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myGully |
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29.05.13, 18:37
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#1
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Nutzlos.
Registriert seit: Sep 2010
Ort: Irgendwo in Iowa
Beiträge: 317
Bedankt: 298
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Erstwohnung, nur wie ?
Hallo!
Ich bin auf der suche nach einer Wohnung in Berlin.
Leider bin ich Azubi im 2. Lehrjahr und habe ein Einkommen von 350 Euro.
Aufgrund von jahrelangen Differenzen zwischen mir und meinem Stiefvater bin ich nun erstmal raus zu meinen Großeltern gezogen. Hier kann ich bleiben solange ich will was ich aber nicht möchte. Soweit ich weiß steht mir weder Bab noch Wohngeld zu da es meine Erstausbildung ist, der Fahrtweg zu gering ist und meine Eltern eigentlich dazu verpflichtet sind mich noch aufzunehmen. Auf Geld von meinen Eltern kann ich auch nicht hoffen da beide ALG beziehen.
Nun stehe ich da.
Welche Wege sollte ich einleiten um zu einer eigenen Wohnung zu kommen ?
Einen Nebenjob würde ich nicht schaffen da ich Kfz Schlosser bin und so gut wie immer länger mache um mir noch so was zu verdienen. Zudem sind die auf Arbeit auf mich angewiesen.
Zu meinen Eltern zurück geht auch nicht mehr.
Falls ihr mir helfen könnt und ein paar Tipps parat habt würde ich mich sehr freuen!
Ich bin im übrigen 18 Jahre alt und würde das Jugendamt meiden.
danke
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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. Albert Einstein
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29.05.13, 19:44
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#2
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.199
Bedankt: 2.353
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Wie das mit Ämtern ect. vorsich geht, da kann ich dir nicht helfen.
Aber einen Rat kann ich dir geben.
Bleibe bei deinen Großeltern, bis du ausgelernt hast. Vielleicht noch ein halbes Jahr länger.
In der Zeit kannst du dir vielleicht schon das eine odere andere Möbelstück besorgen.
Hauptaugenmerk sollte da vielleicht die Küche sein? Der Rest ergibt sich von alleine, wenn man nicht so große Ansprüche stellt.
Dann sind die Kosten später nicht so hoch.
Auch wenn der Wunsch nach einer eigenen Wohnung groß sein mag. 2 Jahre sind auf dein weiteres Leben gesehen, eine sehr kurze Zeit.
Dann verdienst du ja gutes Geld, und kannst es dir leisten. Überlege es dir mal!
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29.05.13, 20:12
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#3
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Nutzlos.
Registriert seit: Sep 2010
Ort: Irgendwo in Iowa
Beiträge: 317
Bedankt: 298
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Nein das kommt nicht in Frage da ich mich dadurch nicht wohl fühle. Zudem bekommt man doch für seine erste Wohnung vom Amt eine Ersteinrichtung ? Außerdem kann ich meine alten Möbel übernehmen.
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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. Albert Einstein
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29.05.13, 20:28
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 214
Bedankt: 269
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Zitat:
Zitat von _DAS-ICH_
Zudem bekommt man doch für seine erste Wohnung vom Amt eine Ersteinrichtung ?
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Das trifft ja bei Dir nicht zu. Du bekommst ja weder ALG2 noch Sozialhilfe, noch bist Du in dem Alter wo Dir das zustehen würde. Da bis zum 25. Lebensjahr Deine Eltern für Dich zuständig sind, sofern keine schwerwiegenden Gründe vorliegen.
Und da Du das Jugendamt meidem willst, bleibt Dir keine große Wahl.
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29.05.13, 20:39
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#5
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.199
Bedankt: 2.353
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Zitat:
Zudem bekommt man doch für seine erste Wohnung vom Amt eine Ersteinrichtung ?
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Ich glaube das wurde auch schon wieder abgeschafft. Bin mir aber nicht sicher, das galt auch für Bezieher von ALG II.
Eigentlich sind deine Eltern ja unterhaltspflichtig für dich. Wenn die aber nicht können.........
Deinen Eltern steht ja noch Kindergeld für dich zu, zumindest das müßen die von rechtswegen an dich abtreten.
Bzw. was ist mit deinem leiblichen Vater? Zahlt der Unterhalt? Denn der steht auch dir zu!
Du kannst es höchsten mal beim Amt für Arbeit versuchen. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit auf ALG II auf zu stocken?
Oder du fragst beim Jugenamt nach. Einfach nur mal beraten lassen, welche Möglichkeiten überhaupt bestehen?
Fragen kostet ja bekanntermaßen nichts!
Zitat:
Da bis zum 25. Lebensjahr Deine Eltern für Dich zuständig sind, sofern keine schwerwiegenden Gründe vorliegen.
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Aber auch nur solange man sich in der Ausbildung befindet. Hast du mit 20 J. ausgelernt und verdienst dein eigenes Geld, gilt der Satz nicht mehr!
