsrecht rein...
Zitat:
Das ist das typische Drehbuch von Mitten im Leben.
Meine Fresse, auf welchem absteigenden Ast bewegt sich unsere Gesellschaft eigentlich? Wenn ich sowas schon lese, bekomme ich zuviel. Wo ist der gesunde Menschenverstand abgeblieben? Wacht doch mal auf!
"Ich kann nur appelieren", vor solchen posts "den menschenverstand einzuschalten".
1.)Es gibt viele leute, die ohne verschulden in solche situationen kommen und keineswegs darauf stolz sind.
2.)Nicht jeder mensch hat vom "lieben gott" die gleichen vorraussetzungen bekommen.
3.)Es liegt in der natur des (v.a. heranwachsenden) menschen nicht immer das "richtige" zu tun und oft sind die konsequenzen des handelns für das restliche leben nicht vollständig ersichtlich.
4.)Vielleicht liegt die stärke unserer gesellschaft darin, leute aufzufangen die nicht "so toll" sind wie du (oder eben einfach pech gehabt haben)? xD
5.)Deine aussage und kenntniss über das nachmittagsprogramm von rtl, ist zumindest eine erklärung für dieses populistische oliver geissen/ede stoiber geschwätz, dass du hier auskackst! Es legt zudem die vermutung nahe, dass auch du nie nobelpreisträger wirst.
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Ungelesen 20.07.11, 15:16   #16
axis
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achso die frau kann natürlich was dazu da ihr ex sie hat sitzen lassen nachdem das kind da war ... und sie ist natürlich schuld daran das sie keinen richtigen job findet weil das mit einem noch fast baby nicht möglich ist von den arbeitszeiten, selbst mit tagesmutter...

und wie kann man nur so doof sein sich in so eine frau zu verlieben.. scheisse er hätte doch erstmal nach dem bankkonto fragen sollen...

die oberflachlichkeit einiger ist noch schlimmer wie rtl nachmittags!
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Ungelesen 20.07.11, 15:46   #17
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tja, wo die Liebe hinschlägt....
also generell sehe ich es genauso wie Thorasan, um genaueres zu erfahren sollte Dein Freund oder sie sich beim Arbeitsamt oder nem Verien kundig machen.
Die Idee mit der Haushaltsgemeinschaft (WG) ist nicht schlecht, aber muss gut gedacht und geplant sein.
In einigen Fällen kommen Mitarbeiter vom Arbeitsamt zur Kontrolle vorbei und wehe sie haben den Eindruck das es sich nicht um eine WG handelt. Kann jede Menge Ärger bringen und teuer (Rückzahlungen an das Arbeitsamt) werden.
__________________
ich hasse es wenn Leute mich adden und dann fragen wer ich eigentlich bin...
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Ungelesen 20.07.11, 17:11   #18
SHC
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Zitat:
Zitat von Err Beitrag anzeigen
1.)Es gibt viele leute, die ohne verschulden in solche situationen kommen und keineswegs darauf stolz sind.
Das ist mir durchaus bewusst. Allerdings stehen wir hier vor einem Schritt den man noch verhindern kann. Es geht mir nicht um die Arbeitslosigkeit, es geht um die Wohnung. Wenn die Notwendigkeit nicht besteht, wozu bei der finanziellen Unglückslage zurzeit?

Zitat:
Zitat von Err Beitrag anzeigen
2.)Nicht jeder mensch hat vom "lieben gott" die gleichen vorraussetzungen bekommen.
Ja, ist mir durchaus bewusst. Man kann die Windrichtung nicht bestimmen, aber man kann die Segel entsprechend setzen.

Zitat:
Zitat von Err Beitrag anzeigen
3.)Es liegt in der natur des (v.a. heranwachsenden) menschen nicht immer das "richtige" zu tun und oft sind die konsequenzen des handelns für das restliche leben nicht vollständig ersichtlich.
Dafür war mein Post auch gedacht. Natürlich müssen Menschen Fehler machen um zu lernen. Aber es ist doch auch nicht verkehrt im Vorfeld auf Fehler hinzuweisen.

