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Hardwareversand - Rückerstattung wegen Gewährleistung

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Ungelesen 21.04.11, 19:28   #1
Blekmetla
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Standard Hardwareversand - Rückerstattung wegen Gewährleistung

Hallo zusammen,

ich hoffe das Thema passt hier rein, falls nicht, bitte ich dies zu verzeihen und den Thread zu verschieben. Zu meinem Problem:

Ich habe im Januar 2010 einige Hardwarekomponenten bei Hardwareversand.de bestellt und mir daraus einen PC gebaut. Vor kurzem (Ende März) fing mein Rechner dann an zu spinnen und ich konnte als Fehlerursache alles außer RAM, Mainboard und Graka ausschließen. Da ich keine Möglichkeit hatte, die Quelle durch Austauschen der Komponenten weiter einzugrenzen, habe ich alle drei mit der Anmerkung "defekt" zurückgeschickt und auf der Seite von Hardwareversand die Option Erstattung gewählt. Die drei Teile haben beim Kauf alle zusammen 278,65€ gekostet. Jetzt kam heute die Mail von Hardwarevesand, sie könnten mir einen Betrag von 58,53€ zurückerstatten. Mir ist klar, dass ich nicht mit dem vollen Kaufpreis rechnen kann, aber 58,53€ sind weniger als 25%, was mir dann doch etwas wenig vorkommt.

Was sagt Ihr dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Blekmetla
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Ungelesen 21.04.11, 19:59   #2
Blekmetla
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Zitat:
Zitat von armeniengamer Beitrag anzeigen
Also ich dachte immer, sie müssen dir die Artikel ersetzen, oder dir den VOLLEN kaufpreis zurückerstatten?
Nein, müssen sie nicht. Sie müssen nur den aktuellen Tagespreis erstatten bzw. den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsgebühr von etwa 20-30%. Aber mehr als 75% Abzug???
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Ungelesen 22.04.11, 01:27   #3
Thorasan
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Naja, wenn du es vor über einem Jahr gekauft hast hat es automatisch nen andren Preis, da wäre es dann wichtig sich zu informieren was es aktuell wert ist.. Und dann ne nutzungsgebühr bei über einem Jahr dürfte auch mehr als 30% sein..
Einfacher wäre es natürlich dort hinzuschreiben und zu fragen warums so wenig ist, meistens erhöhen sie den Betrag ja auch. Warum du da überhaupt was zurückholen willst ist mir aber schleierhaft, je nachdem was für Teile das sind würdest bei nem Austausch/ner Reperatur bei nem anschliessenden Verkauf mehr raus holen..
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Ungelesen 22.04.11, 08:41   #4
50mo
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Geh zu deinem Anwalt und sag ihm, er soll ein Schreiben fertig, womit dieser betrügerische Shop die Fr***e hält.

Das würde ich mir nicht gefallen lassen

cheers,

50mo
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Ungelesen 22.04.11, 11:11   #5
Prince
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Ich würde ja erst einmal in Erfahrung bringen, welches von den 3 Komponenten denn defekt ist.

Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass alle Teile die du zurückgeschickt hast einen Fehler haben.


Dann würde ich mir die noch funktionstüchtigen Teile zurückschicken lassen, und mir das defekte Teil dann ersetzen lassen oder wie auch immer.
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Ungelesen 22.04.11, 12:33   #6
Beyond Birthday
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alle zurückschicken is auch nich die feine art. ich hätte vielleicht wirklich alle geschickt; dann aber auch einen vermerk hinzugefügt welches teil es schonmal NICHT is bzw welches wahrscheinlich is oder zumindest welche probleme auftreten..bei deinem verhalten hätt ich dir deine ware zurückgeschickt und gesagt pech.. oder zumindest ne reperaturkost aufgeschlagen; immerhin sollen die ja herausfinden was kaputt is..die einzige pflicht die sie nämlich haben ist dein kaputtes teil zu ersetzen; nicht herauszufinden welches kaputt is.
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Ungelesen 22.04.11, 13:38   #7
Raz0rZ
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hab auch von Freunden nix gutes über Hardwareversand gehört.....

beste ist immer noch Alternate in jeder hinsicht
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Ungelesen 22.04.11, 13:41   #8
Prince
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Bitte kein Fanboy Gesabbel!