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29.05.13, 20:44
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#6
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Nighthawk
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 1.605
Bedankt: 1.431
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Zitat:
Nein das kommt nicht in Frage da ich mich dadurch nicht wohl fühle.
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Noch in der Ausbildung, aber 1000 Ansprüche stellen. Mir war es auch unangenehm mit 20 noch bei meinen Eltern in einem kleinen Zimmer zu leben, aber so war es nun mal und es war die beste Lösung.^^
Bleib noch bei deinen Großeltern und sei dankbar. Wenn du ausgelernt hast (was ja scheinbar nicht mehr all zu lang dauert) und nen festen Job hast, mach dir Gedanken über eine eigene Wohnung. Du bist in einem alter da will man Instinktiv weg, sein eigenes Ding leben - unabhängig von anderen. Aber zu gewissen Zeiten ist es besser, die eigenen Wünsche in den Hintergrund zu stellen. Die Ausbildung ist so eine Zeit. Also sei nicht so stur und nimm dir unseren Rat zu herzen, ich denke ich bin nicht der einzige der hier so denkt.
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Where Is My Mind¿
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29.05.13, 20:52
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#7
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Nutzlos.
Registriert seit: Sep 2010
Ort: Irgendwo in Iowa
Beiträge: 317
Bedankt: 298
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Mein richtiger Vater ist tot, da bekomme ich nichts.
Und meine Eltern beziehen ALG da bekomme ich auch nichts.
So wie es wohl aussieht muss ich mich doch beim Jugendamt beraten lassen.
Zitat:
Zitat von frosti2311
Noch in der Ausbildung, aber 1000 Ansprüche stellen. Mir war es auch unangenehm mit 20 noch bei meinen Eltern in einem kleinen Zimmer zu leben, aber so war es nun mal und es war die beste Lösung.^^
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Du verstehst das Falsch, ich stelle keine Ansprüche. Ich möchte nur nicht meinen Großeltern zur last fallen da die schon so viel für mich getan haben.
Aber im Grunde wäre es die beste Lösung würde ich bei ihnen bleiben.
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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. Albert Einstein
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29.05.13, 20:53
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 790
Bedankt: 101
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BAB kannst du nur in der Erstausbildung beantragen bei der 2. nicht mehr.
Die Chancen würden rein theoretisch auch gut stehen das du Geld bekommen würdest, da deine Eltern wegen ALG2 finanziell nicht in der Lage sind für dich aufzukommen.
Wenn du unter 25 ausziehen willst geht dies nur über das Jugendamt.
Wenn es wirklich zwischen dir und deinem Stiefvater gar nicht mehr geht und du dies plausibel erklärst dann sollte das kein Problem sein.
Ich weiß zwar nicht was da so abgeht aber es muss schon eher eine gravierende Situation sein bevor das Jugendamt handelt.
Kommt allerdings immer auf das Bundesland das Jugendamt selbst und den Sachbearbeiter an. Scheue dich nicht davor dahin zu gehen.
Die helfen dir auch bei der Wohnungssuche Möbel etc.
Zur Not bleibt dir immer noch die Unterkunft bei deinen Großeltern.
Seh es so.
Du hast ein Dach über den Kopf, eine Ausbildung und deine Großeltern die sich um dich kümmern.
Hoffe ich konnte helfen
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29.05.13, 20:58
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#9
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Nighthawk
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 1.605
Bedankt: 1.431
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Zitat:
Zitat von _DAS-ICH_
Du verstehst das Falsch, ich stelle keine Ansprüche. Ich möchte nur nicht meinen Großeltern zur last fallen da die schon so viel für mich getan haben.
Aber im Grunde wäre es die beste Lösung würde ich bei ihnen bleiben.
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Ich versteh das schon richtig. Ich hab auch so gedacht, andauernd. Aber so darf man aber nicht denken. Es ist nichts schlechtes wenn man unabhängig leben möchte. Im gegenteil, aber ich glaube nicht das du deinen Großeltern zur last fällst, wenn sie schon sagen das du so lange bleiben kannst wie du möchtest. Du gehörst zur Familie und ich glaub nicht, dass sie das wiederwillig machen, oder? Also nimm es eben so hin wie es ist, sind ja nur noch höchstens 2 Jahre, oder?
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Where Is My Mind¿
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29.05.13, 21:00
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#10
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.199
Bedankt: 2.353
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Zitat:
Mein richtiger Vater ist tot, da bekomme ich nichts.
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Ich bin mir nicht sicher, aber dann gibt es von Staat eine Halbwaisen-Rente.
Wie lange? Ob nur bis 18, oder bis die Erstausbildung beendet ist, kann ich dir nicht sagen.
Aber wenn, dann kassiert die deine Mutter. Diese Rente würde aber dir zustehen.
Ich würde mich echt mal beim Jugendamt beraten lassen!