Zitat:
Zitat von Err Beitrag anzeigen
4.)Vielleicht liegt die stärke unserer gesellschaft darin, leute aufzufangen die nicht "so toll" sind wie du (oder eben einfach pech gehabt haben)? xD
Aber dazu muss sich die Gesellschaft mindestens in einer Waage befinden. Es kann nicht funktionieren, dass mehr Leute aufgefangen werden müssen, als die die auffangen.

Zitat:
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5.)Deine aussage und kenntniss über das nachmittagsprogramm von rtl, ist zumindest eine erklärung für dieses populistische oliver geissen/ede stoiber geschwätz, dass du hier auskackst! Es legt zudem die vermutung nahe, dass auch du nie nobelpreisträger wirst.
Auch ohne Nobelpreis kann man anmerken, dass die aktuelle Situation des Kumpels des TE besondere "Sprünge" zurzeit nicht zulassen.
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Ungelesen 20.07.11, 17:29   #19
Err
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Sorry, wurde ein bisschen zynisch. Ich finde das halt scheisse, dass leute hier nach rat fragen und direkt verurteilt werden, ohne das man die genauen umstände kennt. Den Leuten fällt es bestimmt nicht leicht, nach sowas zu fragen, auch wenn das hier ein recht anonymer raum ist.
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Ungelesen 22.07.11, 16:57   #20
axis
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ja die situation ist halt wie sie ist aber so ich das sehe werden sie wohl erstmal warten bis sie wieder arbeiten kann.. alles anders ist doch ein wenig recht kompliziert und finanziell nicht von vorteil..
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Ungelesen 22.07.11, 17:50   #21
Werniman
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Zitat:
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was ist grade bezüglich auf hartz 4 zu beachten. soweit ich informiert bin würde die frau doch evtl das h4 gestrichen bekommen...!!??
Ganz so schnell geht das nicht,das Amt würde da ein Jahr "Probezeit" einräumen. In §7 Abs.3a SGB II steht, wer als Bedarfsgemeinschaft zählt:

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


Wenn beide dann als Bedarfsgemeinschaft gelten,wird das Einkommen des arbeitenden Partners als Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft gewertet.


Es gibt hier jedoch Freibeträge,die nicht angerechnet werden. Wie hoch die sind,hängt vom Einkommen des Partners ab. 100€ sind Pauschalfreibetrag. Darüberhinaus sind bis 800€ Bruttoeinkommen weitere 20% vom Rest frei, bis 1200€ weitere 10%. Über 1200€ wird alles angerechnet. Berechnet wird das vom Brutto,abgezogen vom Nettolohn.

Ein Beispiel: Jemand,der 1000€ Brutto verdient,würde ungefähr 770€ Netto rauskriegen. Die Freibeträge für's ALG2 berechnen sich dann wie folgt:

-100€ sind pauschal frei.
-Bis 800€ Brutto darf er 20% aus der Differenz aus den 100€ Freibetrag bis zu den 800€ behalten (d.h. 20% aus 700€=140€).
-Bis 1000€ Brutto darf er weitere 10% aus der Differenz zwischen 1000€ und 800€ behalten (d.h. 10% aus 200€=20€).

Hieße in dem Fall: Er dürfte von den 770€ Netto 260€ behalten,der Rest würde angerechnet. Wenn ihm Fahrtkosten für den Weg zum Arbeitsplatz entstehen,darf er die über die 260€ hinaus auch abziehen. Wenn er also im Monat für 80€ tankt,um überhaupt zur Arbeit zu kommen,dürfte er insgesamt 260+80€ vom Lohn behalten


Ich würde empfehlen,mal einen der vielen ALG2-Rechner im Internet zu nutzen und dort alle Daten anzugeben Dazu gehören die Einnahmen der BG(Lohn, Kindergeld, Unterhalt), aber auch die Ausgaben (Miete+Nebenkosten+Fahrtkosten zum Arbeitsplatz). Dann komme ein ziemlich verlässliches Ergebnis raus, was letztendlich an Kohle für die gesamte BG übrigbleibt.