Danke!
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Ungelesen 22.04.11, 13:58   #9
Sâilence
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Zitat:
Zitat von Raz0rZ Beitrag anzeigen
beste ist immer noch Alternate in jeder hinsicht
Ohja, total ;-)

Laptop mit 4GB Ram gekauft, daheim ausgepackt - angemacht und schon beim Booten standen 2gb ram drin...

angeschrieben was das soll - ich solls zurückschicken und gut ist... dann haben sie das angebot geändert und das wars - sie hätten auch einfach sagen können, wir schicken ihnen nen 2ten 2gb riegel - aber dazu waren sie unfähig.

Wie PP sagte, erst einmal in Erfahrung bringen was defekt ist und dann das Einzelteil tauschen.
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Ungelesen 22.04.11, 14:04   #10
Beyond Birthday
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nur mal so nebenbei,ich hab vor nicht allzulanger zeit hw für über 460€ bei hardwareversand bestellt ohne probleme und lieferung am very next day..kann mich da nicht beklagen!
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Ungelesen 22.04.11, 14:07   #11
painjester
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Zitat:
Zitat von Blekmetla Beitrag anzeigen

Ich habe im Januar 2010 einige Hardwarekomponenten bei Hardwareversand.de bestellt und mir daraus einen PC gebaut. Vor kurzem (Ende März) fing mein Rechner dann an zu spinnen und ich konnte als Fehlerursache alles außer RAM, Mainboard und Graka ausschließen.
Du schliesst also nach über einem Jahr! auch Überhitzung, fehlerhaften Einbau, Überspannung aus? Da würde dich jede PC-Werkstatt mit Handkuss nehmen - bei deinen hellsherischen Fähigkeiten.
In welcher Traumwelt lebt ihr eigentlich? Einfach so nach über einem Jahr VERMUTLICH defekte Komponenten zurückschicken und vollen Kaufpreis zurückverlangen ist schon sehr naiv. Vor allem, da das Ganze ja ein Jahr ganz gut funktionierte. Ein Vorgespräch kam dir wohl nicht in den Sinn? Oder hast es bewusst vermieden?
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Ungelesen 22.04.11, 14:57   #12
Beyond Birthday
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das les ich jetzt erst: januar 2010?
und dann glaubste für alles mal ebenso den vollpreis zurückzubekommen? omfg. wie schon gesagt hätteste dic h vorher mit denen in verbindung setzen sollen,das ist das allermindeste
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Ungelesen 23.04.11, 08:25   #13
Epeos
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Ich würd mal sagen: Vergiss es. Nach einem halben Jahr dreht sich bei gestezlicher Gewährleitung die Beweislast um, d.h. Du musst nachweisen, dass das Teil schon zu Beginn defekt war. Das ist praktisch unmöglich.
Dein Händler wird immer argumetnieren können "Falsch eingebaut", "nicht genug gekühlt", "Übertaktet", was auch immer.
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Ungelesen 23.04.11, 14:06   #14
Blekmetla
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Zitat:
Zitat von Beyond Birthday Beitrag anzeigen
und dann glaubste für alles mal ebenso den vollpreis zurückzubekommen?
Zitat:
Zitat von painjester Beitrag anzeigen
Einfach so nach über einem Jahr VERMUTLICH defekte Komponenten zurückschicken und vollen Kaufpreis zurückverlangen ist schon sehr naiv.
Vom vollen Kaufpreis habe ich doch nie geredet.

