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Ungelesen 30.09.19, 18:53   #18
popelwerfer13
kekistanischer Emissär
 
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ich bin mir nicht so ganz sicher, ob wir dir helfen können. ohne zu wissen vor wem du es verstecken willst, und warum, macht hier einen guten rat wirklich unmöglich.

wenn es um bezüge nach sgb oder dergleichen geht: in dem moment, wo du relevantes vermögen verschweigst, machst du dich schon strafbar. wenn die sozialkasse möchte, kann sie auch auf dein konto gucken. und wenn dort steht, dass du mehrere tausend euro in die karibik überwiesen hast, wirds eng mit einer plausiblen erklärung.

das einfachste wäre ersteinmal ein darlehensvertrag. du könntest ja bspw. jemanden einen kredit geben. und der zahlt den dann in 6 jahren zurück... das könnte jemand aus der familie sein, eine ehefrau, ein sohn oder bruder, die eltern? wichtig wäre, dass du einen darlehensvertrag aufsetzt, in dem klar geregelt ist, wie die rückzahlung fällig wird. (nämlich in 6 jahren, und du musst auch einen zins von etwa 3% vereinbaren, damit keine schenkung vorliegt). wenn du einen fälligen anspruch hast (sprich das "in 6 jahren" vergessen hast), wäre der rückzahlungsanspruch sofort pfändbar und damit wieder "greifbares" vermögen (was der anspruch aber wahrscheinlich auch so ist - im zweifel gehen die sozialkassen hier in vorleistung, und verleiben sich den anspruch trotzdem ein). ich würde wohl empfehlen, dass du dir mal einen termin bei einem tauglichen steuerberater geben lässt. die denken sich was aus... irgendeine limited im ausland gründen und der ein darlehen gewähren oder sowas. in deutschland ist die gbr (gesellschaft bürgerlichen rechts) bspw. ohne gründungsvertrag machbar, und die geschäftsanteile ohne notar übertragbar. d.h. wenn einer fragt, hast du grad nur 1% an der gbr. das sind so sachen, das denken sich die stb's aus. hier kann man sich ohne echte kenntnis der materie ziemlich in die nesseln setzen. ich sehe "solche sachen" seit ein paar jahren beruflich, habe das studiert und auch halbwegs plan von dem zeug, und ich empfehle einen profi. "mal schnell" bauernschlau was machen, weil man ja selbst so mega clever ist... auf solche "deppen" warten die bei den finanzbehörden nur. lass den steuerberater was austüfteln, und dann haftet der. der wird aber fragen, warum wieso weshalb. er will sich nämlich nicht zur beihilfe zur geldwäsche oder steuerhinterziehung überreden lassen, denn das sind alles super ehrliche leute, diese steuerberater (LOL)

hab grad nochmal gelesen. eine mittelbare grundstücksschenkung unter nießbrauchsvorbehalt oder sowas geht sicher auch. auf die freigrenze mit den 400.000 € für kinder bist du ja selbst schon gestoßen. wenn du aber bspw. deinem sohn ne bude für 800.000 kaufst, und dir einen nießbrauch vorbehältst, oder ein wohnrecht auf lebenszeit, dann hat die schenkung auch einen geringeren wert als 800.000. meiner kenntnis nach ist es möglich, millionenschwere villen (3 mio und mehr?) steuerfrei an kinder zu übertragen, hier wird dann das ganze reportoire ausgepackt, rückauflassung, nießbrauch, grabpflegeverpflichtung etc. bei dem sohn werden dann leistungen in ansatz gebracht, die der schenkung wieder abzuziehen sind. prinzip: leistung/gegenleistung. an dieser stelle sei aber direkt mal auf den §528 BGB verwiesen. dein vermögen zu verschenken, um dann in sozialhilfe zu rutschen, ist kein feiner zug. da reagieren die sozialkassen auch sehr hässlich, werden alles rückabwickeln und "so richtig hart reingrätschen" wo sie nur können. hier würde ich mich auf jeden fall anwaltlich beraten lassen. ein sozial- oder insolvenzrechtler... ich weiss ja nicht, wer in deinem fall "der feind" ist.

die 20.000 von kindern auf eltern gelten ersteinmal gegenüber beiden eltern (also schon 40.000). solltest du, bspw. unverheiratet ohne kinder, sterben, wäre die schenkungs- und erbschaftssteuerfreigrenze schon bei 100.000 pro elternteil. ich hab es meistens andersrum: eltern schenken alleinstehenden sohn ohne kinder ein haus. wenn der vom bus platt gefahren wird, erben seine eltern (per gesetz, es seidenn er hat ein testament) das haus zurück, und müssten alles über 200.000 (meist ist das haus schon mehr wert) versteuern. deswegen behält man sich in den (guten) schenkungsverträgen einen rückübertragungsanspruch (rückauflassung) vor, für den fall das der erwerber vorverstirbt. so hat man dann wieder einen rechtsgrund, weshalb es keine schenkung/erbschaft ist, und das haus steuerfrei zurück auf die eltern geht. selbiges kann gelten für den fall der insolvenz des erwerbers (zwangsversteigerung der geschenkten immobilie), dass das haus einem zugewinnausgleich im scheidungsfall unterliegen sollte, der erwerber geschäftsunfähig wird (koma oder ähnlich), der erwerber im knast landet, sich den hells-angels oder bspw. scientology anschließt, etc. pp. je mehr gründe man vereinbart, desto weniger ist die schenkung letztlich wert. wie gesagt... steuerberater (ggf. auch der notar) ist dein freund. vlt. auch nicht grade einen vom typ "hans guck-in-die-luft". kannst mir ja mal ne pm schreiben, wenn dir danach sein sollte.
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Shadilay my Dudes and Dudettes*

Geändert von popelwerfer13 (30.09.19 um 20:33 Uhr)
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