Zitat:
wie kann man das problem lösen weil würde die kohle vom amt wegfallen wäre schon ein problem weil er sie von seinem geld nicht mitfinanzieren könnte..
Mmh...verzwickte Situation. Leider interessiert sich das Amt nicht für sonstige "private" Ausgaben (z.B. PKW-Kredit). Daher auch meine Empfehlung,mal einen ALG2-Rechner zu bemühen. Im Notfall könnte man immernoch ins Auge fassen, keine BG,sondern eine WG zu gründen. Es gibt diverse Urteile,nach denen sich eine BG und eine WG kaum noch unterscheiden...nur darf bei einer WG das Einkommen des Mitbewohners nicht mehr angerechnet werden.
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Ungelesen 22.07.11, 18:35   #22
cracklink
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das leben als aufstocker ist nicht leicht, aber möglich. um dies aufzuzeigen, nehme ich mal mich selbst als beispiel.

mit mitte 40 habe ich mit all meinen kollegen wegen insolvenz des ag meinen gut bezahlten job in einer fabrik verloren. das war erst mal ein schlag. frau und kind vorhanden. inzwischen habe ich einen 32 stunden job(woche), also eine 4 tage woche als hausmeister.

weil ich brutto knapp 1100,- verdiene, habe ich mit dem geld vom amt (ich liste die zahlen mal nicht einzeln auf) gut 1400,- netto im monat zur verfügung. bei vernünftiger haushaltsführung kommt man damit durchaus über die runden. hinzu kommen noch vergünstigungen durch die socialcard und zuzahlungsbefreiung bei der krankenkasse.

ich rate deinem bekannten: wenn er sie liebt, weiter arbeiten gehen, bescheiden leben und versuchen alle hilfen in anspruch zu nehmen. dann klappt das schon, auch mit einem geringen einkommen.
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Ungelesen 23.07.11, 10:30   #23
schneemann123
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Also zuerst einmal
Als Frau sollte man ( Oder auch als Mann) versuchen bevor man ein Kind bekommt, dafür zu sorgen das du auch wieder arbeiten kannst, nach dem Mutterschaftsurlaub.
Evtl. bei der Stelle wo du vorher warst. Wenn sie noch nichtmal arbeiten war, dann ist das ehrlich gesagt zu früh gewesen denn dann war sie ja noch nichtmal auf den eigenen Füßen.
Aber das ist ja jetzt alles nicht mehr zu ändern von daher:
Sie wird gemäß des Einkommens ihres Freundes weniger Geld bekommen bis hin zu 0,-
Wohngeld ist sehr wahrscheinlich auch weg.
Das wird für beide eine Harte Prüfung ihrer Liebe, glaub mir.
Er wird / muss überstunden machen, während sie sich zuhause um das Kind kümmert.
Du kannst und brauchst dich da nicht so sehr einmischen, außer natürlich du bemerkst das alles aus den fugen gerät, dann zum wohle des Kindes ( welches ganz sicher auch in dein Herz eingeschlossen ist).
Aber versuch ihr klar zu machen, das sie sich jetzt nicht auf die faule Haut legen soll, sobald das Kind alt genug ist, sollte sie evtl nen Teilzeitjob o.ä anfangen .
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Ungelesen 23.07.11, 12:11   #24
Werniman
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Zitat:
Zitat von Err Beitrag anzeigen
Also es ist so: Wenn er mit ihr zusammenzieht, könnte er noch ein jahr behaupten, dass es eine haushaltsgemeinschaft ist und keine bedarfsgemeinschaft. ...
, dann muss dein kumpel und seine freundin nachweisen, dass sie keine beziehung führen und deshalb nachwievor eine haushaltsgemeinschaft bilden, ansonsten bilden sie eine bedarfsgemeinschaft.
Zu beweisen,daß etwas NICHT der Fall ist,ist ziemlich schwer. Gerade der Nachweis,daß keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt,ist u.U eine echte Zwickmühle. Ich mache das gerade selbst durch. Denn leider legen viele Jobcenter auf Anscheinsbeweise mehr Wert als auf irgendwelche Beteuerungen der Beteiligten oder gar glasklare Fakten. Sie drehen sich die Sachen hin,wie sie's brauchen, auch wenn das oft genug jeder Logik entbehrt. Denn viele potentielle Beweise werden vom JC nicht als solche anerkannt, auch wenn die Wohnsituation die Argumente des Jobcenters vollkommen ad absurdum führt. Die verlangen dann Beweise,daß an der Vermutung nichs dran ist,was gar nicht so einfach ist.
Ein Beispiel: Man wohnt bei jemandem zur Untermiete. Der komplette Hausstand gehört dem Hauptmieter. Nun,wer keinen eigenen Hausstand hat,braucht auch keine eigene Hausratversicherung. Energiekosten werden im Fall der Untervermietung auch meist nur pauschal an den Hauptmieter entrichtet, also liegen auch keine getrennten Stromrechnungen vor. Gleiches gilt für Telefon und Kabel-TV. Eine gesonderte Klingel liegt üblicherweise auch nicht vor. Und nun versuche man, ohne jeglichen greifbaren Beweis eine vermutete BG zu widerlegen.....
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Ungelesen 23.07.11, 13:48   #25
biernot80
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Wenn dein Freund am arbeiten ist, und er mit seiner Freundin zusammen zieht, streichen se der Freundin das Geld. Da der Staat es dann als Bedarfgemeinschaft ansieht, ist der neue Freund, dann auch Unterhaltspflichtig.
Sprich der Freund muss, die Krankenversicherung usw zahlen.
Das Gehalt des Freundes wird angerechnet, verdient er zuviel, streichen se der Freundin das Geld.