Lies dies mal durch:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Ich könnte wetten, dass du Anspruch darauf hast. Aber bei diesen Dingen kann das Jugendamt halt helfen.
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29.05.13, 21:07
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#11
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 214
Bedankt: 269
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Zitat:
Zitat von Fietze
Hast du mit 20 J. ausgelernt und verdienst dein eigenes Geld, gilt der Satz nicht mehr!
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Der Satz gilt schon dann nicht mehr, wenn man sein eigenes Geld verdient. Egal ob 18 Jahre oder 25 Jahre. Da spielt Ausbildung etc. nicht mal ne Rolle. Warum sollten Eltern unterhaltspflichtig sein, wenn das Kind eigene "ausreichende" Kohle verdient. Dann gäbe es auch keine Problem sich ne Wohnung leisten zu können
Zitat:
Zitat von xs4my
Die Chancen würden rein theoretisch auch gut stehen das du Geld bekommen würdest, da deine Eltern wegen ALG2 finanziell nicht in der Lage sind für dich aufzukommen.
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Was noch zu klären wäre. Denn zwischen ALG was der Threadersteller hier schreibt und ALG2 was eine Vermutung st, können auch noch mal Euromässig, Welten liegen.
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29.05.13, 21:12
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#12
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Nutzlos.
Registriert seit: Sep 2010
Ort: Irgendwo in Iowa
Beiträge: 317
Bedankt: 298
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Also schätze ich ich muss mich dort wirklich melden und denen mein Problem erzählen.
Habe gerade erfahren das ein Freund dasselbe Problem hatte und er vom Jugendamt eine Wohnung bis 300 Euro bezahlt bekommen hat.
Erstmal danke ich euch und wünsche eine gute Nacht!
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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. Albert Einstein
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29.05.13, 21:25
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#13
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.199
Bedankt: 2.353
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Zitat:
Der Satz gilt schon dann nicht mehr, wenn man sein eigenes Geld verdient. Egal ob 18 Jahre oder 25 Jahre. Da spielt Ausbildung etc. nicht mal ne Rolle.
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Das stimmt nicht, solange du in der Ausbildung bist, sind deine Eltern unterhaltspflichtig. Max. jedoch nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Früher ging das bei Männern sogar bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Das kam daher, da man ja noch Wehrdienst in dieser Zeit leisten mußte, deshalb 2 Jahre länger.
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29.05.13, 23:17
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#14
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Banned by himself
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.940
Bedankt: 2.104
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Zitat:
Zitat von _DAS-ICH_
Nein das kommt nicht in Frage da ich mich dadurch nicht wohl fühle. Zudem bekommt man doch für seine erste Wohnung vom Amt eine Ersteinrichtung ? Außerdem kann ich meine alten Möbel übernehmen.
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Du fühlst dich nicht wohl dabei bei deinen Großeltern zu wohnen, aber den Staat anzuschnorren da fühlst du dich pudelwohl ?!?
Die Jugend von heute, was soll man dazu noch sagen...
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Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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29.05.13, 23:53
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#15
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Banned
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 668
Bedankt: 460
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Was ist nur los in Deutschland?
Dass man als Azubi vom Staat einen Mietzuschuss bekommt - aber nur im Fall, dass die Eltern mittellos sind- wäre okay!
Aber eine Erstausstattung an Möbel? Wir mussten uns, damals Anno 1980er, als "Erstausstattung" mit irgendeinen Gerümpel, dass bei Bekannten und Freunden im Keller oder Dachboden vergammelte, die Bude einrichten.
Die gammlige Matratze auf den Boden war eh kult!
Hat uns nicht geschadet. Aber die heutige Jugend ist muss ja alles vom feinsten haben .. und natürlich 3 Handy-Verträge ... ist echt wichtiger als alles anderes ...
Stellt sich echt die Frage, warum sollte sich unserer Genpool noch fortentwickeln bzw. -pflanzen?
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30.05.13, 07:01
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#16
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.648
Bedankt: 2.519
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Die Hilfe bzgl. Einer Erstwohnung wurde hier im Forum echt zur genüge durchgekaut. Einfach mal die Suchfunktion benutzen!
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04.06.13, 16:03
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#17
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Zitat:
Zitat von _DAS-ICH_
Mein richtiger Vater ist tot, da bekomme ich nichts.
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So lange du dich in Ausbildung befindest(egal ob Schule oder Beruf) kannst du bis zum 27. Lebensjahr Waisenrente beantragen. Formulare gibts [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], bei mir haben die in der Gemeindeverwaltung bzw. Bürgerbüro das alles komplett ausgefüllt. Schau einfach mal im Behördenwegweiser nach nem Zuständigen Amt in deiner Nähe
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04.06.13, 16:14
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#18
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 123
Bedankt: 65
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Wie wärs mit BAföG?
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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MfG
Silent1337
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