Zitat:
Zitat von Blekmetla Beitrag anzeigen
Nein, müssen sie nicht. Sie müssen nur den aktuellen Tagespreis erstatten bzw. den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsgebühr von etwa 20-30%. Aber mehr als 75% Abzug???
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Ungelesen 23.04.11, 19:40   #15
Maatze@
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Lass dich nicht auf so Halbwissen ein.

Fakt ist, wenn der Defekt nicht von dir verschuldet ist und innerhalb der Garantiefrist des Herstellers auftritt, muss der Händler deinen Garantieanspruch für dich abwickeln. Heißt er muss die Ware an den Hersteller weiter reichen und dieser prüft dann was das Problem ist. Falls eine Reperatur möglich ist, wird die Ware repariert werden. Ansonsten wird die Ware vermutlich ausgetauscht oder dir wird eine Rückererstattung angeboten. Hierbei kann der Hersteller dann schon einen Zeitwert festlegen. Allerdings betrifft dies den Hersteller, nicht den Händler. Du kannst also bei hardwareversand.de darauf bestehen, dass sie deine Artikel zum Hersteller weiterleiten und dieser sich die Ware ansieht. Falls sie sich komplett weigern das zu machen, kannst du auch darauf bestehen, dass sie deine Ware zurücksenden und du kannst sie dann direkt an den Hersteller zur Prüfung schicken.

Ich bestelle genau wegen solchen Problemen nur bei einem speziellen Händler der dir sofort (auch nach 1 Jahr und 354 Tagen) den KOMPLETTEN Kauftpreis erstattet. Ist eine Sauerei wie kundenfeindlich sich manche Händler aufführen. Wenn sie schon nicht selbst zahlen wollen, sollen sies eben zum Hersteller weiterleiten....

Nicht verzweifeln!

Beste Grüße!
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Ungelesen 23.04.11, 20:14   #16
Sâilence
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Halbwissen ?

Das ist komplettes Halbwissen von dir - gesetzliche Garantie 1 Jahr - danach nur noch Gewährleistung.

Nach einem halben Jahr Beweislastumkehr - er muss beweisen das das Gerät defekt war und es nicht seine Schule ist - fast unmöglich...

Deinen Händler möcht ich gern kennen lernen...
Sâilence ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.04.11, 20:36   #17
Maatze@
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Im ersten Satz eine Aussage aufstellen im Zweiten sich selbst widersprechen ist auch nicht schlecht. Gesetzlich ist die Gewährleistung die dauert 1 Jahr lange und nach einem halben Jahr tritt die Beweislastumkehr in Kraft, heißt du musst beweisen das der Mangel den du reklamierst bereits beim Kauf des Produktes vorhanden war.

Hierzu: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Die Garantie wird allerdings vom Hersteller auf freiwilliger Basis gegeben. Diese dekt auch Defekte am Gerät ab, die während der Benutzung auftreten, also zum Kaufzeitpunkt noch nicht vorhanden waren. In der Regeln gibt es verschiedene genauere Regelungen des Herstellers, z.B. normale Abnutzung ausgenommen usw. Manche Hersteller geben unter anderem sogar 3-5 Jahre Garantie auf ihre Produkte. Z.B. Kingston, habe schon öfters RAM bei denen ausgetauscht bekommen. Auch Cell-Shock macht das ohne Mucken.

Hierzu: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Den Händler kennst du sicher --> Amazon. Bester Kundenservice ever.
Maatze@ ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.04.11, 22:56   #18
Epeos
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Maatze:

Und warum sollte der Händler für eine freiwillige Leistung des Herstellers einspringen? Wenn Amazon so nett ist, die Garantie abzuwickeln ok, aber eine gesetzliche Verpflichtung dazu hat er nicht.