Zusammen ziehen, und den Staat erzählen es sei keine Bedarfsgemeinschaft, das wird schwer, denen das zu verklickern. Ein gemeinsames Bett reicht da schon aus!

Besser ist es, wenn die Freudin, sich ne kleine 1-2 Zimmer buzze mietet fürs Amt, und bleibt dort gemeldet. N Bett, ne Küche und n bisschen Dosenfutter rein. Der Freund kann ja solange und sooft wie er will Besuch empfangen. Da hat das Amt nix zu sagen.
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Ungelesen 23.07.11, 15:16   #26
Werniman
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Zitat:
Zitat von biernot80 Beitrag anzeigen
Zusammen ziehen, und den Staat erzählen es sei keine Bedarfsgemeinschaft, das wird schwer, denen das zu verklickern. Ein gemeinsames Bett reicht da schon aus!
So schnell schießen die Preussen nicht. Inzwischen gabs schon mehrere Sozialgerichtsurteile, die die alte Regel "gemeinsames Bett=BG" anders sahen. Und damit haben die auch durchaus Recht. Denn in KEINEM Gesetz steht,daß diejenigen,die ein Bett teilen,auch automatisch füreinander einstehen.

Gemäß SGB bildet eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, wer "mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft)."

Da man aber aus der Tatsache,daß man in einem Bett schläft,noch kein Einstehenswillen ablesen kann, ist also durch diese Tatsache auch noch keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zu folgern. Siehe auch das "Liason D' Amour"-Urteil des SG Düsseldorf.

Das Jobcenter darf also nicht anhand solcher praktischer Indizien von einer BG ausgehen,sondern ist genaugenommen darauf angewiesen,daß die Partner ausdrücklich ihre Bereitschaft zur Unterstützung erklären. Und sowas ist auch nicht durch einen Hausbesuch herauszufinden, weswegen sogar die Bundesagentur für Arbeit Hausbesuche als unzulässig zur Feststellung einer BG erklärt hat. In der Praxis versuchen's einige JC trotzdem, aus den Indizien vor Ort eine BG zusammenzubasteln. Bei mir wollten sie aus der Tatsache,daß die Tochter meiner Vermieterin als meine Zeugin bei einem Hausbesuch dabei war, auch gleich eine BG zwischen uns basteln.



