Wenn eine Kaution der Absicherung unterlassener Instandhaltungsverpflichtungen diente, der Kündigungsgrund andererseits bevorstehender Abriss war, besteht Anspruch auf Rückzahlung der Kaution zuzüglich Zinsen in Höhe einer Sparbuch-Einlage.
Frist mit Klageandrohung setzen.
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