Und was genau der Hersteller garantiert, ist ebenfalls nicht festgelegt, weil es eine freiwillige Leistung ist. Der kann auch garantieren, dass er nur Ersatz leistet, wenn das Gerät an einem Freitag durch magische Einflüsse zerstört wird. Das ist aus Deinem zweiten Link und dann der Teil mit Garantieschein. In dem wird geregelt, was der Hersteller garantiert.
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Ungelesen 24.04.11, 00:05   #19
Maatze@
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@Epos

Ja, da hast du natürlich Recht. Der Händler muss einen Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller nicht abwickeln, allerdings aber einen Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung, da der Kaufvertrag ja zwischen Käufer und Händler zustande gekommen ist. Habe ich zu ungenau geschrieben. Ein guter bzw. kulanter Händler wird dem Kunden allerdings entgegenkommen und das für den Kunden übernehmen. Nicht umsonst empfehlen viele Hersteller, dass man Garantieansprüche über den Händler abwickeln soll. Quellen? Hier z.B. von Samsung:

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Nicht umsonst bietet Hardwareversand dem OP eine Rückerstattung an. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist ist ja offensichtlich abgelaufen und irgend einen Grund muss es ja haben. Aus Gutmütigkeit wirds nicht passieren. Ist schließlich ein gewinnorientiertes Unternehmen.

Zur Regelung der Garantie habe ich ja auch schon geschrieben:

"In der Regeln gibt es verschiedene genauere Regelungen des Herstellers, z.B. normale Abnutzung ausgenommen usw"

Wie du auch schon gesagt hast gibts dafür eben den Garantieschein oder es ist genaueres im Handbuch aufgeführt. Ist ja auch logisch, dass der Hersteller bei Selbstverschulden oder eben Verschleiß keinen Garantieanspruch gelten lassen wird.
Maatze@ ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.04.11, 15:19   #20
Epeos
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Maatze: Ich denke, so können wir es stehen lassen.
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Ungelesen 24.04.11, 17:26   #21
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das leben könnte so einfach sein, wenn nicht jeder 5 euro sparen wollte und alles im internet bestellt.

was pc teile sowie multimediageräte usw angeht, kaufe ich nur im stationären handel
meines vertrauens!
da zahl ich lieber nen 5er mehr und bekomm wenigstens gute beratung und habe
sehr gute umtauschkonditionen, falls mal was sein sollte.
und wenn die sachen im internet erheblich billiger sind, geht man mit
nem ausdruck davon oder mit nem smartphone in den laden und
bekommts auch reduziert.

aber geiz ist geil, ist eben "in" und jeder will nen 5er sparen.
hinterher ist dann das geschrei groß.

nunja, zum problem direkt...
hat dir hardwareversand.de mitgeteielt für welches teil du die
erstattung bekommst?
glaube kaum das das für alle 3 sind.
kann auch sein das jedes teil einzeln gebucht wird und du
für jeden artikel ne einzelne gutschrift bekommst.
Cali ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.04.11, 17:48   #22
Sâilence
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Zitat:
Zitat von Maatze@ Beitrag anzeigen
Im ersten Satz eine Aussage aufstellen im Zweiten sich selbst widersprechen ist auch nicht schlecht.
Wo hab ich mich denn bitte widersprochen?

Und das Amazon der beste Kundendienst ist, glaubst du ja wohl selber nicht - zumal ich schleichwerbung für so ein Unternehmen hasse...

Ich habe damals nen Fernseher über Amazon gekauft - weil er reduziert war bla bla ...

Kam an, lief 2 Wochen, Oberes LED Panel im Arsch - ich angerufen bei Amazon denen das erklärt, Antwort: "Wenden sie sich an den Philips Kundendienst - dafür sind wir nicht zuständig". Ich bei Philips angerufen - Antwort "Ja bei uns haben sie keinen Garantieanspruch - rufen sie bitte bei Amazon an, die sollen sich darum kümmern - so ging das 3 Wochen... Bis ich den Scheiß Fernseher von nem Kumpel hab zertrümmern lassen und somit den vollen Preis von seiner Versicherung zurückbekommen hab...

Also Amazon als besten Händler darstellen ist hier mehr als fehl am Platz.

Klar ich hab auch schon positive Erfahrungen mit Amazon, aber große Gegenstände da kaufen - nie wieder.
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