Zitat:
Besser ist es, wenn die Freudin, sich ne kleine 1-2 Zimmer buzze mietet fürs Amt, und bleibt dort gemeldet. N Bett, ne Küche und n bisschen Dosenfutter rein. Der Freund kann ja solange und sooft wie er will Besuch empfangen. Da hat das Amt nix zu sagen.
Klingt im ersten Moment logisch, ist aber eine schlechte Lösung, zumindest wenn es nur eine Alibi-Lösung sein soll. Denn spätestens bei der ersten Nebenkostenabrechnung würde es auffallen,wenn Heizkosten, Wasserkosten usw auffällig niedrig sind,als daß wirklich jemand dauerhaft in dieser Alibi-Wohnung lebt. Um das zu vermeiden, müsste man wirklich in mehr oder minder große Abständen mal in der Alibi-Wohnung auftauchen und dort für ein bißchen Verbrauch sorgen. Mal die Heizung ein paar Stunden aufdrehen, ausgiebig duschen und den Stromverbrauch ein bißchen hochkitzeln. Allgemein sollte die Wohnung nicht zu verlassen,aber auch nicht zu "verlebt" für 1 Person aussehen. Eine zentimeterdicke Staubschicht auf der Klobrille würde also mehr verraten als einem lieb sein kann.


Aber wie einer meiner Vorredner schon schrieb: Das Amt hat im Normalfall nichts in der Wohnung verloren. Das dürfen sie nur zwecks Kontrolle,wenn man z.B. eine Ersteinrichtung für die Wohnung beantragt oder wenn sie einen konkreten Betrugsverdacht haben,nicht jedoch aus einer Laune heraus. So ein Verdacht wäre hingegen gegeben,wenn man eben zuwenig Verbrauch in der Wohnung hat oder man irgendeinen anderen dummen Fehler macht. So ein Fehler wäre z.B. gegeben,wenn man nur eine Alibi-Wohnung hat, eigentlich beim Freund wohnt und der einen mitfinanziert. Denn dann hätte man auch relativ geringen Verbrauch vom Regelsatz,was wiederrum das JC misstrauisch macht. Vereinfacht ausgedrückt: Wenn man schon bescheißen will,dann bitte richtig .-)

Generell würde ich allen Hartzern raten,das Konto am Monatsersten bis auf das Notwendigste leer zu räumen. Denn obwohl es das Amt nichts angeht,wofür man seinen Regelsatz nutzt, betreiben manche Jobcenter-Mitarbeiter so eine Art Sport, indem sie auch die Nutzung des Regelsatzes analysieren und irgendwelche wahnwitzigen Thesen daraus ableiten.
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Ungelesen 23.07.11, 22:34   #27
cracklink
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das sind ja ganz nette abzocktipps. aber will der te das überhaupt?
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Ungelesen 23.07.11, 22:56   #28
biernot80
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Zitat:
Zitat von Werniman Beitrag anzeigen
So schnell schießen die Preussen nicht. Inzwischen gabs schon mehrere Sozialgerichtsurteile,
Auch für das jeweilige Bundesland, bzw Landkreis/Stadt?
Eher nein, also muss es erneut angefochten werden!
Den ganzen scheisse hab ich durch.
Daher bin ich zu dem Entschluss gekommen, es ist besser zu hause bleiben, anstattt für so ne Ausbeuter-Sklaventreiber-Zeitarbeitsfirma für 7,79€ (Brutto) Mindestlohn zu arbeiten!
Jeder, der für so ne Firma arbeitet tut mir leid!

Ich wollte tatsächlich als Hartzer arbeiten, ja sowas gibt es, aber dafür wird von hinten bis vorne verarscht und bestraft. Da gbleib ich lieber mit meinem Arsch zu hause! Ansonsten folge den Link

Was bringt es einem zu arbeiten, wenne am ende eh noch hart iv beziehen musst, weil das Einkommen nicht auskommt! Zudem man der Freundin das komplette Geld streicht, weil man ja arebitet, und unterhaltspflichtig ist

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biernot80 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.07.11, 06:29   #29
Werniman
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Zitat:
Zitat von biernot80 Beitrag anzeigen
Auch für das jeweilige Bundesland, bzw Landkreis/Stadt?
Eher nein, also muss es erneut angefochten werden!
Sozialgerichtsurteile gelten nur für den Einzelfall, LSG-Urteile nur für das jeweilige Bundesland, BSG-Urteile eigentlich für das gesamte Bundesgebiet. Das Problem ist jedoch, daß sich Jobcenter um solche "Lapalien" in der Regel nicht kümmern. Genauergesagt "kennen" die meisten Jobcenter solche Urteile nur,wenn es zu ihrem eigenen Vorteil ist. Ist so ein Urteil zugunsten des "Kunden" ausgefallen, dann spielen die meisten JC "Mein Name ist Hase, ich weiß von nix." Und dann muss tatsächlich neu geklagt werden. Dummerweise sind aber auch Richter in gleich gelagerten Fällen nicht auf vorhergehende Urteile angewiesen, sie können durchaus nach eigener Meinung entscheiden. Da fragt man sich unwillkürlich, warum es eigentlich mehrere Instanzen gibt.


Zitat:
Daher bin ich zu dem Entschluss gekommen, es ist besser zu hause bleiben, anstattt für so ne Ausbeuter-Sklaventreiber-Zeitarbeitsfirma für 7,79€ (Brutto) Mindestlohn zu arbeiten!
7,79€ ist aber auch "nur" im Westteil Deutschlands Tarif. Im Osten sinds wahnwitzige 6,89€. Begründet wird das mit den niedrigeren Lebenshaltungskosten im Osten (wo eigentlich genau ?). Dumm nur,daß für die Entscheidung,welcher Tarif gezahlt werden muss,nicht der Einsatzort,sondern der Sitz der Zeitarbeitsfirma gilt. So kann eine Dresdner ZA-Firma ihre Leute nach Bayern schicken und muss trotzdem nur den Ost-Tarif zahlen. Westdeutsche Firmen hingegen machen's genau andersrum.

Was mich persönlich stört,ist die Tatsache,daß die ZA-Firmen versuchen,die Löhne durch absichtliche falsche Eingruppierung zur drücken. So werden Facharbeiter gerne nicht als solche eingruppiert,sondern als Helfer angestellt,wo die Stundenlöhne 1,50-2€ niedriger liegen. Eingesetzt werden sie natürlich trotzdem als Facharbeiter. Nun wird manch einer sagen: "Das ist doch nur Verhandlungssache!". Nun,das stimmt,doch dazu muss man auch einen Verhandlungsspielraum haben. Und den haben Hartz IV-Empfänger, die den Großteil der Bewerber darstellen, per Gesetz nicht, da sie verpflichtet sind, jeden Job anzunehmen. Wenn die Firma die korrekte Eingruppierung ablehnt und die Einstellung daher nicht zustande kommt,kriegt der Hartzer "zum Dank" auch noch ne Sanktion vom JC aufgedrückt. Und das nur,weil man versucht,sein Recht in Anspruch zu nehmen.

Irgendein Vorredner schrieb hier was von "tolle Abzocktips". Sowas hat nichts mit Abzocken zu tun,sondern ist in heutigen Zeiten eher eine Art Selbstverteidigung. Wer sowas als Abzocke bezeichnet,hat offenbar noch nie erlebt, welche Schikanen das Jobcenter für seine Kunden bereithält. Wenn ihr selbst Hartz IV bezogen hättet und froh seit,dank eines Jobs endlich vom Jobcenter losgekommen zu sein...würdet ihr da *freiwillig* eine BG mit einer Person bilden, die euch postwendend wieder unter die Knute des Jobcenters zurückkatapultiert ? Sicher nicht. Da hat man dann die Wahl, auf die Beziehung zu verzichten oder eine Fernbeziehung zu führen,d.h. jeder wohnt in seiner eigenen Wohnung. Wo ist da also der Vorteil für das JC ?
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